Kann ich bei einer Lieferverzögerung beim Autokauf auf einen Leihwagen bestehen?

Liebe Community,

ich habe bei einem EU Autohändler im Juli einen Kaufvertrag abgeschlossen und somit ein neues Fahrzeug erworben. Im Kaufvertrag steht "unverbindliche Lieferzeit: 4-7 Monate". Soweit gibt es auch kein Problem.

Mitte November teilte mir der Autohändler jedoch mit, dass das Fahrzeug gebaut sei und in ca. zwei Wochen zu seinem Autohaus geliefert werden würde.

In der ersten Dezemberwoche kam dann per E-Mail die Nachricht, dass der Wagen da sei und er nur noch die Papiere fertig macht und mir diese dann mit der Post zukommen lässt.

In der Folge dessen, habe ich dann mein damaliges Fahrzeug verkauft, da ich davon ausgegangen bin, in wenigen Tagen mein Fahrzeug zu bekommen.

Nach mehrmaligen Nachfragen bekam ich zwei Wochen später dann die Mitteilung von seiner Mitarbeiterin, dass der Chef sich vertan hat und das Fahrzeug erst nächstes Jahr kommt.

Anfang Januar bekam ich von einer Mitarbeiterin die Information, dass der Wagen gebaut sei und schon eine Fahrzeugidentnummer besitzt. Diese wurde mir auf spätere Nachfrage auch eine Weile später mitgeteilt.

Anfang März bekam ich dann die Nachricht, dass der Zulieferer sich wohl vertan hat und die Fahrzeugidentnummer von einem Fahrzeug für einen anderen Kunden sei. Mein Fahrzeug ist noch nicht gebaut.

Am 10.03 waren es dann nun 8 Monate her, dass der Kaufvertrag vereinbart wurde.

Auf meine Nachfrage hin, ob mir eine Übergangslösung geboten werden könnte, , da ich aktuell kein Fahrzeug besitze, wurde dies verneint. Ich habe jedoch mein Fahrzeug in dem Glauben verkauft, die Aussage vom Händler, dass das Fahrzeug da sei, wahr ist. Die Frage ist, ob ich aufgrund dessen Anspruch auf einen Leihwagen habe, bis mein gekauftes Fahrzeug geliefert wird.

Wenn sich jemand mit dem Thema auskennt oder jemand schonmal etwas gleiches/ähnliches Erlebt hat, würde ich mich über eine Rückmeldung freuen

Auto, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Leihwagen, Vertragsrecht, Frist, Auto und Motorrad
Widerruf bei Vertragsverlängerung innerhalb von 7 Tagen?

Ich habe vor exakt einer Woche eine einwöchige Testversion von dem Programm Freemake für 0,95 € abgeschlossen. Was ich dabei nicht beachtet habe, auch weil es wirklich nur sehr klein in einer dazu erhaltenen E-Mail stand, ist, dass sich diese Testversion nach einer 1 Woche, also heute, automatisch in die Vollversion des Programms verlängert (hat). Das zieht natürlich auch eine Zahlung von satten 39,95 € nach sich - klar.. Die wurden nun auch schon über PayPal berechnet.

Einen seperaten Lizenzschlüssel für diese "Vollversion" habe ich in diesem Zuge auch bekommen, diesen aber noch nicht eingelöst.

Nun hatte ich den Gedanken, dass ich doch von meinem gesetzlich festgeschriebenen Widerrufsrecht von 14 Tagen Gebrauch machen könnte, da ich zum jetzigen Zeitpunkt ja noch in dieser Frist liege.

Ich habe daher auch schon eine E-Mail an den Support des vertreibenden Unternehmens geschrieben, aber bis jetzt von den 2 angeschriebenen E-Mail-Adressen nur eine Antwort mit soviel wie "Geht nicht, weil ich nicht bereits in dem 7-tägigen Testzeitraum gekündigt habe.." erhalten.

Das alles ärgert mich, klar und ich bin absolut nicht bereit, das so auf mir sitzen zu lassen.

Daher zu meiner Frage: Kann ich überhaupt bei einer solchen Verlängerung von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Betrag von 39,95 € einfordern?

Hier mal die AGB des Unternehmens, in denen auch u. a. das Widerrufsrecht festgeschrieben ist, zum Nachlesen: https://fastspring.com/terms-use/fastspring-terms-sale-germany/

Recht, Widerruf, Vertragsrecht, vertragsverlaengerung
Wie viel Vertragsstrafe in der Probezeit laut meines Vertrages?

Hallo, ich habe im Dezember ein paar Bewerbungen verschickt. Einige Firmen hatten sich schnell gemeldet, andere haben auf sich warten lassen. Ich habe dann unter den ersten Firmen das beste Angebot rausgesucht und angenommen/unterschrieben (Firma A), weil ich nach dem Studium nicht ohne Job sein wollte. Jetzt, fast 2 Monate später haben sich aber noch "bessere" Firmen (Firma B) bei mir gemeldet und zugesagt zum gleichen Beginn. Mir ist jetzt nicht klar wie viel Vertragsstrafe ich zahlen muss. Ein Aufhebungsvertrag wird seitens des Arbeitgebers (AG) nicht angeboten. Ich werde aber auf jeden Fall das Angebot von Firma B annehmen.

Firma A Vertrag:

Beginn: 01.04.2021

Bruttoarbeitslohn: 3600€

Kündigungsfrist lt. Vertrag: 6 Monate Probezeit mit 30 Tage zum Ende des Monats, Kündigung vor Antritt nicht zulässig

(würde ich am 01.04.2021 direkt kündigen, wäre die Kündigung zum 31.05.2021 wirksam)

Abschnitt Vertragsstrafe: Der Arbeitnehmer (AN) hat an den AG eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn a) der AN die Arbeit schuldhaft nicht oder verspätet aufnimmt b) der AN das Arbeitsverhältnis schuldhaft ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist auflöst.

Abschnitt Höhe Vertragsstrafe: Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nach dem monatlichen Bruttoentgelt des AN und nach der gesetzlichen Mindestkündigungsfrist zum Zeitpunkt des Vertragsverstoßes. Beträgt die Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Verstoßes 2 Wochen, so ist das monatliche Bruttoentgelt für diesen Zeitraum (also 2 Wochen) als Vertragsstrafe zu zahlen. Im Falle der verspäteten Aufnahme der Arbeit sowie der vorübergehenden Arbeitsverweigerung wird als Vertragsstrafe.....[unwichtig, ich will ja sofort kündigen/nicht antreten] Maximal ist die Höhe der Vertragsstrafe jedoch auf ein Bruttomonatsentgelt begrenzt.

Zahle ich nun 3600€ maximal für die zwei Monate als Vertragsstrafe, Gehalt von 2 Wochen oder 2x 3600€ ( 2 Monate Zeitraum bis zur ordentlichen Kündigung)als Strafe?

Maximalbetrag von einem Bruttomonatsentgelt 100%
monatliche Bruttoentgelt für 2 Wochen 0%
Ganzer Zeitraum bis zum 31.05.2021 (also 2 Monate Entgelt) 0%
Arbeit, Kündigung, Rechtsanwalt, Recht, Arbeitsrecht, Vertrag, Probezeit, Vertragsrecht, arbeitsrechtlich, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Unbewusst Internetvertrag an der Haustür abgeschlossen. Wie kommt man da raus?

Eine Freundin hatte bisher einen Internetvertrag bei Vodafone. Es gab ab und an immer wieder Verbindungsprobleme mit dem Internet.

Eines Tages hat ein Mann an der Tür geklingelt und sich für jemanden ausgegeben, der das Internet reparieren könnte. Normalerweise macht sie die Tür nicht für Fremde auf, doch der Mann wirkte kompetent und vertrauenswürdig. Er wollte sich im Flur nur die FRITZ!Box anschauen und hatte sich dadurch Zugang in die Wohnung verschafft, sodass er auf aufdringlicher Weise auch noch ins Wohnzimmer konnte, um sich die Anschlüsse anzuschauen, da das der Grund für die schlechten Internetprobleme sei. Mit seiner Aufdringlichkeit und Überredungskünsten hat er es geschafft meine Freundin ein Papier unterzeichnen zu lassen. Er hat wiederholt, dass der Service und die neue FRITZ!Box kostenlos sei, keine weiteren Kosten hinzukommen würden und dass er die Unterschrift nur für die Datenverarbeitung benötige, da für die neue Box ja eine Adresse angegeben werden muss. Er hatte sie das Papier nicht lesen lassen und ihr auch keine Unterlagen dagelassen.

Nun hat sie eine Rechnung bekommen, dass sie was zahlen soll.
Sie hatte unbewusst einen Vertrag bei Pyür abgeschlossen. Der Mann hat ihr einfach einen Vertrag (Pure Speed 500) unterschreiben lassen, von dem ihr mündlich nichts erzählt wurde.

Sie hatte einen Widerruf eingereicht, welcher abgelehnt wurde, da die Widerrufsfrist nicht eingehalten wurde.

Jetzt muss sie für 2 Internetanbieter zahlen?!? (Bei Vodafone hat sie jetzt gekündigt, muss allerdings noch bis Ende des Vertragslaufzeit zahlen)

Wie kann sie nun gegen Pyür vorgehen?

Ich finde es total unverschämt, dass gutgläubige Menschen total verarscht werden und wie die Menschen, die solche Verträge unterschieben nachts noch gut schlafen können. Der Mann hat seinen Namen und eine Nummer dagelassen, doch es geht immer nur seine Mailbox ran.

Für jeden hilfreichen Tipp bin ich dankbar. Gemeine Kommentare könnt ihr sein lassen. Es gibt genug negatives auf der Welt. Das brauchen wir hier nicht auch.

Internet, Internetverbindung, Betrug, Widerruf, Vertrag, Vertragsrecht, Frist, Verarschung
Studentenjob - Vertragsbruch = Gehalt gestrichen?

Ich weiß ich habe eigentlich eine vierwöchige Kündigungsfrist bei meinem Studentenjob einzuhalten. Dennoch habe ich meinen Chef letzte Woche angerufen und gesagt, ich möchte auf der Stelle kündigen und er müsse den Dienstplan neu einteilen.

Ich hatte mich dort meist unwohl und vor allem sehr ausgenutzt gefühlt und wegen einer persönlichen Krise spontan diesen Entschluss gefasst.

Kann er mir jetzt für den gesamten Monat Dezember das Gehalt streichen, wie er es androht?

Nach meiner Recherche müsste das wenn dann als Schadensersatz abgerechnet werden, und der verursachte Schaden trumpft jawohl keinen Gehalt für über 12 Schichten, wenn sich nach meines Wissens sogar sofort Freiwillige für meine Schichten gefunden haben oder?

Außerdem bin ich mir unsicher wegen des Kündigungsschreibens: Ich habe ihm per Mail eines zugeschickt, laut dem ich fristgerecht in vier Wochen das Arbeitsverhältnis beende, weil alles andere laut Vertrag als Kündigungsschreiben nicht gültig wäre. Ist das richtig? Chef hat jedenfalls geantwortet ich solle das zum heutigen Datum korrigieren, woraufhin ich schrieb dass das vertragswidrig wäre, außer wenn wir uns auf eine Sonderkündigung einigen. Darauf hat er jetzt seit zwei Tagen nicht geantwortet und ich denke mal ich habe rechtlich gesehen immer noch nicht gekündigt und das Arbeitsverhältnis nicht beendet, auch richtig? Er hat von seiner Seite aus auch noch keine Sonderkündigung ausgesprochen.

Ich hoffe jemand kann mir eine oder zwei Fragen in dieser doch recht heiklen Situation beantworten!

Sorry für die ganze Textwand und danke im Voraus!

Kündigung, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Kündigungsfrist, Studentenleben, Subway, Vertragsrecht, Studentenjob, Arbeitnehmerrecht
Ebay Käufer hat angeblich ein defektes Kleidungsstück erhalten, dieses vor der Reklamation selbst ausgebessert und kann nun den Defekt nicht beweisen, was tun?

Ich habe bei Ebay einen Pulli versteigert, der meines Wissens intakt war.

Ich habe 100% positive Bewertungen.

Gestern schrieb mich die Käuferin an, es seien Löcher darin gewesen und drohte direkt mit einer schlechten Bewertung und Meldung an Ebay, wenn ich die Kosten nicht erstatte. Der Pullover sei Müll und gerade gut für den Kleidersack, eine Rücksendung würde sich nicht lohnen, da das Teil Schrott sei.

Sie hat es aber angeblich repariert, was für mich ein Widerspruch ist.

Ich bat um ein Foto der Löcher, worauf die Käuferin antwortete, sie könne mir keine Fotos schicken, da sie diese bereits gestopft habe. Sie wurde ausfallend und beschuldigte mich zudem, viel zu spät versendet zu haben, was ich aber widerlegen konnte.

Sie beschimpfte mich und nannte die Auktion einen Totalreinfall.

Auktionsende war der 28.10., Geldeingang der 29.10., Versand der 30.10. und Empfang der 2.11. als versichertes Paket.

Ich teilte der Käuferin mit, dass diese Behauptung eine Lüge ist und lieferte die Belege hierzu mit.

Nun kündigt die Käuferin an, die angeblich gestopften Löcher wieder aufzureißen und mir Fotos davon zu senden, dann sei ich aber verpflichtet, alles zu erstatten und sie behält sich rechtliche Schritte vor.

Ich erinnerte sie erneut daran, dass ich bereits in der 1. Mail Fotos angefragt hatte, was sie verweigert hatte. Stattdessen hat sie mich beschimpft für 5€.

Prinzipiell stelle ich mich nicht gegen eine Erstattung. Ich finde es aber grenzwertig, erst eine Ware angeblich zu reparieren, dann erst zu reklamieren und Geld zu fordern und kein Beweisfoto zu liefern.

Da sie nun sieht, dass ich ohne Beweis nichts erstatte, droht sie, die Ware absichtlich zu verschlechtern und ist der Meinung, dadurch einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung zu haben.

Ich finde die Vorgehensweise in Verbindung mit der Lüge, ich habe zu spät versendet, mehr als grenzwertig, insbesondere auch den aggressiven Tonfall.

Wie sieht es rechtlich aus, wenn ein Käufer einen angeblichen Mangel erst selbst ausgebessert und dann optisch einwandfreie Ware reklamiert?

Recht, eBay, Auktion, Mangel, Verkauf, Vertragsrecht
Datenweitergabe Widerspruch Schufa?

Hallo Leute, vielen dank für eure Zeit,

als angehender Datenschutzer möchte ich die experten unter euch befragen, ob ich die EMail so abschicken kann(Siehe unterere Teil).

Da mir Datenschutz wirklich am Herzen liegt, möchte ich mein wissen und erfahrung verbessern. Mir qualmt jedoch der Kopf nach 3h lesen (Datenschutz ist hart), ich wurde gerne eure meinung hierzu hören, wenn Ihr so lieb seit?

Habt vielen Dank :)

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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Antwort.

In Unabhängigkeit Euren AGBs, hab ich das gesetzliche recht zum Widerspruch nach dem BDSG.

Somit Formuliere ich meinen Widerspruch erneut:

Dass ich der Datenweitergabe an die

Schufa Holding AG,

in jeglicher Form verweigere. Hierfür verweise ich auf meinen Rechtsanspruch, nach dem BDSG.

Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich aus folgenden Gründen nicht einverstanden:

. Verletzung meiner Persönlichen rechte.

. Gefährdung meines Berufs und Position als IT-Datenschützer.

. Die Weitergabe meiner persönlichen Daten an die Schufa Holding AG, ist nicht nach Abschluss der Bonitätsanfrage, von relevants.

Zur Bonitätsanfrage, erteile ich die einmalige Einwilligung zur Übermittlung meiner Daten. Zukünftige Datenweitergaben an die Schufa Holding AG, welche nicht zur Bonitätsanfrage Dienen, verweigere ich in allen Formen.

Sollte dieser Widerspruch nicht möglich sein, so widerrufe ich den gesamten vertrag, fristgerecht zum nächstmöglichen Datum.

Hierfür verweise ich auf die Widerruf/Kündigung im Anhang.

Recht, Schufa, Vertragsrecht, Widerspruch
Adobe Creative Cloud Abo für Studenten, falsche Versprechungen - Was tun?

Hallo! Ich bin Adobe-Creative-CloudAbonnentin und gerade sehr verärgert.

Als ich im April 2015 das Abo abschloss, war ich noch Stundentin und bekam daher den Vorteilspreis von 19,99 € monatlich, der ab dem 13. Monat dauerhaft 29,99 € kosten sollte. Das wurde mir damals im Chat des Kundenservice jedenfalls versichert. Wortwörtlich sagte der Mitarbeiter, dieser stark rabattierte Preis gelte ein Leben lang und sei unter diesen Konditionen sogar kommerziell nutzbar. Wohlwissend speicherte ich zu jener Zeit den Chat-Verlauf.

Nun seit geraumer Zeit wird mir allerdings der volle Preis in Höhe von 59,99 € berechnet. Einfach so, ohne Ankündigung. Also wendete ich mich heute erneut an den Kundenservice im Chat. Dort wurde mir jedoch gesagt, wenn ich nicht mehr studieren würde, sei es normal, dass mir der volle Betrag in Rechnung gestellt wird. Seltsame Begründung. Erstens wurde Adobe nie darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich mein Studium beendet habe, sprich ich könnte noch studieren. Zweitens wurde mir vor fünf Jahren wie gesagt etwas ganz anderes versprochen, was ich halt noch schwarz auf weiß habe.

Als ich auf besagten Chat-Verlauf verwies, wurde ich erstmal auf die aktuellen AGB hingewiesen und dass ein Versprechen in einem Chat nicht verbindlich sei. Leider weiß ich selbst, dass eine mündliche Vereinbarung keinerlei rechtlichen Bestand hat. Aber was können unwissende Kunden dafür, wenn die Mitarbeiter eines großen Unternehmens nicht ausreichend geschult werden?

Kann ich daher nicht trotzdem irgendwie, irgendwas versuchen? Gibt es eventuell doch irgendwelche Schlupflöcher, die ich für mich nutzen kann? Falls ja, wie und an wen wende ich mich?

Ich danke Euch vielmals!

Photoshop, Adobe, Recht, Gesetz, AGB, Jura, Vertragsrecht, Abonnement
Küchenkauf trotz Lügen verbindlich?

Hallo Leute,

ich glaube, dass ich die Antwort auf meine Frage bereits kenne: Der Vertrag wurde unterschrieben, damit ist nichts mehr daran zu ändern.

Ich bin - dumm wie sooft - auf den Trick eines Möbel-, Küchenstudios hereingefallen. Im Flyer wurde suggeriert, dass man als einer von nur 50 Testkäufern einer "Industriestudie" eine Küche kauft und dadurch extrem günstige Preise erhält.

Ich also dorthin, während des Gesprächs habe ich mehrfach meine Zweifel zum Ausdruck gebracht. Mir wurde dann auch mehrfach versprochen, dass die Preise für die Küche direkt vom Hersteller an mich weitergegeben werden unter Umgehung des Verkäufers (Zurbrüggen).

Dazu wurde sogar eine Skizze angefertigt:

Industrie --> Verkäufer --> Käufer ("Verkäufer" war durchgestrichen).

Für diese Skizze habe ich einen Beleg. Natürlich MUSSTE ich den Vertrag sofort unterschreiben, sonst wäre all das nicht möglich gewesen. Ich dachte mir, dass man ja leicht die Weitergabe von Einkaufspreisen an mich prüfen kann und habe dann - so unwohl mir dabei auch war - unterschrieben. Ich rief direkt danach Freunde an, um Ihnen von dem "tollen" Angebot zu erzählen, damit sie es auch wahrnehmen könnten und erhielt prompt 1 Stunde nach Unterschrift die Rückmeldung, dass es kein gutes Angebot sei (die Küche wurde grob geplant und berechnet). Also schrieb ich Zubrüggen und bat um Rücktritt (in dem Vertrag war ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen), woraufhin mich der Abteilungsleiter anrief und mich beruhigte, indem er sagte, dass die Küche ja noch nicht fertig geplant sei und all das, was mir die Dame erzählt hatte, so auch stimme.

Als einige Zeit später die endgültige Planung anstand, stellte sich heraus, dass nichts davon stimmte. Es werden keine Einkaufspreise an mich, den Testkäufer, weitergeben, letztlich ist es ein völlig normaler bis zu hoher Preis für die Küche geworden. Ich las nun Dinge von Täuschung und unlauterem Wettbewerb, aber insgesamt habe ich den Eindruck, dass ich da nicht mehr rauskomme. Es scheint keine Rolle zu spielen, dass meine Unterschrift nur durch die Lüge der Weitergabe von Einkaufspreisen an mich zu Stande kam. Aber ich frage hier trotzdem mal nach, wer weiß..., vielleicht hat jemand von Euch eine Idee. Wahrscheinlich gibt es auch keine "Studie" oder sonstiges, ich bin manchmal echt eine Idiotin. :(

Lieben Gruß

Betrug, Küche, Recht, Vertrag, kuechenkauf, Lüge, unlauterer Wettbewerb, Vertragsrecht, Täuschung
Makler verlangt Unterschrift von 7-seitigem Formular vor Zusendung eines Exposes. Kann man sich ohne juristische Kenntnisse darauf einlassen?

Guten Tag, aufgrund von Problemen mit unserer jetzigen Wohnung haben wir nun einige Angebote von Eigentumswohnungen angefragt. Zwei Makler schickten uns auch sofort per Email ein Expose. Bei einem anderen konnte man das Expose erst anschauen, nachdem man im Internet einer 7(!) seitigen Vereinbarung mit diversen Paragraphen, Unterpunkten und Klauseln (die mir als juristischem Laien teilweise überhaupt nichts sagen) bestätigt hatte. Weiterhin wurde ich darüber belehrt, dass ich den "Vertrag" innerhalb von 14 Tagen widerrufe könne/müsse. Ein weiterer Makler hat mir jetzt per Email-Anhang 4 Seiten Nachweisbetätigung und Widerrufsformular zugeschickt, welche ich zuerst an 5 verschiedenen Stellen unterschreiben soll, bevor er Informationen zu der Wohnung zusendet. D. h., jetzt müsste ich erst mal die 4 Seiten ausdrucken, dann an div. Stellen unterschreiben, wieder einscannen, dann dem Makler als Email-Anhang zurücksenden. Laut Eu-Richtlinie von 2014 wäre dies notwendig, damit der Makler auch seine Provision bei etwaigem Kaufvertragsabschluß bekäme. Im Gegensatz zu dem anderen Makler (s. o.) akzeptiert er auch keine digitalen oder einfache E-Mail Bestätigungen, da diese Art der Zustimmungen dem Manipulationsrisiko unterläge.

Soll man sich wirklich auf so etwas einlassen? Und wie verhält sich die meisten Makler: endlich bürokratisch und mit juristischen Finessen?

Recht, Eigentumswohnung, EU-Recht, Immobilienmakler, Jura, Vertragsrecht
Hund Tierschutz - können die ihn wieder abnehmen?

Hallo,

wir haben Mitte Mai einen Hund aus dem Tierschutz adoptiert.
In dem Tierschutzvertrag steht zum einen:

  • Das Tier ist zum Abgabezeitpunkt ohne offensichtliche gesundheitliche Schäden

Weiterhin steht:

  • Eine Gewährleistung über den gesundheitlichen Zustand und die charakterlichen Eigenschaften des Tieres wird nicht gegeben.
  • Regressansprüche gegenüber dem Verein können nicht gestellt werden.

Warum ich das aufliste?

Schon zwei Tage nach dem wir unseren Hund entgegen genommen haben, haben wir bemerkt das er auf der einen Seite lahmt. Nach mehreren Tierarzt und Klinik besuchen, Physio und sonst alles, weil der Hund offensichtlich schmerzen hat, haben wir endlich eine Diagnose: Der Hund hatte eine gebrochene Hüfte die falsch zusammengeheilt ist. Eine Operation ist laut TA unumgänglich um Ihn die Schmerzen zu nehmen.

Wir haben schon zwei Tage nach dem wir den Hund in Empfang genommen haben, die Vermittlerin kontaktiert und gefragt ob irgendwas in der Vergangenheit vorgefallen sei. Auch das Tierheim aus dem er stammt hatte die Frage verneint, Ihnen sei nichts aufgefallen. Das Ding hierbei ist, ein Blinder mit Krückstock sieht das dort irgendwas faul ist und der Hund ein Problem hat. Entweder wurde er nicht richtig Untersucht und es wurde blind alles abgesegnet oder es sagt sehr viel über die Leute aus die dort arbeiten, oder es war gelogen.

Da dort mehrere Hundert Euro sowie eine wochenlange Nachbehandlung nötig ist, würden wir gerne der Organisation schreiben und eine Art Schadensersatz fordern. Nebenbei haben wir aber irgendwo den Gedanken, dass diese Organisation uns den Hund wieder abnehmen könnte.
Das wäre das letzte was wir in die Wege leiten möchten oder dem Risiko ausgesetzt zu sein, damit diese Leute uns den Hund wieder abnehmen.

Was sollen wir tun? Die Frage ob wir Ihn operieren lassen stellt sich für uns nicht, das muss so oder so gemacht werden.

Schadensersatz, Hund, Tierschutz, Vertragsrecht
Angeblich 2 Jahresvertrag am Telefon abgeschlossen. Ist das möglich?

Hallo Community,

ich betreibe 2 Ferienwohnungen (gewerblich) und ich habe irgendwann im Juni einen Anruf erhalten von einer vermeintlichen Buchungsplattform Rooms24, bei der ich angeblich bereits gelistet gewesen sei, aber nicht kontaktiert werden könne, da dafür ein Premium Eintrag nötig wäre.

Mir wurde daraufhin ein Testeintrag angeboten und dem habe ich zugestimmt. Eine Email oder sonstiges hatte ich erstmal nicht erhalten (dachte ich bis gestern) und so habe ich es irgendwie verdrängt und auch mehr in Erinnerung gehabt. Nun kam gestern eine Rechnung wo ich circa 700 € jährlich bezahlen solle und ich wohl einem 2-Jahresvertrag zugestimmt hätte.

Daraufhin habe ich meinen Email sorgfältig durchsucht und diese tatsächlich im Spamordner gefunden in der stand, dass wenn ich 2 Wochen vor Ablauf der Testphase nicht kündige, einem 2 Jahresvertrag zustimme. Nun weiß ich nicht so recht was ich tun soll.

  1. Erst einmal hatte ich meine Daten nie bei dieser Plattform hinterlegt. Also woher hatten die meine Daten, da diese ja meinten, dass ich bereits dort gelistet sei nur nicht kontaktiert werden könnte.
  2. Muss es nicht eine Telefonaufzeichnung geben, wo ich genau darüber aufgeklärt werde, was nach der Testphase passiert und die genauen Kosten etc..
  3. Wie ist es rechtlich zu beurteilen, dass ich nie etwas schriftlich erhalten habe und die Email im Spamordner gelandet ist?
  4. ich weiss mittlerweile, dass ich hier wohl nicht unter dem Verbraucherschutz falle
  5. Wenn ich wenigstens eine Gegenleistung dafür erhalten würde, dann wäre es ja nur halb so schlimm, aber ich habe mir diese Plattform mal angeschaut und die ist absolut unseriös und nicht annähernd diese Summe wert. Ich bin wohl der einzige Anbieter in meiner Stadt dort gelistet und die anderen sind alle nicht kontaktierbar, was mich sehr nach System aussieht.

Ich freue mich eher über hilfreiche Antworten.

Recht, Vertragsrecht, Rechtliche Frage, Rechtliche Lage, rechtliche Schritte, Rechtliches Problem
TFP Foto Shooting - Wie ist die rechtliche Lage?

Folgende Situation

Wir planen zu dritt ein TFP Fotoshooting.

Eins der Models wollte sich und dem andere Model 2 Cosplay Outfits bestellen.

Ich sollte die beiden Outfits bezahlen.

50€ Habe ich ihr bereits überwiesen.

Sie kaufte das Outfit für sich in der falschen Größe

Jetzt schreibt sie mir, das es ihr nicht passt. Umtauschen ist nicht drin, meint sie und wenn sie es verkauft, wird sie es mit Verlust verkaufen müssen.

Sie möchte jetzt noch einmal 75€ von mir für ein anderes Outfit.

Ich bin der Meinung, das ich nur für die Outfits zahlen sollte, die wir auch tatsächlich shooten. Wenn sie das Geld verzockt, ist das ihr Problem.

Ich habe einen Vertrag den sie unterschrieben hat. Dort steht, das ich für 2x Outfits (für sie und die Andere), die 50€ erstatte.

Nicht, das ich so lange Geld überweise, bis sie mal etwas in der richtigen Größe findet.

Schon das ich die Cosplays, Props bezahle und die 100€ Fahrtkosten für beide übernehme (obwohl im Vertrag anders vereinbart), ist ja eigentlich nicht üblich bei TFP. Langsam wird mir das echt teuer.

Natürlich sieht sie das anders. Sie ist der Meinung, das ich ihr noch mal Geld geben sollte, damit sie kein Minus macht. Ich soll also ihre Fehlkäufe finanzieren.

In meinen Augen ja ihr eigenes verschulden.

Wie ist die rechtliche Lage?

Darf sie echt mehr und mehr Geld einfordern, auch für Artikel die wir ja letzten Endes gar nicht shooten werden, da sie ihr wie gesagt nicht passen?

Was wenn das Shooting auf Grundlage der aktuellen Situation platzt, schuldet sie mir dann die 50€?

Laut Vertrag schuldet sie mir diese nur wenn das Shooting auf Grund ihres Verschuldens flach fällt.

Verliere ich die 50€ wenn ich sie auf Grundlage ihres Verhaltens aus dem Shooting ausschließe?

Fun Fact: Wir hatten so etwas schon einmal. Damals hatte ich ihr ihre Amazon Wishliste im Wert von 200€ bezahlt aber am Ende haben wir ein paar Sachen nicht geshootet. Die hat sie dann unbenutzt mit nach Hause genommen und für sich behalten.

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Vater vom Arbeitgeber beschuldigt?

Hey, und zwar will mein Vater zum Ende des Monats bei seinem derzeitigen Arbeitgeber kündigen und hat auch schon eine neue Arbeitsstelle gefunden und der Arbeitsvertrag beginnt im Juli. Er arbeitet als Bilanzbuchhalter in dieser Firma.

Mein Vater will kündigen, weil einerseits der Arbeitsort ihm zu weit ist(liegt nicht in unserer Stadt) und weil er ein schlechtes Verhältnis zu seinem Chef hat.

Es gab ab und zu Streitigkeiten und mein Vater hat sich aber stets korrekt gegeben, also es fielen keine schlimmen Worte oder so.

Sein Chef hingegen hat oft versucht ihn subtil anzugreifen, z.B. Kam er in seinen Arbeitsraum(den er mit zwei Frauen teilt) rein und begann das Gespräch mit "meine Damen...". Das war schon das zweite Mal und mein Vater ignorierte ihn einfach.

Jetzt kündigt mein Vater wie gesagt zum Monatsende und der Grund, weshalb ich die Frage stelle ist folgender: dieser Chef hat meinem Vater jetzt eine E-Mail geschrieben, in der es heißt "Guten Tag, Herr .... Bringen Sie bitte den Bildschirm auf Ihren Arbeitsplatz zurück"

Und mein Vater hat aber den Bildschirm nicht mit nach Hause genommen. Wieso sollte er auch? Auf dem Arbeitsplatz stehen ihm übrigens zwei Bildschirme zur Verfügung und beide stehen immer noch da.

Was sollen solche Beschuldigungen? (okay ich verstehe, dass er so vielleicht eine fristlose Kündigung möglich machen will um weniger zu bezahlen aber trotzdem)

Kann man ihn irgendwie anzeigen oder sonst irgendwie gegen ihn vorgehen?

Das kann er doch nicht machen!

Arbeit, Kündigung, Arbeitgeber, Rechte, anzeigen, Vertrag, Soziales, Vertragsrecht

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