Hallo,
ich habe meinen fast 10 Jahre alten Wagen für knapp über 2000€ verkauft. Der Wagen hat einen Kratzer am Kotflügel, der beim Ausparken entstanden ist. Im Kaufvertrag habe ich leider angegeben, dass der Wagen unfallfrei ist, weil ich davon ausgegangen bin, dass ein kleiner Parkschaden kein Unfall ist. Der Käufer möchte den Vertrag nun wegen arglistiger Täuschung anfechten und vor Gericht ziehen, weil er meint, dass ein Parkschaden auch ein Unfall ist. Ich habe den Kratzer allerdings nicht verschwiegen, sondern schon im Internetinserat darauf hingewiesen (Inserat noch vorhanden) sowie im persönlichen Gespräch auch (Zeuge vorhanden). Nun die Frage: Wie stehen meine Chancen bei einer tatsächlichen Gerichtsverhandlung? Ist ein oberflächlicher und offensichtlicher Parkschaden ein Unfall?