Darf der Vermieter einen Handwerker morgens um sieben Uhr schicken?

Hallo Community,

heute morgen sind meine Tochter und ich von lautem Krach geweckt worden. Ich dachte, dass jemand einbrechen würde, sah einen Mann auf der Terrase unseres zur Miete bewohnten Einfamilienhauses. Ich hatte bereits das Telefon in der und wollte die Polizei rufen. Dann traute ich mich durchs Fenster den Mann anzusprechen. Dieser meinte er komme um die Dachrinne zu säubern. Ich wusste von nichts, meine Kleine stand ängstlich im Zimmer. Ich fragte, wer denn einen Termin machte und er antwortete, dass das der Vermieter und sein Chef waren. Mir rutschte dann raus, ob sie noch ganz sauber sind. Mein Schrecken darüber war einfach zu groß, dass morgens um kurz nach sieben Uhr jemand solch einen Lärm am Haus macht. Der Mann meinte, er hätte geklingelt, aber da niemand öffnete, wäre er seiner Arbeit nachgegangen. Seitdem der Verwaltungsleiter hier tätig ist, werden seit Jahren keine Mängel bearbeitet und falls doch nur sporadisch. Wir haben bereits einen Anwalt, damit überhaupt etwas passiert. Da ich schwerbehindert bin, bitte ich immer darum, dass man uns Bescheid gibt, dass ein Handwerker kommen wird. Oft gibt es keine Mitteilung, dann stehen die Handwerker mittags vor der Tür, aber morgens um sieben Uhr kriegt man schon den Gedanken, dass jemand einbrechen will. Habe mich über meine Worte geärgert, aber der Schreck saß tief. Darf der Vermieter denn einfach einen Handwerker schicken? Falls ich so im Unrecht bin, tut es mir natürlich leid.

Vielleicht kann mir jemand antworten. Vielen Dank.

Mietrecht, Vermieter, Handwerker
Makler verlangt Servicegebühren?

Hallo,

nach langer Suche, habe ich heute eine wirklich schöne Wohnung gefunden.

Die Wohnung wird über einen Makler im Auftrag des Vermieters vermittelt, Provision fällt somit für mich keine an.

Während der Besichtigung hat der Makler mehrmals betont, dass der Vermieter die Provision in Höhe von 2 Kaltmieten zahlt.

Wenn es nach dem Makler gegangen wäre, hätte ich schon heute die Wohnung mieten können. Mitten auf dem Land, viele freie Wohnungen, kaum potentielle Mieter und die Wohnungen sind wirklich günstig. 102qm, 4 Zi, für 370€ kalt!

Nach einem Telefonat mit dem Vermieter, legte der Makler mir den Mietvertrag vor, welchen ich sofort unterschreiben sollte.

Naja, da ich sehr misstrauisch bin, schaute ich mir den Vertrag genau an.

Dort steht geschrieben:

Für die Übergabe der Räumlichkeiten, Erstellung des Übergabeprotokolls und Ummeldung der Zählerdaten zahlen die Mieter eine einmalige Servicegebühr in Höhe von Euro 295,00 inkl. 19 % MwSt!

Daher habe ich dann doch nicht unterschrieben, sehe ich nicht ein. Habe dem Makler gesagt, dass ich mich morgen bei ihm melden werde und erst ma eine Nacht drüber schlafen möchte.

Ist diese Servicegebühr überhaupt erlaubt?

Der Makler erhält doch schon vom Vermieter seine Provision und dann will er noch mal was vom Mieter?

Gehören die Tätigkeiten aus der Servicegebühr nicht eh zu den Aufgaben des Maklers?

Miete, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Immobilien, Makler, Maklerprovision
Wohnungs Flohmarkt, auch im Garten möglich?

Hey Leute, um es kurz zu machen: Eigentlich wollten wir am Samstag auf den Flohmarkt, allerdings konnten wir das nicht weil es total geregnet hat und somit 20€ in den Sand gesetzt haben. Die anderen Flohmärkte hier in der nähe sind extrem teuer 35€ und mehr. Wir haben deswegen überlegt ob wird nicht einen Art Hausflohmarkt machen, aber nicht in der Wohnung sondern im Garten bzw. vor dem Haus. Das Haus wird privat vermietet und jeder kann den Garten nutzen, vor dem Haus ist noch eine kleine leere Fläche die nicht zum Öffentlich-Raum der Stadt gehört, sprich privat Grundstück. So weit ich weiß darf man Tödel 3x im Jahr auf seinem privat Grundstück verkaufen (kostenlos). Gelesen habe ich das man den Vermieter vorher fragen sollte wegen der Nachbarn damit diese sich nicht gestört fühlen, da steht aber nicht da es ein MUSS ist. Natürlich sollte man auch darauf Achten das es zu keinen Verkehrsbehinderungen kommt. Ich hab mich dies bezüglich schon gut Informiert.

Meine Frage nun: Kann ich jetzt einfach einen Flohmarkt machen ohne meinen Vermieter um Erlaubniss zufragen. Die anderen Nachbarn habe ich schon gefragt und sie hätten kein Problem damit, 3 Parteien (von 5) würden sogar selbst mit machen und Sachen verkaufen. Es hat sich über die Zeit einfach sooo viel angesammelt und langsam geht uns der Platz aus, auch bei den anderen, da wir uns 1 kleines Kellerabteil teilen müssen. Vorallem weil der Vermieter selbst noch hier alles "zu müllt" obwohl er nicht hier wohnt (die Garage ist voll mit Zeug das keiner nutzt und alles staubt zu).

Danke schon mal im Vorraus, LG =)

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Flohmarkt
Wie kann man Mietwucher nachweisen, wenn der eigene Vermieter 35 Appartements hat und hier 8 seiner eigenen Appartements vorlegt?

Wie kann man Mietwucher nachweisen, wenn der eigene Vermieter 35 Appartements hat und hier 8 seiner eigenen Appartements vorlegt und diese als Vergleichswohnungen angibt?

Bei preisfreien Mietverhältnissen in der Wohnraummiete orientiert sich die zulässige Miethöhe an der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ (§ 558 BGB). Die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmt sich nach Maßgabe des für vergleichbaren Wohnraum (gleiche Art /Güte/Ausstattung/Lage) üblichen Mietzinses. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sind besonders hohe, über der ortsüblichen Vergleichsmiete oder auch niedrige, unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegenden, Mieten unüblich (Siehe: BVerfGE NJW 1980, 1617). Wenn der Vermieter hier seine eigenen Appartements angibt welche alle überteuert sind, wie kann man dann Mietwucher feststellen. Ich drücke es jetzt einmal ganz krass aus. Dann kann der Vermieter theoretisch auch 100Euro auf den QM verlangen und es wäre immer noch die ortsübliche Vergleichsmiete?

Gelten die 8 Vergleichsobjekte, wenn es seine eigenen sind tatsächlich als 8, da diese Appartements ja alle in einem haus sind. Er kann sich doch schlecht mit sich selbst vergleichen, das ist meine Frage. Oder gilt das als ein Objekt?

Wenn nicht, dann kann hier ordentlich Schindluder getrieben werden. Der Vermieter hat sogar seine eigene Tochter angegeben die auch in dem Haus wohnt und viel bezahlt. Sie bekommt von ihrem Vater aber alles, Auto etc. da macht ihr das nichts aus wenn sie eine hohe Miete bezahlt.

Trick 17: man baue sich ein großes Appartementhaus und vermietet 3 Appartements überteuert an seine 3 Söhne und Töchter und gibt das als Vergleichsmiete an. Die restlichen 30 Appartements kann man dann locker und leicht an die Miete der 3 Appartements anpassen. Super Deutschland. Ihr habt mich auf eine Idee gebracht. Ich habe aber weder Söhne und Töchter, noch habe ich Geld mir ein solches Haus, geschweige eine Wohnung zu kaufen, um mich von Immobilienhaien abkoppeln zu können.

Wohnung, Miete, Mieterhöhung, Vermieter, Mietzins
Streit mit der Versicherung wegen Haftpflichtschaden - was tun?

Hi,

meine Partnerin hat in ihrer ehemaligen Wohnung (ist Ende letzten Jahres ausgezogen) den Parkettboden mit ätzendem Mittel angegriffen (versehentlich), ein Gutachter war in Anwesenheit der Vermieter auch da und meinte, der Schaden würde übernommen werden. Nachdem diese Aussage für die Vermieter so eindeutig und klar war, wurde der Boden neu eingelassen, abgeschliffen etc. (Kosten in Höhe von ca. 2.000,- EUR)

Nachdem sie die Kaution noch immer nicht ausbezahlt bekommen hat, hat sie beim Vermieter angerufen welcher ihr sagte, die Versicherung habe noch nicht gezahlt. Nach Telefonaten mit eben dieser kam heraus, dass das Gutachten offenkundig nicht eingereicht wurde. Einen Tag später haben die Sachbearbeiter bei der Versicherung anscheinend doch ein Gutachten vorliegen gehabt, der Schaden würde jetzt allerdings plötzlich nicht mehr bezahlt werden. Die Sache ist aktuell bei der Deckungsabteilung, dort wird alles geprüft.

Der Gutachter hatte dem Vermieter damals auch eine Firma versprochen, welche den Schaden günstig beheben soll und wollte sich noch einmal melden, Rückmeldung kam allerdings nie.

Wie kann man jetzt als Versicherungsnehmer hier weiter vorgehen? Die Zusage kam bereits letztes Jahr, jetzt will keiner mehr etwas davon wissen aber man kann keinen neuen Gutachter hin schicken, da der Boden bereits repariert wurde.

Danke für Infos!

Versicherung, Mietwohnung, Vermieter, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Schäden
Vermieter hat mich rausgeschmissen, kein Mietvertrag, was kann ich tun?

Hallo, ich wohne seit etwa 5 Monaten in einer WG mit noch einem Mitbewohner, welcher der Hauptmieter ist. Ich habe keinen Mietvertrag und bin mir nicht mal sicher ob der Vermieter weiß, dass ich mit in der Wohnung gewohnt habe. Seit ich eingezogen bin waren kleine Schimmelflecken an einer Wand, diese haben sich in den letzten paar Wochen ausgebreitet, was meinem Mitbewohner bekannt war. Nun hat sich mein Mitbewohner darum gekümmert, dass Handwerker kommen und den Schimmel entfernen, dafür sollte ich meine Sachen zusammenpacken, und in der Küche abstellen. Nun bin ich zu einem Freund gefahren wo ich das Wochenende Verbringen wollte während die Handwerker arbeiten. Ich bin etwa 2 Stunden aus dem Haus da ruft mich mein Mitbewohner an, und sagt mir, dass es viel zu viel Schimmel ist, und dass er die kosten so nicht tragen kann, da es wohl alles meine Schuld ist hat er meine Möbel jetzt vor die Wohnungstür gestellt und ich soll bitte alle meine Sachen in den nächsten Tagen abholen.

Nun gut, bei jemanden der so etwas macht möchte ich natürlich auch nicht mehr wohnen, deshalb habe ich kein Problem damit meine Sachen abzuholen, allerdings sehe ich es nicht ein, dass er die gesamte Miete für diesen Monat einbehält.

Ich habe am 1.4. 300€ Miete gezahlt, habe wie gesagt keinen Mietvertrag, und die Zahlung ist auch nicht quittiert. Habe ich irgend eine Möglichkeit, mein Geld, zurück zu bekommen? Darf er mich überhaupt einfach so vor die Tür setzen, ohne Ankündigung, auch wenn kein Mietvertrag existiert? Darf er einfach so meine Möbel ins Treppenhaus stellen? Werde natürlich so schnell es geht einen Anwalt kontaktieren, wollte mich vorab nur schon mal informieren.

*Miete wurde bar bezahlt. 

Wohnrecht, Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, WG
Wer bezahlt den Schaden bei kaputtem Fenster nach Einbruch?

Hallo Zusammen,

bei mir wurde vor einem knappen Monat in die Mietwohnung eingebrochen. Die Diebe kletterten dafür auf den Balkon und versuchten erst, die Fensterrahmen aufzuhebeln, dann haben sie kurzerhand ein Fenster eingeschlagen. Somit ist ein Schaden an Scheibe und Rahmen entstanden.

Gleich am nächsten Tag habe ich den Vermieter informiert und er hat sich den Schaden angeschaut.

Bei den Nachbarn nebenan (gleiche Etage) haben sie es ebenfalls versucht, jedoch wurde hier nicht in die Wohnung eingedrungen und auch keine Scheibe beschädigt, lediglich die Rahmen.

Ich selbst habe als Studentin noch keine Hausratversicherung, meine Nachbarn hingegen haben eine. Erst hieß es, dass ihre Hausrat den Schaden nicht übernimmt und es Sache der Gebäudeversicherung des Vermieters wäre. Die Gebäudeversicherung hat sich natürlich auch geweigert und somit wurde die Schuld hin und her geschoben. Zwischenzeitlich hat sich die Hausratversicherung meiner Nachbarn aber schriftlich an den Vermieter und dessen Versicherung gewendet und sie bezahlen den Schaden doch.

Nun habe ich große Sorge, dass ich ein Problem bekomme... ich habe mich natürlich beim Mieterschutzbund (die Hotline auch für Nicht-Mitglieder) erkundigt, die meinen es sei definitiv Sache des Vermieteres und sollten diesbezüglich ja eigentlich am besten Bescheid wissen. Ein bekannter Anwalt hat dies kurz bestätigt. Trotzdem wundere ich mich, ob das alles so stimmt, nachdem die Versicherungen nach dem Hin und Her doch darauf gekommen sind, dass Gebäudeversicherung Recht behält, es nicht zahlt und die Hausrat übernimmt.

Ich freue mich wirklich sehr über Antworten, weil ich gerade ziemlich überfordert bin mit der Situation und einfach nicht weiß, wie ich mich am Besten verhalten soll. Tausend Dank und beste Grüße!

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Einbruch, Diebstahl, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung
Darf ein Vermieter ohne Erlaubnis bzw. Vorankündigung Leute am Haus vor dem Fenster arbeiten lassen?

Hallo!

Ich bin gerade sehr sauer auf unseren Vermieter.

Erstmal zur Vorgeschichte : Ich sitze sehr gerne hier auf dem Sofa, nur mit Bademantel an, wenn ich nicht arbeiten muss und lese oder mache andere Sachen und stehe deshalb auch ab und zu auf. Jetzt musste ich gerade feststellen dass vor der Fensterwand beim Wintergarten zwei Leute mit der Leiter da hoch und runter gehen. Habe die eine Zeit lang beobachtet und musste entsetzt feststellen, dass sie, sobald sie an meinem Fenster vorbei kommen, reingaffen als hätten die noch nie eine Frau gesehen. Selbst wenn ich sie dabei anschaue, interessiert es sie nicht und gaffen weiter.

Da ich mich nur mit Bademantel bekleidet dementsprechend gedemütigt fühle, wollte ich mal wissen, ob das überhaut so in Ordnung ist? Der Vermieter hat nichts in dieser Art gesagt, dass am Haus gearbeitet wird und dass da eventuell dann Gestalten vor den Fenstern herumgeistern.

Ich habe mich natürlich direkt angezogen und werde jetzt gleich erstmal für eine Weile die Wohnung verlassen in der Hoffnung, dass die nichtmehr allzulange vor dem Fenster zugange sind.

Darf der Vermieter das einfach ohne Ankündigung? Ich hätte ja auch nackt sein können nach einer Dusche oder sowas. :D

Kann ich diesbezüglich irgendwie gegen den Vermieter vorgehen? Das ist meiner Meinung nach verletzung der Privatsphäre.

Arbeit, Wohnung, Recht, Vermieter
Auf dem Dachboden eingebrochen. Vermieter benarichtigen?

Hey Ich lebe in einem recht kleinen Haus. 5 Wohnungen. Und es gab eigentlich auch nie Probleme. Bis der neue Mieter einzog. Irgendwann danach stellte ich fest das bei mir auf dem Dachboden Dinge entwendet wurden. Da ich aber nicht wußte wann und außerdem zu der Zeit nur ein kaputtes Schloß an der Tür hatte, habe ich es nicht angezeigt. Habe dann aber ein Schloß gekauft

Nun ist vor etwa 2 Monaten die Freundin samt kind bei dem Mieter eingezogen. Und wieder wurde bei mir auf dem Dachboden gestohlen. Mein Schloß war weg und stattdessen hing ein mir fremdes kaputtes rostiges Schloß davor. Es war vollkommen Chaos und es fehlten Kindersachen (Kleidung, Hochstuhl)

Und da ich bis die Freundin einzog, die einzige mit Kind im Haus war, hatte ich natürlich den verdacht das der Neue Mieter dahinter steckt. Zumal ja erst seit dem er hier wohnt, Dinge verschwinden. EIn anderer Vermieter erzählte mir das er auch was vermisst, das man sein Fahrad entwendet hatte.

Wir hatten hier nie derartige Probleme. Konnten sogar offen Dinge lagern und es kam nie was weg. Im Gegenteil man sorgte sogar dafür das Sachen wieder zum jeweiligen Besitzer kamen, wenn er sie zB im Hof liegen gelassen hatte, oder im Treppenhaus.

Nun frage ich mich kann der Vermieter überhaupt etwas tun? Die Polizei ist ja informiert und natürlich habe ich auch meinen Verdacht geäußert und begründet. Aber ich bezweifel das sie da irgendwie nachforschen oder dergleichen.

Nur fühle ich mich nicht mehr sicher. Hab Angst das es irgendwann nicht mehr der Dachboden ist , sondern die Wohnung. Würde ja umziehen aber dafür habe ich kein Geld.

Vorher habe ich einem Haus gelebt mit 6 Etagen und auf jeder an die 10 Wohnungen Und dort ist NIE irgendwas aus Kellern oder so verschwunden.

Vermieter, Diebstahl
Temperatur in Mietwohnung?

Hallo. Ich habe olgendes Problem und konnte darauf leider keine Antwort finden. Drum hoffe ich, dass man mir hier weiterhelfen wird.

Ich wohne zur Miete. Ich zahle die Warmmiete immer pünktlich, welche auch die Heizkosten beinhaltet, da es eine Pauschal-Miete ist.

Jetzt ist es so: Der Vermieter hat die Heizung so eingestellt, dass sie nur eine gewisse Temperatur erreicht. Sie läuft per Zeitschaltuhr, die er nach seinem "Gefühl" einstellt. (Er wohnt ebenfalls im Haus und heizt mit einem Holzofen noch zu, was in meiner Wohnung nicht möglich ist). Die Heizung fühlt sich alles andere als warm an, aber auch nicht ganz kalt an. Also sie läuft, aber mehr lauwarm. Die Zimmertemperatur liegt bei genau 20°C. Die Heizung lässt sich nicht nach Bedarf regulieren (sie steht dauerhaft auf 5, da der Vermieter ja entscheidet, wie "warm" das Wasser ist, was durch die Heizung läuft). Okay, ich habe 20°-aber wenn ich lüfte sinkt die Temperatur. Zudem zieht es, was es einem wohl noch kälter vorkommen lässt.

Im Internet steht was von einer Mindesttemperatur von 20-22°C. Die 20° sind dauerhaft erreicht, wenn ich nicht lüften würde. Aber verstehe ich es falsch: Genügen die 20°C oder muss der Vermieter mir auch die Temperatur von 22°C ermöglichen können? Vielleicht gibt es eine offizielle Regelung, die was genaueres besagt (auch weil man die heizung nicht regulieren kann).

Ich suche hier Rat, weil der Vermieter nicht wirklich mit sich reden lässt. Er sucht jeden Grund warum es in einem Zimmer nicht wärmer ist. (Rollos runter machen, alle Zimmertüren schließen, weniger lüften, ..). Da ich vorerst hier nicht raus kann brauche ich Hilfe. Sätze wie "zieh doch aus" bringt mich jetzt noch nicht weiter.

Danke (:

Temperatur, Mietwohnung, Vermieter, Gesetz, Heizung
Mieterhöhungsverlangen bei Warmmiete rechtmäßig?

Habe heute in meinem kleinen Appartement ein Mieterhöhung von 270Euro auf 300Euro Warmmiete erhalten. Also hier ist alles dabei, sozusagen eine Inklusivmiete.

Hier heisst es: "Betonen möchten wir, dass wir seit 2012 trotz gestiegener Kosten, wie Energie-Wasser- Strom- Versicherung etc. keine Mieterhöhung vorgenommen haben."

Jetzt ist es aber so, dass der Heizölpreis rapide, um 30 Prozent rückläufig war und das so nicht stimmen kann. Außerdem sind keine Unterlagen beigefügt über die obigen Kosten. Zählt hier die Teuerung seit 2012 oder vom Jahr 2015 auf das Jahr 2016?

Wie gesagt, ich habe keine Nebenkostenvorauszahlung. ich wohne in einem Wohnheim mit 35 Appartements. Alle sind gleich groß. Bei meiner Nachbarin haben sie von 275Euro auf 300Euro aufgeschlagen. bei mir von 270Euro auf 300Euro. Bei ihr um 9,09 Prozent und bei mir um 11,11 Prozent. Es gibt hier nur einen gesamten Wasserzähler. Außerdem habe ich seit Mitte letztem Jahr eine Nebentätigkeit aufgenommen und bin öfters weg und verbrauche weniger Energie. Heizung, Strom und Wasser. Ich kann ja jetzt schlecht beweisen, dass ich weniger verbrauche, wenn es nur einen Heizungs und Wasserzähler gibt. Man kann auch nicht einfach alle 35 Appartement durch 35 dividieren. Dann würden manche besser und mnche schlechter behandelt werden und dann auch noch eine unterschiedlich prozentuale Höhe.

Was kann ich machen? Muss ich dem Verlangen zustimmen, da ich keine Abrechnung erhalte und auch keine Nebenkostenvorauszahlung habe?

Miete, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Nebenkosten, Widerspruch, Kaltmiete, Warmmiete
Kann ich die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von meinen Eltern ausfüllen lassen?

Hi,
also ich habe echt Probleme wieder ins Leben zu führen. Ich hab in der Vergangenheit einfach dumm Sachen gemacht. War einfach jung und habe nicht nachgedacht. Ich war letztes Jahr auch auf Therapie wegen Suchtproblematik...
Aufjedenfall will ich seit dem her mein Leben um 180 grad drehen. Aber das ist echt nicht einfach. Ich wohne seit letztem Jahr bei meinen Eltern zur Untermiete, davor wohnte ich mit meiner Ex Freundin zusammen. Und haben aus bestimmten Gründen einige male die Miete nicht gezahlt. Jetzt bin ich auf der Suche nach einer Wohnung, beziehe ALG 1 und suche eine Stelle wo ich meine Lehre weitermachen kann...
Jetzt habe ich eine schhöne kleine Wohnung besichtigt und der Vermieter verlangt eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Mein letzter Vermieter wird das sicherlich nicht ausfüllen, hatten da so einige Probleme miteinander... Egal Frage ist jetzt, kann ich die Bescheinigung von meinen Elter ausfüllen lassen da ich ja dort zur Miete wohne und auch immer zahle ? Wenn das alles nicht klappt, was habe ich denn noch für Chancen eine Wohnung zu bekommen ? Die meisten Vermieter werden ja wahrscheinlich so eine Bescheinigung verlangen. Habe auch leider negative Einträge in der Schufa. Aber ich muss aufjedenfall von meinen Eltern weg, weil es mir dort einfach nicht gut geht, da mein Vater auch starker Alkoholiker ist und ich jetzt auch ab und zu trinke und nicht will das es noch schlimmer wird.. Ist alles eine sehr schwierige Situation. Eine Bürgschaft werden meine Eltern aufjedenfall auch nicht machen. Also ich bin, wie immer auf mich alleine gestellt. Was kann ich tun ? P.S. ich bin 24

Vermieter, Bayern, Neuanfang
Wie überzeuge ich den Vermieter im persönlichen Gespräch?

Hallo liebe Leute!

Ich sitze gerade wie auf heißen Kohlen.

Folgendes: Ich bin gerade auf Wohnungssuche und habe die für mich perfekte Wohnung gefunden.

Natürlich habe ich mich auch noch um andere gekümmert, aber an dieser hab ich mich einfach festgebissen und deshalb auch die anderen Wohnungen etwas nachlässig behandelt. Die Vermieterin muss schon lachen wenn ich mich melde, weil ich allein in der letzten Woche schon dreimal durchgerufen hat. Keine Ahnung ob das ein gutes oder schlechtes Zeichen ist...

Jetzt möchte sie, dass ich mal vorbei komme.Wie überzeuge ich sie denn un von mir? Ich finde die Wohnung einfach klasse, glaube allerdings dass ich kein besonders guter Kandidat bin. Ich beende zwar gerade meine Ausbildung und verdiene auch sehr gut, heißt ich kann mir die Wohnung auf alle Fälle leisten, aber bei Azubis und Studenten wollen Vermieter ja meist eine Bürgschaft und ich habe leider niemanden der für mich bürgen könnte. Meine Mutter würde zwar gerne, verdient aber zu wenig weshalb ich schon öfter zu hören bekommen habe, dass ich dringend jemand anderen brauche - den es aber nicht gibt.

Was kann ich machen, um die Wohnung zu ergattern? Mein Interesse habe ich schon allein durch die Anrufe bekundet, ich habe ja auch eigentlich genug Geld um mir die Wohnung zu leisten, außerdem werde ich übernommen, was meine Einkommensverhältnisse ja auch sichert. Klingt für mich persönlich gut, aber ich habe trotzdem bammel, dass das nicht klappt. Was kann ich also tun/machen um ihr zu signalisieren, dass ich die perfekte Mieterin bin??

Danke schonmal!

Finanzen, Wohnung, Geld, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag, ausziehen, mieten, WG
Vermieter wohnt mit im Haus und benimmt sich völlig daneben. Was nun?

Wir sind im Oktober hier eingezogen und haben viel Geld in die Renovierung gesteckt. Unser Vermieter wohnt unter uns und War sehr freundlich und hat uns viel geholfen. Wir Waren wirklich sehr happy. Nun ist es so, dass er zwei Kinder im Alter von 20/22 Jahren hat. Die beiden drehen unter der Woche gern mal ihre Musik bis zum Anschlag auf und hauen die bässe ordentlich rein. Er selbst ist so um die 50 und seine Frau auch. Seit kurzem veranstalten sie fast jedes Wochenende Partys bis nachts um eins oder länger. Ich habe das eine mal gefragt ob sie noch weiter ziehen werden oder zu Hause zu ende feiern DA!!!! wir einen 9 Monate alten Sohn haben der ständig wach geworden ist. Ich wäre dann zu meinen Schwiegereltern gegangen damit er dort in ruhe schlafen kann. Tja, mein Vermieter War sofort beleidigt und meint es wäre vielleicht doch ein Fehler dass wir hier eingezogen sind. Die Frechheit von ihm so eine Aussage zu treffen finde ich unmöglich wir haben 3500 Euro in die Wohnung gesteckt und nun meint er sie würden es ja wohl bereuen. Außerdem trifft er die Aussage dass seine Kinder ja von Anfang an dagegen gewesen wären dass wir hier einziehen da wir ein Säugling haben. Ich habe versucht mit ihm normal darüber zu sprechen um eine adäquate Lösung zu finden jedoch verlief das Gespräch so dass ich mich entschuldigen sollte da seine Frau unheimlich sauer auf mich sei. Von unserem Vermieter kam überhaupt kein Verständnis. Der Vermieter sagte dann auch noch in dem Gespräch dass er ja von Anfang an uns vorgewarnt hätte dass sie keine leisen Mäuschen sein. Was können wir nun tun? er ist der Vermieter und glaubt er sei im Recht und feiert kräftig am Wochenende weiter um uns zu demonstrieren dass wir keine Chance gegen ihn haben. Er sitzt dann selbstgefällig auf seiner Terrasse und prostet seinen Kumpanen zu und hebt das Glas in unsere Richtung mit einem fiesen Grinsen im Gesicht. Mein Sohn musste nun schon das Zimmer wechseln damit er einen ruhigeren Schlaf findet jedoch geht dieses Zimmer zu Terrasse hinaus und ich befürchte jetzt schon dass er im Sommer sehr wenig Schlaf bekommt. Wir wollen auf keinen Fall für immer hier wohnen bleiben, das ist natürlich klar jedoch wollten wir die Wohnung solange nutzen bis wir unsere Eigentum verwirklicht haben. Momentan habe ich aber einfach nur große Lust auszuziehen. Ich bin jetzt auch nicht unbedingt der Typ der wegen jedem Mist die Polizei ruft aber ich muss ganz ehrlich gestehen dass ich die Nummer der Polizei auf die schnellwahltaste "Nummer 1" in mein Handy speichern möchte. Auf der anderen Seite finde ich ziemlich arm ständig die Cops wegen solchen Affen herbeizurufen. Die haben ja auch noch ein bisschen was anderes zu tun.

Mietminderung, Vermieter, Lärmbelästigung
Darf der Vermieter eine Heizungsentlüftung und Wasserauffüllung der Hausheizungsanlage einer Mietpartei als Kleinstreparatur auflegen?

Hallo, ich wohne seit Oktober in einer 4er WG in einem Mehrfamilienhaus im Dachgeschoss.
Seit dem Einzug funktionierten die Heizungen nicht richtig. Darauf hin wurden die Heizungen entlüftet hat. Bereits im November hat sich die Heizungen in der Küche wieder angehört wie ein Wasserfall und die Heizungen im Bad gingen gar nicht oder nur halb.
Dies teilten wir dem Vermieter umgehend mit und er sendete uns deine Handynummer eines "Handwerkers/Freundes" den wir konsultieren sollten. Dieser kam allerdings nie.
Nun waren im Februar Techniker im Haus, die die Ableseeinrichtungen der Heizungen gewechselt haben, und sagten uns, das zu wenig Wasser in der Hausheizungsanlage ist, und sich die Luft ja nun mal oben sammelt.
Der Vermieter wurde wieder kontaktiert. Da wir wussten das in der kommenden Woche ein Klempner im Haus sein sollte, bat ich den Vermieter, den Klempner auch bei uns reinschauen zu lassen.  
Ich musste dann einen Termin mit diesem Klempner ausmachen und nun haben wir die Rechnung für Entlüftung und Auffüllung bekommen.
Der Vermieter sagt nun wir sollen die Rechnung als Kleinstreparatur selber zahlen.
Dies sehe ich aber als Falsch ein. Die Instandhaltung der Heizung ist keine Kleinstreparatur und es war nicht kaputt an Ventilen oder ähnliches.
Ich sehe es nicht ein, die Rechnung der Hausanlage zu zahlen, nur weil  die Luft nun mal im OG in den Heizungen steht. Weiterhin zahlen wir alle eine Festmiete und könnten diesen Betrag auch nicht gegen die Nebenkosten rechnen.

Könnt Ihr mir vielleicht Tipps geben, ob ich mit meiner Ansicht richtig liege.

Rechnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Klempner, WG, Entlüftung
Haus verkauft und die Mieter werden rausgeschmissen. Was tun?

Hallo, habe eben von meinem Nachbarn mitbekommen dass er mit dem neuen Vermieter unseres Hauses gesprochen hat und er ihm gesagt hat dass er das Haus jetzt abgekauft hat und die jetzigen Mieter raus müssen da an dieser Stell was Neues gebaut wird. Ich habe schon länger gehört dass das Haus verkauft werden soll, habe auch meinen Vermieter angerufen und gefragt was es damit auf sich hat, doch der meinte es wären nur Spekulationen. Jetzt wurde aber das Haus verkauft, ich habe sehr viel hier in die Wohnung investiert um das Ganze zu renovieren. Ich habe momentan kein Geld für den Umzug und auf der Arbeit sieht es gerade sehr brenzlich aus, so dass ich wahrscheinlich in den nächsten Tagen gekündigt werde und dann Hartz 4 beziehen muss. Das macht die Sache noch problematischer, denn wenn ich dann aus der Wohnung raus muss, habe ich höchstwahrscheinlich keinen Job mehr und wie soll ich denn bitte als Hartz4 Empfänger eine Wohnung bekommen? Und wie ich gehört habe, muss das alles innerhalb von 3 Monaten stattfinden nachdem man die Kündigung bekommen hat. Habe im Internet schon viel darüber nachgelesen aber nichts passendes für mich gefunden.So wie es aussieht habe ich GAR KEINE Rechte. Das heißt, ich würde keine Umzugskostenerstattung bekommen oder die Kosten für die Renovierung oder Sonstiges. Ich bin gerade am Verzweifeln und weiß nicht was ich tun soll. Rufe den Vermieter schon seit Tagen an, aber er geht nicht ran. Hatte schon mal jemand von euch einen ähnlichen Fall? Oder wisst ihr was ich da machen kann, was mir da eventuell zu steht? Ich wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar!

Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, mieten
Nachtrag zum Mietvertrag -nicht einverstanden, Kündigung?

Hallo,

seit etwa 2,5 Jahren wohne ich mit meinem Verlobten in einer Wohnung. Bei der Wohnungsbesichtigung und auch mehrmals in weiteren Gesprächen erklärte mir die Vermieterin, dass die Haltung von Katzen in Ordnung wäre, jedoch ein Hund unerwünscht ist. So kam es dazu dass wir ca. 1,5 Jahre später den Entschluss fassten, uns zwei Katzen anzuschaffen. Dies schien ihr nicht zu gefallen und sie begegnet uns seitdem auch immer mit sehr finsterer Miene (was mich eigentlich nicht juckt). Im Mietvertrag steht lediglich der Satz " keine Haustiere vorhanden". Ein klares Verbot ist darin also nicht zu finden. Außerdem ist solch eine Klausel ja ohnehin nicht wirksam, da damit auch die Haltung von Kleintieren verboten wäre. Und dies darf nicht verboten werden. In diesem Nachtrag steht jetzt plötzlich, dass sie die Katzen nie erlaubt hätte und dass sie eine "Zustimmung" jederzeit widerrufen kann. (Meiner Meinung nach versucht sie, sich jetzt eine Strategie zu überlegen, wie sie die Katzen los wird) Hinzu kommt, dass sie die Miete um 50 Euro monatlich erhöht hat, was irgendwie total willkürlich zustande gekommen ist. Begründet hat sie das mit gestiegenen Heiz- und Wasserkosten und Müllabfuhrkosten. Nach einer Recherche stellten wir jedoch fest, dass es keine Erhöhung gab (sondern eher ein Abfall der Preise im vergangenen Jahr). Es kann also auch keiner erklären, wie diese 50 Euro zustande kommen. Die Wasserkosten können auch nicht gestiegen sein, da wir über die Semesterferien immer weg sind (was umgerechnet fast das halbe Jahr ist) und wenn wir da sind immer im Fitness-Studio duschen. Heizen tun wir auch nicht sonderlich viel. Wir waren nicht bereit diesen Nachtrag zu unterschreiben und fühlen uns jetzt ziemlich verarscht. Vor allem hat sie auf unsere Reaktion einfach mal frech mit "ja dann schreibe ich mal die Kündigung!" reagiert. Ich weiß echt nicht was sie da plötzlich geritten hat (wahrscheinlich ist gerade das schon lange nicht mehr passiert *hust).

Ich weiß, dass sie uns nicht einfach so ohne Weiteres aus der Wohnung bekommt :D Jedoch hab ich ehrlichgesagt keine Lust weiterhin mit ihr zu tun zu haben, da Frauen, welche in die Wechseljahre kommen sich anscheinend zu wahren Furien entwickeln können. Mir stellt sich bloß die Frage, ob es möglich ist die Wohnung fristlos zu kündigen, da sie uns offensichtlich belogen hat, um an 50 Euro mehr im Monat ran zu kommen (Betrug?) und uns einen Vertragsverstoß unterstellt.

Wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar. :)

Kündigung, Wohnung, Miete, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Fristlos
Was erlaubt sich mein Vermieter?

Hallo, ich habe einige Fragen zum Mietrecht

Ich und mein Freund wohnen seit 4 Wochen in einem kleinen freistehenden Haus mit Garten, der zu allen Seiten geschlossen ist, man kommt nur durchs Tor rein. Dieses Haus wurde jahrelang als Ferienhaus für zahlende Gäste genutzt und dieses Jahr aufgrund von mangelnder Nachfrage fest an uns vermietet. Leider benimmt mein 71 jähriger Vermieter sich ein wenig merkwürdig und ich bin mittlerweile schon total genervt.

1. Es ist nun schon 2 mal passiert, dass er mich nackt gesehen hat weil er einfach unangemeldet durch den Garten gelaufen ist, um da irgendwas zu holen was er hat stehen lassen. Unser Schlafzimmerfenster und unser Badezimmerfenster sind vom Garten aus einsehbar. Einal zog ich mich gerade um, da ging er am Schlafzimmerfenster vorbei, das zweite mal kam ich gerade aus der Dusche und stand vorm Spiegel, Fenster war offen, ich nackt und er rannte im Garten herum.

Ich ging beide male sofort raus und schimpfte mit ihm, er solle sich doch vorab anmelden, ich möchte keine Angst haben müssen das er mich ständig nackt sieht wenn er etwas holen muss. Beim ersten mal grinste er und sagte: Och ich fänd das ja gar nicht schlecht", sagte dann aber er melde sich beim nächsten mal an. Beim zweiten mal ranzte er mich an, er hätte ja geklingelt aber ich sei so ein Langschläfer (es war Samstags um 11 Uhr morgens und ich stand während er klingelte unter der Dusche), er müsse ja seine Bank und Tische noch aus dem Garten holen. Dann düste er ab.

2. Mein Vermieter weigert sich das riesengroße (ca. 1x1,50m) Werbeschild für explizit das Ferienhaus in dem wir nun fest wohnen (da steht qm Zahl, Hausnummer, seine Telefonnummer etc. drauf), welches direkt an unser Haus montiert ist, zu entfernen. Ich bat ihn dies zu tun, da ich öfters Kundengespräche im Haus führe und es komisch aussieht wenn ich offiziell in einem Ferienhaus wohne, vor dem Kunden sieht das aus als hätte ich keine feste Adresse und es verschandelt optisch auch das Haus. Er sagte: "Das ist doch total lächerlich, dass Sie dieses Schild stört. Schämen Sie sich denn in einem Ferienhaus zu wohnen? Ich habe noch weitere Ferienhäuser in der Umgebung und das ist gute Werbung für mich (die Werbung auf dem Schild bezieht sich aber nur auf unser Haus!!). Ausserdem weis ich doch nicht wie lange Sie noch hier wohnen." Und er dekoriert vor dem Haus mit zich Figürchen, Blumen und Fahrradständer, was uns nicht gefällt, was er aber so haben will.

3. Unser Vermieter klingelt sturm. Gestern morgen gegen 10:30 ging es los. Ich bin derzeit krank und mein Freund hat noch geschlafen also gingen wir nicht an die Tür. Von 10:30 bis 14 Uhr klingelte er alle 20-30 Minuten 2-3mal. Irgendwann wurde es meinem Freund zu bunt und er ging runter. Der Vermieter wollte (natürlich auch unangemeldet) dass wir ihm beim tragen einiger Dinge aus unserem Garten helfen, in dem er natürlich wieder herumlief ohne uns bescheid zu sagen.

Was denkt ihr? Was darf er, was darf er nicht? Danke und lieben Gruß

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag
Ist meine Nebenkostenabrechnung Rechtens und zeitlich im Rahmen?

Hallo liebe Gemeinde :)

ich habe eine Frage zu meinen Nebenkosten.

Vorab als Info ...

Ich wohne seit dem 01.08.2015 in der Wohnung. Der Vermieter lässt die Abrechnung über einen Dienstleister erstellen.

Der Abrechnungszeitraum beträgt 01.10.2014 bis 30.09.2015. Bis jetzt alles ok ...

Allerdings ist meine Abrechnung bis 30.09.2015 wo alles aufgeschlüselt ist (auch was ich in den zwei Monaten verbraucht habe) und dann aber bis 31.12.2015

Also um es vll einfacher zu machen:

Ich habe eine Einzelabrechnung vom 1.10.2014-30.09.2015 wo meine Kosten für August und September gesondert wurden damit ich einsehen kann was ich verbraucht habe. Auf der Gesamtabrechnung wo aufgelistet ist was ich alles zahlen muss (z.B. Grundsteueranteil, Wasser, Abwasser, Gebühren für Wasserzähler, Straßenreinigung, Müll, Sach und Haftpflichtversicherung...) ist aber vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 alles aufgerechnet und abgezogen außer die 2 Monate für Heizkosten, da wurde mit Kuli nachgetragen das die Heizkosten vom 1.8.2015 bis 30.9.2015 sind.

Meine Frage jetzt: Theoretisch hätte ich doch meine Abrechnung nach Ablauf des gesetzlichen Jahres am 30.09.2015 erhalten müssen, wo alle Kosten bis dahin aufgelistet sind und nicht Teils/Teils ... denn somit wird ja dieses Jahr für die Nebenkosten überschritten.

Denn jetzt will mein Vermieter das Geld einbehalten weil er Energie für Okt-Dez 2015 je 120 Euro berechnet (zu meinen 220 Euro Nebenkosten die ich mtl zahle), aber ist das nicht falsch? Das kommt doch dann auf die neue Abrechnung die dann vom 1.10.2015 bis 30.09.2016 ist oder bin ich doof?

Im Anhang ein Bild :) Sorry wenn ich das zu kompliziert geschrieben habe :) Und danke für eure Hilfe

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Mieter, Mietrecht, Vermieter, Betriebskosten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung

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