Vermieter verweigert Zugang zur Wohnung - was ist zu tun?

Ich hatte große persönliche und finanzielle Probleme und bin so in Mietrückstand (Wohnung von Privat gemietet) gekommen. Der Rückstand betrug 3 Monate und ich bin mir vollumfänglich bewusst das dies ein großer Fehler war und ich gehörigen Mist gebaut habe. Aufgrund des Nichtzahlens der Nebenkosten stellte der Vermieter die Zahlung an die Stadtwerke ein und die Wohnung war seit dem 03.11. ohne fließend Wasser. Anstatt sofort zu reagieren steckte ich den Kopf in den Sand und lief vor meinen Problemen davon. Am Wochenende vor Weihnachten (ich war zu dieser Zeit schon bei meinen Eltern untergekommen vorübergehend), wechselte der Vermieter ohne Ankündigung das Haustürschloss (unten) aus und ich war ohne Zugang zur Wohnung. Ich bin dann endlich zu Besinnung gekommen und habe mich mit meinem Vermieter zusammengesetzt und mich für die Umstände entschuldigt und ihm versichert den Mietrückstand begleichen zu wollen. Auch teilte ich ihm mit, dass ich bis Ende Januar versuchen werde auszuziehen. Er sagte mir, dass er nicht sofort einen Schlüssel aushändigen könne, ich aber über die Kelleraußentür ins Haus könne und gab mir hierfür einen Schlüssel. Nachdem ich das Geld (1800€) aufgetrieben hatte, überwies ich den Betrag dem Vermieter am Vormittag des 31.12. . Als ich die Wohnung am selben Abend betreten wollte,musste ich feststellen, dass die Kelleraußentür von innen verbarrikadiert wurde. Telefonisch war der Vermieter nicht erreichbar und ich ging ich am Montag den 4. Januar zu einem Anwalt.. Dieser setzte ein Schreiben an den Vermieter auf, in dem er ihn aufforderte den Zugang zur Wohnung und die Wasserversorgung binnen 48 Stunden wiederherzustellen und dass bis dahin der Mietzins um 100% gekürzt sei. Vor Ablauf der Frist meldete sich der Vermieter und händigte mir einen Schlüssel aus und begründete das Verweigern des Zugangs damit, dass ich nicht schnell genug gezahlt hätte. Die Wasserversorgung war nicht wiederhergestellt. Mein Anwalt setzte ein weiteres Schreiben auf, in dem er den Vermieter erneut aufforderte die Wasserversorgung wiederherzustellen, diesmal mit einer Frist von 24 Stunden. Als diese Frist ohne Reaktion verstrich, ließ ich über den Anwalt den Mietvertrag fristlos kündigen und kündigte die Räumung der Wohnung bis voraussichtlich Mitte Februar an, da ich meine neue Wohnung erst ab dann beziehen kann. Bis heute ist das Wasser nicht wieder angestellt. Am Wochenende des 13. Februars wurde seitens des Vermieters die Haustür von innen verbarrikadiert. Ich kann keine weiteren Vorbereitungen (Kartons sind bereits gepackt) für den Umzug tätigen und keine Möbel abbauen. Wieder war er telefonisch nicht erreichbar, rief jedoch am nächsten Tag zurück und verlangte eine Mietnachzahlung für Februar, da ich doch eigentlich bis Ende Januar ausgezogen sein sollte. Ein Betreten der Wohnung sei nur nach Terminabsprache mit ihm möglich, , alles andere wäre Hausfriedensbruch meinerseits.

Kündigung, Vermieter, Auszug
Kostenübernahme nach Schimmelbeseitigung (Tapete, Schimmelmöbel etc) Vermieter trug Schuld durch Baumängel!?

Hallo Liebe Leute,

das wird jetzt ein Spezieller und langer Text und ich hoffe auf Anständigen Rat!

Zur Sachlage:

Im Wohnzimmer war an mehreren Stellen im Wohnzimmer Schimmel. Hervorgerufen durch fehlenden Dachüberstand am Haus und unzureichender Dämmung der Fassade.

Der Vermieter (der über mir Wohnt) hatte an den gleichen Stellen das Problem. Er hat sein Haus Rundum überarbeitet, d.h: - Neue Drinage - Dachüberstand hinzugefügt - Komplett neue Fassade (alte runter und neue Dämmung + putz etc. machen lassen) - Extra (seine Aussage) Anti Schimmel Zeug (bitumen oder so) an der Bodenplatte benutzt) - Die Stellen in mein Wohnzimmer beseitigt (Tapete und Putz ab) und nach Trocknung neu Verputzt) "Siehe bild im Anhang"

Soweit so gut!

Jetzt ist die Frage (Schimmel war jetzt 3 Jahre!!! im Wohnzimmer): Es riecht trotz gutem Lüften und viel Febreze immer noch muffig und stickig im Wohnzimmer, also gehe ich davon aus das die Möbel, wie Sofa (Stoff) Sideboards (die davor Standen), Schimmelsporen enthalten und entsorgt werden müssen. Auch die neu Geputzte-Stelle muss Tapeziert werden (eig das Komplette Zimmer wegen der Dauer der Schimmelbelastung) (Ja es war "Böser Schimmel)

Trägt der Vermieter (da es ja sein Verschulden war) die Kosten für die Tapete/ Farbe und für neue Möbel (Natürlich nur Preislich wie die alten Möbel minus Preisminderung durch "alter" der Möbel)???

Randfakten: - seid 1 Jahr Verminderte Miete (Nebenkosten entfallen)"80€" - Miete Normal 480€, im moent 400€ - Ich habe keine Hausratversicherung (die bei dem Fall eh nicht greift) - Finanziell sieht es bei mir extrem dünn aus, was das Kaufen der Dinge mir echt schwer macht. - Vermieter ist nicht auf Krawall gebürstet (sind per "DU"), heißt kein Gericht muss regeln. - In ein paar Tagen kommt es zum Gespräch wegen neuen Mietvertrag/ Mieterhöhung (was ja alle 2 Jahre machbar ist und bei mir "wegen dem Schimmel" nie gemacht wurde) - Nebenkostennachzahlung musste ich nie Zahlen wegen dem Schimmel - Alles Schriftlich abgesegnet - Hilfreiche Infos zu mein Fall, bezüglich die Kostenübernahme der Tapete und Möbel habe ich nicht gefunden

Euer Rat???

Wer hat da Ahnung oder Erfahrung? Ich bitte um knackige und gute Hilfe, also kein drum herum Gerede von wegen wer ist Schuld? Lüften etc. der Sachverhalt ist wie Oben geschrieben ja klar.

Ich würde bei dem Gespräch in paar Tagen mit dem Vermieter schon gerne dieses Thema ansprechen das er, oder seine Hausrat/ Gebäudeversicherung, zumindest die Kosten der Tapete/ Farbe zu übernehmen hat (Auch wenn die Renovierung des Hauses schon extrem Teuer war "30000€")

Kann ich mich da auf was Berufen? ggf. Beweise (Gerichtsurteil etc)

Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung aber denke sollte alles gut geschildert sein :)

Ich bitte um schnelle Hilfe wenn möglich und bedanke mich bei jedem einzelnen der guten Rat hat :)

Liebe Grüße L.

Bild zum Beitrag
Wohnung, Miete, Möbel, Schimmel, Mietrecht, Vermieter, Renovierung, Kostenübernahme, Schimmelpilz
Muss ich dem Vermieter eine Gehaltsabrechnung vorlegen?

Hallo, ich hab schon etliche Seiten besucht um eine Antwort auf meine Frage zu finden, leider erfolglos.

Folgendes Problem:

Mein Freund und seine Eltern teilen sich Jahre lang eine Wohnung. Später sind die Eltern ausgezogen und mein Freund und sein Bruder haben die alte Wohnung übernommen. Diese haben auch Jahre in dieser gelebt.

Nun ist der Bruder von meinem Freund ausgezogen (Januar 2015) und ich bin NICHT Offiziell eingezogen. Der Vermieter wusste über alles bescheid und kam ab und zu vorbei und hat gefragt ob ich denn hier jetzt auch wohne. Er meinte es sei kein Problem, da es ihm nur um den Wasserverbrauch, Müll usw. geht.

Im Oktober 2015 haben wir uns dann zusammengesetzt und Mein Freund und ich sind jetzt Hauptmieter dieser Wohnung.

Der Vermieter will eine Gehaltsabrechnung von uns beiden haben. Da wir beide zu diesem Zeitpunkt nur in einem Saisonbetrieb gearbeitet haben und grade angefangen hatten, konnten wir Ihm nur eine "halbe" Abrechnung vorlegen, sprich nur die hälfte von dem eigentlichen Lohn, den wir für einen vollen Monat bekommen würden.

Die Saisonarbeit war vorbei und ich fing einen festeinstellung bei Firma S.S. an. Nach 2 Wochen wurde ich allerdings schwer krank und wurde gekündigt. Ich hab ca. 100€ ausgezahlt bekommen, was grade einmal 1/10 von dem ist womit ich gerechnet habe.

Mein Freund hat leider bis heute keinen neuen Arbeitsplatz.

Da mein Freund früher allein und seitdem ich da bin, wir zusammen jeden Monat pünktlich die Miete zahlen frage ich mich was der Vermieter mit den Gehaltsabrchnungen will, bzw. ob ich ihm die geben muss?

Wenn man neu in eine Wohnung einzieht kann ich das ja verstehen, weil der Vermieter gucken möchte ob man sich die Wohnung überhaupt leisten kann.. Aber da wir jeden Monat die volle Miete zahlen weiß ich nicht was er damit will..

Klar könnte ich ihm sagen, dass wir arbeitssuchend sind, aber das würde ich ungern tun, weil ich finde, dass ihn das nichts angeht.

Sorry für den langen Text, aber vielleicht kann mir ja jemand dabei helfen.. :)

Liebe Grüße

Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Gehaltsabrechnung
Müssen wir die enormen Heizkosten in einer Altbauwohnung selbst tragen, wenn der Vermieter uns dazu auffordert da es sonst schimmeln würde?

Hallo,

wir haben heute eine Aufforderung zur Nachzahlung von 1200 € erhalten. Letztes Jahr haben wir noch ca. 300 € Guthaben gehabt. Haben da aber auch nur so geheizt, dass es in der Wohnung angenehm warm ist. (Die Nebenkostenminderung haben wir dann allerdings nicht angenommen. Sonders auf dem Betrag der das Jahr vorher war gelassen. Mit dem Gedanken: Lieber am Ende des Jahres Guthaben haben als nachzuzahlen.)

Dann fing es bei uns in den Ecken an zu Schimmeln. Haben den Vermieter gerufen. Dieser hat uns dazu aufgefordert einen Trockner zu kaufen (weil der Keller zu kalt und nass ist als dass die Wäsche trocknen würde, und in der Wohnung würde das ja zu noch mehr Schimmel führen). Wir sollten doch 365 Tage die Wohnung heizen. Ohne die Heizungen abzuschalten auch wenn wir in Urlaub fahren, da die Wohnung ja sonst runterkühlen würde. Wie man richtig lüftet, wurde uns auch erklärt. Sowie dass wir bitte die Möbel von den Außenwänden mind. 50 cm wegrücken. Bis auf die 50cm wegrücken haben wir alles gemacht (die Räume sind dafür nicht groß genug. Deshalb wurde nur 20 cm weggerückt). Trotz alledem schimmelt die WOhnung weiterhin. Der Vermieter war so nett und hat einen Maler vorbeigeschickt der den Schimmel behandelt hat (Ich habe es auch mehrfach gemacht) und die betroffenen Stellen übermalt hat.

Nun ist halt die besagte Rechnung gekommen in der wir 1200 Euro zahlen müssen. So viel Geld ist nicht so einfach aufzutreiben. Bekannte von meinem Vater meinen der Vermieter muss für die erhöhten Kosten Sorge tragen, da er entweder dämmen muss, oder den Schimmel bekämpfen oder halt für die Heizkosten aufkommen muss. Stimmt das? Und wenn ja an wen müssen wir uns wenden und was wären für uns die nächsten Schritte?

LG

Heizkosten, Vermieter, Nebenkostenabrechnung
Darf mein Vermieter mir hier den Schaden am Fenster ankreiden?

ich fasse mich so kurz ich kann. Vor 1,5 Jahren bin ich in meine Wohnung gezogen. Dachgeschoss mit Veluxfenstern. Das Holz der Fenster ist Witterungsbedingt etwas abgesplittert und mein damaliger Vermieter wollte da immer mal jemanden zur Wartung schicken der das mal abschleift etc. Ist dann aber nie passiert, angeblich waren im Sommer alle Termine ausgebucht. (Einzug im Juni). Man wollte es im Frühjahr machen. Dann wechselte im Dezember vorletztes Jahr der Eigentümer, der ein andere Hausverwaltung beauftragte (im Vergleich zu vorher ziemlich schlechter Service da).

So und nun der Fall. Im Küchenfenster ist das Klappfenster bzw. die Hebelfunktion an 3 Schanieren im Holzbefestigt. Also nicht angebohrt oder so, sondern direkt im Holz.

2 dieser Schaniere sind nun gelöst und der Hebel hängt nur noch locker an einem dieser Schaniere. Nun habe ich den Vermieter informiert und schon gesagt, dass sie beim normalen Gebrauch als Verschleiss zu werten sein.

Aber die Tante kam mir mit "Da müssen wir erst die Ursache klären". Nun soll eine Firma für Fenster beauftragt werden und ich habe Angst das die kurzerhand das ganze Fenster austauschen und mir den Schaden "aufbrummen".

Laut Mietvertrag muss ich bei solchen Reparaturen mit einer Selbstbeteiligung von 84 EUR rechnen - es sei denn ich habe den Schaden selbst verursacht. Und so klingt es wollte man es mir anhängen! Mir geht es nicht um die 85 EUR. Die wären vollkommen okay! 
Mir geht es darum das der Vermieter nicht sagt "Du hast das doch mit Gewalt kaputt gemacht, du zahlst alles" und ich nachher eine Rechnung für ein neues Fenster mit 500 EUR kriege!

Mein Versicherungsberater sagt ich soll mir keine Sorgen machen. Zur Not sei es ein Schaden den ich dem Vermieter zugefügt habe und meine Haftpflicht würde auch haften... aber ich sehe das eigentlich gar nicht ein!!!

Wie verhalte ich mich also nun gegenüber der Firma, die das dann reparieren will bzw. wie weise ich nach das ich nicht eigenverschuldet das Fenster kaputt gemacht habe.

Liebe Grüße

Wohnung, Mietrecht, Vermieter
Sohn vom Vermieter "klaut" Strom?

Hallo, folgender Sachverhalt:

Der Sohn unseres Vermieters nennen wir Ihn einfach mal Hans wohnt im selben Haus wie wir.Als vor 2 Jahren die erste Nebenkostenabrechnung kam viel mir sofort der hohe Betrag für den Allgemeinstrom im Haus auf! Da in der Waschküche einige Geräte von Hans stehen (u.a. Kühlschrank, große Tiefkühltruhe usw. fragte ich natürlich nach über welchen Zähler die Geräte denn laufen. Es wurde mir zugesichert das extra eine Leitung/Steckdose gezogen wurde und die Geräte über den Zähler von Hans laufen und nicht über den vom Haus/Allgemeinstrom. Ich habe daraufhin Fotos von den Geräten/Steckdosenbelegung gemacht und es erst mal auf sich beruhen lassen. Das Ganze ist jetzt zwei Jahre her. In der Zeit habe ich feststellen müssen das für Hans Dinge wie Anstand, Ehrlichkeit, Nachbarschaft usw. Fremdwörter sind. Daher kamen mir erneut Zweifel auf ob über die Steckdosenbelegung die Wahrheit gesagt wurde und ob die Geräte tatsächlich an einer extra Leitung angeschlossen sind. Als Hans vor ein paar Wochen im Urlaub war habe ich mir das Ganze genauer angeschaut und folgendes festgestellt. Es ist tatsächlich eine neue Steckdose/Leitung gezogen worden allerdings ist die Steckdose NICHT BELEGT, d.h. alle Geräte von Hans hängen an der Steckdose daneben nämlich an der für Allgemeinstrom.... Ich habe es dann mit den Fotos von vor zwei Jahren verglichen und siehe da "seine" Steckdose ist frei und die Geräte hängen am Allgemeinstrom.

Ich lasse mir das natürlich nicht gefallen und werde den Strom für die letzten Jahre zurückfordern allerdings weiß ich nicht wie ich hier vorgehen soll.

Wenn ich es Ihm unter die Nase halte und Ihn damit konfrontiere wird er behaupten ich hätte die Geräte umgesteckt, Fotos gemacht um Ihm "an den Karren" zu fahren...

Hat jemand eine Idee was ich hier machen kann bzw. wie ich beweisen kann das er seit Jahren Strom von anderen Mietern abzockt in dem er seine Geräte an den Allgemeinstrom hängt?

Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Allgemeinstrom
Vermieter meldet sich sie einigen Wochen nicht mehr und reagiert auf keine Anrufe oder Nachrichten?

Ich bin Hauptmieter einer 3er WG , habe mit meinem Vermieter nur Kontakt via Whatsapp, vor 2 Monaten hab ich ihm eine Kündigung mittels Einschreiben geschickt und ihm in Whatsapp dies nochmals mittgeteilt, zudem Schrieb ich ihm das ich einen Nachmieter habe damit die WG wie gewohnt bestehen bleibt. er Antwortete mir direkt das es Kein problem sei und das ich mich melden soll wegen einem Termin. Am nächsten Tag schrieb ich ihm das ich Jederzeit dafür zeit habe und der Nachmieter auch, wann es ihm denn passen würde. es kam keine Antwort (Whatsappnachricht kam an) . eine Woche Später schrieb ich ihm wieder. Keine Anwort, das Gleiche einen Monat Später ,dazwischen hab ich ihn versucht mehrfach telefonisch zu erreichen. ich bin nun ausgezogen (aber noch 1 monat als Hauptmieter eingetragen) und der Neue nachmieter rief mich gestern an das es bei dem Überweisen der Miete von ihm aus nen Fehler gegeben hat und er die Bankdaten nochmals Braucht. Mein Problem ist nun das sich der Vermieter seit 2 Monaten nicht meldet , weder auf nachrichten, noch auf Anrufe und noch nichtmal wegen der miete die er seit 1,5 Monat nicht bekommen hat. ich bin nun durch die Kündigungsfrist noch einen Monat lang der Hauptmieter und hab keine Ahnung wie ich verfahren soll wegen der Übergabe,Nachmieter, usw.. da er den kontakt verweigert

Mieter, Mietrecht, Vermieter
ALG II in der Mietbescheinigung steht die Falsche qm² was tun?

Hallo Ihr Lieben

Vor weg als wir Eingezogen sind teilte der Vermieter uns Mündlich mit das die Wohnung 66qm² Wohnfläche hat, da die Zahl nicht im Mietvertag steht haben wir sie damals mündlich angegeben.

Das Amt wollte natürlich eine Mietbescheinigung, unser Vermieter hatte sie bereits im Oktober fertiggestellt aber vergessen sie zurück zu Schicken. Nach mehrmaliger Aufforderung kam sie nun endlich an.

Leider steht in dieser das die Wohnfläche 86qm² beträgt, was nicht sein kann. Wir haben die Wohnung Vermessen und uns erkundigt beim Mieterschutzbund, wir haben einen Unbeheizten Raum (Nur mit Feuer beheizbar) der nur zu 50% zählt, außerdem Wohnen wir im Dachgeschoss mit unmengen an Schrägen die auch nur zu 50% zählen.

Nun möchte meine Sachbearbeiterin die Mietbescheinung natürlich endlich haben, mir bleibt also nicht anderes übrig als sie einzureichen. Aber ich mache mir Sorgen das wir dann eventuell ausziehen müssen oder andere Konsequenzen auf uns zu kommen.

Ich bin in der 29 SSW und die SS verlief sowieso sehr Schwierig das ich froh sein kann wenn unser Baby noch einige Wochen im Bauch bleibt wo es hingehört. Als wir die Wohnung damals angemietet haben, haben wir außerdem sehr viel Geld Investiert, weshalb wir nur sehr ungerne ausziehen würden.

Die Miete und Nebenkosten inkl. Heizkosten sind wohl absolut angemessen, könnte dies auch so sein obwohl die qm² zu groß ist? Wir kann ich nachweisen das die Wohnung gar keine 86 qm² groß ist? Unser Vermieter braucht nämlich immer extrem lange um zu Antworten oder generell etwas zu erledigen.

Den stress kann ich aktuell eigentlich gar nicht gebrauchen. Achso falls das wichtig sein sollte, mein Mann arbeitet wir bekommen ALG II zur als zuschuss.

Liebe grüße

Vermieter, ALG II, MIetbescheinigung
Was kann man nach einer "erfolgreichen" Wohnungsbesichtigung tun, um seine Chance gegen Mitbewerber zu erhöhen?

Letzte Woche habe ich meine absolute Traumwohnung gefunden! Es ist zu schön, um wahr zu sein! Unabhängig von der Wohnung erschien mir der Vermieter schon beim ersten Anruf als mit Abstand sympathischer, bodenständiger und professioneller als alle anderen Vermieter mit denen ich zuvor telefoniert hatte(ca. 10). Dann, bei der Wohnungsbesichtigung übertraf die Wohnung alle Erwartungen, ich darf sagen nach ausfürhlicher Wohnungssuche halte ich dieses Wohnungsangebot für das mit Abstand beste in meiner Stadt. Sofern es keine bösen Überraschungen gibt. Jedenfalls hätte die Wohnungsbesichtigung meinem Empfindens nach nicht besser laufen können! Nur ein Problem gibt es; der Vermieter hat möchte die Wohnung noch einigen anderen Interessenten zeigen die sich vor mir gemeldet hatten, bevor er mir eine endgültige Zusage gibt - oder eben eine Absage :( Lange Rede, kurzer Sinn. Wohnungsbesichtigung lief 1A. Meine Mieterselbstauskunft sollte durchschnittlich sein - Student, regelmäßiges Einkommen, großes Interesse an der Wohnung, keine Haustiere, keine Schulden etc. etc. eben ganz "normal". In 9 Tagen will der Vermieter mich anrufen. Kann ich bis dahin IRGENDetwas tun um meine Chancen zu erhöhen, die Wohnung zu bekommen anstelle der anderen Mitbewerber? Ich will die Wohnung wirklich unbedingt. Worauf achten Vermieter wenn sie sich zwischen sagen wie 5 Bewerbern entscheiden müssen die alle ähnliche Voraussetzungen mitbringen? (geregeltes Einkommen, keine Besonderheiten) Was kann ich während ich auf den Anruf warte tun, um meine Chancen auch nur minimal zu erhöhen? :) wow das ist wirklich lang geworden sorry und danke für's lesen

Wohnrecht, Wohnung, wohnen, Bewerbung, Vermietung, Vermieter
Mieter hat ohne Absprache Bäume gefällt - kann man dagegen etwas tun?

Folgendes: Ich hatte vor zwei Jahren ein Einfamilienhaus in der Pfalz geerbt.

Da ich selbst wo ganz anders wohne und mit diesem Ort keine heimatliche Verbindung habe, das Familieneigentum aber auch nicht verkaufen wollte, hatte ich es an eine sechsköpfige Familie vermietet. Relativ günstig, da noch ein paar Dinge nicht auf dem neuesten Stand sind, ich es aber nicht leerstehen lassen wollte.

Über Weihnachten war ich zufällig in Trier bei meinem Onkel und machte einen Abstecher dorthin. Dabei ist mir aufgefallen, daß der liebe Mieter/die Mietersfamilie im ganzen Garten gewütet hat.

Mindestens drei große Bäume wurden gefällt! Der Mieter hatte sich geweigert, die Türe zu öffnen, als ich klingelte. Einen Baumstumpfen hatte ich noch gesehen, die beiden anderen muß er schon beseitigt haben.

Ich hatte dann die Nachbarn gefragt, vom gegenüberliegenden bekam ich die Auskunft, daß der die wohl im Februar umgelegt hat und er eben der Meinung war, das wäre abgesprochen. Wer rechnet auch schon mit solch einer Dreistigkeit?

Ich gehe davon aus, daß er daraus Brennholz gemacht hat, da das Haus zwei offene Kamine hat.

Nur, kann ich den zu etwas belangen? Schadensersatz? Davon abgesehen, daß die fehlenden Bäume auch den Wert des Grundstücks mindern (da war eine 100 Jahre alte Eiche und eine bestimmt genauso alte Blutbuche darunter), wurden diese Bäume von meinen Vorfahren gepflanzt und sollten eigentlich bleiben.

Nur, was ist ein Baum "wert"? Geht man nach dem Preis pro Festmeter? Gewicht durch Brennholzpreis? Nur beim Verkauf einer Immobilie zahlt ein Käufer auch etwas mehr, wenn es schön bepflanzt ist und v.a. auch ältere Bäume dabei sind, die nicht jeder hat.

Ich befürchte ebenfalls, daß diese Mieter auch noch auf ganz andere Ideen kommen könnten!

Kündigen geht ja nicht, weil ich keinen Eigenbedarf anmelden kann und der Vertrag bis 2018 läuft. Ihre Miete überweisen sie pünktlich. Was tun???

Garten, Mieter, Vermieter, Immobilien, Nachbarschaft

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vermieter