Abi nicht bestanden aber Ausbildung sicher

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Hallo,

hier sind die genauen Bedingungen für den Erwerb der Fachhochschulreife beschrieben:

 http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Merkblaetter/Merkblatt_zum_Erwerb_der_Fachhochschulreife.pdf

Wenn man etwas Schriftliches hat (z.B. Nichtbestehen des Abiturs) den Ausbilder anrufen und einen persönlichen Termin für ein wichtiges Gespräch vereinbaren. Dann den Ausbilder persönlich über die schulische Lage informieren und nachfragen, was man tun kann, um sich auf den 1.8. gut vorzubereiten.

Wenn man mit einem schwachen Zeugnis eingestellrt wird, nimmt der Arbeitgeber solche Situationen in Kauf und wird die Ausbildung auch am 1.8. beginnen. Wenn aber in der Probezeit weitere/mehrere Minuspunkte aufkommen (Zuspätkommen, 2 Linke Hände am PC, schlechte Klausuren in der Berufsschule oder bei Seminaren....) wird es eng werden. 

Also in der Ausbildung besonders anstrengen, um diese Scharte wieder auszuwetzen!

Gruß

RHW

 


RHWWW  03.05.2015, 21:42

Danke für den Stern!

Auch die "Faulheit" im Gespräch offensiv nennen. Aber gleichzeitig auch Strategien, wie man diese Faulheit bis zum 1.8. und besonders danach aktiv bekämpfen wird. Diese Sache als "Versprechen" betrachten und tatsächlich einhalten. 

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Nun, da der Vertrag schon unterzeichnet ist und du alle Anforderungen erfüllst, ist der Vertrag rechtskräftig, heißt er muss dich einstellen. Während der Probezeit kann man übrigens ohne Angabe von Gründen gefeuert werden. Wie das mit dem Fachabitur in NRW aussieht weiß ich leider nicht, bin aus Ba-Wü. Wenn du das Abi nachhohlen willst, probiers doch mal mit ner Fernschule. 

Hallo, ich selbst komme aus nrw und ich kann dir folgendes dazu sagen: das Fachabitur erwirbst du automatisch nach erfolgreichem beenden der 12. Jahrgangsstufe. Bei uns im jahrgang hatte ein Mädchen ihr abi auch damals nicht bestanden. Allerdings hat sie dann ihr fachabitur erworben. Also ich kann dich beruhigen, du müsstest jetzt dein fachabitur als abschluss haben. Du musst auch wegen deinem ausbildungsplatz nicht besorgt sein. Der vertrag steht unter dach und fach. Ala Bewährung gibt es ja spätestens die probezeit. Du hast nach abgeschlossener ausbildung die Möglichkeit an berufskollegs ein jahr zur schule gehen und so dein abitur nachzuholen. Da musst du dich mal informieren. Doch nun wünsche ich dir viel Erfolg und Glück bei deiner bevorstehenden ausbildung. :-)

Da hast du leider eine 50/50 Chance. Klar der Arbeitgeber kann dich wärend der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen bzw. korrekt genommen auflösen. Die Fachhochschulreife hast du logischerweise erst nach bestandenem Abschluss. Soweit mir bekannt ist, wird eine Berufsausbildung mit einem Durchschnitt von 2,3 oder besser automatisch als Fachhochschulabschluss angesehen, sofern du berufsbezogen studieren gehen möchtest. Alternativ kannst du deinen Abschluss via Abendschule nachholen, jedoch solltest du wärend der Ausbildung den Fokus auf die Ausbildung legen. Vergiss nicht, dass du auch in die Berufsschule gehen musst und dort auch eine gewisse Leistung bringen solltest. Eine schlechte Berufsausbildung verfolgt dich dein ganzes Leben, sofern keine 2. Berufsausbildung abgeschlossen oder ähnliche Qualifikationen erworben wird. Also auf gut deutsch, mach eins nach dem Anderem.