Wie komme ich aus der Zeitungsabo-Falle?

Ich bin in eine Zeitungsabofalle getreten. Am 12.5.2015, zwischen Tür und Angel, fragte mich ein Vertreter der Zeitung Christliche Woche der Liborius Verlagsgruppe, ob er die Zeitung an mich liefern darf, ich sagte ja, und unterschrieb naiv auf der postkartengroßen Bestellkarte. Er wies mich noch darauf hin, meine Unterschrift deutlich lesbar zu machen. Ich wollte dieses Abo aber nicht wirklich, und wollte es widerrufen. Auf der Internetseite gibt der Verlag eine Widerrufsrist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen ab Erhalt der ersten Ware an. Ich habe die erste Zeitung am 5.6.2015 erhalten und am 7.6.2015 widerrufen. Vor wenigen Tagen kam eine Antwort, dass ich die Frist überschritten habe. Daraufhin habe ich erwidert, dass ich mich an die Frist gehalten habe, mit Angabe des Tages des Warenerhalts. Heute kam dann ein Brief, indem sie mir die Bestellkarte vielfach vergrößert zurückschickten. Dort war über dem Feld der Unterschrift der Vermerk "Die erste Ausgabe habe ich heute erhalten." Was nicht stimmte. Am 12.5.2015 hatte der bereits die Karte ausgefüllt, und ich habe nur meine Unterschrift darunter gesetzt, ohne diesen Vermerk gelesen zu haben. Nun meine Frage, gibt es noch überhaupt eine Möglichkeit, dieses Abonnement zu kündigen? Denn ich weiß, wie naiv es war, aber ich möchte dennoch jedes Mittel nutzen, um wieder aus dem Vertrag zu kommen.

Kündigung, Recht, Widerruf, Vertrag, Abofalle
Mietvertrag unterschrieben und jetzt kann ich vielleicht nicht umziehen, was nun?

Mit droht gerade ein echtes kleines Drama. Ich habe den Job gewechselt für eine echte berufliche Chance, Neuaufbau eines neuen Angebots und damit für mich verbunden auch die Karriereleiter etwas hoch. Für den Job muss ich aus der Großstadt weg ziehen in einen ca 100km weit entfernten Ort. Ist ok für mich, ich hab mich drauf gefreut, auch schnell ne Wohnung gefunden und Mietvertrag unterschrieben. Bin gerade dabei den Umzug zu planen. Jetzt droht aber das das ganze Projekt nicht starten kann, weil uns die Stadt mit den Räumlichkeiten nen Strich durch die Rechnung macht. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, aber für mich hängt echt viel dran. Wenn das Projekt nicht starten kann, dann verliere ich den Job (bin natürlich in der Probezeit und bin deshalb schnell gekündigt), dann habe ich ne Wohnung in ner Kleinstadt, die dann aber für die neue Jobsuche nen echt blöder Standort wäre. Alte Wohnung in Großstadt zu behalten wäre dagegen kein Thema, die gehört meinen Eltern und da kann ich auch einfach bleiben, aber muss eben Miete zahlen, Ohne Job und doppelte Miete für ne Wohnung in der Kleinstadt, die ich nicht beziehe, kann ich mir nicht leisten. Wie sieht so was denn rechtlich aus? Welche Chancen habe ich aus dem Mietvertrag wieder raus zu kommen, im Fall des Falles? Der Arbeitgeber wäre, wenn das Projekt nicht startet unter Umständen sogar von der Insolvenz bedroht, da ist also eher nichts zu holen. Die Wohnung ist ab 1.7. angemietet, doppelte Miete für Juli hatte ich eingeplant, aber natürlich mit dem Wissen um das Gehalt das ich im Juli erhalten hätte. Man man man, was für ein Mist!

Mieter, Mietrecht, Arbeitsrecht, Vertrag
Sondernutzungsrecht für Garten von Neubau: Wer trägt die Kosten?

Hallo,

Über eine Bauträgerfima haben wir, zusammen mit einer anderen Partei, ein Zweifamilienhaus bauen lassen. Wichtig ist hier, dass das Grundstück laut Kaufvertrag beiden Parteien gleichermaßen gehört. Laut diesem Vertrag ist die Wohnung im Erdgeschoss unser Sondereigentum und wir haben das Sondernutzungsrecht für 3 Parkflächen und den Garten. Die Partei im Obergeschoss hat als Sondereigentum, klar, ihre Wohnung und als Sondernutzungrecht 2 Parkflächen. Insgesamt gibt es also 5 Parkflächen und einen Garten die das Haus umgeben.

Der Garten und die Parkflächen sind noch nicht hergerichtet, sprich es sieht rundherum nach Baustelle aus. Laut Vertrag mit der Bauträgerfirma, ist diese nicht für die Herrichtung verantwortlich. Wir müssen dies also selbst organisieren und finanzieren.

Da die Familie im Obergeschoss jedoch nur Sondernutzungsrechte an 2 Parkflächen hat, weigert diese sich die Kosten für die Herrichtung aller Parkflächen, des Gartens und des Errichtens eines Zauns zu den Nachbarn mitzutragen. Sie wollen nur ihren Teil (den sie auch tatsächlich benutzen dürfen) zahlen. Wir sind jedoch der Meinung, dass beide Parteien zahlen müssen, da es sich ja um ein gemeinsames Grundstück handelt und somit um gemeinsames Eigentum. Auch wenn wir Sondernutzungrechte für mehr Fläche haben, müssen wir doch nicht die gesamten Kosten für die Herrichtung dieser übernehmen, oder?

Garten, Hausbau, Vertrag, Eigentum, Eigentumswohnung, Grundstück, Kostenübernahme, Nachbarschaft, Sondernutzungsrecht
Abi nicht bestanden aber Ausbildung sicher

Hallo. Ich habe eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten für 01.08.15 sicher und habe den Vertrag schon unterschrieben. Gefordert war nur die Fachoberschulreife, also der Realschulabschluss. Diesen Abschluss habe ich schon im Jahre 2012 auf einer Realschule erworben. Nehmen wir an, ich würde dieses Jahr das Abitur nicht bestehen, müsste/würde mein Arbeitgeber mich trotzdem aufnehmen? Vorausgesetzt war ja nur die Fachoberschulreife, die ich mit dem Durchschnitt von ca. 2,8 abgeschlossen habe. Außerdem sah mein Zeugnis von der 11. Klasse, welches ich in die Bewerbung gelegt hatte, schon nicht so toll aus. Ich habe ja auch den Einstellungstest mit Erfolg bestanden. Im Ausbildungsvertrag ist auch nicht die Bedingung erwähnt, dass ich das Abitur bestehen muss, um die Ausbildung antreten zu können. Oder könnte mich mein Arbeitgeber während der Probezeit einfach kündigen?

Wie sieht die Sache wohl ausgehen? Was meint ihr?

Und wenn ich den Abschluss nicht schaffen sollte, wie sollte ich es dem Arbeitgeber am besten sagen? Sofort, das ist klar und nicht verschweigen aber wie ist die Frage. Man hat Angst sowas anzusprechen. Und wenn er nach dem Grund des Scheiterns fragt? Wenn ich das Abitur nicht bestehen sollte, dann ist der Grund definitv meine Faulheit. Ich bin selbst schuld.....

Habe ich eigentlich die Fachhochschulreife (Fachabitur) sicher, auch wenn ich das Abitur nicht bestehe? Oder muss ich die Ausbildung abschließen, um das Fachabitur zu bekommen? NRW!

Welche Möglichkeiten gibt es, das Abitur während der Ausbildung nachzuholen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

MfG

Ausbildung, Abschluss, Vertrag, Abitur, Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsfachangestellte
Hochzeitsfotograf 2 Monate vor dem Termin stornieren? Welche Folgen?

Hallo,

also ich habe einen Dienstleistungsvertrag für eine Hochzeit mit einem Fotografen (Nebenberuf) abgeschlossen. Nach einem persönlichen Vorgespräch. Der Termin, für den die Dienstleistung beauftragt wurde, ist der 20.06.2015

Leider ist nun die Hochzeit aufgrund Privater Probleme komplett abgesagt.

Die komplette Korrespondenz über den Vertragsabschluss ist über email gelaufen. Die Auftragsbestätigung zur Hochzeitsfotografie habe ich am 07.03.2015 erhalten und selber per email dann am 07.03.2015 die Richtigkeit der Angaben bestätigt.

Nun habe ich am 18.04.2015 aufgrund der nicht stattfindenden Hochzeit den Termin storniert, es sind ja noch über 2 Monate bis zu dem bestätigten Termin (20.06.2015), aber ich kann ja eine Dienstleistung nicht mehr annehmen, für etwas das nicht stattfinden wird:

Sehr geehrter Herr xxx, Leider muss ich den Termin am 20.06.2015 stornieren, da die Hochzeit abgesagt ist. Es tut mir sehr leid und ich hoffe es ist noch früh genug das Sie einen anderen Auftrag zu diesem Termin bekommen können. Sollte sich irgendwann doch bei mir ergeben das ich heiraten werde würde ich gerne auf Sie zurück kommen. Bitte Bestätigen Sie mir die Stornierung. Freundliche Grüße MB

folgende Mail zurück: """Sehr geehrter Herr B, das tut mir Leid, dass die Hochzeit abgesagt wurde. Es bleibt bei dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag, der Termin war für Sie reserviert. Sollte sich kein gleichwertiges Geschäft ergeben, muss ich Ihnen leider den vereinbarten Preis, abzüglich der ersparten Kosten, in Rechnung stellen. Ich melde mich dann nach dem 20.06.2015 erneut."""""

Ich habe daraufhin noch folgendes geantwortet: """Sehr geehrter Herr xxx, dann bitte ich Sie darum mich ca. 2 Wochen vor dem 20.06. zu informieren falls sie keinen anderen Auftrag bekommen sollten. Oder natürlich sobald Sie einen anderen Auftrag annehmen, wenn Sie meinen Auftrag stornieren können. Denn wenn kein Storno erfolgt, dann werde ich ihre Dienste für Fotoaufnahmen an diesem Tage anderweitig in Anspruch nehmen. In diesem Fall bitte ich Sie lediglich alle zusätzlich beauftragten Artikel wie den Hochzeitsbildband zu stornieren. Hoffe natürlich dass Sie anderweitig einen Auftrag bekommen. """"

Auf die Widerrufsbelehrung auf der Internetseite des Anwaltes wurde ich weder in der Auftragsbestätigung noch beim Gespräch hingewiesen.

Nun will er sofern er keinen anderen Auftrag für diesen Tag erhält mir die Kompletten Kosten von 1040 Euro in Rechnung stellen. Kann ich da irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten um dies zu vermeiden?

Danke schon mal vorab für die Antworten.

Hochzeit, Vertrag, Vertragsrecht, stornieren
Auto Händler hat mich verarscht, bekomme ich mein Geld wieder?

Hey Leute

habe mir ein Auto gekauft und wurde dabei Megamäßig über den Tisch gezogen, ich bin Laie und 0 Plan von Autos, musst mir leider ein neues Zulegen da mein altes vor kurzem die Hufe bei 300000km hochgerissen hat. Reparatur wäre sinnlos gewesen.

Bin dann am selben Tag schnell zu einem Auto Händler und habe mir dort ein Auto angesehen weshalb ich auch niemanden fragen konnte, der sich mit Autos auskennt, der mich hätte begleiten können da ich am nächsten Tag wieder zur Arbeit fahren musste.. Leider konnte ich weder Probefahrt machen noch das Auto auf ne Hebebühne schaffen (Da keine Zulassung bzw Nummernschilder vorhanden) Innen und außen in einem Top zustand, Ledersitze,Klima,Sportfahrwerk und große schöne Reifen. Der Händler machte auf mich auch einen guten Eindruck. Ich fragte ob das Auto irgendwelche Mängel aufweist oder ob das Auto unfallschäden hat und ich damit gleich zur Zulassung kann und die Karre anmelden. Er meinte das dass auto in einem Top Zustand sei und keine Mängel bestehen bis auf ein Ruckeln der Kupplung beim Ruckwärstgang und der Airbag hat ne Macke...also alles halb so Wild dachte ich mir. Er macht den Kaufvertrag fertig, und ich ging zur Zulassung und holt dieNummernschilder...gesagt getan und der Kaufvertrag wurde dann abgeschlossen (Siehe Anhang) der Kaufvertrag kam mir gleich bisschen Spanisch vor aber ich dachte der muss so sein (War ein Export Händler). Mein altes Auto habe ich geschenkt bekommen von meinem Vater weshalb ich so einen Vertrag nie gesehen habe. Nummernschilder ans Auto geschraubt und los ging es. Das Auto hat sich ganz gut gefahren und ich hab im großen und ganzen nichts feststellen können weder am Motor noch am Fahrverhalten.

War dann 5 Tage später in der Werkstatt da ich ständig ein klappern aus dem Motorraum hörte was mich genervt hat.

Der Werkstattmeister hat das Auto auf die Bühne gehoben und nach 20 Minuten kam er mit dem Kopf schüttelnt zu mir und meinte:"Theoretisch dürften wir dich mit dem Auto nicht mehr vom Hof lassen"..."Fahrwerk nicht eingetragen,Reifen nicht eingetragen,Koppelstange beschädigt alle Bremsen kurz vor dem Verschleiß, Motor Ölig von unten,Querlenker ausgeschlagen irgendwelche Muffen kaputt, Turbolader undicht, Risse am Auspuff, beschädung von nem Blech unterhalb des Motors und diverse andere fehler...Reparatur würde mich 1700€ Kosten....Minimum! Reifen Naträglich eintragen und das Fahrwerk vom TÜV abnehem zu lassen sei wohl kein Problem da es sich hierbei um Hochwertige Teile Handelt. Der Meister meinte:"Es würde sich lohnen, da das Auto sonst im Top zustand ist nur halt die Mängel im Motorraum sind schon Krass.

Er meinte auch das der Kaufvertrag Ungültig sei, da Händler zu Privat personen immer Gewahrleistung geben müssen egal ob da drin steht "Gekauft wie gesehen" oder Ersatzteile Spender oder oder oder...Die mängel hätten zudem aufgelistet werden müssen, jetzt kann er aussuchen ob der die Reparatur bezalt oder Auto abholt, da Vertrag ungültig, stimmt das?

Auto, Betrug, Geld, Vertrag, Abzocker, Händler

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