Vertreter von Stromanbieter an meiner Tür geklingelt - Habe ich ausversehen Vertrag abgeschlossen?

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Es hat eben an meiner Wohnungstür geklingelt und ich habe aufgemacht. Es war ein Vertreter von dem Stromanbieter "Prima Strom", welcher in meine Wohnung gekommen ist. Wir saßen uns hin und er wollte mich überreden, den Stromanbieter zu wechseln. Er fragte mich dazu, wieviel Geld ich bei meinem derzeitigen Anbieter (Stadtwerke Hannover) monatlich zahlen muss und rechnete mir dann aus, wieviel Geld ich sparen würde, wenn ich zu "Prima Strom" wechsle. Ich sagte ihm die ganze Zeit, dass ich trotzdem bei meinem derzeitigen Anbieter bleiben möchte. Er fragte mich warum etc. Er fragte mich dann noch, ob ich irgendwelche Unterlagen von meinem jetzigen Stromanbieter da habe und ich antwortete mit nein, weil ich ihm keine zeigen wollte. Ich sagte ihm auch nochmal, dass ich bei meinem jetzigen Stromanbieter bleiben möchte. Dann schrieb er mir auf dem Zettel, auf dem er mir die Ersparnis ausgerechnet hat, noch seine Handynummer auf, falls ich es mir anders überlege. Am Ende fragte er noch: "Also soll alles so bleiben, wie es ist?" Ich antwortete daraufhin mit "Ja". Ich sagte dann, damit er nicht weiter nervt: "Falls ich es mir anders überlege, rufe ich zurück." Er stand dann auf, wir verabschiedeten uns und er ging.

Meine Frage ist jetzt: Habe ich irgendwas falsch gemacht? Ich weiß ja aus dem Fernsehen, dass solche Leute meist Abzocker sind, die irgendwelche überteuerten Verträge einem andrehen wollen. Ich habe nichts unterschrieben. Auch meine Zählernummer und Kundennummer von meinem jetzigen Anbieter kann er ja nicht wissen, da ich ihm keine Unterlagen vom Anbieter gezeigt habe. Ich hoffe nur, dass ich mit dem Satz "Falls ich es mir anders überlege, rufe ich zurück" nicht doch ausversehen einen Vertrag abgeschlossen habe oder so. Wie gesagt habe ich nichts unterschrieben und ihm auch keine Unterlagen gezeigt. Also habe ich auch keinen Vertrag abgeschlossen, oder?

Stromanbieter, Vertrag, Vertragsabschluss, Vertreter
Ist das legal oder Vertragsbruch?

Also ich hab nen Vertrag mit ner Fahrschule geschlossen. Da steht dass ich da für 300 Euro Theoriestunden nehmen kann und anschließend zur theoretischen Prüfung kann. Und jetzt kommen die damit raus (und davon ist im Vertrag keine Rede), dass man bevor man antreten darf eine von denen extra verhängte Proberunde machen muss. Sprich: die theoretische Prüfung drei mal umsonst aber verpflichtend durchlaufen. Und man darf erst zur echten Prüfung antreten, wenn man die drei mal in Folge mit weniger als 6 Fehlerpunkten besteht (Bei der offiziellen vom Staat vorgeschrieben Prüfung besteht man selbst noch mit 10 Fehlerpunkten). Diese Vorprüfungen gibts in einigen Fahrschulen, in anderen wieder nicht, jedenfalls sind sie nicht irgendwie gesetzlich vorgeschrieben. Und sie wurden vor ein paar Monaten erst nach meinem Vertragsabschluss mit der Fahrschule verpflichtend eingeführt. Hätte man mir das beim Vertragsabschluss gesagt, bzw. hätte das im Vertrag gestanden, hätte ich eine der Fahrschulen ausgewählt, die die normalen Testbedingungen haben. Denn für gewöhnlich braucht man keine Vorprüfung und man besteht wie schon gesagt auch noch mit 10 Fehlerpunkten. Was mich zudem stutzig macht, ist, dass die sagen, dass das zum Schutz der Schüler ist, dass die sich nicht zu früh und zu schlecht vorbereitet anmelden. Die hatten aber schon vor den Tests ne Durchfallquote von stark unter 5% und ich hab das Gefühl, dass es denen bei so schweren Bedingungen bloß darum geht, diese Durchfallquote weiter zu senken, damit die besser da stehen. Denn die neuen Prüfungsbedingungen sind EXTREM viel schwerer als die offiziellen und ich finde das nicht ganz fair.

Danke für eure Antworten, vllt. besitzt jmd von euch ja ne Fahrschule oder ist Jurist oder was auch immer.

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Falsche Zähler Nummer im Strom Vertrag. Ungültig?

Hi, folgendes Problem habe ich. Mein Strom Lieferant (e wie einfach) hat eine falsche Zähler Nummer von mir. Dies habe ich herausgefunden als ich eine Rechnung von Vattenfall bekam und mit nicht erklären konnte warum ich an die auch Anschläge bezahlen sollte. Nach einigen Telefonaten habe ich in dem Zähler Keller, welcher nur mit Hausmeister begehbar ist, herausgefunden das meine Genossenschaft mir beim Einzug die falsche Nummer weitergegeben hat. Die letzte Zahl ist verkehrt.

Da Ich Dies Aber Beim Einzug nicht wusste und auch kein Zugang zu dem Zähler Keller war, habe ich damals mit einer falschen Zähler Nummer einen Vertrag abgeschlossen.

Jetzt habe ich herausgefunden das die die Nummer meines Nachbarns ist. Daraufhin habe ich bei meinem Lieferant angerufen und geschildert was passiert sei. Dieser antwortete lediglich, dass ich den Vertrag sofort kündigen solle und gleich Online einen neuen abschließen soll. Ich Aber auf den bisherigen Kosten sitzen bleibe außer ich regle das mit meinem Nachbarn.

Ich finde das eine Frechheit und kann nicht glauben das dies legitim sei. Erstens weiß ich gar nicht ob mein Nachbar den selben Anbieter hat wie ich (hab ihn noch nicht erreichen können) und somit gar nicht sicher ist ob mein Geld auf seinem Zähler Konto ist. Zweitens habe ich doch einen Vertrag mit meinem Lieferant welcher besagt ich zähle und Kriege dafür eine Leistung. Wenn Diese Leistung nie erfolgt ist, müsste ich mein Geld wieder bekommen. Oder etwa nicht?

Den Vertrag habe ich noch nicht gekündigt da es sonst heißt ich hatte ihn ja ordentlich und regelhaft gekündigt und so Stände mit keine gut machung zu...

Ich bin etwas verzweifelt und weiß nich weiter. Könnt ihr mir helfen bzw. Tipps geben wie ich Handeln soll?

Strom, Recht, Stromanbieter, Verbraucherschutz, Vertrag
Doppelte Abbuchung bei Handyvertrag?

Hallo, ich habe einen Vertrag für Handy & Flatrate beim Anbieter XY. Beides wird 1.mal im Monat separat von einander abgebucht. Nun habe ich vor ein paar Tagen eine SMS vom Anbieter bekommen dass man in kürze den Betrag für das Handy abbuchen würde, da es Anfang des Jahres aufgrund eines Fehlers zu keiner Abbuchung gekommen ist. Dem bin ich nachgegangen. Und tatsächlich hat im Februar auch keine Abbuchung stattgefunden, allerdings dann Doppelt im April, weshalb für mich die Zahlung für Februar natürlich dann geleistet war.

Hier mal die Abbuchungstermine: 03.01.14 / [Februar wurde nichts abgebucht] / 03.03.14 / 02.04.14 / 29.04.14 / 26.05.14 / 26.06.14 / 10.07.14(aktuell) / 27.07.14(voraussichtlich).

So wie ich das sehe wurde nun zweimal im April abgebucht. Also wurde ja bereits das Geld für den Monat Februar quasi eingezogen? Denn die nächste Abbuchung wird nun erneut am 27.07. stattfinden.

Meine Frage jetzt, wie geht man in so einem Fall vor, soll ich das Geld zurück buchen lassen? Und ein Schreiben an den Anbieter aufsetzen? (ich werde natürlich noch abwarten ob das Geld wirklich am 27.07 abgebucht wird) Es ist aber ärgerlich da mein Konto nun aufgrund dieser nicht eingeplanten Abbuchung nicht mehr für die kommenden Daueraufträge genug Gedeckt ist.

Ich frage mich jetzt auch ob ich dem Anbieter die Einzugsermächtigung entziehen sollte? Denn während sie noch im vorherigem Jahr konstant immer zum selben Termin(maximal 2-3 Tage unterschied) abgebucht haben, schwanken die Tage nun deutlich. Das bringt mich ehrlich in Schwierigkeiten, da ich auch nur über die Abbuchung der Flat im voraus informiert werde, aber nicht für die des Handys.

Oh und es handelt sich wirklich nur um die Abbuchung des Handys. Also keine verwechslung mit der Flatrate oder so. ( die wurde durchgehend immer pünktlich eingezogen)

Danke für jede Antwort. :)

Handy, Mobilfunk, Rechnung, Anbieter, Vertrag, handytarif, Handyvertrag, Abbuchung
Ausbildungsbetriebwechsel: Unwohlsein, Aufhebungsvertrag & Konsequenzen?

Hallo liebe Community,

vielleicht findet sich ja jemand unter euch hier mit dem selben Problem oder hat es eventuell sogar schon hinter sich gebracht:

Ich bin bald mit dem ersten Ausbildungsjahr fertig und würde gerne in den Sommerferien den Ausbildungsbetrieb wechseln. Gründe dafür sind folgende:

  • Ich fühle mich unwohl in dem jetzigen Betrieb und bekomme ständig mit wie auch andere Mitarbeiter das Unternehmen verlassen (großes Unternehmen, dass aber wenig auf die persönlichen Belange seiner Arbeitnehmer setzt und diese "klein hält" und regelrecht ausbeutet)
  • meine Aufgaben entsprechen nicht denen meines Ausbildungsberufes (das haben sowohl ich als auch ein Azubi-Kollege von mir bereits mehrfach angesprochen, aber geändert hat sich nur kaum etwas dabei)
  • Überstunden werden in keiner Weise vergütet oder als Zeitausgleich notiert und alles was zu viel gearbeitet wird, "schenkt" man praktisch dem Unternehmen (es wird sogar erwartet, dass man mehr arbeitet und länger bleibt), wodurch meines Erachtens die schulischen Leistungen bei mir drunter leiden

Als letzter Punkt gefällt mir die Branche nicht. Ich bekomme eventuell die Chance (Wahrscheinlichkeit recht hoch) durch Kontakte bei einem anderem Unternehmen anzufangen, dass in einer anderen Branche tätig ist, die mir auch viel mehr zusagen würde.

Nach der dargestellten Situation, in der ich mich befinde, nun zur eigentlichen Frage: Wenn ich mein Unternehmen verlassen möchte, reicht es theoretisch (wie ich mehrmals im Internet gelesen habe), wenn ich einen Aufhebungsvertrag vorbereite und diesen unterzeichnet meinem Unternehmen vorlege (erst wenn ich die neue Stelle sicher habe, das ist klar). Wird mein Unternehmen da so einfach zustimmen bzw. wie ist das in der Regel der Fall? Und muss ich mit Konsequenzen wie z.B. Schadensersatzzahlungen rechnen oder eher nicht, da ich die Ausbildung ja weiter mache?

Sobald ich die Zusage von dem neuen Betrieb habe will ich schnellst möglich aus meinem jetzigen Betrieb weg, da ich es an manchen Tagen kaum aushalte und mich wie rumgeschubst fühle. Natürlich gibt es ja auch gute Tage, jedoch würde ich das hauptsächlich wegen der Branche tun. Aber reicht das als Grund aus? Also Unwohlsein?

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Mündlicher Pachtvertrag: Was ist beim Grundstückskauf zu beachten?

Guten Tag, wir haben folgendes Problem: Wir möchten ein Baugrundstück in einem Wohngebiet kaufen, das der jetzige Eigentümer seit 15 Jahren einer Person überlassen hat. Laut Eigentümer gibt es keine Verbindlichkeiten, auch keine schriftliche Pacht. Er hat lediglich erlaubt, dass sein Grundstück genutzt werden kann und bekommt auch kein Entgelt hierfür (Pacht). Der Nutzer/ Pächter hat hauptsächlich Spermüll auf dem Grundstück gelagert. Es ist verwildert und nur an 2 kleinen Stellen kann man sehen, dass Gemüse angepflanzt wird. Er hat das Grundstück eingezäunt und abgeschlossen. Der Eigentümer hat nun den Pächter darüber informiert, dass das Grundstück verkauft wird und dieser hat ihm zugesichert (auch nur mündlich), dass er dieses in 6-8 Wochen räumen wird. Da unser Notartermin nun nächste Woche stattfindet, wissen wir nicht, ob wir etwas beachten müssen. Muss ein gesonderter Punkt in den Notarvetrag? Evtl, dass der Eigentümer den Pachtvertrag gekündigt und eine Frist gesetzt hat? Wir wussten bisher nichts von einer Pacht, da der Eigentümer nie von Pacht sprach. Handelt es sich überhaupt um eine Pacht, wenn die Nutzung kostenlos ist? Was können wir tun, wenn der Pächter das Grundstück nicht räumt? Haben wir als neue Eigentümer überhaupt Rechte? Können wir erst in 2 Jahren bauen? Wenn überhaupt... Wir würden gerne in Absprache mit dem Pächter das Schloss austauschen, sodass er noch räumen kann und wir mit Vermesser und Baufirma unser Grundstück betreten können. Wir würden ihm auch die Möglichkeit geben, das Gemüse zu ernten, denn unser Bau sollte erst im Herbst starten. Nur leider gelingt und keine Kontaktaufnahme und wir sind so verunsichert, dass wir nicht wissen, ob wir das Grundstück kaufen sollen.

Vertrag, Grundstück, grundstückskauf, Notar, pachtvertrag, Pacht
Pferdeschutzvertrag gültig wenn Geld fließt?!

Hallo Leute,

vielleicht weis hier jemand Rat,

Kurz zur Vorgeschichte.

Ich habe vor einiger Zeit einen völlig verwahrlosten Wallach aufgenommen. Zum Gesundheitszustand des Pferdes konnte man mir nichts sagen. Ebenso wenig ob er eingeritten ist, oder sonstiges.

Ich wusste nur wie das Pferd momentan aussieht, habe den Pass bekommen. Pferd hat volle Papiere. Das war alles.

Hätte durchaus sein können das das Pferd nie zu etwas zu gebrauchen ist.

Ich habe für dieses Pferd mehrere 100€ gezahlt und einen Schutzvertrag unterschrieben.

Dieser beinhaltet unter anderem z.B. das das Pferd nicht stark belastet werden darf und weitere dieser ,,Vorschriften". Ein weiterer Verkauf wird mir darin Ausdrücklich verboten und sollte ich das Pferd abgeben müssen dann muss ich es für den von mir gezahlten Betrag an die Vorbesitzerin zurück geben.

Ich habe dieses Pferd aufgepäppelt, super erzogen, es war fast ein Jahr in Profiberitt und es wurden mit diesem Pferd unzählige Erfolge erritten.

Er ist jetzt ein richtig schickes, gut ausgebildetes Sportpferd. Kein vergleich mehr zu dem halb toten häufchen elend.

Jetzt zum Problem. Ich gehe bald ins Ausland und kann ihn deshalb nicht behalten. Allerdings möchte ich ihn auch nicht (zum jetzt Spottpreis) an die Vorbesitzerin zurückgeben.

Da er jetzt bestimmt das zehnfache Wert ist und ich auch tausende von Euro in dieses Pferd investiert habe.

Ich habe Irgedwo mal gehört das ein Schutzvertrag für ein Pferd ungültig ist sobald Geld fließt.

Die von mir gezahlte ,,Schutzgebühr" ist auf dem Vertrag auch vermerkt.

Ich würde mich über Antworten sehr freuen. Da auch nichtmehr all zu viel Zeit bleibt.

liebe Grüße

Pferd, Vertrag, Tierrechte, schutzvertrag

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