Wie lange kann ich einen Besucher in meiner Mietwohnung aufnehmen?
Hallo! Meine Frage ist: Wie lange kann ich einen Besucher (mit Hund) in meiner Mietwohnung aufnehmen ohne Ärnger mit der Vermieterin bekommen zu können? Ich finde dazu unterschiedliche Infos im Internet.
12 Antworten
Solange sich niemand daran stört, kann dein Besuch solange bleiben, wie du willst.
Wenn der Vermieter den Besuch beanstanden will, kann er das frühestens nach 6 Wochen durchgehender Anwesenheit. Bei Unterbrechungen geht die Frist neu los. Ob eine tatsächliche Unterbrechung der Besuchsdauer vorliegt muss im Streitfall der Vermieter beweisen. Da kann er kaum, wenn er nicht im selben Haus wohnt.
Der Vermieter kann auch wenn er eine unzulässig lange Besuchsdauer protokolliert hat nicht einfach kündigen, sondern muss erstmal eine Abmahnung schicken. Nur wenn die ignoriert wird, kommt eine Kündigung in Frage.
Also keine Sorge - du brauchst deinen Besucher nicht "sicherheitshalber" anmelden und wenn bisher nichts kam, sind auch die kommenden 4 Wochen kein Problem.
Nun ein Freund von mir hat gerade dieses Problem durch. man kann/darf Besuch haben (auch mit Hund), der Vermieter darf das nicht verbieten.
Der Besuch darf 3 Monate ununterbrochen am Stück da bleiben, das muss der Vermieter akzeptieren.
Wie lange kann ich einen Besucher (mit Hund) in meiner Mietwohnung aufnehmen ohne Ärnger mit der Vermieterin bekommen zu können?
Das muss im Zweifel ein Richter beantworten. 6-8 Wochen sind allerdings durchaus üblich.
Da sich das Besuchsrecht allerdings auf Personen beschränkt, muss der Vermieter den Hund nicht dulden, auch nicht besuchsweise.
Hängt ganz vom Vermieter hab. Solange dein Besucher eine eigene WOhnung hat, bei welcher er nachweisen kann das er da wohnt, sollte auch eine längere Zeit kein Problem sein.
Dann mach dir mal keine Gedanken. Du versuchst ja niemanden zu betrügen oder Geld damit zu machen. Meine Freundin besucht mich auch mal für mehrere Wochen am Stück.
sind inzwischen fast 3 Monate und es folgen noch 4 Wochen etwa... :-/
Weiß es der Vermieter denn? Wenn es ihn stören würde, wird er vorher auf jeden Fall mit dir reden. Jedenfalls kommt nicht plötzlich die Polizei vorbei und wirft deinen Besucher raus.
besuche werden zwischen 3-6 wochen erlaubt - dann kann derermieter wegen groesserer abnutzung etc evtl mehr miete verlangen etc.. wegen dem hund muss dann nach ca 3 wochen auch gefragt werden..
Hey,ich würde zuerst einmal deinen Vermieter fragen. Damit das keinen Ärger gibt.Ich würde das dann einfach ansprechen und ihn einfach fragen auch wegen dem Hund.Darfst du denn in deinem Mietvertrag Hunde in der Wohnung halten?
Das habe ich auch letztens gegoogelt und viele urteile gegen die mietklausel (Tierhaltungsverbot) gelesen.
Wenn man fragt, riskiert man eine Ablehnung - die aber garnicht zulässig ist.
Solange ein Besucher keinen "Ärger" verursacht, kann ihn der Vermieter eh nicht verbieten.
Ein Hund zu Besuch haben ist keine Hundehaltung und somit auch nicht genehmigungspflichtig.
Ja, er hat eine eigene Wohnung die aber noch renoviert wird. Deshalb auch der Besuch bei uns. Gemeldet ist er natürlich auch nich bei uns.