Wird der Anwalt im Gerichtsverfahren von der Haftpflicht bezahlt? Nach was richtet die die Gerichtskosten?

Hallo zusammen,

ich hatte in diesem Thread die Frage gestellt, ob der Anwalt von der Gegenversicherung bezahlt wird, siehe:

https://www.gutefrage.net/frage/wie-vorgehen-wenn-gegenversicherung-bei-unfall-niedrige-reparaturkosten-errechnet

Hier habe ich auch einen Anwalt eingeschaltet, da mein Gutachter ca. 5500 errechnet hat, aber die Versicherung hingegen eine Kostenaufstellung von einem Gutachter in Höhe 2300 berechnet hat. (Gut, hier könnte man streiten, ob eine Felge wirklich von dem Schaden zerkratzt wurde. Wären dann ca. 500 Euro weniger. Ebenso hat der Gutachter der Versicherung bei der Kostenaufstellung ca. 80 Euro abgezogen, aufgrund von Vorschäden). Trotzdem ist man weit voneinander entfernt. Die Versicherung meint, dass unser Gutachter wohl irgendwelche Risiken mit-einkalkuliert hätte (das müsste ich noch im Detail vergleichen). Bei der Kostenaufstellung der Versicherung ist mir hingegen aufgefallen, dass ein Seitenteils des Autos (was nicht demontiert werden kann) für ca. 100 Euro Instand gesetzt werden kann (ohne Lackierung), obwohl der Kratzer ca. 20 cam lang und tief ist. Und der ganze Bereich ist ebenso etwas eingedellt. Ob man wirklich so was in einer Stunde instandsetzen kann, müsste ich mal im Autohaus fragen.

Wie dem auch sei. Lange Rede kurzer Sinn. Mir geht es nun um folgendes. Nachdem ich den Anwalt eingeschaltet habe, hat er der Versicherung ein Schreiben aufgesetzt, dass wir auf die Bezahlung unserer Gutachters besteht. die Versicherung sieht davon ab (weil wohl Risiken einkalkuliert wurden). Ich soll nun (laut unserem Anwalt) entscheiden, ob wir ein Gerichtsverfahren gegen die Versicherung einleiten sollen.

Wie läuft so was ab: Wird ab hier der Anwalt nicht mehr von der Versicherung bezahlt? Ich hätte gedacht, dass man sich hier ggf. auf ein Mittelweg einigt. D.h., (wenn man zum Beispiel der Versicherung recht gibt, wegen dem Reifen, Vorschäden und ggf. der einkalkulierten Risiken (Wenn das stimmt), dann müsste ich evtl. auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben. Richtig?

Viele Grüße

KFZ, Autounfall, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Gericht, Gutachter, Schadensregulierung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Sämtliche Parkplätze vorm Haus dauerhaft belegt – was tun??

Bei uns in der Straße ist vor einiger Zeit der Wohnmobil-Virus ausgebrochen. Am Anfang war das eher belustigend, aber mittlerweile haben 6 Nachbarn ein solches Fahrzeug, und sie stellen es auf die öffentlichen Parkplätze auf der Straße. Ein bestimmter Nachbar fand Urlaub mit dem Wohnmobil nach drei Jahren zu öd, und deswegen steht das Fahrzeug dort ganzjährig und ununterbrochen, umwuchert von Unkraut, das aus dem Pflaster sprießt.

Die herumstehenden Fahrzeuge führen dazu, dass Gäste, aber auch Handwerker, Pflegedienste und auch die Anwohner selbst keinen Parkplatz mehr vorm Haus finden, denn jeder Wohmobilist hat auch noch mindestens ein weiteres Fahrzeug. Mein direkter Nachbar von nebenan sammelt zum Beispiel Autos und parkt daher zusätzlich zu Wohnmobil und SUV seinen LKW mit aufgeladenen Fahrzeugen, wenn ihm nichts besseres einfällt, und dann auch gerne wochenlang. Er selbst findet das nicht problematisch, schließlich handelt es sich um einen öffentlichen Parkplatz.

Das sind alles sehr soziale Menschen, die die Klimaerwärmung richtig schlimm finden und schon einmal für Kinder aus Afrika gespendet haben, auch wenn sie das Jahr nicht mehr erinnern.

Für die älteren Anwohner, die nicht mehr gut zu Fuß sind, ist das schlimm; „leider“ ist keiner davon derart gebrechlich oder geschädigt, dass er einen Behindertenausweis hätte, was zumindest für diese Personen die Möglichkeit eines für Behinderte reservierten Parkplatzes eröffnen würde.

Auch die Leute, die ihre Kinder zur Schule oder zum Kindergarten fahren müssen, sind nicht glücklich, morgens eine kleine Wanderung um den Häuserblock einlegen zu müssen.

Schlimmer ist allerdings, dass diese Wohnmobile, bedingt durch ihre Bauart und Größe, die Sicht blockieren (Durchfahrtsstraße), was schon zu mehreren Unfällen an der Ausfahrt geführt hat, und bei einer davon musste die Feuerwehr anrücken, um die eingeklemmte Person zu befreien; ein Riesenereignis auf dem platten Land. Die Frau hat jetzt ein Bein weniger – passend für Karneval, wo sie als einbeiniger Pirat gehen kann. Im Rheinland lacht man auch im Unglück.

Meine Frage wäre: Was kann man da machen, um die Situation zu verbessern? Natürlich wäre die Stadt ein Ansprechpartner, doch wie soll man argumentieren, damit die Lage sich nicht verschlimmert (zum Beispiel, indem die Parkplätze durch eine reduzierte Zahl von Parkbuchten ersetzt werden) oder katastrophale Kosten entstehen (diese können in unserem Bundesland NRW auf die Anlieger umgelegt werden)?

Vielleicht gibt es ja auch schon ein passendes Gesetz, das man nur mal anwenden müsste...?

Vielleicht habt Ihr eigene Erfahrungen gemacht?

Recht, Verkehrsrecht, parken, Auto und Motorrad
Dürfen Fahrradfahrer auf dem Gehweg fahren?

Am Donnerstag und Freitag wurde ich jeweils 2 mal fast von Fahrradfahrern angefahren. Am Donnerstag fuhr eine junge Frau hinter mir auf dem Gehweg und drängelte mich unter lautem Klingeln und Gemotze zur Seite. Als ich Sie darauf ansprach, dass sie bitte auf der Straße oder dem Radweg auf der anderen Straßenseite fahren solle, meinte die Frau dass sie behindert sei. Sie hätte Gleichgewichtsstörungen und dürfe deshalb auf dem Gehweg fahren. Stimmt das ? Soweit ich weiß gilt die StVO für alle. Im Übrigen trug sie nicht einmal einen Helm.

Am Freitag auf genau dem gleichen Gehweg, beschwerte sich eine Oma darüber, dass wir Schüler immer mitten auf dem Gehweg gehen würden. Wo sollen wir denn sonst gehen ? Auch ihr sagte ich, dass sie entweder die Straße oder den Radweg nutzen könnte. Sie hat dann angefangen rumzuschreien, was für dumme Gören wir währen. Wir hätten ihr aus dem Weg zu gehen, Radfahrer hätten das Recht auf dem Gehweg zu fahren. Ich wohne in einer Kleinstadt, hier herrscht so früh morgens kaum Verkehr, so dass man durchaus auf der Straße fahren kann.

Wer hat jetzt Recht ? Die Polizei kontrolliert einen Teil des Schulweges. Wenn da Radfahrer fahren, bekommen diese einen Strafzettel. Unsere Gehwege sind sehr eng. Teilweise passen kaum 2 Schüler nebeneinander.

Fahrrad, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrssicherheit, Gehweg, Schulweg, Auto und Motorrad
Unfall mit LKW - was tun?

Hallo,

Mir ist letztens ein Unfall passiert der so aussah.

Bevor es gekracht hat stand ich wie ein Fels. (Ein paar Sekunden lang sogar. Und mit genug Abstand zwischen mir und ihm! - es wäre auch ohne Unfall gegangen wenn jemand in den Spiegel geschaut hätte.)

Der LKW Fahrer ist vor dem Unfall vor mir gefahren. Irgendwann hat er einfach den Warnblinker angemacht und abgebremst. Dann bremste ich natürlich auch ab und blieb stehen. Irgendwann hat’s einfach bumm gemacht! Für mich vollkommen unterwartet - ich hätte nicht gedacht dass er so stark links einschlägt und auch noch so schnell Gas gibt.

Jemand hat sich als Zeuge erklärt und sich nur mit dem LKW Fahrer unterhalten. Der LKW Fahrer sagte am Ende zu mir dass der Zeuge behauptet hätte, ich wäre in den LKW gefahren.

Die Pozilei hat mir nichts zur Aussage vom Zeugen gesagt. Bloß dass es einen Zeugen gäbe und ich jetzt meine Sichtweise erzählen solle. Laut ihrer Meinung wären beide Schuld.

Der LKW ist in Deutschland zugelassen und mein Fahrzeug in einem östlichen EU Land.
Ich und meine Beifahrerin (Familienmitglied) können schwören dass der LKW in mich reingefahren ist und ich stand als dies passierte. Allerdings zählt das nicht als Zeugenaussage, oder?

Braucht der LKW keinen Einweiser wenn er rangieren muss?

Darf er von der rechten Straßenseite überhaupt rückwärts nach Links rangieren? Kein Blinker gesetzt sondern Warnblinkanlage.

Rechtsschutz wäre bestimmt zu spät. Trotzdem einen Anwalt zulegen falls der LKW Fahrer seine Schuld nicht zugibt?

Herzlichsten Dank für Meinungen und/oder Tips! Hab mich versucht so kurz wie möglich zu halten, trotzdem ist der Text relativ lang und ich zu sehr schockiert dass mein Fahrzeug jetzt durch den LKW nicht fahrtüchtig ist.

Einen wunderschönen Abend no!

Bild zum Beitrag
Auto, Verkehrsunfall, Unfall, Anwalt, Verkehrsrecht, Führerschein, LKW, Straßenverkehrsordnung, unfallschaden, Verkehrsregeln, Auto und Motorrad
Hat hier der Radfahrer oder der Autofahrer Vorrang?

Da die letzte Frage wohl etwas unklar war, hier noch einmal mehr Informationen und eine bessere Zeichnung. Das geht dort nur in den Kommentaren unter. Bitte nur antworten, wenn man sich damit auskennt!

Der Radfahrer befindet sich auf einem Radweg in beide Richtungen. Neben diesem befindet sich ein Fußweg. Der Radfahrer möchte links in die Nebenstraße einbiegen. Der Radweg geht geradeaus weiter, in der Nebenstraße links muss der Radfahrer auf der Straße fahren. Es gibt keine Ampeln, die Straße aus der beide kommen, ist eine Vorfahrtstraße.

Wenn der Radfahrer geradeaus fahren würde, hätte er zweifelsohne Vorrang vor dem Autofahrer:

Wenn du abbiegst, musst du     Radfahrer   und  Fußgänger   passieren lassen. Dabei ist es egal, ob sie sich auf oder neben der Fahrbahn befinden und ob sie sich in die gleiche oder in die entgegengesetzte Richtung bewegen wie du. 

https://www.123fahrschule.de/lernen/abbiegen

Aber was ist, wenn der Radfahrer wie in diesem Fall abbiegt? Hat er dann immer noch Vorrang oder ist es wie bei den Autofahrern so, dass der Rechtsabbieger Vorrang hat, da der Radfahrer den Radweg verlässt?

Es wäre schön, wenn ich hier etwas Klarheit bekomme.

Bild zum Beitrag
Radfahrer hat Vorrang 63%
Autofahrer hat Vorrang 38%
Auto, Fahrrad, Verkehr, Recht, Verkehrsrecht, Straßenverkehr, Vorfahrt, Vorrang, Auto und Motorrad, Abstimmung, Umfrage
Warum ist es verboten, im geparkten Auto bei laufendem Motor zu telefonieren?

Wenn wir jetzt mal vom Umweltschutzgebot aus § 30 I StVO absehen, darf ich, nachdem ich mein Auto auf einem legalen Parkplatz abgestellt und die Handbremse angezogen habe, so gut wie alles tun. Ich darf mich abschnallen, im Handschuhfach oder auf der Rückbank wühlen, mich auf den Sitz stellen und den Kopf aus dem Schiebedach stecken, aussteigen und den Kofferraum durchwühlen, eine Landkarte studieren oder meinen Notizblock herausholen und den großen amerikanischen Roman schreiben.

Auf keinen Fall darf ich aber gemäß § 23 Abs. 1a StVO mein Handy oder ein anderes elektronisches Gerät in die Hand nehmen und benutzen. Und das ist auch kein Versehen oder Fehler, Absatz 1b Nr. 1 sagt noch einmal ganz ausdrücklich, daß der Motor ausgeschaltet sein muß.

Der Gesetzgeber hat sich dabei also offensichtlich etwas gedacht, aber ich kann mir beim besten Willen nicht erklären, was das sein könnte.

Abgrenzungsschwierigkeiten kann ich mir eher nicht vorstellen. Ich meine, daß die Vorschrift von Handys auf alle möglichen elektronischen Geräte ausgeweitet wurde, ergibt insofern Sinn, als die Polizei dann keine Diskussionen mehr führen muß, ob es jetzt ein Handy oder ein MP3-Player war, der da bedient wurde. (Obwohl Taschenrechner laut Rechtsprechung offenbar weiterhin ausgenommen sind...)

Aber die Abgrenzung zwischen einem haltenden oder geparkten KFZ einerseits und einem nur verkehrsbedingt wartenden andererseits ist doch nicht so schwer, sondern etwas, das Polizisten für alle möglichen Verstöße ständig tun müssen. Und die zwischen einem stehenden und einem fahrenden Fahrzeug erst recht.

Es muß also einen guten Grund geben, warum auch das Telefonieren im haltenden/parkenden KFZ bei laufendem Motor verboten ist. Aber welcher ist das?

Auto, Recht, Verkehrsrecht, Gesetz, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
LKW ist mir Reingefahren, ist es tatsächlich meine Schuld?

Folgende Situation: Es ist stau und ich komme von der Auffahrt und möchte mich auf die rechte Spur einfädeln. Vor dem LKW neben mir ist mehr als genug platz um sich einzuordnen und ich beschleunige leicht auf höhe der Lücke so dass noch ca. 1-2m platz zwischen mir und dem LKW ist. Ein blick in den Seitenspiegel und Schulterblick um sicher zu sein, dass da auch kein Motorradfahrer ist und ich beginne langsam rüber zu ziehen (das ganze passiert in etwa in Schrittgeschwindigkeit). Ich checke nichmal den Seitenspiegel und sehen, dass der LKW plötzlich beschleunigt und schnell näher kommt und bevor ich überhaupt reagieren kann ist er mir schon reingefahren in die hintere linke Seite. Der Fahrer bremst sofort und ich rolle noch 2m weiter bevor ich zum stehen komme. Ich steige aus und signalisiere dem Fahrer, dass wir die Fahrzeuge schnell zu Seite fahren sollten um die anderen nicht zu behindern.

Ich habe dann die Polizei gerufen und mich mit dem Fahrer nett unterhalten. Wir sind beide sehr ruhig geblieben und haben keine Schuldzuweisungen gemacht. Die Polizei ist angekommen und hat uns gesagt wirr sollen die nächste ausfahrt abfahren damit wir die Formalien erledigen können.

Nachdem ich meinen Führerschein gezeigt habe kommt der Polizist zu mir und sagt ich hätte die Vorfahrt missachtet und wäre dem LKW reingefahren. Der LKW-Fahrer behauptet er hätte nichts gesehen. Er hätte meinen 4.5m langen 1-2m weit entfernten Wagen aber mit Sicherheit sehen können und ich glaube er war entweder abgelenkt oder hat absichtlich in mich rein beschleunigt.

Meiner Meinung nach habe ich ein vollkommen legitimes Manöver durchgeführt was ohne Probleme vonstatten gegangen wäre hätte der LKW nicht beschleunigt.

Meine Frage ist, ist es wirklich meine Schuld und wenn nicht, muss ich meine Unschuld beweisen? Der Fahrer behauptet nichts gesehen zu haben also ist meine Aussage die einzige die was zum Unfallhergang hergibt, da wir auch sonst keine Zeugen haben.

Kann ein Gutachter bestätigen, dass er mir reingefahren ist und nicht ich ihm wie die Polizei behauptet? Der Schaden an meinem auto fängt an der hinteren linken ecke an und zieht sich bis zum hinteren linken Radkasten was daran liegt, dass ich leicht schräg zu ihm stand (siehe skizze).

Bild zum Beitrag
Verkehrsunfall, Verkehr, Versicherung, Recht, Verkehrsrecht, Kfz-Versicherung, Autobahn, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Auto und Motorrad

Meistgelesene Beiträge zum Thema Verkehrsrecht