Privatverkauf auf eBay - Wer haftet bei Verlust der Ware?

Hallo,

laut den aktuellen AGBs von eBay sollen sowohl gewerbliche als auch private Verkäufer:innen nach dem Versand des Artikels eine Sendungsnummer hinterlegen, anhand derer der Verlauf sowie insbesondere die Zustellung dokumentiert wird. Da Zahlungen (außer Barzahlung bei Abholung) nur noch über eBay bzw. dessen Zahlungsdienste abzuwickeln sind (keine direkten Überweisungen mehr zwischen Käufer und Verkäufer), werden die Umsätze für Verkäufer solange "geparkt" bzw. "eingefroren", bis die Sendung eindeutig als "zugestellt" vermerkt wurde.

Wenn ich aber in meinen Angeboten eindeutig vermerke:

"Barzahlung bei Abholung, Standardversand (Deutsche Post Brief, unversichert), optional per Einschreiben (versichert mit Sendungsnummer); bei Verlust keine Haftung."

sowie

"Privatverkauf: Umtausch, Rücknahme sowie jegliche Art von Gewährleistung meinerseits werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.",

geht dann die Haftung aus rein rechtlicher Sicht auf den Käufer über, wenn dieser ganz eindeutig den günstigen, unversicherten Briefversand wählt? Beim einfachen Briefversand erhält man ja als Absender keinen Sendungsnachweis, höchstens einen Kassenbeleg über das Porto.

Laut den eBay-AGBs haften Verkäufer (PayPal Käuferschutz) trotzdem; nach hiesigem, nationalen Gesetzesstand sind private Verkäufer nach Übergabe der Ware beim Versanddienstleister aber aus der Haftung raus (§ 447 BGB), es sei denn, die Ware wurde beispielsweise nachweislich so schlecht verpackt, dass sie beim Käufer beschädigt ankommt.

Es geht mir primär um die Frage der Haftung bei etwaigem Verlust der Ware, wenn diese bei eBay von Privat veräußert wird und der Käufer explizit einen unversicherten Versand beauftragte. Stehen die AGBs von Unternehmen aus der freien Wirtschaft etwa über dem Gesetz? Eigentlich nicht, oder?

Versand, Recht, eBay, Vertragsrecht
Unfallgegner streitet plötzlich Schuld ab

Hallo!

Meiner Mutter ist heute Mittag eine Fahranfängerin draufgefahren. Meine Mutter stand an einer Ausfahrt einer Apotheke und wollte auf die Hauptstraße fahren, plötzlich rummste es hinter ihr. Die junge Dame war eigentlich sehr einsichtig. Die beiden tauschten die Daten aus, dann fuhr meine Mutter weg (hatte einen wichtigen Termin). Meine Mom meinte noch zu ihr, dass sie sich am frühen Abend melde. Gesagt, getan. Doch plötzlich war nicht mehr die Fahranfängerin am Telefon, sondern der Vater. Der, dem der Wagen auch gehört. Und plötzlich hieß es, meine Mutter sei rückwärts gefahren (an einer Ausfahrt?!) und hätte den Crash verursacht. Er meinte aber auch, dass beide Seiten den eigenen Schaden zahlen und damit hat sich's.

Hammer! Ich habe meiner Mutter zig mal gesagt, wenn sowas is, sich irgendwas schriftlich geben lassen, Zeugen suchen oder Polizei rufen. Ich weiß, die Polizei kommt bei kleineren Bagatellschäden nicht. Jedoch könnte ja der Unfallgegner alkoholisiert sein... dann müssen die kommen. ;-) Wenn meine Mutter den Zusammenstoß verursacht hätte, wieso schlägt der Unfallgegner vor, dass jeder seinen eigenen Schaden zahlt?!?

Was kann ich/meine Mutter nun machen? Bin mit ihr nochmal am frühen Abend zu dem Unfallgegner gefahren (der Unfallverursacherin und deren Vater, also dem Fahrzeughalter). Beide waren freundlich, aber uneinsichtig (die Tochter sagte praktisch nix, stand nur dabei). Ich habe dann ein paar Bilder gemacht von unserem und vom Gegnerauto (er auch) und dann sind wir abgebraust. Ich habe zu ihm gesagt, dass sich diesen Vorfall mein Gutachter annimmt, wenn er weiterhin so uneinsichtig ist. Dieser könnte genau sehen, wer hier wem draufgefahren ist. Habe sowas mal im Tv gesehen.

Aber mal im ernst: Kann man sowas sehen/nachvollziehen, wer Schuld hat? Die Kratzer an beiden Autos sind recht ordentlich. Bei seinem Auto (Unfallgegner) hat er schon versucht zu polieren.... unmöglich. Dabei habe ich extra gesagt am Telefon, er soll da NIX machen! Bei uns ist sprichwörtlich der Lack weg. Tiefe Schlieren an der Heckschürze bis zum schwarzen Kunststoff (silberner Lack).

Was kann ich/meine Mutter nun machen/in die Wege leiten, um an unser Recht zu kommen?

Auto, Unfall, Verkehr, Betrug, Recht, Verkehrsrecht, Fahrzeug, Unfallversicherung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.