Probezeit Unfall gebaut Hilfe?

erst mal hallo an alle.

ich hab gestern leider eine blöde und große Fehler gemacht. Hatte noch 15 Tage das mein Probezeit endete. Naja ich fang mal an zu erzählen.

ich war auf eine Straße die ich immer fahre. Aber die Straße wo ich links abbiegen war leider gesperrt. Da ich nur Auswahl hatte gerade auszufahren musste ich mein Auto rückwärts fahren da die Straße sehr eng war um direkt gerade zu fahren. Bin rückwärts gefahren auch geachtet da stand Auto aber hatte mehr Platz gehabt das ich noch ein wenig rückwärts fahren konnte. Obwohl ich auch parksensor hatte hatte es nicht mal gepiepst.

Ich bin mir 100% sicher das hinter mir auf mich gefahren ist nachdem er mich gesehen hatte.

Aber leider konnte ich mich bei dem Beamten nicht äußern da er zeugen hatte die Freunde von ihm beobachtet haben das ich rückwärts schnell gefahren bin.

ich muss 100€ zahlen und Bearbeitungsgebühr.

Mein Problem ist ich hatte ja 15 Tage noch vor Ende mein Probezeit.

wird das sich jetzt verlängern ? Und was ist mit der aufbauseminar? Gibt ein Möglichkeit die ich irgendwie rechtfertigen könnte ?

ich wäre an euch sehr dankbar wenn ihr mir dabei hilft ich brauch eure dringende Rat😔

und für den Schaden hat er gesagt das wir unter uns klären sollten. Da er später erfahren hat das ich noch in Probezeit bin. Dem Beamten haben die auch gefragt ob da was machen konnte den anzeige zurück zu ziehen. Die haben leider nein gesagt das solltet ihr vorher schon klären.

Ich mach ach mich seit gestern verrückt..

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Verkehrsunfall, Unfall, Anwalt, Verkehrsrecht, Führerschein, Probezeit, Verkehrsregeln, a-verstoß, Probezeitverlängerung, Auto und Motorrad
Wie verhält man sich bei Nötigung - Wurde ausgebremst, verfolgt?

Also ich war die Tage abends mit dem Auto unterwegs, vor mir fuhr nen Auto, deutlich langsamer als die Geschwindigkeit auf dem Schild. Dann habe ich erst Lichthupe gemacht um ihn auf seine langsame Geschwindigkeit aufmerkam zu machen. Er hat dann aber kurz drauf mich sogar ausgebremst. als er gerade aus musste bin ich rechts vorbeigefahren und habe gehupt. Auf einmal ist er dann auch rechts abgebogen und ist mir sehr nah aufgefahren, hat mich verfolgt, hat mich überholt, mich komplett ausgebremst so dass ich auch anhalten musste und dann ist er ausgestiegen und hat heftig geflucht, irgend was russisches. ich bin mit dem auto ka 20 meter zurück gesetzt weil ich angst hatte. er kam auf mich zu, laufend. ich habe dann gas gegeben und bin über die gegenfahrban an ihn vorbeigefahren. Er rannte wieder ins Auto und ist mir wieder wie nen bekloppter hinterhergefahren, mich überholt, wieder Kreuzung. er zuerst an der Ampel, ich erst hinter ihm mit Abstand angehalten, er direkt rausgerannt, das wusste ich, und bin in dem Moment nach rechts abgebogen, er konnte mir nicht dort so schnell hinterher, weil zw. geradeaus und rechtsspur ne Insel war, Vorteil für mich. Ich hatte in dem Moment echt Panik. ich glaube ich war in dem Moment knapp davor den Typen einfach umzufahren bevor der mir irgendwas antut, ne Knarre oder so rausholt. Wäre das Notwehr gewesen wenn ich ihn erwischt (und bei der geschwindigkeit wahrscheinlich getötet) hätte? Soetwas habe ich noch nie erlebt, wie krank ist das bitteschön?

Auto, Verkehr, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Gesetz, Nötigung, Strafe, Straftat, Auto und Motorrad
Parken verboten? Wo gibts Auskunft?

Hoffentlich habt ihr alle einen schöneren morgen als ich! Denn der Nachbar meines Freundes klingelte das Haus um 9 wach und mich anzuweisen mein auto zu entfernen. Hiermit sind wir schon beim Problem.

Zuerst mal zur Parksituation:

Es handelt sich hier um einen verkehrsberuhigten Bereich. Die Straße ist grau gepflastert. Die Bürgersteige werden durch rote Steine und kleine, graue Bordsteine von der Straße abgehoben. Diese sind aber zu schmal um dort zu parken. Deshalb befinden sich in der Mitte der Fahrbahn Verkehrsinseln, zwischen denen sich abwechselnd grau und rot gepflasterte Flächen befinden, auf denen wir parken. Auch durch graue Bordsteine abgegrenzt.

Der besagt Nachbar ,der hier Aufgrund seiner Position als Vermieter viel zu sagen hat, verbietet uns allen auf einer dieser rot gepflasterten Flächen zu parken, weil er seinen Wohnwagen und seine 3 Autos dann nicht so gut raus fahren könne. Dort könnten normalerweise 2-3 Autos parken. (Meiner Beobachtung nach kann er einfach nicht fahren und benutzt doppelt so viel Fläche, wie er eigentlich bräuchte. Und trotzdem hat er die Parkfläche, auf der mein Auto ursprünglich stand, nicht befahren.)

Dieses mal hat er mich angewiesen mein Auto zu entfernen und in Zukunft nicht wieder dort abzustellen. (Obwohl sonst oft keine andere Parkfläche frei ist)

Allerdings erklärte die Polizei, die hier mal wegen eines Verkehrsunfalls tätig war, der auf genau dieser roten Fläche zustande kam, dass das parken auf dieser Fläche so vorgesehen ist.

Hier nun die Frage:

Wo kann ich herausfinden (Notfalls schriftlich) wie die Parksituation hier geregelt ist? Ich möchte gegenüber einem Vermieter schon handfeste beweise haben, da es zwischen anderen Anwohnern/Mietern und diesem Vermieter immer wieder zur Diskussion um diese (Park-)Fläche kommt.

Hier sieht man oben rechts die Einfahrt des Herren und in der Mitte die besagten (Park-)Flächen.

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Verkehrsrecht, parken, nachbarn streit
Darf ich als Privatperson das Schienennetz benutzen? Wenn ja, wie?

Hallo

eine Frage die mich schon lange plagt und die ich trotz recherchieren nicht vollständig für mich selbst beantworten konnte.

Soweit ich weiß wird das deutsche Schienennetz ja von der DB Bahn betrieben, ist aber trotzdem noch in Bundeshand oder so ähnlich? Jetzt hab ich alles mögliche über Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahnstrukturunternehmen und Nichteisenbahnunternehmen usw gelesen aber die Frage plagt mich immer noch.

Es gibt ja durchaus privatwirtschaftliche Unternehmen, die das Schienennetz für ihren Gütertransport benutzen, es gibt privatwirtschaftliche Unternehmen, die das Schienennetz zum Personentransport benutzen (regionale ÖPNV, überregionale ÖPV zb. jetzt neu Flixtrain usw) aber nehmen wir einfach mal ein ich bin sehr reich. Hab Autos, hab n Jet, hab n Schiff....aber nichts davon eignet sich wirklich gut um schnellstmöglich innerhalb Deutschlands oder auch Europa Kurz- bis Mittelstrecken zurückzulegen.

Jetzt möchte ich mir gerne einen eigenen Zug kaufen und möchte mich mit diesem auf dem deutschen Schienennetz bewegen.

Geht das? Wenn ja, wie? Wenn nein, wo steht, dass das nicht geht?

Ich bin also weder ein Wirtschaftsunternehmen das Güter transportiert, noch möchte ich Personentransport öffentlich zugänglich anbieten. Wie gehe ich also am besten vor?

Gibt es bekannte Fälle darüber? Verhandlungen mit der DB oder dem Bund und wie die jeweils ausgegangen sind? Ist überhaupt schonmal jemand auf die Idee gekommen?

Kann ich mich als Privatperson hinter einem vermeintlichen Wirtschaftsunternehmen verstecken und anstatt Güter zu transportieren, mich selbst durch die Gegend kutschieren in meinem schicken Ferrari-Zug?

Wie spontan können Unternehmen das Schienennetz beanspruchen? Wo muss ich Fahrten anmelden? Oder ist das wie auf der Straße, man steigt einfach ein und solang man sich an die Schienenverkehrsregeln hält und Signale achtet ist alles tutti?

Vielleicht kennt sich da jemand aus und kann mir Antworten liefern. Wäre sehr dankbar. Grüße

Verkehr, Deutschland, Recht, Verkehrsrecht, Bahn, Deutsche Bahn, Schienenverkehr, Verkehrsmittel
Wie sieht die Reihenfolge der Vorfahrt aus in dieser Situation?

Was wäre denn wenn in Bild 1 ein langsamer Fahrer 3 in die Kreuzung fährt und sich der schnelle Fahrer 2 sofort denkt "jo, rechts ist keiner mehr also Vollgas" das selbe denkt sich Fahrer 1 und fährt auch los während Fahrer 3 immer noch beim abbiegen ist und es somit zum Unfall kommen könnte. Oder müssen alle Beteiligten an der Kreuzung warten bis Fahrer 3 komplett raus ist?Denn durch die großzügigen Platzverhältnisse der Kreuzung könnten ja theoretisch andere schon vorher los fahren sobald einer in die Kreuzung reingefahren ist.

Und wie wäre es in Bild 2 wo der Fahrer 2 ja eigentlich dem Fahrer 3 von rechts Vorfahrt gewähren muss aber da sich deren Wege nicht kreuzen, könnte Fahrer 2 doch theoretisch als erster los fahren? Wenn er aber kein Blinker setzt weiss Fahrer 3 nicht wohin der will und fährt in die Kreuzung rein, in der Zeit fährt Fahrer 2 fort und Fahrer 1 fährt los, es könnte wieder zum Unfall kommen weil Fahrer 3 denkt er darf als erster die Kreuzung durchfahren?

Hintergrund meiner Frage ist dass wir in unser Großstadt viele breit ausgebaute Rechts-vor-Links Kreuzungen haben und durch den hohen Verkehrsstrom versuchen viele diese so zügig wie möglich zu durchqueren. Selbst wenn 4 Fahrzeuge gleichzeitig an der Kreuzung stehen dauert es keine paar sekunden und die Kreuzung ist wieder leer. Man spricht sich hier in solchen Situationen auch nicht immer ab und einige fahren dann einfach rein nach dem Motto "Wer zu erst kommt, mahlt zu erst"

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Auto, Allgemeinwissen, Polizei, Verkehrsrecht, Gesetzeslage, Auto und Motorrad
3 monate verjährung(falsche adresse )?

Hallo 

 

Kurz zu Situation:

Ich wurde am 25.05.2018 und 15.06.2018 geblitzt, ich bin am 01.07.2018 offiziell ausgezogen (ich war auf dem Amt ) soweit so gut ich dachte die Bußgeld bescheide würden noch eintreffen war aber nicht so alle meine Briefe kamen bei mein neue Adresse an,  ich habe sogar eins für falsch parken bekommen aber die 2 Bußgeld bescheide wegen dem blitzen  kamen NICHT an, circa  18.10  oder 19.10 standen 2  Leute vom  Rathaus vor mir  (ich tipp mal die von der Bußgeld stelle ) meinten wann wollen sie endlich die Bußgeld bezahlen …. Wenn sie nicht zahlen müssen wir …. (leider weiß ich nicht mehr genau was sie gesagt haben aber ungefähr so) dann hielten die mir ein Brief hin, der Brief beinhaltete 2 schreiben vom 12.10 mit 2 Mahnungen über 300 Euro das meiste war Mahngebühren das solle ich innerhalb 14 tage zahlen darauf bin ich zu ein Anwalt er meinte da ich leider nicht für Verkehrsrecht versichert bin würde er mir raten das zu zahlen ( ich muss mir ein anderen Anwalt suchen ) ich hatte dann durch Recherche herausgefunden das Bußgelder die an die falsche Adresse geschickt wurden ein Vergärung Frist 3 Monaten gibt, also wenn es in 3 Monaten nicht richtig zugestellt wird muss ich das nicht mehr bezahlen, also hatte ich ein schreiben aufgesetzt und am 26.11 (durch den Anwalt sind paar Tage drauf gegangen) Einspruch eingelegt  (sieh Bild ) am 20.11 kam folgende Antwort: Sehr geehrter Herr xyz , die Einsprüche sind nicht in der vorgeschriebenen Frist eingegangen und sind somit nicht wirksam.

Bitte erledigen Sie alle offenen Forderungen. Momentan offener Betrag ca. 400,00 €.

Jetzt zu meine frage was kann ich tun, ich war gestern beim Amtsgericht wegen Beratungsschein aber der mein da hätte ich gleich am 12.10 kommen sollen, es kann doch nicht sein das ich so viel Zinsen Mahnungen und Sonstige gebühren   zahle muss, für jeden tipp wäre ich echt dankbar

Und welche Frist soll ich denn überschritten haben

Wenn ich richtig verstanden habe hatte ich 14 Tage Zeit für den Einspruch, da es mir am 18.10 erst ausgehändigt wurde und ich am 26.10 Einspruch einlegte müsste, es doch rechtzeitig gewesen sein

Laut dieser Aussage:

Dies bleibt auch möglich, wenn der Vollstreckungsbescheid schon mehrere Jahre alt ist. Zwar beträgt die Einspruchsfrist nur zwei Wochen. Sie beginnt jedoch erst mit richtiger Zustellung des Vollstreckungsbescheides zu laufen (§§ 166 ff., 338, 339 Abs. 1 ZPO) und kann daher in Fällen falscher Zustellung nicht ablaufen. Ein Wiedereinsetzungsantrag ist nicht nötig.

 

 

 

Danke in voraus

Tut mir leid für die Rechtschreibfehler und denn langen text hab versucht mich kurz zu halten

 

LG

Agito

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Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Bußgeld, Verjährung

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