nachweis der datenverbindungen bei Handy vertrag?

5 Antworten

Bei einer Flat ist eigentlich der monatlich zu zahlende Betrag fest gelegt. Nur wenn Du Gespräche außerhalb der Flat führst z. B. 0180- oder 0900 - Telefonnummern kann es dann teuer werden. Oder warst Du im Ausland und hast von dort telefoniert.

Was Du brauchst, ist ein Nachweis über alle Verbindungen außerhalb der Flatrate und weitere Gebührenpositionen. Es gibt auch kostenpflichtige Abos. Die muss man eigentlich bestellen. Manchmal suchen die Vertreiber solcher Abos aber sich einfach Telefonnummern heraus und buchen Geld ab. Das passiert besonders leicht, wenn man im Internet mit seiner Handynummer herum hantiert.

Eventuell braucht Ihr auch Unterstützung durch eine Verbraucherzentrale. Aber vielleicht hast Du ja auch etwas planlos herumtelefoniert und Sondernummern angerufen. Das wäre dann auch eine Erklärung für hohe Gebühren.

@AppelCookie, 

zwar gibt es einen EVN (Einzel Verbindungs Nachweis) und die Ausstellung kann beauftragt werden. Einen solchen EVN gibt es aber nur und ausschließlich für Telefonverbindungen, wobei in diesem Fall das Versenden von SMS mit zu den Telefonverbindungen dazu gehören.

Für die Nutzung des Datendienstes (Internetzugang über das Mobilfunknetz) gibt es keine Nachweise. Weder erscheint die Nutzung allgemein auf der Rechnung, noch gibt es Einzelnachweise. 

Wer den Datendienst nutzt, hat im allgemeinen eine Volumenrate, damit die Nutzung des Datendienstes nicht zu teuer wird. Wer im Laufe eines Monats sein High-Speed-Volumen verbraucht hat, darf trotzdem den Datendienst weiterhin kostenfrei nutzen, aber nur mit stark reduzierter Übertragungsgeschwindigkeit.

Ich unterstelle einmal, dass deine Nutzung des Datendienstes nicht die Ursache für eine "überhöhte" Rechnung sein wird.

Nötigenfalls könntest du bitte deinen Anbieter um Erläuterung der Rechnungshöhe bitten. 

Freundliche Grüße 

Delveng

Auf dem Einzelverbindungsnachweis stehen mindestens die Verbindungen (egal ob Telefonie oder Daten) die Kosten verursachen oder ein Buget anzapfen. Bei Datenverbindungen steht als Anrufziel, über welchen Server online gegangen wurde (also in der Regel der deines Providers).

Ob Du einen Einzelverbindungsnachweis bekommst und wie ausführlich der ist, hast Du bei Vertragsabschluss selbst bestimmt. Diesen erhälst Du üblicherweise mit der Rechnung. Dass Du keine Rechnung von Provider erhalten hast ist unwahrscheinlich. Welcher Zustellungsweg ist denn vereinbart?

Einzelverbindungsnachweis hab ich bisher nur in Krimis gehört (gibts natürlich auch in echt) allerdings weis ich nicht ob man sowas so einfach bekommt oder dazu ne gute Begründung oder Richterlichen Beschluss braucht


Kuno33  31.05.2015, 15:00

Man schreibt an den Provider und bittet um eine Rechnung mit den Einzelpositionen. Oft bekömmt man die dann auch. Bei weniger seriösen Providern wird es manchmal schwierig.

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Ifm001  31.05.2015, 15:09
@Kuno33

Mir sind keine solche Praktiken von irgendeinem Provider bekannt. Allerdings kann man auch als Kunde den Einzelverbindungsnachweis bei Vertragsabschluss verneinen um mehr Datenschutz zu erreichen. Dann verwirkt man aber auch die Einspruchsmöglichkeit der Rechnungslegung. Zudem wird der teilweise bei echten Flats nicht geführt, weil es keinen Einfluss auf die Rechnung hat.

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