Also Vorsorgeaufwand ist die steuerliche Hürde mit dem zumutbaren Eigenanteil zu hoch. Daher kann ich diese Rechnungen des Zahnarztes so nicht geltend machen. Aber im Prinzip ist auch diese Arbeit eine handwerkliche Dienstleistung. Also müsste ich sie doch auch als Haushaltnahe Dienstleistung geltend machen können, oder?
Professionelle Zahnreinigung auch Haushaltsnahe Dienstleistung?
Steuern,
Einkommensteuer
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.