Kammerjäger kosten >> Vermieter?

6 Antworten

Das beste ist, sich an die Hausverwaltung zu wenden. Ob die die Kosten übernehmen müssen, kann ich Dir nicht mit abschließender Sicherheit sagen. Du kannst aber mit dem Kammerjäger sprechen und fragen, wie die Tiere sich bilden, wie sie in Deine Wohnung gekommen sein können.

Wenn Du nicht der Verursacher bist durch mangelde Sauberkeit, werden die Kosten wohl vom Vermieter übernommen werden müssen.

Hüte Dich davor den Kammerjäger selbst zu rufen. Dann bleibst Du mit Sicherheit auf den Kosten sitzen.

Informiere nachweisbar den Vermieter. Das ist sogar Deine Pflicht.

Hallo, ich hatte tatsächlich bereits ein ähnliches Problem allerdings ging es da nicht um Schaben , sondern um Mäuse und/oder Ratten in Garage und Kellerabteil. Ich war noch realtiv neu in in dem Mehrfamilienhaus und habe mich erstmal mit den anderen Hausbewohnern besprochen. Die haben mir dann ganz klar gesagt, dass das Problem kein neues ist und schon etliche Kontaktaufnahmen mit der Hausverwaltung stattgefunden haben, dass Sie doch bitte einen professionellen Kammerjäger beauftragen sollen. Aber Sie haben sich erst quer gestellt und dann dem ganzen doch stattgegeben und es über fast ein Jahr hinausgezogen, was natürlich richtig fies war da die sehr gefüllten Kellerabteile betroffen waren. In der Garage war es garnicht so schlimm aber man konnte quasi keinen Karton mehr abstellen ohne dass dieser angenagt wird und dementsprechen mussten wir darauf achten was echt einschränked ist für einen Kellerabteil, wo man wirklich nur Sachen abstellen will ohne Sie noch Nagetiersicher zumachen. Irgendwann kam dann tatsächlich ein leider nicht erfolgreicher Schädlingsbekämpfer aus Offenbach. jetzt ist wieder ein halbes Jahr vergangen und ich habe es selbst in die Hand genommen mich auf Diskussionen mit der hausverwaltung einzulassen, auch habe ich mir die Meinung eines Frankfurter Kammerjägers eingeholt, der mir auch glaubhaft versichern konnte, dass Vermieter bzw. Hausverwalter dafür aufkommen muss und gab mir sogar ein paar Links zu ähnlichen Urteilen im Internet per E-Mail mit auf dem Weg. Schlussendlich trat er sogar mit der Hausverwaltung selbst in Kontakt und konnte Sie tatsächlich dazubewegen sich angemessen darum zu kümmern. Vielleicht findest du bei dir in der Nähe ja auch einen freundlichen Kammerjäger, der mit seinem Fachchinesisch ausreichend Nachdruck verleihen kann.Er hat Sie nicht nur auf seine Pflicht hingewiesen sondern vorallem mit den möglichen Folgen der Nichtbehandlung konfrontiert. Dann wird es nämlich deutlich teurer und das mögen die hausverwaltungen ja schon mal vom Prinzip her garnicht :D Viel Erfolg =)