Streit mit dem Vermieter / Heizung abgestellt

11 Antworten

Nein, darf er nicht. Die Heizperiode geht bis Ende April und auf 21 Grad Zimmertemperatur hat ein Mieter Anspruch.

wenn der Vermieter einen guten Grund dafür hat hoffe ich dass er auch das Recht hat. Wenn nicht dann nicht.

Krach hin, Krach her. Der Vermieter hat für ausreichende Raumtemperaturen und Warmwasser zu sorgen, sofern er der Betreiber der Heizungsanlage ist.

Was Du tun kannst? Im E-Fall eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragen die den VM Verpflichtet die Wärme- und Warmwasserversorgung sofort wieder zu gewährleisten.

In Zeit zwischen 1. Oktober bis zum 30. April hat die Heizung zu funktionieren. Außerhalb dieser Zeit darf die Heizung aber auch nicht abgeschaltet werden. Sollte die Außentemperatur an 2 zusammenhängenden Tagen unter 18°C fallen, oder die Außentemperatur gar unter 16°C fallen, hat die Heizung zu funktionieren. Die Mindesttemperaturen in der Wohnung haben am Tag zwischen 06 Uhr und 24 Uhr erreichbar zu sein. Die Mindesttemperaturen sind in Wohnräumen 21°C, im Badezimmern 22°C und in Fluren oder Dielen 15°C. Sollten die Raumtemperatur unter 17°C fallen, sind auf alle Fälle die Heizungen sofort in Betrieb zu nehmen! Sollte die Heizung nicht funktionieren, dann besteht ein Recht auf Mietminderung zwischen 10 und 100%! Da hier die Heizung vollkommen ausgeschaltet wurde steht Dir eine Mietminderung von 100% zu. Aber um keine unnötigen Probleme herauf zu beschwören, solltest Du Dir rechtlichen Beistand holen. Dies kann ein Fachanwalt sein oder auch ein Mieterverein. Bist Du finanziell nicht in der Lage einen Anwalt zu bezahlen, dann kannst Du Dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen. Mit dem kannst Du Dir dann einen Fachanwalt aufsuchen und Dich beraten lassen. Für weitergehende Schritte kannst Du dann Prozesskostenbeihilfe beantragen. Aber versuch nicht allein gegen Deinen Vermieter vor zu gehen, denn das Mietrecht ist ein Minenfeld, durch das man nicht ohne Lotsen gehen sollte! Viel Glück und Erfolg!

Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Thema Heizperiode. Bei Urteilen wird aber oft bis Ende April angesetzt, falls nichts anderes im Mietvertrag steht. Wie ist das bei euch?

Ab unter 18° Celsius (und ich glaube ab dem vierten Tag in Folge) könnt ihr eine Mietminderung vornehmen. Allerdings ist dann ja ohnehin schon Mai. Ist es bei euch wirklich noch so kalt? Wir haben schon vier Wochen die Heizung aus. Wie kalt habt ihr es in eurer Wohnung jetzt und wie warm sonst?


devin92 
Beitragsersteller
 27.04.2015, 23:47

Naja es ist halt ziemlich kühl/frisch bei uns und ich merke halt, seitdem die Heizung aus ist, wird's "feucht". Aber einfach abstellen, ohne etwas zu sagen geht ja auch nicht.

0
herakles3000  27.04.2015, 23:59
@devin92

Wen die temperatur unter 18 grad nachts fällt gilt das als körperverletzung und Der vermieter darf die heizung nicht abstellen es müßen tagsüber mindsten 20 grad ereicht werden .Das dort kinder lebn ist sogar verschärft zu sehen .Am besten morgen sofort zum anwalt oder dem mieterschutzbund.(fals man mitgleid ist)

0
derkletterer  28.04.2015, 02:08
@herakles3000

Ich bin im Mieterschutzbund. Aber auch unabhängig davon versichere ich dir, wenn die Temperatur nachts unter 18 Grad fällt, ist das keine Körperverletzung... Der Anwalt kann da auch herzlich wenig tun, das Problem besteht ja offenbar erst seit einem Tag.

Das ist zwar sicher nicht nett vom Vermieter, aber so klar ist die Rechtslage hier leider nicht. Das entscheidet im Zweifel ein Gericht. Und im Zweifel auch jedes Gericht anders. Aber lohnt es sich wirklich so ein Streß zu machen?

0