Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe gestern ein Fahrzeug von privat an privat verkauft ( VW Golf, 19 Jahre alt, 157000km für 420€). Der Käufer ist KFZ-Mechaniker und hat das Fahrzeug angeschaut und einige Mängel festgestellt, weswegen ich vom Preis von 899€ auf 420€ runtergegangen bin. Ich habe das Fahrzeug bis zum Abholtag gefahren und habe selber wenig Ahnung und konnte problemlos damit fahren. Das Fahrzeug habe ich dann abgemeldet ( TÜV lief diesen Monat ab) und dem Käufer übergeben. Am Abend erhielt ich dann eine Nachricht vom Käufer, dass ich ihm hätte sagen müssen, dass die Lenkung defekt ist. Ich bin wie gesagt aber jeden Tag problemlos damit gefahren und habe davon nichts gewusst. Der letzte Werkstattbesuch war im Dezember 2013, da wurde auch nichts von einer defekten Lenkung gesagt. Er verlangt jetzt einen Rabatt von mir und will mich verklagen. Ich habe in den Kaufvertrag geschrieben "gekauft wie gesehen- da Privatverkauf keine Gewährleistung oder Rücknahme". Des Weiteren hatte ich ihm eine Probefahrt angeboten, die er abglehnt hat.

Wie sieht es rechtlich aus? Ich wusste nichts von einer defekten Lenkung, das Auto ist 19 Jahre alt und hat mich immer von A nach B gebracht. Ich bin Studentin und wir sind sogar damit weitere Strecken in den Urlaub gefahren.