Hallo,
mal angenommen Frau X kauft sich einen Jahreswagen bei einem Vertragshändler. Bei der Besichtigung weist Verkäufer Y auf einen Heckschaden hin. Durch einen leichten Farbunterschied der Heckstoßstange auch zu erkennen. Verkäufer Y bestätigt dies da sie schließlich ausgetauscht und lackiert wurde. Auf mehr wurde Frau X nicht hingewiesen. So kauft sie das Auto mit dem Wortlaut: Nachstehend aufgeführte Sachmängel:
-Unfallschaden
-reparierter Heckschaden
-Fahrzeug nachlackiert
Nehmen wir jetzt weiter an Frau X fährt dieses KFZ 6-8 Wochen. Nun muss sie aus anderen Gründen zu ihrer (einer anderen) Werkstatt. Hier wird ihr netterweise das ganze Ausmaß des, im Zentralcomputer hinterlegten, Schadens mitgeteilt.
u.a.
-Heckklappe getauscht
-halterungen Rücksitzbank
-Kofferraumboden gezogen und begradigt
Kurz um, dass Auto hatte einen sehr massiven Heckschaden welcher scheinbar nur gerichtet wurde da das Fahrzeug zu der Zeit noch unter 2000km hatte. Hätte Frau X hier rechtliche Möglichkeiten oder wäre der Verkäufer durch seine pauschale Angabe "Heckschaden" abgesichert?
Vielen Dank