Muss ich das Fenster bezahlen?

7 Antworten

welche aber meines Wissens nach für solche Schäden nicht aufkommt.

Der Vermieter hat Recht: Du solltest wirklich Deine Haftpflichtversicherung einschalten, denn ob sie zahlen oder nicht und wenn ja wieviel, ist deren Entscheidung aufgrund der Sachlage. Ggf. schicken die sogar einen Gutachter.

Wesentlicher Vorteil für Dich:

Jemand will von Dir für irgendwas Schadensersatz. Auch wenn Du Dir keiner Schuld bewußt bist, meldest Du den Anspruch an Deine Haftpflichtversicherung. Diese prüft und entscheidet. Ist der Anspruch ganz oder teilweise zurecht, wird sie bezahlen. Ist der Anspruch unberechtigt, hat die Versicherung sogar die Leistungspflicht, diese unberechtigte Schadensersatzforderung abzuwehren. Sie wirkt dabei so, wie eine Rechtsschutzversicherung. Also zögere nicht.

Weiterer Vorteil: Du musst Dich erst mal nicht mit Deinem Vermieter anlegen. Mach was er will. Er wird sich freuen. Die Versicherung hat die Rechts- und auch Sachexperten und wenn die einen Schadensersatz ablehnen, darf der Vermieter auch von Dir keinen verlangen. Du kannst Dich also nach so einer Entscheidung praktisch dahinter "verstecken". Und vielleicht begründet die Versicherung die Ablehnung so einleuchtend, dass der Vermieter danach gar nichts mehr fordern mag.

Der Vermieter muss Zahlen 

Das Fenster ist Teil des Gebäudes, welches IHM gehört. Seine Instandhaltungspflicht (§ 535 BGB) greift hier.

wie oben schon beschrieben 

Dazu kommt noch das der Vermieter das Fenster sicher nicht gewartet hat. dieses muss  1 mal im Jahr gemacht werden laut Hersteller Scharniere müssen geschmiert werden. Fenster können auch so an den Gelenken Bändern ausbreche.

Wir sind eine Schlosserei und haben sehr oft damit zu tun.

Der Vermieter hat den Mieter jederzeit Zugang zu seiner Wohnung zu gewähren, ist das Schloss defekt muss der Vermieter Zahlen das ist auch bei den Fenstern so. 

Es kann manchmal sein das man sich bis 300 € für kleine Reparaturen was bezahlen muss, ich glaube das hängt vom Mietvertrag ab ob es da drin steht.

Unterm Strich wurde das Fenster nicht gewartet im letzten Jahr dadurch geht das Scharnier schwer und bricht . Verursacher der Vermieter.

Gruß aus Bremen

Das ist vermutlich eine Streitfrage. Hast du das Fenster kaputt gemacht, dann musst du für den Schaden aufkommen. Ist das Fenster kaputt gegangen , weil es altersschwach ist, dann ist es die Angelegenheit des Vermieters.


yuna86 
Beitragsersteller
 29.04.2015, 09:41

Das Fenster ist nach Auskunft der Firma 17 Jahre alt. Der Mitarbeiter hat auch gemeint, dass das Fenster regelmäßig gewartet werden muss, vor allem weil es Holzfenster sind. Ich habe bei der Versicherung nachgefragt und diese würde maximal den Zeitwert berechnen, welcher bei dem Alter der Fenster sehr niedrig wäre. Laut Anwalt muss ich nicht für den Schaden aufkommen, da nach § 537 dies als Abnutzung zählt ab einem gewissen Alter der Fenster.

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Dein Vermieter liegt falsch.


Das Fenster ist Teil des Gebäudes, welches IHM gehört. Seine Instandhaltungspflicht (§ 535 BGB) greift hier.


DU hast das Fenster normal genutzt, dabei trat der Defekt auf. Und ER hat den endgültigen Schaden herbeigeführt.


Schreibe ihn an, fordere ihn auf die Reparatur gemäß seienr Instandhaltungspflicht nach § 535 Satz 2 BGB auf. Setze ihm eine Frist von 14 Tagen (Bis-Datum genau bennen, also xx.xx.15).


Reagiert er nicht oder abscglägig, die Forderung wiederholen mit dem Hinweis, dass du ab dem folgenden Monatsersten wegen Mietmangels die Miete um 10% mindern wirst.


Lass dich dazu vom Mieterschutzbund beraten bzw von einem Mietrechtsanwalt.

Diesen Schaden muss Dein Vermieter zahlen !  Du zahlst ihm ja auch Miete für eine Wohnung mit funktionierenden Fenstern ! Lass Dich auf nichts ein !