14-Tägiges Widerrufsrecht für Onlineveträge auch bei Vertragsverlängerungen/-wandlungen gültig?

Hallo, ich habe im Internet ein Abonnemt für einen Zeitraum von 4 Wochen abgeschlossen und hierfür 5 EUR gezahlt. Während den folgenden 4 Wochen hatte ich im Rahmen einer Testphase Zugang zu den entsprechenden kostenpflichtigen Bereichen.

Der Beginn dieser sogenannten 4-wöchigen Testphase wurde mit Angabe meiner Daten (auch Bankverbindung) und Bestätigungsbutton sowie Zustimmung in die AGB usw. begründet. Ich erhielt per eMail eine Information über mein 14-Tägiges Widerrufsrecht. Ferner beinhalten die AGB, dass nach auslaufen der 4-wöchigen Testphase, ein 3-monatiges kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wird, sofern keine fristgerechte (14 Tage vorher) und formgerechte (per Brief oder eMail) Kündigung eingeht.

Aus eigener Unachtsamkeit hatte ich während der 4 Wochen vergessen, dass ich ein Geschäftsverhältnis mit den entsprechenden Homepage-Betreibern habe. Mit Beendigung der Testphase stellte ich auf meinem Kontoauszug einen Einzug von 115,00 EUR fest, wobei es sich um das Entgelt für das nun gewandelte 3-Monatige Abonnement handelt.

Ich schrieb eine eMail an die entsprechende Adresse und berief mich auf meine Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Buchung eines Abonnements, Widerruf einlegen zu können. Zudem kündigte ich natürlich sämtliche Geschäftsverhältnisse und forderte die Rückzahlung der 115,00 EUR.

Als Antwort bekam ich kurze Zeit später, dass ich innerhalb meiner Widerrufsfrist nicht tätig wurde. Hierbei bezog man sich auf die Widerrufsfrist zu Beginn der 4-Wöchigen Testphase.

Meine Frage ist nun, ob mir mit der (von mir ungewollten) Buchung des 3-Monats-Abonnements erneut eine 14-Tägige Widerrufsfrist gewährt werden muss. Insbesondere deshalb, weil ich während den 4 Wochen Testphase keine eMail erhielt und auch bei Beendigung der Testphase keinerlei Nachricht von den Homepage-Betreibern bei mir einging, sodass ich annehme, dass dies in Hoffnung auf die Unachtsamkeit der Kunden geschieht und dadurch eine Vielzahl von eigentlich ungewollten Abonnements abgeschlossen werden.

Das kann doch so nicht zu 100% rechtmäßig sein.

Habe ich denn die Möglichkeit, zumindest einen Anteil der 115 EUR zurückzubekommen, wenn ich im Gegenzug die Leistungen nicht weiter beziehe?

Internet, Online-Shop, Recht, bezahlen, Vertragsrecht, Abonnement
Vertrag aufgrund von falschaussage abgeschlossen, kündbar?

am 10.10.2011 wurde ich auf der Straße angesprochen und überzeugt Mitglied im Videoclub zu werden. Ich wollte dem erst nicht zusagen, da ich es mir nicht leisten kann, jedes Quartal 40 Euro zu zahlen. Allerdings hat dessen Club-Berater mir erklärt, dass der Mindestabnahmewert von 39,00 Euro nur gezahlt werden muss, wenn ich im laufenden Quartal anfange, etwas zu bestellen. Ich habe mehrfach nachgefragt, ob das stimmt, da mich der Begriff stuzig machte. Er bestätigte seine Aussage. Also willigte ich mit dem Wissen ein, dass ich mir etwas kaufen kann, aber nicht jedes Quartal etwas zahlen MUSS. Ich wies ihn sogar insplizit auf die Textstelle hin, die aussagt, dass es den Mindestabnahmebestellwert gibt. Jedoch definierte er mir den Begriff so, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, ihn jeden Monat zu zahlen. Aufgrund dieser Fehlaussage des Berater ging ich in diesen Vertrag ein. Ich habe nun von denen den Supertipp (für knapp 40 euro also dem mindestabnahmewert) gesendet bekommen und soll diesen Betrag zahlen. Ich ahbe mich mit meiner Unterschrift zu diesem Mindesabnahmewert verpflichtet, jedoch tat ich dies aufgrund der falschaussage. Die Falschaussage ihres Beraters kann von einer Zeugin bestätigt werden. Bin ich nun im recht diesen vertrag vor der 2 Jährigen vertragsfrist zu kündigen und kann ich fordern die 40 Euro für den Supertipp erlassen zu bekommen?

Wenn ja auf welches gesetzt muss ich mich stützen?

Ich habe bereits dort angerufen und gesagt bekommen, dass ich mich schriftlich dort melden soll: Sehr geehrte Damen und Herren, am 10.10.2011 wurde ich auf der Straße angesprochen und überzeugt Mitglied im Videoclub zu werden. Ich wollte dem erst nicht zusagen, da ich es mir nicht leisten kann, jedes Quartal 40 Euro zu zahlen. Allerdings hat ihr Club-Berater mir erklärt, dass der Mindestabnahmewert von 39,00 Euro nur gezahlt werden muss, wenn ich im laufenden Quartal anfange, etwas zu bestellen. Ich habe mehrfach nachgefragt, ob das stimmt, da mich der Begriff stuzig machte. Er bestätigte seine Aussage. Also willigte ich mit dem Wissen ein, dass ich mir etwas kaufen kann, aber nicht jedes Quartal etwas zahlen MUSS. Ich wies ihn sogar insplizit auf die Textstelle hin, die aussagt, dass es den Mindestabnahmebestellwert gibt. Jedoch definierte er mir den Begriff so, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, ihn jeden Monat zu zahlen. Aufgrund dieser Fehlaussage ihres Beraters(Herr X) ging ich in diesen Vertrag ein. Ich habe nun von ihnen den Supertipp gesendet bekommen und soll diesen Betrag zahlen. Dies geschieht gegen meinen Willen. Ich fordere eine sofortige Kündigung des Vertrages, da ich fehlgeleitet und angelogen wurde, damit ich der Mitgliedschaft beitrete und ich es mir nicht leisten kann jedes Quartal die knapp 40 Euro zu zahlen. Die Falschaussage ihres Beraters kann von einer Zeugin bestätigt werden.

Außerdem fordere ich, den mir zugesendeten Supertip zurückzunehmen und mir die 40 Euro nicht aufzulasten. mfg blabla

Kann ich so vorgehen?

Rechtsanwalt, Recht, falschaussage, Klage, Rechtswesen, Vertragsrecht
Autokauf Zusage per E-Mail widerrufen

Hallo,

Ich hatte mir über ein Automobilportal einen Wagen ausgesucht, den ich mir gerne kaufen wollte. Habe dann den Händler angerufen und wegen einer Finanzierung nachgefragt. Der Händler hat mir erzählt, dass ich ihm zunächst eine Kaufbestätigung per E-Mail schicken soll, was ich auch gemacht habe. In der Kaufbestätigung habe ich aber nichts von einer Finanzierung geschrieben, sondern einfach nur das ich den Wagen zu dem Preis kaufen möchte mit meinen Adressdaten.

Als das Finanzierungsangebot bei mir ankam, hat mir das nicht gefallen und ich wollte den Wagen nicht mehr kaufen. Da hat der Händler mir per Mail geschrieben, dass ich aber ein Auto bestellt hätte. Das Auto was ich im Angebot gesehen hatte, steht aber meines Wissens auf seinem Hof und ist definitiv kein Bestellfahrzeug. Daraufhin habe ich ihm eine Mail geschickt, dass ich den Vertrag widerrufe aufgrund des Fernabsatzgesetzes.

Er hat dann bei mir angerufen und meinte, dass aufgrund der Formulierung meiner Kaufbestätigung ein Widerrufsrecht nicht gebe und der Widerruf mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre (15% des Kaufpreises).

Da ich meine Kaufbestätigung per Mail geschickt hatte, habe ich ja eigentlich ein 14 tägiges Widerrufsrecht oder? Muss ich wirklich die 15% Entschädigung bezahlen wenn ich den Vertrag widerrufen möchte? Denn wobei sollen denn 15% Kosten angefallen sein? Ich habe den Wagen ja noch nichtmal gefahren oder war jemals bei dem Händler vor Ort.

Ich bedanke mich schonmal im vorraus.

Recht, Vertrag, Autokauf, Vertragsrecht
Vertragskündigung nach Namensänderung

Hallo, es wird etwas kompliziert, deswegen hole ich weit aus: ich habe 2005 geheiratet und den Namen meines Mannes angenommen. Irgendwann während der Ehe habe ich mir ein web.de Free-mail Konto angelegt - also unter dem Ehenamen.

In 2010 haben wir uns scheiden lassen und ich habe meinen Geburtsnamen wieder angenommen. Habe eigentlich alle Verträge diesbezüglich geändert - außer das web.de Konto.

Habe dann im Januar (?) 2011 ein Probeabo von Club-Mail angenommen. Dieses habe ich rechtzeitig vor Ablauf gekündigt. Auf meine Kündigung habe ich eine e-mail bekommen, dass ich meine Papiere zur Namensänderung einreichen müßte, damit die Kündigung wirksam wird. Einen Tag DANACH habe ich eine Bearbeitungsbestätigung vom Kundencenter bekommen.

Dumm von mir: ich habe nicht weiter nachgedacht sondern bin davon ausgegangen, dass sich die Anfrage vom VORTAG erledigt hat. Mittlerweile habe ich unter meinen ehemaligen Namen eine Rechnung erhalten. Völlig perplex habe ich web.de daraufhin angeschrieben. Antwort: "Sie haben unsere Anfrage nicht beantwortet und uns keine Unterlagen vorgelegt". Daraufhin habe ich sofort alle Unterlagen übersendet und im Anschreiben angeführt, dass ich aufgrund der zeitlich missverständlichen Abfolge davon ausgehe, dass meine Kündigung akzeptiert wird.

Heutige Antwort: Ihre Unterlagen sind nicht rechtzeitig bei uns eingegangen, wir akzeptieren Ihre Kündigung nicht.

Meine Frage: Kann ich noch irgendwas tun um da raus zu kommen? Müßte nicht der ganze Vertrag nichtig sein - schließlich habe ich den mit falschen Namen abgeschlossen?

Bevor mich jemand drauf hinweist: Ja, ich war dumm. Habe im Moment einfach auch ohne das genug um die Ohren und war froh einen Grund zu haben, nicht weiter tätig zu werden...

Vielen Dank für Hilfe!!

Finanzen, Namensänderung, Vertragsrecht
Immobilienkauf abgebrochen. Wer trägt die Notarkosten
Kauf einer immobilie platzt, weil der Verkäufer keinen Energieausweis vorlegt. Wer trägt die Kosten für den Notar ?

Ich wollte mir eine, über eine Bank angebotene, Eigentumswohnung kaufen. Beim ersten Gespräch mit dem Makler erklärte ich unmissverständlich, dass ich den Energieausweis vorgelegt haben will. Da er den nicht in den Unterlagen hatte, versprach er, sich darum zu kümmern.

Es wurde ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen.

Kurz darauf erhielt ich die Information, dass der Verkäufer keinen Energieausweis hat. Kurze Zeit später schrieb der Makler per e-mail, dass ein Ausweis beantragt wurde.

Inzwischen hatte der Makler von einem Notar einen Vorvertrag anfertigen lassen.

Durch Urlaubszeit des Maklers und von mir, verzögerte sich schon aus diesem Grund die Vertragsunterzeichnung. Also auch genügend Zeit, um einen Energieausweis erstellen zu lassen........ dachte ich.

Der Makler vereinbarte vor der Urlaubszeit mit meinem Einverständnis für den 08.08. einen Termin zur Vertragsunterzeichnung beim Notar.

Am Freitag, d. 05.08., also einen Werktag vor der Beurkundung, teilte mir der Makler mit, dass kein Energieausweis beigebracht werden kann.

Darauf habe ich es am Montag d. 08.08. abgelehnt, den Kaufvertrag ohne den Ausweis zu unterzeichnen.

Gestern erhielt ich die Kostenrechnung des Notars für Entwurf einer Urkunde, Beurkundung von Verträgen usw.

Meine Fragen:

Gehe ich recht in der Annahme, dass der Notar sich das Geld von mir holt, weil die entstandenen Kosten auf Betreiben des Maklers (der ja lt. Vermittlungsvertrag in meinem Namen handelte) entstanden sind ? Wenn ja....... Wo hole ich mir das Geld wieder? Vom Verkäufer, der rechtswidrig den Ausweis nicht vorgelegt hat? Bis einen Werktag vor der Beurkundung wurde ich ja in dem Glauben gelassen, der Ausweis würde mir noch vorgelegt.

Oder muss ich mir das Geld vom Makler holen, der mich vielleicht über eventuelle Folgen hätte informieren müssen, wenn der Notar bereits eingeschaltet wird, obwohl die geforderten Unterlagen noch nicht vollständig waren ?

Oder bleibe ich, trotz des rechtswidrigen Verhaltens des Verkäufers, auf den Kosten sitzen.

Schon mal eines vorweg........

Mir liegt nichts daran, den Verkäufer deswegen anzuzeigen, was ja eine Geldbuße bis 15000 € zur Folge haben könnte.

Dieser Beitrag.....

http://www.gutefrage.net/frage/hauskauf-durch-verkaeufer-nach-vertragsentwurf-geplatzt-wer-zahlt-die-notarkosten

.....hilft mir nicht wirklich weiter

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Kaufvertrag, Immobilien, Energieausweis, Vertragsrecht, Notarkosten
Gebrauchtwagen beim Händler. Übergabe lässt auf sich warten. Was tun?

Folgendes Problem beim Autokauf (Händler):

Vor einigen Wochen habe ich ein gebrauchtes Auto beim Händler gekauft. Genauer gesagt den Kaufvertrag unterschrieben und eine Anzahlung gemacht. Es war ein gutes Angebot und beim Händler hat man eine Gewährleistung also habe ich vertraut, dass nicht schief laufen kann. Laut Kaufvertrag hatte das Auto keine Macken außer Lackschäden und kleine Dellen. Probefahrt konnte ich leider nicht machen weil das Auto gerade erst eingetroffen war und nicht richtig durchgeprüft würde. Das hat mich etwas stutzig gemacht.

Wir haben ausgemacht, dass ich in der nächsten Woche die Papiere zur Anmeldung bekomme und dann das Auto abholen kann. Leider kamm nicht.

Ende der Woche bin ich hingefahren um mich zu vergewissern was los ist. Leider war es nicht fertig. Ich habe die Papiere bekommen und habe es dann angemeldet.

Nächste Woche war es leider nicht fertig. Diese Woche kamm die selbe Antwort. Jetzt meinte der Händler, dass am Auto was dran ist und es muss repariert werden. Jetzt sind also schon fast 3 Wochen um!

 Ich gehe davon aus dass, das Auto beim Abschluss des Vertrages mangelhaft war.

Was kann ich jetzt machen? Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten in Anbetracht der Mängel die nicht im Vertrag aufgeführt waren? Steht mir vom Händler ein Ersatzfahrzeug für die lange Wartezeit zu?

Gruß Kris

Gebrauchtwagen, Kaufvertrag, Rechte, Autokauf, Vertragsrecht, Frist
Darf der Pflegedienst einfach die Stunden nicht abdecken?

Ich brauche Hilfe. Mein Sohn ist 24 Stunden beatmungspflichtig und wird durch einen Pflegedienst zu Hause betreut 24 Stunden. Nun ist es aber, dass der Pflegedienst seit längeren Zeit, die Dienste nicht mehr abdecken kann, weil er immer mehr neue Patienten annimmt und kein Personal hat. Der Pflegedienst hat einen Vertrag mit uns über 24Stunden Intensivpflege die durch die Krankenkasse bewilligt wird und wurde. Da wir noch drei weitere Kinder zu Hause haben wobei einer im E- Rollstuhl sitzt und Pflegestufe drei hat und durch meinem Mann und mir selbst gepflegt wird. Hinzu kommt, dass mein Mann und ich Berufstätig sind. Ich muss fast jeden Monat 245 Stunden selbst abdecken und gehe arbeiten usw. Ich selbst gehe auf den Zahnfleisch und nun meint noch der Pflegedienst, dass er ab September nur noch den Nachtdienst abdecken kann. Ich habe mich auch bei anderen Pflegedienste erkundigt wegen wechsel, ab da sieht es wegen dem Personal auch nicht besser aus. Dieser Pflegedienst meint aber, immer mehr Patienten annehmen zu müssen und hat aber nicht das Personal dafür. Die Chefin ist auch nicht bereit, mit einem anderen Pflegedienst zusammen zu arbeiten. Durch diese ganze Sache kann ich teilweise nicht zur Arbeit erscheinen und wenn es so weiter geht, bekomme durch den Pflegedienst noch die Kündigung und Sperre vom Arbeitsamt ( Arbeitslosengeld). Darf der Pflegedienst das machen?????????

Pflege, Recht, Vertragsrecht
Wer ist für die Betankung des Flüssigtankes zuständig?

Wir sind seit Dezember in ein Haus gezogen, das eine Flüssiggasanlage hat, zu der der Vermieter einen Gastank gemietet hat. Zu diesem Zweck wurde ein Vertrag geschlossen (wahrscheinlich ein Wartungsvertrag), der offensichtlich keine Fremdfirma zur Befüllung zulässt. Jetzt hat der Vermieter am 16.10.2009 ca. 1000 l Propangas liefern lassen, die wir auch vollständig bezahlt haben. Nun ist der Tank, obwohl wir die Heizungen nur auf Frostsicherung haben und mit einem (zugelassenen und vom Schornsteinfeger abgenommenen, vom Vermieter genehmigten, um dem vorzubeugen) Dauerbrandofen heizen, also nur Wasser warm machen fast leer. Der Vermieter hat gesagt, dass wir Gas bestellen müssen, aber nur bei der bestimmten Firma. Jetzt habe ich als Mieter ja den Vertrag nicht geschlossen und bin etwas irritiert, dass ich dass zahlen muss, was mir in Rechnung gestellt wir, ohne mir den günstigsten Anbieter raussuchen zu können. (Der Anbieter liegt laut Internet ca. 12% über dem regionalen Preis für Flüssiggas) Jetzt meine Fragen: Wer muß befüllen lassen? Wer ist dann also vertraglich gebunden? Welche Möglichkeiten habe ich, mir meinen Anbieter selbst zu wählen? Es geht hier jetzt ums Grundsätzliche, ich habe keinen Stress mit dem Vermieter, ich will nur wissen, wie es rechtlich aussieht, was der Vermieter auf den Mieter abwälzen kann, welche Rechte ich in diesem Fall habe.

Mietrecht, Heizungsanlage, Vertragsrecht

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