Hairfree Betrug?

Hey Leute ich habe eine Frage. Ich war vor 1 Jahr bei Hairfree für eine dauerhafte Haarentfernung um mich beraten zu lassen und habe von Anfang an klargestellt, dass ich mich nicht an einem Vertrag binden möchte, da ich finanziell nicht in der Lage bin aufzukommen. Es soll eine reine Beratung sein. Die Frau hat mir die Partien gezeigt und mir eine Preisliche Übersicht aufgeschrieben es lag bei 3000 Euro. Dann kam sie mit einem Vertrag und meinte das ich unterschreiben soll das ich die Behandlung zur Kenntnis genommen habe und wir miteinander gesprochen haben, falls ich das Geld habe kann man mit einer Behandlung anfangen jedoch hat sie mir versichert das es kein Kaufvertrag/ Dienstvertrag ist nur mir die Möglichkeiten gezeigt hat. Durch meine Naivität und ihre extreme Einschüchterung habe ich dummerweise unterschrieben. Wir verabschiedeten uns und sie meinte am Ende noch wenn ich das Geld habe kann ich gerne wieder vorbeikommen. Ein sehr fataler Fehler. Eine Woche verging und sie schrieb mir wann ich kommen kann um mit der Behandlung anzufangen ich war geschockt und so began es, dass es ein ewiges hin und her war ich sagte ihr das sie eine dreckige Masche führt und einfach nur verdammt unverschämt ist junge Frauen so zu verarschen sie tat so, als wäre sie im Recht und meinte ich hätte doch unterschreiben. Sie drohte mir über WhatsApp mit dem Anwalt und der Inkasso.
Das sie den Vertrag stornieren könnte aber dafür 1500 Euro nehme. Jetzt zu euch hat jemand die selben Erfahrungen gemacht und was soll ich machen.

Beauty, Betrug, Haarentfernung, Recht, Verbraucherschutz, Vertrag, Verbraucher, Vertragsrecht
Vodafone Vertrag im Shop abgeschlossen - Widerrufbar?

Hallo,

die Antwort auf meine Frage kann ich mir schon denken . Jedoch geht es hier um meine Schwiegermutter, die es anscheinend nicht kapieren kann oder möchte.

Kurze Schilderung:

Sie hat vor einigen Tagen einen Vertrag bei Vodafone im Shop abgeschlossen (Handy und irgendwas mit TV, kenne mich da leider nicht so aus) und wurde quasi mit Versprechungen gelockt. Ich war mit am Telefon, aber sie wollte nicht hören und hat einen Neuvertrag abgeschlossen. Sie musste auf einen Tablet (?) unterschreiben, sprich Digitale Unterschrift. Diese wurde anscheinend (weil sie auf nichts anderem unterschrieben hat) für alle Verträge verwendet.

Am Abend hat sie alle Unterlagen angeschaut und ist auf eine höhere Summe wie gesprochen gekommen. Nun möchte sie ihren Vertrag widerrufen. Vodafone sagt natürlich dies ginge nicht, weil im Shop abgeschlossen. Jetzt ist hier natürlich ein großes Theater, weil sie sich zu 100% im Recht sieht. Sie möchte auch rechtlich gegen diesen Mitarbeiter vorgehen, aber hat natürlich keinerlei Beweise (da helfe ich ihr auch nicht unbedingt).

Meiner Meinung nach bestätigt sie mit ihrer Unterschrift, das sie alles verstanden hat und mit sämtlichen Einzelheiten einverstanden ist und dementsprechend nicht im Recht steht.

Wie seht ihr das? Vielleicht versteht sie es ja nach über einer Woche mal, wenn es ihr andere Personen sagen/schreiben?

Liebe Grüße

Internet, Kündigung, WLAN, Vertrag, Handyvertrag, Vertragsrecht, Vodafone, Widerrufsrecht
Privatverkauf auf eBay - Wer haftet bei Verlust der Ware?

Hallo,

laut den aktuellen AGBs von eBay sollen sowohl gewerbliche als auch private Verkäufer:innen nach dem Versand des Artikels eine Sendungsnummer hinterlegen, anhand derer der Verlauf sowie insbesondere die Zustellung dokumentiert wird. Da Zahlungen (außer Barzahlung bei Abholung) nur noch über eBay bzw. dessen Zahlungsdienste abzuwickeln sind (keine direkten Überweisungen mehr zwischen Käufer und Verkäufer), werden die Umsätze für Verkäufer solange "geparkt" bzw. "eingefroren", bis die Sendung eindeutig als "zugestellt" vermerkt wurde.

Wenn ich aber in meinen Angeboten eindeutig vermerke:

"Barzahlung bei Abholung, Standardversand (Deutsche Post Brief, unversichert), optional per Einschreiben (versichert mit Sendungsnummer); bei Verlust keine Haftung."

sowie

"Privatverkauf: Umtausch, Rücknahme sowie jegliche Art von Gewährleistung meinerseits werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.",

geht dann die Haftung aus rein rechtlicher Sicht auf den Käufer über, wenn dieser ganz eindeutig den günstigen, unversicherten Briefversand wählt? Beim einfachen Briefversand erhält man ja als Absender keinen Sendungsnachweis, höchstens einen Kassenbeleg über das Porto.

Laut den eBay-AGBs haften Verkäufer (PayPal Käuferschutz) trotzdem; nach hiesigem, nationalen Gesetzesstand sind private Verkäufer nach Übergabe der Ware beim Versanddienstleister aber aus der Haftung raus (§ 447 BGB), es sei denn, die Ware wurde beispielsweise nachweislich so schlecht verpackt, dass sie beim Käufer beschädigt ankommt.

Es geht mir primär um die Frage der Haftung bei etwaigem Verlust der Ware, wenn diese bei eBay von Privat veräußert wird und der Käufer explizit einen unversicherten Versand beauftragte. Stehen die AGBs von Unternehmen aus der freien Wirtschaft etwa über dem Gesetz? Eigentlich nicht, oder?

Versand, Recht, eBay, Vertragsrecht
Vertragsrücktritt Hairfree! HILFE!

Hallo liebe Mitglieder,

ich habe einen schrecklichen Fehler gemacht, ohne nachzudenken. Ich habe letzte Woche bei Hairfree einen Vertrag unterschrieben für eine dauerhafte Haarentfernung. Nach der Beratung wurde auch eine Stelle probeweise behandelt. zurück im Büro notierte sich die Dame die zu enthaarenden Stellen, rechnete etwas herum und somit kam sie auf satte 3300€. Da mir das zu viel war, legte sie mir sofort einen Ratenzahlungpvertrag hin. Sie meinte, ich solle unterschreiben, dass sie mich über die Behandlugn aufgeklärt hat. Einen Bogen über die Behandlung legte sie mir auch vor, den ich lesen sollte, AGBs hingegen bekam ich nicht zu Gesicht. Kontodaten gab ich nicht an, da ich das ganze noch mit meiner Mutter besprechen wollte weil es zu viel Geld ist. Dennoch sagte sie nicht, dass wir noch mit der Vertragsunterzeichnung warten würden bis ich mit meiner Mutter gesprochen habe.

Ich weiß, dass es unüberlegt war von mir :( Aber ich will aus dem Vertrag wieder raus und habe ihr geschrieben, dass ich von meinem 14 tägigen Widerrufsrecht Gebrauch mache. Die Dame sagte mir, es sei ein Dienstvertrag und da würde das nicht gehen. Ich müsste 100% Storno Gebühr zahlen. Früher war es bei Hairfree noch 20% aber in den ABGs haben sie das geändert. Davon wurde ich nicht informiert, ebenso wenig darüber, dass es ein Dienstvertrag ist.

Ist sowas überhaupt rechtens? 100% Storno? Habe gelesen, dass der Gesetzgeber 10 - 25% als rechtens ansieht, aber 100%? Das wären ja 3300€?

Die Dame meinte, das wäre nicht ihre Pflicht, mir das zu sagen. Aber ich bin noch Schülerin und verdiene noch kein Geld. Ich weiß, dass es blöd war und unüberlegt aber ich würde mich über jede Antwort freuen.

Habe in einem Anderen Thread auch gelesen, dass der Nutzer "BillieJean" auch bei Hairfree war und sich einen juristischen Rat eingeholt hatte und somit aus dem Vertrag rauskonnte. Wenn dieser Nutzer das hier liest oder jemand, der ihn kennt, bitte sofort bei mir melden!!!

Bin völlig verzweifelt :-(

Vertrag, Vertragsrecht
Angeblich 2 Jahresvertrag am Telefon abgeschlossen. Ist das möglich?

Hallo Community,

ich betreibe 2 Ferienwohnungen (gewerblich) und ich habe irgendwann im Juni einen Anruf erhalten von einer vermeintlichen Buchungsplattform Rooms24, bei der ich angeblich bereits gelistet gewesen sei, aber nicht kontaktiert werden könne, da dafür ein Premium Eintrag nötig wäre.

Mir wurde daraufhin ein Testeintrag angeboten und dem habe ich zugestimmt. Eine Email oder sonstiges hatte ich erstmal nicht erhalten (dachte ich bis gestern) und so habe ich es irgendwie verdrängt und auch mehr in Erinnerung gehabt. Nun kam gestern eine Rechnung wo ich circa 700 € jährlich bezahlen solle und ich wohl einem 2-Jahresvertrag zugestimmt hätte.

Daraufhin habe ich meinen Email sorgfältig durchsucht und diese tatsächlich im Spamordner gefunden in der stand, dass wenn ich 2 Wochen vor Ablauf der Testphase nicht kündige, einem 2 Jahresvertrag zustimme. Nun weiß ich nicht so recht was ich tun soll.

  1. Erst einmal hatte ich meine Daten nie bei dieser Plattform hinterlegt. Also woher hatten die meine Daten, da diese ja meinten, dass ich bereits dort gelistet sei nur nicht kontaktiert werden könnte.
  2. Muss es nicht eine Telefonaufzeichnung geben, wo ich genau darüber aufgeklärt werde, was nach der Testphase passiert und die genauen Kosten etc..
  3. Wie ist es rechtlich zu beurteilen, dass ich nie etwas schriftlich erhalten habe und die Email im Spamordner gelandet ist?
  4. ich weiss mittlerweile, dass ich hier wohl nicht unter dem Verbraucherschutz falle
  5. Wenn ich wenigstens eine Gegenleistung dafür erhalten würde, dann wäre es ja nur halb so schlimm, aber ich habe mir diese Plattform mal angeschaut und die ist absolut unseriös und nicht annähernd diese Summe wert. Ich bin wohl der einzige Anbieter in meiner Stadt dort gelistet und die anderen sind alle nicht kontaktierbar, was mich sehr nach System aussieht.

Ich freue mich eher über hilfreiche Antworten.

Recht, Vertragsrecht, Rechtliche Frage, Rechtliche Lage, rechtliche Schritte, Rechtliches Problem
Wie lange muss ich das Gerüst des Nachbarn dulden?

Guten Abend,

direkt an der Grundstücksgrenze, also neben meiner Einfahrt/meinem Hof wird aktuell ein Haus gebaut.

Das zuvor abgerissene Haus stand an der gleichen Stelle. Kein Fenster zu unserer Seite.

Als der Rohbau endlich mal 2-geschossig wurde, wurde ein Gerüst in unseren Hof gestellt, auf die volle Länge, ca. 20m, 1m breit.

Die Hofeinfahrt ist ca. 3.30 m breit, mit dem Auto komme ich also nicht mehr hinein.

Das Verhältnis zu den Bauherren ist nicht das beste, gab schon einigen Ärger im Vorhinein.

Seit Monaten rede ich bei Fragen eigentlich nur noch direkt mit dem Ingenieurbüro welches die Bauleitung innehat. Dies auf Wunsch des Bauherren weil er meistens nicht in der Lage war mir meine Fragen direkt zu beantworten.

Über die Gerüststellung wurden wir vom Rohbauer erst nur mündlich informiert. Man brauche jetzt das Gerüst als Absturzsicherung. 2 Tage später stand der Gerüstbauer bei mir vor der Tür, samstags um 7.30 Uhr. Hab ihn wieder weggeschickt und mir vom Bauleiter per Mail ein Aufstelldatum und die voraussichtliche Standzeit nennen lassen. Damals hieß es "2-3 Monate". 3 Monate wären Ende Oktober um gewesen.

Habe mich Mitte Oktober erneut erkundigt, "wir wollen noch vor dem Winter damit fertig sein".

Stand heute ist dass die Arbeiten an der Fassade (mit Wärmedämmung) nicht mal begonnen haben.

Ich bin das Gerüst leid und den knappen halben Meter vom Bagger zerpflücktes Hofpflaster darunter ebenfalls.

Wenn ich jetzt wieder nachfrage oder anfange Stress zu machen wird es heißen dass sicher ganz zeitnah damit begonnen wird und das dann auch ganz schnell fertig wird...

Nun ist der Winter nicht die beste Zeit für Fassadenarbeiten und unter 5 °C darf man meines Wissens die allermeisten Materialien auch eigentlich nicht mehr verarbeiten. Das birgt für mich die Gefahr bis nächstes Frühjahr massive Einschränkungen in der Nutzung meines Grundstücks zu haben.

Was kann ich also tun?

Abbau verlangen und Aufbau einen Tag bevor die Arbeiten losgehen? Das wird mit einigen Kosten verbunden sein, ich schätze das werde ich mir einklagen müssen. Bis das durch ist sind die Arbeiten wahrscheinlich angefangen oder erledigt.

Miete verlangen? Was wäre ein üblicher qm-Preis für sowas? (Hessen, PLZ 652xx). Wie wird sowas geregelt?

Eine Möglichkeit mich noch einmal geduldiger zu zeigen gäbe es noch. Falls ich mal einen Umbau meines Nebengebäudes (steht an der Grundstücksgrenze) oder einen Überbau meiner Einfahrt planen will, bin ich auf die Zustimmung eben jenes Nachbarn angewiesen. Dass diese aus Prinzip verweigert wird ist abzusehen.

Ich stelle mir also vor, dass er mir eine Art Freibrief gibt, also dass er von seinem Recht auf Zustimmung bei Bauvorhaben auf meinem Grundstück absieht, auf Lebenszeit.

Reicht es so etwas in einer Art Vertrag zu regeln und wer könnte so etwas gescheit aufsetzen?

Oder muss/kann ich eine Baulast auf mein Grundstück aufsetzen lassen die so etwas enthält?

Vielen Dank fürs Lesen bis hierhin, noch mehr Dank fürs Antworten.

Gruß

Kuliwa

Recht, Gerüstbau, Nachbarn, Nachbarschaftsrecht, Vertragsrecht, Baulast
Ist die Mandats-Referenznummer die Kundennummer, die Rechnungsnummer oder eine andere Nummer?

Ich soll für einen Kumpel etwas kündigen.

Und ich bitte vorsorglich um hilfreiche, sachliche Antworten und keine Neunmalklug-Antworten ala "Das weiß doch jeder!" oder bescheuerte Gegenfragen wie "Warum macht dein Freund es nicht selbst?".

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

Mein Kumpel will 2 Verträge kündigen. Eine Pre-Paid-Vertrag bei Vodafone oder was auch immer. Klar ist jedenfalls, dass es ein Vertrag von Vodafone ist, wo monatlich 4,49 € abgebucht werden. Und ein Vertrag bei usenet.nl, wo 13,99 € abgebucht werden.

Mein Kumpel gibt an, dass er keinerlei Unterlagen mehr hat und auch keinen Zugang zu seinem E-mail Postfach. Er kann auch das Passwort dafür nicht wiederherstellen.

Die Fragestellung, die sich daraus ergibt ist:

Was ist die Mandats-Referenznummer? Ist das eine von der Volksbank vergebene Nummer für den Lastschrifteneinzug selbst? Oder ist das, was bei meinem Konto immer der "Verwendungszweck" ist? Bei seinem Konto jedenfalls gibt es zu den Kontoempfängernamen nur eine "Gläubiger-ID" und eine "Mandatsreferenznummer".

Die Verträge kann man meines Wissens nach ja nur kündigen, wenn man die Kundennummer hat. Diese haben wir aber nicht. Es sei denn die Nummer, die hinter "Mandatsreferenznummer" angegeben ist ist die Selbe.

Handy, Internet, Finanzen, Smartphone, Kündigung, Geld, Recht, UseNeXT, Bankkonto, Vertragsrecht, Vodafone, Volksbank
Eigentumsverhältnisse - Zigarettenautomat auf fremden Grundstück

Hallo liebe Forumsteilnemer!

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Wir kauften vor 2 Jahren ein Wohnhaus mit Grundstück. Auf diesem Grundstück war ein Zigarettenautomat aufgestellt. Das Gestell war mit kleinen Fundamenten im Boden einbetoniert - also wirklich fest "befestigt".

Zwischen dem früheren Hauseigentümer XX und der Zigarettenautomatenfirma XY war eine prozentuale Umsatzbeteiligung vereinbart worden. In welcher Höhe konnte XX nicht sagen, ein schriftlicher Vertrag existiert natürlich auch nicht.

Letztes Jahr habe ich Firma XY über den Eigentümerwechsel informiert. Eine Abrechnung bzw. Geld kam nie bei uns an. Februar 2012 telefonierte ich wieder mit XY. Da sagte man mir, die Provision wäre sehr gering gewesen und würde mit der Provision im März 2012 bezahlt werden.

Vor ca. 2 Wochen war dann der Zigarettenautomat verschwunden. --> Ohne vorherige Information betrat XY unser Grundstück und entfernte unerlaubt den Automaten. Die Abrechnung fehlt auch noch (na ja, noch 3 Tage bis zum 31.03...) Das Telefon von XY wird nicht beantwortet. Ich habe mehrmals auf den Anrufbeantworter gesprochen und um Rückruf gebeten - keine Reaktion.

Einerseits bin ich froh, dass dieser "Schandfleck" weg ist, aber andererseits finde ich das Verhalten von XY mehr als unverschämt.

Es gibt einen Paragraphen, der besagt, dass der Grundstückseigentümer auch Eigentümer eines Gebäudes ist, das auf dessen Grundstück steht - auch wenn der Besitzer des Gebäudes eine andere Person ist - oder so ähnlich.

Könnt Ihr mir den Paragraphen nennen oder andereweitig Tipps geben? Darf XY ohne vorherige Mitteilung unser Grundstück betreten und den Automaten entfernen?

Vielen Dank schon mal für Eure Tipps!

Ich wünsche Euch einen schönen sonnigen Tag!

Rechtsanwalt, Recht, Vertrag, Eigentum, Grundstück, Vertragsrecht
Letzte Ausbildungsvergütung (Prüfungsmonat) für die Ausbildung.

Hallo zusammen,

ich habe bereits mehrere Seiten der IHK und ähnliche durchsucht, leider ohne Antwort.

Es geht sich um die Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsmonats, welcher ja auch das Ende der Ausbildung mit beinhaltet, bei bestehen der mündlichen Prüfung (24.06.2013 bestanden). Meine Exchefin ist eine Woche vor der Prüfung in den Urlaub und kommt am 8.07.2013 wieder arbeiten. Sie ist auch für die Zahlung der Vergütung verantwortlich und hat immer pünktlich zum letzten Arbeitstag des Monats gezahlt . Da ich die Prüfung hatte und auch mit so etwas gerechnet habe, da mein Chef, naja sagen wir doch immer recht sparsam war, in Bezug auf Urlaub und Vergütung, mal abgesehen davon, das weder Überstunden vergütet, geschweige denn Freizeit angerechnet wurde und es waren einige, da ich übernommen werden wollte und es auch seit dem ersten Halbjahr so immer wieder gesagt und sogar bei Bewerbungsgesprächen für die gleiche Ausbildung, nur ein Jahr später, den Bewerbern gesagt wurde, eine Übernahme für diese vlt. nicht möglich ist, da ich übernommen werde, habe ich auch nie auf ausgleich oder Auszahlung der Überstunden bestanden, aber diese auch nie wörtlich oder schriftlich abgelehnt, also Angeboten oder beglichen bekommen.

Drei Jahre im wahrsten Sinne des Wortes "den A*** aufgerissen" und dann einen Tag nach der Prüfung sagt er mir, er könne mich wenn überhaupt und die Mietverhandlungen für die neue Filiale gut ausgehen, in zwei Monaten übernehmen. Er hat sich natürlich nicht bis ende dieser Woche gemeldet, wie versprochen.

Ich habe viel hingenommen und nie mehr für mehr Arbeit verlangt, aber nun ist bereits der 03.07 und meine Vergütung für Juni ist immer noch nicht da, weil meine Exchefin, erst noch prüfen wollte ob mir volle monatliche Vergütung oder nur anteilig zusteht, also von dem wo fast nix ist und war, was abziehen. Da ich aber hier Rechnungen liegen habe, kann es sein das Gebühren und Strafen wegen Knollen dazu kommen, bevor ich Geld habe.

!Lastschrift Handyvertrag nicht gebucht (noch nie passiert)!

Fragen:

-Was kann ich bei Umkosten machen, da ich ja keine Finanzmittel derzeit besitze und seit dem 01.07.2013 meinen Chef darüber in Kenntnis gesetzt habe (telefonisch / persönlich), dass ich kein Geld bekommen habe und heute (03.07.2013) nochmal telefonisch um Zahlung gebeten habe, aber er alles auch wusste, nur mir nichts gesagt wurde.

-Im Vertrag steht "Der Auszubildende zahlt dem AZUBI eine angemessene Vergütung, diese beträgt zur Zeit monatlich brutto..." und "Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt 8Std.. Die regelmäßige wöchentliche 40Std.", also keine monatlichen min. Std. und sonst steht im Anhang oder sonst wo was von Abzügen bei verkürzten Monaten oder vorzeitigem Vertragsende. Normaler IHK NRW Vertrag (§§ 10,11 BBIG) ohne anzuwendende Tarifverträge oder anderen Zahlungs- oder Arbeitszeitvereinbarungen. Also volles Gehalt oder?

Danke im voraus und sry langer Text ich weiß

Gehalt, Ausbildung, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Ausbildungsvertrag, IHK, Lohn, Vergütung, Vertragsrecht
Vertragsstrafe weil Möbel nicht durch Türe passen?

Hallo zusammen,

habe bei einem Möbelgeschäft im September eine Wohnzimmergarnitur (Sitzecke) gekauft. Die sagten, dass die Lieferzeit 6 Wochen beträgt, hatten aber auf dem Auftrag KW49 drin, dass ich erst daheim bemerkte. Letzte Woche hatte ich angerufen und gefragt wann die Garnitur kommt (da der Spermüll meine alte vor 4 Wochen abgeholt hatte). Heute war der genannte Termin und auch die Lieferung.

Das heißt die 2 Herren haben die Garnitur zu uns in den 2 Stock gebracht, aber vor unserer Wohnungstür scheiterte es. Die kammen nicht rein. Die Tür sei zu eng! Nach mehrmaligem Versuch haben Sie die Garnitur wieder mitgenommen. Norm sei 84cm Breite sagten sie, wir messten 79cm (ist halt Altbau). Aber keiner hat uns gefragt oder vorgewarnt.

Wir hatten dann das Möbelgeschäft angerufen und der Herr sagte, dass es unsere Schuld ist, wir hätten es erst abmessen sollen, somit haben wir mit einer Vertragsstrafe von 45% des Kaufpreises zu rechnen. Also ca. 600 Euro.

Ich war total schockiert und erklärte ihm, dass wir alle Möbel in unsere 120 qm Wohnung bisher reinbekommen haben und nie ein Problem hatten. Und wenn dieses Möbelstück besonders breit ist, hätte er uns darauf hinweißen sollen, dass es nicht durch jede Türe passt und wir vielleicht erst daheim ausmessen bevor wir bestellen.

Er hat das ganze gar nicht eingesehen. Die erste Rate ist schon abgebucht worden, da wir es auf Raten abbezahlen wollten. Er sagte auch etwas von sonderanfertigung, obwohl es keine ist. Wir haben die Garnitur dort gesehen - nehmen wir - 6 Wochen Lieferzeit. So war´s. Nichts mit Sonderanfertigung, wir hatten keine Extrawünsche.

Ich hätte jetzt echt gedacht, dass wir uns ein anderes Möbelstück aussuchen könnten. Aber nein die wollen jetzt das Geld?

DÜRFEN DIE DAS ÜBERHAUPT?????

Wer kann mir helfen, bitte!!! Wie sieht die rechtliche Seite aus???

Ich muss dem Möbelgeschäft heute noch Bescheid geben, was jetzt mit der Garnitur passieren soll. Ob wir Sie nehmen oder nicht.

(Wir haben auch keine breiten Fenster oder Balkon, so dass es durch diese in die Wohnung gebracht werden kann)

BITTE helft mir, bin total verzweifelt gerade jetzt vor Weihnachten hat mir das gerade noch gefehlt.

Danke euch ganz lieb im voraus.

Einrichtung, Möbel, Anwalt, Vertragsrecht