Ratenvertrag mit Steuerberater

Ich habe im Okt.2014 mit meinem Steuerberater eine Ratenzahlung offener Rechnungen vereinbart, habe nun seit Okt.14 bis Heute über 850,-E abbezahlt. Da ich das Geschäft geschlossen habe und der Steuerberater unzuverlässig war habe ich ab Jan.15 einen anderen Berater beauftragt das Geschäftsjahr 2014 zu bearbeiten. Nun wollte der neue Berater die DATEV Daten von dem alten Berater haben, dieser verweigert die Herausgabe und kündigt nun einseitig die Ratenzahlungsvereinbarung und möchte die Restsumme von 2350,-E sofort haben, sonst beaufragt er einen Anwalt mit der Eintreibung. Darf der Steuerberater Ende April, also 4 Monate nach dem Wechsel zu dem Neuen Berater einseitig die Ratenzahlungsvereinbarung kündigen, mit der Bergründung, dass nach Mandatsbeendigung offene Rechnungen auf einmal fällig würden??? Er weiß genau, dass ich mit meinem Nettoeinkommen von 2200,-E den ges. Betrag niemals auf einmal zahlen kann!

Für Sachkundige Antworten wäre ich sehr verbunden! Gruß Svenja