Techniker (1und1) für DSL-Schaltung kommt nie?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Zum 01.04.2020 habe ich meinen Wohnsitz verlegt. Dies wurde 1und1 auch rechtzeitig mitgeteilt und mit Mail vom 16.03.2020 bestätigt. Der Schaltungstermin war für den 02.04.2020 geplant. Am 02.04.2020 kam der Techniker jedoch nicht, weil ich unter der Adresse angeblich nicht gemeldet war. Dann wurde ein neuer Schaltungstermin für den 16.04 vereinbart. Dieser wurde dann auf den 21.04 verschoben. Dieser wiederum wurde durch 1und1 auf den 22.04 verschoben.

Am 22.04 wartete ich von 08:00 bis 14:00 auf den Techniker. Das Zeitfenster war eigentlich vom 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr angegebenen. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass der Techniker wieder angab, dass unter der angegebenen Adresse niemand mit dem Kundennamen gemeldet wäre. Er hat zudem wieder nicht versucht mich anzurufen, um das mit der Adresse zu klären (daher denke ich, dass es Absicht ist. Dann hätte ich es ihm ja noch einmal am Telefon zeigen und versichern können). Glücklicherweise waren am 22.04 meine Eltern zur Sicherheit ebenfalls anwesend. Diese würden an Eides statt versichern, dass das Klingelschild angebracht war, meine Telefonnummer hinterlegt und wir den ganzen Tag in der Wohnung gewartet haben.

Da ich Homeoffice machen muss, bin ich zwingend auf eine dauerhafte Internetverbindung angewesen. Die jetzige Situation auszunutzen, damit ich mir bei denen teure Zusatzverträge bestellen muss (s. u.), stellt meines Erachtens eine Art Wucher i.S.d. § 138 BGB (?) dar. In einer solchen Ausnahmesituation mit Absicht jemanden zu teueren Zusatzverträgen zu zwingen, halte ich persönlich von 1und1 so gewollt.

Der nächste Techniker-Termin ist nun am 04.05. Für den 04.05 wird wieder ein Zeuge anwesend sein, um im Falle eines wiedereintretenden Nichterscheinens des Technikers dies wieder besser beweisen zu können.

Nun meine Fragen:

Kann ich fristlos kündigen, wenn der Techniker ein drittes Mal nicht erscheint?

Wie kann ich sichere Beweise sammeln, dass der Techniker mit Absicht nicht meine Adresse aufsucht? Weil wirklich jeder Postbote oder Möbelspediteur ist in der Lage, bei mir zu klingeln. Der Postbote, der mir die Hardware für die teueren Zusatzverträge überbringt und die ich persönlich mit Personalausweis entgegenen nehmen muss, findet komischerweise auch meine Adresse.

Kann ich für den Monat April mein Geld zurückverlangen, weil ich diesen Monat ja kein Internet nutzen konnte? Kann ich die Zusatzverträge wegen Wucher/Sittenwidrigkeit i.S.d. §138 BGB anfechten? Weil meiner Meinung nach macht 1und1 das mit dem Techniker mit Absicht. Ich bin wegen Corona auf Homeoffice angewiesen und das wollen die dann schön ausnutzen. Weil die anderen Boten, die von 1und1 beauftragt werden, finden ja auch immer meine Adresse.

Vielen Danke.

VG

Betrug, Recht, DSL, Jura, Vertragsrecht, Wucher
Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

Guten Abend,

ich bin leider völlig unüberlegt einen Vertrag in einem Sonnenstudium abgeschlossen und habe das direkt nach meiner ersten Sitzung bereut. Nun versuche ich irgendwie herauszukommen, da das Abo 12 Monate à 30€ kostet.

Ich weiß, dass hierbei kein Wiederrufsrecht greift, da ich den Vertrag vor Ort abgeschlossen habe. Hier ein paar Fakten, welche hoffentlich eine Lücke zum Herauskommen mit sich bringen. Mir liegt aktuell kein Vertrag vor, obwohl ich diesen bereits 2x angefragt hatte. Bei der Antwort sind diese allerdings nie auf die Frage eingegangen.

Zusätzlich war ich so blauäugig und habe den Vertrag vor meiner ersten Sitzung abgeschlossen - d.h. ohne das Solarium vorher zu Testen. Ich war vorher noch nie in einem.

Eintritt in den Vertrag Anfang März

Kündigung Mitte März + 1. Anfrage zur Zusendung des Vertrages - Antwort das Kündigung zum April 2021 möglich ist

19. April 2. Anfrage zur Zusendung des Vertrages

Besteht die Möglichkeit aus dem Vertrag herauszukommen, da diese mir die Unterlagen nicht zusenden, obwohl ich schon 2x nachgefragt habe? Evtl. hinsichtlich Treu & Glauben?

Was wären Alternativen um herauszukommen?

Ich werde nun vorerst beantragen, dass ich für den April sowie für alle weiteren Monate, welche aufgrund von Corona eine Schliesung des Studios mit sich ziehen, die Zahlungen aussetzen. Kann ich bei einer "Einschränkung" des Betriebs aber einer generellen Öffnung auch Zahlung verweigern?

Wie sieht es aus mit angefangenen Monaten? Kann ich hierbei auch den ganzen Monat verweigern? Annahmen, das Studio öffnet z.B. Anfang / Mitte vom Mai oder Juni wieder.

Vielen Dank!

Recht, Vertrag, Rechtsberatung, Solarium, Vertragsrecht
EasyFitness Ummeldung?

Hallo,

habe einige Fragen zum folgenden Sachverhalt:

Habe mich zum November 2018 bei einem EasyFitness Standort angemeldet (12 Monatsvertrag).

Ca. 4 Monate vor dem Frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt, habe ich mich daraufhin mal bei einem Mitarbeiter erkundigt wie es denn bei einer Vertragsverlängerung aussieht und er sagte mir die Konditionen bleiben alle gleich.

Daraufhin habe ich nicht gekündigt, als ich dann im November 2019 meine Kontoauszüge gecheckt habe viel mir auf das im November, 9,90 € mehr abgebucht wurden.

Bin anschließend zu dem Fitness gefahren, um das zu klären und laut dem Mitarbeiter sind jetzt zusätzlich noch 9,90 € für die Getränkeflat fällig (den Vertrag habe ich online abgeschlossen und habe auch nie Vertragsunterlagen erhalten).

Aufgrund der Dreistigkeit der Mitarbeiter habe ich mich dann entschlossen an einem anderen EasyFitness Standort trainieren zu gehen.

Nach einiger Zeit habe ich mich mal erkundigt, ob ich nicht den Standort wechseln kann (da man sich jedesmal schriftlich eintragen muss), die Mitarbeiterin sagte mir dann, dass das gehen würde und ich sogar nur den Grundbetrag (ohne die Getränkeflat) zahlen müsste.

Ca. 1 Monat später, als ich mich umschreiben lassen wollte, hat mir der Mitarbeiter für die Verträge mitgeteilt, dass er mir keinen günstigeren Vertrag anbieten kann und ich trotzdem die Getränkeflat zahlen müsse, aber aufgrund der nervigen Eintragerei habe ich mich dann trotzdem umschreiben lassen, sodass ich zum 01.04.20 Mitglied in dem anderen Standort bin.

Nur heute als ich mein Kontoauszug gecheckt habe viel mir auf das 2 Beiträge abgebucht wurden, ein Beitrag für den alten Standort und einen für den neuen.

Hab dann anschließend den unterzeichneten Vertrag der Ummeldung unter die Lupe genommen und so viel mir auf, dass das garkeine Ummeldung ist und das wie eine neue Mitgliedschaft aussieht.

Also habe ich da angerufen um das zu klären und mir wurde gesagt, dass das keine neue Mitgliedschaft ist, sondern nur die Ummeldung ist und der andere Standort das mit der Abbuchung verpennt hat.

Da Lügen bei EasyFitness ja nichts aussergewöhnliches ist frage ich mich, ob mir da wieder nur ******* erzählt wurde.

Jetzt zu meinen Fragen:

Ist so eine Umschreibung überhaupt möglich? Jeder Standort ist ja eine eigene GmbH und EasyFitness ist ja nur Franchise.

Ist es möglich aufgrund diesen Sachen außerordentlich zu kündigen? Und wenn ja bei beiden Standorten, oder?

Ordentlich gekündigt habe ich bereits. Falls so eine Umschreibung möglich und ich nicht außerordentlich kündigen kann. Bleibt diese dann bestehen?

Vielen Dank für eure Antworten.

Recht, Vertragsrecht
Klarna flexibel Ratenkauf so in Ordnung?

Servus Leute,

ich hätte da mal eine Frage an die Juramenschen, Vertragsrecht bzw. geht es um einen Ratenvertrag den ich mit Roller geschlossen habe über ein Bett im Wert von 500 Euro. Es wird mit flexiblem Ratenkauf geworben und die Aussage "zahlen Sie ihre Raten ganz flexibel, je nachdem wieviel Sie im Monat bezahlen wollen überweisen Sie einfach bequem, AB 6,95 im Monat" Ich lade anbei noch ein Bild hoch in dem man die Beschreibung explizit sieht. Ich bin leider darauf reingefallen und habe mir das Bett bestellt, im Vertrag selbst war die Klausel ganz anders beschrieben wie im Onlinevertrag, deswegen habe ich Screenshots gemacht.

Hier steht ganz klar zahlen Sie mindestens 6,95 Euro im Monat ODER 1/24 der Gesamtsumme... das alles zusammen mit der Aussage "flexibler Ratenkauf" hat mich wirklich davon überzeugt dass ich mein Bett monatlich mit 6,95 Euro bezahlen könnte, mal mehr mal weniger ...

Im Vertrag selbst steht jetzt jedoch ich solle 6,95 + 1/24 der Gesamtsumme entrichten... also irgendwas um die 25 Euro... Das ist doch eine Frechheit? wieso werbe ich mit Flexiblem Ratenkauf wenn es doch garkeiner ist??? ich weiß wenn die Kreditsumme niedrig ist kommt man auf diese 6,95 Euro im Monat .. ja ... das ist das Selbe wie bei 1&1 .. man bekommt BIS ZU 850 Euro für sein altes Handy wenn man einen neuen Vertrag abschließt, wenn man sich das Angebot genauer durchließt stellt man fest, man müsste ein Iphone 11 Pro in Zahlung geben und bekommt dafür ein minderwertiges Samsung s10 ...

Meine Frage wäre daher, wie versteht ihr als Laie diesen Vertrag und kann ich dagegen vorgehen? Ich hatte mir schon überlegt es darauf ankommen zu lassen aber dann verkauft Klarna den Kredit an ein Inkassounternehmen... bis es dann zum gerichtlichen Mahnbescheid und Ratenzahlungsverfahren kommt habe ich locker nochmal 350 Euro an Inkassokosten oben drauf und Klarna ist fein raus...

Wie kann ich mich wehren? Einspruch erheben gegen die Ratenzahlung oder den Vertrag? Ich bin mit klarna schon am telefonieren... nach 3 Versuchen hab ich es aufgegeben .. das eine mal hätte ich "anscheinend" niemals angerufen, das zweite mal versicherte mir eine Mitarbeiterin dass sie mich zurückruft, rückruf nie erhalten und jetzt warte ich schon wieder auf einen Anruf von einer der Vorgesetzten.

gibt es keine Möglichkeit einen Vertrag im Nachhinein anzupassen wenn der Kunde nicht zahlungsfähig ist? Ich habe diesen Vertrag mit der Absicht abgeschlossen es wirklich bequem in 10 Euro Raten abzuzahlen weil ich mir das sonst nicht leisten kann. Normal falle ich auf keine dieser Maschen rein aber dieses Mal hat es mich auch erwischt... und ein Bett zum schlafen ist leider nötig.

wäre toll wenn mir jemand helfen könnte. LG

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Kredit, Rechnung, Bank, Recht, Darlehen, Inkasso, Vertragsrecht, Vertragsrücktritt
SKODA-Werkstatt findet Fehler nicht - Rechnung trotzdem bezahlen (Werkvertragsrecht)?

Hallo, ich habe eine rechtliche Frage. Mein alter Skoda Fabia I springt nicht mehr an wenn der Motor warm ist. Die freie Werkstatt meines Vertrauens findet den Fehler nicht. Tipps in gutefrage.net brachten mich nicht weiter, habe aufgrund dieser Tipps in der freien Werkstatt viel Geld für das Auswechseln von Teilen gezahlt die nicht fehlerursächlich waren..

Deshalb war ich in der SKODA-Vertragswerkstatt.

(zur Technik siehe meine vorhergehenden Fragen hier zu diesem Thema).

Obwohl der Wagen nicht ansprang als er in der Skoda-Werkstatt stand fanden die den Fehler nicht.

Es wurde mir dann vorgeschlagen die Drosselklappe zu wechseln weil das am ehesten die Ursache sein könnte. Würde 1000.-€ kosten. Allerdings ohne Garantie, dh. wenn das ein erfolgloser Reparaturversuch aufgrund Fehldiagnose ist soll ich die 1000.- trotzdem zahlen.

Im Kaffeesatz lesen kann ich selber, rein aufgrund der Vermutung lasse ich nicht für 1000.- Drosselklappen wechseln.. Deshalb meine Frage wie das rechtlich ist:

Für die erfolglose Fehlerdiagnose bei Skoda bezahlte ich schon 150.- € (leider, das war wohl mein Fehler).

Ich brauche jedoch eine verbindliche Fehlerdiagnose als Grundlage für einen Reparaturauftrag und muss deshalb nochmal zu Skoda in die Werkstatt. Will aber nicht nochmal für nicht und wieder nichts Geld bezahlen.

Ist es nicht so, dass die Skodawerkstatt ihren Teil des Werkvertrages nicht erfüllt wenn sie behauptet den Fehler nicht zu finden? Muss ich dann Geld für die erfolglose Fehlersuche bezahlen oder kann ich sagen: "Deal war eine (verbindliche) Fehlerdiagnose, die seid ihr mir schuldig geblieben also brauche ich nichts zu bezahlen???

(Anmerkung: es handelt sich nicht um einen 12-Zylinder-Hightech-Ferrari sondern um einen simplen 18 Jahre alten Skoda... Unfassbar dass die Vertragswerkstatt nicht weiß weshalb die Kiste nicht anspringt...)

Danke schon mal für die Rechtsauskunft...

Auto, Recht, Kaufrecht, Kaufvertrag, Autoreparatur, BGB, Gewährleistungsrecht, Kraftfahrzeug, Rechtswissenschaft, Skoda, Strafrecht, Vertragsrecht, verwaltungsrecht, benzinmotor, Dienstvertrag, Kurbelwelle, Nockenwelle, Auto und Motorrad
Nicht Personenbezogene Fahrkarten ungültig?

Hallo mein Name ist Jay,

ich habe ein Frage zu einem Problem mit der VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH.

Mein Sohn ist Autist und hat mich gebeten das ich mit ihm zusammen zu Schule fahre, sonst fährt er allein. An diesem besagten Tag habe ich das gemacht und ihn begleitet wir sind zusammen in den Bus gestiegen und Richtung seiner Schule gefahren, mitten in der Fahrt wurden unsere Fahrausweise kontrolliert und es hat sich rausgestellt das ich meine Monatskarte nicht mit dabei hatte. Der Kontroller sagte das ist kein Problem machen Sie eine Kopie der Monatskarte und schicken sie die schriftlich an die zuständige stelle, die Adresse hat er mir gesagt. Zuhause angekommen, habe ich das sofort gemacht ein kurzes schreiben aufgesetzt mich für den Vorfall entschuldigt eine Kopie meine Fahrkarte mitgeschickt und gedacht die Sache ist aus der Welt, doch dem war nicht so.

Gut einen Monat Später habe ich ein Mahnschreiben bekommen, das ich 65€ Erhöhtes Beförderungsentgelt zuzahlen habe, da ich mich nicht gemeldet habe und keine Nachweis über den Kontrollzeit punkte über eine gültige Fahrkarte besessen habe.

Das stimmte natürlich alles nicht also habe ich zurück geschrieben, das erstens es handelte sich schon um bereits das zweite Mahnschreiben, ich niemals zuvor ein Schreiben der VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH erhalten habe und das ich bereits ihnen einen Nachweis erbracht habe und sie eine Kopie meine Monatskarte hätten, natürlich habe ich nochmals meine Monatskarte kopiert und dem Schreiben beigelegt, mit der Hoffnung jetzt ist alles geregelt und ich müsste die Forderung von 65€ nicht bezahlen.

Doch der Hammer kommt jetzt Sie akzeptieren keine Monatsfahrkarte als Nachweis nur Personen bezogene Monatsfahrkarten, ich habe einen Schock bekommen die verkaufen Fahrkarte die in Wirklichkeit wenn es drauf ankommt ungültig sind, das ist mal ein Ding.

In dem Schreiben beharren sie natürlich auf ihre Forderung von 65€, mit der Begründung da meine Monatsfahrkarte nicht Personen bezogen ist und somit als nachträglicher Nachweis ausgeschlossen ist. Ich wollte ursprünglich eine Personen bezogen Fahrkarte haben, die wäre billiger gewesen, aber leider bin ich in einer Privat Insolvenz und die VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH hatte mir damals mitgeteilt das Sie mir das ablehnen wegen meiner Bonität. Nochmals habe ich mich schriftlich an die VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH gewannt und ihnen die Sachlage klar gestellt, das sie mir einen Personen bezogene Fahrkarte abgelehnt haben. Weil ich in der Privat Insolvenz bin und ich keine Möglichkeit hatte einen Personen bezogene Fahrkarte zu bekommen.

Somit würde mir in den Fall, das ich in der Privat Insolvenz bin zum Nachteil ausgelegt.

Wie sieht die Rechtslage in dem Fall aus hat da jemand Erfahrung?

LG Jay

Insolvenz, Recht, Bahn, Fahrkarte, Kundenrechte, Vertragsrecht
Welche (Kosten-)Folgen kann der Wechsel des Stromzählers nach sich ziehen?

Ich habe mich nochmals mit dem Thema "Smart Meter" usw. beschäftigt und habe nun Einiges im Internet gelesen.

Offenkundig kann man keinen "Widerspruch" einlegen/sich nicht dagegen wehren. Der Austausch der Zähler ist verpflichtend. Man darf offenkundig nur selbst einen anderen Messstellenbetreiber wählen, in der Hoffnung, dass dieser günstiger ist.

Ich persönlich befinde mich in der Position des Mieters, der noch nie Geld für den Stromzähler an sich bezahlt hat. Vielleicht aber auch doch. Aber wenn, dann habe ich das bisher nie gewusst; nämlich deshalb, weil die Grundgebühr für den Stromzähler selbst im Grundpreis der mtl. Stromabschlagszahlung enthalten war.

Nun ist es so, dass ich in einem Haus wohne, dessen Baujahr weit vor 1945 liegt. Vom grundzuständigen Messstellenbetreiber liegt seit dem 19.12.2019 die Vorabinformation zum Wechsel meines Stromzählers vor.

Nun ist es Februar und es ist noch nichts weiter passiert.

Ich habe nun auf einer Seite der Verbraucherzentrale in einem roten Infokasten folgende Zeilen gelesen:

"Umbau des Zählerschranks kann teuer werden

Die ersten Erfahrungen der Messstellenbetreiber zeigen, dass ein Umbau des Zählerschranks nicht nur in Ausnahmefällen notwendig ist, sondern bei etwa einem Viertel aller Haushalte. Insbesondere betroffen sind Bauten vor 1965. Mit dem Umbau sind schnell hohe Kosten von bis zu mehreren tausend Euro verbunden – Kosten, die am Ende der Verbraucher zahlt."

In diesem Zusammenhang würde ich also gerne wissen:

Was kann da auf mich zu kommen?

Abgesehen davon, dass ich Bedenken habe, dass der neue Zähler nicht korrekt zählen könnte und dass mein Datenschutz auf der Strecke bleibt, weiß ich jetzt nicht so genau, was es mit diesen Kosten auf sich hat, die entstehen, wenn der ganze Zählerschrank umgebaut werden muss, was ja wahrscheinlich ist.

Kann ich mich zurücklehnen, weil es Sache des Vermieter ist? Oder werden da Kosten direkt auf mich zukommen?

Denn, wenn dem so sein sollte (!).... dann hat mir noch keine erklärt, wie ich Rechnungen bezahlen soll, die in die Tausende gehen.

Und auch wenn der Vermieter (, der ein Privatmann ist, ohne Hausverwaltung/"ohne alles") etwaige Kosten dann auf die Miete umlegen würde, was rein mietvertraglich schwierig sein könnte für ihn, dann könnte ich die Miete vermutlich nicht mehr bezahlen.

Bitte um konkrete Antworten. Also bitte nicht nur stumpf das Messstellenbetriebsgesetz zitieren.

Technik, Strom, Energie, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Verbraucherschutz, Stromzähler, Vertragsrecht
Daten vom Server durch Provider gelöscht. Hilfe?

Guten Tag zusammen,

Ich bin seit einigen Monaten im Besitz eines Rootserver, welcher bei einem Provider gemietet wird. Diesen konnte ich für zwei Monate nicht zahlen, weswegen der Server in die "Quarantäne" verschoben wurde. Dieser war für mich nicht mehr erreichbar.
Nachdem ich nun meine Rückstände beglichen habe, war der Server einfach weg. Der Vertrag stand noch, aber der Server war ohne Details. Keine IP, keine Zugangsdaten, nichts.

Nach langem Warten und anrufen kam nach 5 Tagen die Antwort: Mein Server wurde einfach samt den Daten gelöscht und für einen anderen Nutzer freigegeben. Dazu verwies man mich auf die BGB des Vertrages 3.2. Dort steht, dass der Provider dies ohne Vorankündigung tun darf.

Jetzt ist das Problem, dass meine Daten für zwei Monate nicht Sicherbar waren. Diese Daten sind nun endgültig gelöscht. Mir wurde vom Provider auch keine Möglichkeit gegeben, die Daten vor dem endgültigen Löschen zu sichern.

Hier BGB Punkt 3.2:

3.2 Ist der Kunde mit Zahlungen im Rückstand und begleicht die offenen Rechnungen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung, wird der Server ohne Vorankündigung vom Netzwerk getrennt und erst nach Zahlungseingang wieder an das Netzwerk angeschlossen. Wurde der Server vom Netzwerk auf Grund nicht beglichener Rechnungen getrennt, kann er vom Provider neu vergeben werden. Ein Schadenersatzanspruch auf Grund verlorengegangener Daten besteht nicht.

Unter Punkt 1.2 steht aber folgendes:

1.2 Der Provider stellt dem Kunden einen ausschließlich für den Kunden reservierten Server bereit. Der Provider ist verpflichtet, den Server mit einer Grundkonfiguration zu versehen und die Anbindung des Servers an das Internet zu ermöglichen.

Theoretisch bedeutet das ja, dass der Provider diesen Server ohne Information gar nicht anderen Kunden überlassen darf, da dieser ja AUSSCHLIEßLICH für mich reserviert war.

Jetzt meine Frage:

Darf der Provider dies einfach tun?

Meine Persönlichen Daten waren auf dem Server abgespeichert, weswegen hier ja das Urheberrecht greift und nur der Verwerter das Recht besitzt, meine Daten zu löschen.

Wenn möglich BITTE mit Gesetzestexten, damit ich mich dort einlesen kann.

MfG,

Server, Computer, Datenschutz, Provider, Vertragsrecht
Autohändler hat mich Gewerbevertrag unterschreiben lassen, obwohl ich Privat bin - was nun?

Hallo,

mir ist gerade (ja im Ernst, und mir ist das wirklich sehr peinlich, dabei habe ich einige Passagen (leider nur einige) noch mal erneut gelesen!!) aufgefallen, dass im Kaufvertrag "für Unternehmer" drinsteht (habe mich zugegebenermaßen zuerst gewundert, aber nichts weiter gesagt, weil ich dachte, dass

unter dem Punkt Beruf/Gewerbe im Kaufvertrag bei mir "EDV" drinsteht und sich das auch auf das Unternehmen selbst (also auf das Autohaus) beziehen kann. Ich weiß ehrlich nicht, wie ich zu dem Zeitpunkt darauf gekommen bin... Das Auto habe ich jetzt 9 Tage. Den Vertrag aber schon vor 16T unterschrieben.

Mir ist das jetzt erst aufgefallen, weil das Auto nicht anspringt und ich es abschleppen lassen werde (bin z.G. ACV-Mitglied), aber das ist jetzt nicht das Thema.

Als er mir den Vertrag hingehalten hat und ich ihn unterschreiben sollte, kam mir erst nichts komisch vor, nur dass er die ersten beiden seiten direkt überblätterte (auf der zweiten Seite steht nämlich, dass das der Kaufvertrag für Unternehmer ist). Und ich war so blöd und habe ihm in der ausgeschlossenen Sachmängelhaftung unterschrieben, dass ich "nach eigenen Angaben" (wenn euch das weiterhilft: bin gerade selbst erst mit der Schule fertiggeworden) Unternehmer bin, obwohl das ja nicht stimmt.

Wurde ich jetzt so richtig übers Ohr gehauen und bleibe auf dem Schaden sitzen? Oder sollte ich einen Anwalt hinzuziehen bzw. ist diese Klausel unwirksam?

Oder lohnt sich nicht dagegen anzugehen, weil ich ja selbst den Vertrag hätte durchlesen müssen und ich etwas unterschrieben habe, bei dem ich etwas zugesagt habe, was absolut nicht stimmmt?

Des Weiteren wurde bei dem Kaufvertrag eine Tackerklammer entfernt und der Vertrag erneut zusammengetackert. Offenbar hat er erste Seite an das Ende geheftet. Somit steht hinten "Seite 1/1" und vorne "Seite 1/3". Den Kaufvertrag habe ich erst bei Übergabe des Fahrzeugs erhalten, also ca. 9 Tage später.

der verkäufer hat am anfang gesagt, dass es "keine gewährleistung bei den preisen" geben würde

ein kumpel von mir meinte im nachhinein, das sei direkt geklärt , wenn ich nen anwalt einschalten würde. ABER: da wusste ich nicht, dass er sowas ausgeschlossen hat (gegenüber mir, privat).. deshalb hab ich mir dabei nichts gedacht. auch, weil ich Ersteres in Foren gelesen habe.

also wurde ich jetzt hart übers ohr gehauen und muss das lehrgeld zahlen?

  1. Zu dem Zeitpunkt war ich bereits Arbeitnehmer gewesen
  2. Beim Unterschreiben des Kaufvertrags hat er direkt die ersten beiden Seiten überblättert (ich sah stehend zu). Auf der ersten Seite ist zu sehen, dass da "Kaufvertrag für Unternehmer" steht.
  3. Im kaufvertrag steht unter "Firma" Mein Nachname und Vorname nicht getrennt durch Kommata.
  4. Der Händler hat irgendeine USt-ID & Steuernummer (2. stimmt nicht überein) bei mir eingetragen. Allerdings existiert diese, nur weiß ich nicht, zu welchem Unternehmen sie gehört.
Auto, Schule, Recht, Vertrag, Gewerbe, Rechtsschutzversicherung, Vertragsrecht, Unterschrift, Auto und Motorrad
Bauträger arbeitet Mängel nicht ab?

Hallo zusammen,

wir haben (mal wieder) großen Ärger mit unserem Bauträger. Wir sind Ende Juni in unsere Doppelhaushälfte eingezogen (ursprünglicher Termin war 1. Mai) und im Juni waren noch jeden Tag Handwerker da also auch nicht fertig. Aber das ist heute nicht Thema. Bei der "Übergabe" haben wir dann einige Mängel aufgeschrieben die bis August hätten behoben werden müssen.

Leider ist der Bauträger hier nicht nachgekommen. Nachdem wir schon so lange mit dem Bauträger diskutieren und ich schwanger bin hatte ich in letzter Zeit weder die Kraft noch die Nerven ihm zu schrieben. Daher haben wir ihn leider erst vor einem Monat angeschrieben und ihn an die noch anstehenden Arbeiten erinnert. Auf diese E-Mail hat er mal wieder nicht reagiert. Daraufhin haben wir ihm nochmal eine Mail mit einer Frist von einer Woche gesetzt. Leider auch keine Reaktion. Wir haben ihm jetzt letztmalig bis Mitte der Woche die letzte Frist gesetzt. Was können wir tun, wenn er wieder nicht reagiert (wovon ich ausgehe).

Unser Baby kommt Anfang des Jahres und ich möchte in den ersten Monaten defintiv keine lärmende, Handwerker im Haus haben. Den Kaufpreis vom Haus haben wir bereits bezahlt, damit das mit dem Überschreiben losgeht. Jedoch ist noch eine größere Summe für "Sonderwünsche" offen die wir noch nicht beglichen haben, damit wir eben auch noch was in der Hand haben. Sobald wir was zu ihm sagen und "Druck" machen, droht er uns mit 10% Zusatzkosten für die Sonderleistungen (haben wir leider auch vertraglich unterschrieben). Was meint ihr rechnet sich ein Anwalt?

Liebe Grüße

Rechtsanwalt, Bau, Recht, Baurecht, Bauträger, Vertragsrecht
Kann Unternehmen einen Bewerber wegen falschen Lebenslauf verklagen?

Ein Großkonzern hat mit einer Bewerberin einen Anstellungsvertrag für eine Vertriebsposition geschlossen. Vertragsbeginn ist 01.02.2020.

NACH Vertragsunterzeichnung wollte der Arbeitgeber über einen Dienstleister einen ausführlichen Background-Check (Hintergrundüberprüfung) durchführen.

Die Bewerberin hat die Unterlagen des Background-Check-Dienstleisters nicht ausgefüllt und dem zukünftigen Arbeitgeber daraufhin mitgeteilt, dass der eingereichte Lebenslauf nicht der Wahrheit entspricht.

(Zeugnisse oder andere Urkunden wurden nicht eingereicht, die Bewerberin hat sich nur mit einem falschen Lebenslauf und Anschreiben beworben.)

Gleichzeitig hat die Bewerberin angeboten, noch vor Vertragsbeginn, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, falls eine Zusammenarbeit jetzt nicht mehr gewünscht ist.

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1) Kann das Unternehmen die Bewerberin nun auf Schadenersatz (z.B. Kosten des Bewerbungsverfahren) oder etwas anderes verklagen?

2) Kann das Unternehmen die Bewerberin, die zukünftige Position antreten lassen und sie dann einfach nicht wie vereinbart bezahlen, obwohl vor Antritt schon bekannt war, dass der Lebenslauf falsch ist?

Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Jura, Vertragsrecht, Vertrieb, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Ist die Mandats-Referenznummer die Kundennummer, die Rechnungsnummer oder eine andere Nummer?

Ich soll für einen Kumpel etwas kündigen.

Und ich bitte vorsorglich um hilfreiche, sachliche Antworten und keine Neunmalklug-Antworten ala "Das weiß doch jeder!" oder bescheuerte Gegenfragen wie "Warum macht dein Freund es nicht selbst?".

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

Mein Kumpel will 2 Verträge kündigen. Eine Pre-Paid-Vertrag bei Vodafone oder was auch immer. Klar ist jedenfalls, dass es ein Vertrag von Vodafone ist, wo monatlich 4,49 € abgebucht werden. Und ein Vertrag bei usenet.nl, wo 13,99 € abgebucht werden.

Mein Kumpel gibt an, dass er keinerlei Unterlagen mehr hat und auch keinen Zugang zu seinem E-mail Postfach. Er kann auch das Passwort dafür nicht wiederherstellen.

Die Fragestellung, die sich daraus ergibt ist:

Was ist die Mandats-Referenznummer? Ist das eine von der Volksbank vergebene Nummer für den Lastschrifteneinzug selbst? Oder ist das, was bei meinem Konto immer der "Verwendungszweck" ist? Bei seinem Konto jedenfalls gibt es zu den Kontoempfängernamen nur eine "Gläubiger-ID" und eine "Mandatsreferenznummer".

Die Verträge kann man meines Wissens nach ja nur kündigen, wenn man die Kundennummer hat. Diese haben wir aber nicht. Es sei denn die Nummer, die hinter "Mandatsreferenznummer" angegeben ist ist die Selbe.

Handy, Internet, Finanzen, Smartphone, Kündigung, Geld, Recht, UseNeXT, Bankkonto, Vertragsrecht, Vodafone, Volksbank
McFit - keinen Vertrag unterschieben, trotzdem online Vertrag abgeschlossen?

Hallo,

Anfang Januar 2018 habe ich mich online bei McFit angemeldet und nachdem ich meine Daten (Name, Adresse, etc.) angegeben habe, kam die Meldung, dass in die nächste McFit Filiale soll, um dort dem Vertrag zu unterschreiben.

Am nächsten Tag war ich in der Filiale und es hieß: "Wir haben eine Systemstörung, wir können Ihnen keinen Vertrag zum Unterschreiben aushändigen und dementsprechend auch keine Mitgliedskarte mitgeben, kommen Sie am nächsten Tag wieder". Ich bin aber nicht mehr dahin und habe weder einen Vertrag unterschrieben, noch eine Mitgliedskarte  bekommen.

Wochen später bekomme ich eine Mahnung, dass ich die Anmeldegebühren und die Beitragsgebühren nicht bezahlt habe....

Dann wurde es auch noch dem Inkassobüro weitergeben...

Ich habe auf jedes Mahnschreiben reagiert sowohl von McFit, als auch vom Inkassobüro und gesagt, dass ich keinen Vertrag unterschrieben habe und nicht nachvollziehen kann, warum ich trotzdem etwas zahlen muss. McFit hat mir daraufhin meinen online ausgefüllten Formular zugestellt und gesagt, das wäre der Vertrag, nur war das Feld über 'Unterschrift' leer. Laut den AGBs kommt ein Vertrag dann Zustande, wenn man im Studio einen Vertrag unterschreibt. Und so habe ich dann gegen argumentiert. Von McFit habe ich danach nichts mehr gehört und vom  Inkassobüro habe  ich im November 2018 ein Schreiben bekommen, dass sie die Akte geschlossen haben.

Monate später im Juli 2019 bekomme ich von McFit und 2 Wochen später vom Inkassobüro wieder eine Mahnung, dass ich bis dato nichts gezahlt habe und habe natürlich etliche Mahngebühren draufgeschlagen bekommen.

McFit reagiert bis heute auf kein Schreiben von mir und vom Inkassobüro dürfte ich mir anhören, dass ein Vertrag auch dann Zustande kommt, sobald man online auf zahlungspflichtig bestellen klickt.

Auf meine Frage warum ich, dann ein Schreiben bekomme, dass die Akte geschlossen wurde, wurde mir gesagt "aus moralischen Gründen schicken wir solche Schreiben raus, damit der Mandat nicht unnötig zahlt"

Und meine Frage jetzt, habe ich tatsächlich einen Vertrag mit McFit abgeschlossen, indem ich auf den Button Zahlungspflichtig bestellen" geklickt habe und ist es rechtens, dass meine Akte beim Inkassobüro geschlossen wird, weil sie den Auftrag dazu von McFit bekommen, und dann wieder geöffnet wird mit noch mehr Mahngebühren und Inkassogebühren?

Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.  :)

Recht, McFit, Vertragsrecht
Habe ich ein Recht auf 40-Stunden Woche?

Hallo zusammen :)

Ich arbeite bereits seit 10 Jahren in einer Handwerksfirma. Im Vertrag ist von einer 40-Stunden Woche die Rede...

Die Auftragslage ist momentan nicht gut und wir müssen schon seit fast 2 Monaten jeden Freitag zu Hause bleiben und Urlaub nehmen. Wer keinen Urlaub mehr hat, hat Pech - ist dann ein unbezahlter Tag.

Nun wurde uns allen heute ein neuer Vertrag vorgesetzt, mit diversen Änderungen - unter anderem will unser Chef das wir nun ein Zeitkonto einrichten mit bis zu 100 Stunden plus/minus. Viele haben aus Angst ihren Job zu verlieren unterschrieben, ich war einer der wenigen die nicht unterschrieben haben.

Was mich besonders ärgert: Erst gestern wurde jemand eingestellt, und es sind aktuell sogar 3 Leiharbeiter im Betrieb!

Kann mein Chef einfach so von mir verlangen Freitags zu Hause zu bleiben, oder habe ich ein Recht auf meine 40-Stunden Woche?

Und zu dem neuen Vertrag inklusive Zeitkonto: Das darf ich ohne jegliche Diskussion oder Angabe von Gründen ablehnen, richtig?!

Ich hätte ja eigentlich vollstes Verständniss für die Lage meiner Firma, denn ich mag meinen Job und hatte auch mit Vorgesetzten und Kollegen nie Probleme. Aber ich sehe es auch irgendwo nicht ein meinen ganzen Urlaub zu verschwenden und sogar noch ins Minus zu gehen wenn gleichzeitig noch Leute eingestellt sowie Leiharbeiter beschäftigt werden. Sehe ich das falsch? Ich hätte gerne mal ein paar Meinungen dazu, wenn ich mich schon beim Chef unbeliebt mache dann will ich wenigstens im Recht sein, so dass man mir nichts vorwerfen kann...

Vermutlich gibt es Kurzarbeit wenn sich die Mitarbeiter nicht alle für das Zeitkonto entscheiden, aber dann müssten ja ohnehin die Leiharbeiter und der Kollege der gestern eingestellt wurde gehen, oder sehe ich das falsch? Die Stammmannschaft kann sowas doch eigentlich nicht betreffen...

Arbeit, Kurzarbeit, Gehalt, Arbeitsrecht, Vertrag, Arbeitsamt, Rechtsfrage, Rechtslage, Vertragsrecht
Autokauf - Vorabüberweisung des Geldes?

Hallo,
habe kürzlich einen Kaufvertrag über ein Auto im Wert von knapp 7000€ abgeschlossen. Der Händler möchte, dass ich ihm das Geld überweise, damit er kein Bargeld in der Filiale herum liegen hat (Sicherheitsrisiko, kann ich durchaus verstehen).
Im Internet liest man, dass man beim Gebrauchtwagenkauf keine Vorabüberweisungen machen sollte, ehe man die Fahrzeugpapiere nicht bekommen hat.
Ich habe dem Händler einen Großteil des Geldes (5000€) bereits überwiesen. Im Kaufvertrag steht nichts dazu, wann das Geld überwiesen sein muss, nur, dass man "bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen" an den den Vertrag "gebunden sei".
Ist es in Ordnung, wenn ich das Geld für den Wagen erst bei Abholung überweise? Da der Chef noch im Urlaub ist, ist die angebundene Werkstatt noch geschlossen. Auch soll nach dem Urlaub vom Chef noch eine kleine vertraglich vereinbarte Reparatur (im Kaufvertrag schriftlich hinterlegt) dort noch erledigt werden. Der Wagen ist auch noch nicht wieder zugelassen. Deswegen ist vereinbart worden, dass der Wagen dort noch bis Mitte nächster Woche stehen bleibt.

Ich kann die Überweisung ja per Online-Banking vor den Augen des Chefs ausführen, der Großteil des Wagens ist letztlich ja bezahlt und den Rest überweise ich auch. Nur bin ich wegen den Empfehlungen im Internet zum Thema Vorabüberweisungen verunsichert, schließlich habe ich außer einem Gebrauchtwagenkaufvertrag und einer Ausgabe von 5000€ bisher nichts in den Händen. Was sagt ihr dazu?
Über ernst gemeinte und bevorzugt auch sach- und fachkompetente Antworten würde ich mich freuen.
Danke

Auto, Gebrauchtwagen, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Gebrauchtwagenkauf, Vertragsrecht, Autokaufvertrag, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
E-On Vertrag los werden?

Hallo,

ein wie ich finde ziemlich komplizierter Fall.
Meine geliebte Verlobte hat sich an der Tür von irgendeinem Vertreter bequatschen lassen, welcher Ihr einen E On Strom Vertrag andrehte.

Heute hat Sie mir erst davon erzählt und mir den Vertrag vorgelegt was mich ziemlich sauer gemacht hat.
Aber naja .. Sie hat es nur gut gemeint.

Jedenfalls möchte ich umgehend oder schnellstmöglich aus diesem Vertrag raus, ich hatte ehrlich gesagt einen Stromanbieter im Auge weil ein Umzug ansteht.
Jedenfalls das zu den Fakten:

  • Im Anhang findet sich eine Seite aus dem Vertrag die mir wichtig und Aussagekräftig erschien.
  • Der Vertrag wurde an der Tür abgeschlossen, der Mann musste nicht einmal die Wohnung betreten. Ehe sich meine Frau versah war das Ding fest. Sicher keine Glanzleistung meiner Freundin, aber sie war so überfallen das sie sich um den Finger wickeln lies. Das Datum ist. lt. 21.05.2019
  • Die Stromversorgungsübernahme erfolgte lt. Vertrag am 14.06.2019.
  • Die Unterschrift meiner Frau genügte allein obwohl wir beide im Mietvertrag stehen. Geht das überhaupt ?
  • Wir ziehen Mitte September um die Umzugsdistanz beträgt etwa 60km.
  • Wir ziehen zu meinen Eltern in ein Zweifamilien Haus mit Zwei separaten Strom Anschlüssen ( Zwei Zähler, mit allem was dazugehört. ) .

Wir dachten das wir entweder angeben das wir mietfrei dort leben und somit keinen eigenen Stromanschluss brauchen.

Oder das wir erklären das eben nicht beide Parteien der Wohnung mit dem Wechsel einverstanden war und somit für ungültig erklärt werden muss.

Oder hat der Stromanbieter welchen ich eigentlich haben wollte die Möglichkeit uns eben auch direkt zum September zu übernehmen ?

Hat sonst noch jemanden eine Idee ?

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Strom, Stromanbieter, Vertrag, Vertragsrecht
1&1 geht in die zweite Runde und datiert Kündigung einfach falsch?

Wie in meiner vorherigen Frage zu 1&1 zu lesen hatte ich einige Probleme mit meiner Kündigung bei dem Unternehmen. Nachdem ich beim Verbraucherschutz war und sich die für mich zuständige Mitarbeiterin von 1&1 eine kleine Rede zum Thema Kündigungsrecht und einseitige Willenserklärung anhören durfte war das Thema erst mal durch. So dachte ich zumindest, denn 1&1 hat die Kündigungsbestätigung einfach auf den Tag gelegt, an dem der Verbraucherschutz seinen Warnschuss in die Richtung abgefeuert hatte 🤦🏼‍♀️. Da dieser Zeitpunkt fast ein Jahr nach meiner eigentlichen Kündigung zurück liegt stimmt das Datum der Kündigung dementsprechend nicht. Jetzt will 1&1 weiterhin von mir Geld bis zum Vertragslaufende, das wenn man meinen eigentlichen Kündigungszeitpunkt berücksichtigt längst verstrichen wäre. So soll ich nun noch mindestens ein Jahr für meinen nicht mehr vorhandenen DSL-Vertrag zahlen. Ich habe für das, was ich wiederrechtlich an 1&1 zahlen musste sogar Geld zurück bekommen! Das macht es für mich nur schwieriger nachzuvollziehen, mit welchem Recht die nun wieder Geld von mit einfordern wollen? Meine Frage ist nun, bevor ich wieder beim Verbraucherschutz auflaufe: Wer entscheidet über den Zeitpunkt der Kündigung? Wenn ich als Verbraucher sage zum 1.1.2019 ist gekündigt und das Unternehmen erst reagiert wenn es muss dann müsste doch der Zeitpunkt berücksichtigt werden auf den die Kündigung ursprünglich datiert wurde, da diese ja laut Verbraucherschutz rechtskräftig durchgeführt wurde oder? Die Antwort von 1&1 lautet hier immer gleich. Es sei aus "technischen Gründen" nicht möglich eine Kündigung rückzudatieren. Kann ich nachvollziehen, aber die Kündigung selbst wurde ja von deren Seite aus falsch durchgeführt.

Betrug, Recht, 1und1, Vertragsrecht
Argliste Täuschung wenn ein Transporterverleih falsche Angaben im Vertrag macht?

Hallo zusammen,

Ich habe an einem Samstag einen Transporter durch eine Autovermietung ausgeliehen. Diesen hatte ich zuvor bereits reserviert, sodass ich am Samstag mit meiner Freundin in die Filiale ging und der Vermieter mir sogleich den Mietvertrag aushändigte (den Transporter hatte ich davor noch gar nicht gesehen). Ich habe den Mietvertrag drinnen unterschrieben, der Vermieter auch. Es waren bereits Schäden am Fahrzeug protokolliert.

Dann sind wir raus und der Vermieter hat mich zum Transporter geführt, meinte ich solle mich reinsetzen und hat mir die Bedienung von Scheibenwischer, usw. erklärt und gezeigt - am Fahrzeug herum gegangen sind wir nicht! Daraufhin ist der Vermieter weggegangen und meine Freundin und ich sind losgefahren.

Ich habe das Fahrzeug dann am Samstag Abend abgegeben. Die Filiale hatte zu, so habe ich den Schlüssel bei der benachbarten Tankstelle gegen Bescheinigung abgegeben (dies war vom Vermieter gewollt).

Am Montag wollte ich zur Wagenabnahme und der Vermieter stellte eine große Beule am Dach fest. Ich bin aber nirgendwo dagegen gefahren und selbst wenn, das hätte man dann auch gehört - ich hatte die ganze Zeit einen Zeugen dabei. Ich bin überwiegend Autobahn gefahren und sonst kann ich mich an nichts erinnern, was ich hätte irgendwo mitnehmen können. Diese Beule ist definitiv nicht von mir. Der Vermieter besteht aber darauf, meinte es läuft nun über einen Anwalt und er macht einen Kostenvoranschlag.

Danach ist mir aufgefallen, dass im Mietvertrag für den Transporter ein anderes Kennzeichen steht (vermutlich von einem anderen Transporter der Autovermietung). Also bin ich einen anderen Transporter gefahren als im Mietvertrag angegeben. Somit kann man auch rückschließen, dass eventuell die angegeben Schäden im Mietvertrag von einem anderen Transporter stammen, oder? Denn bei den Schäden war die Beule am Dach nicht eingetragen.

Jetzt meine Frage: Kann man hier von arglistiger Täuschung sprechen? Den Vertrag oder die ganze Sache anfechten? Der Vermieter will mir einen Schaden anhängen, den ich nicht begangen habe. Einen Zeugen über die ganze Zeit bis zur Abgabe des Transporter an der Tankstelle habe ich ja auch.

Betrug, Recht, falsche angaben, Vertragsrecht, Täuschung, Auto und Motorrad

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