wer ist schuld wenn ich beispielsweise beim Parken auf dem privaten Kundenparkplatz wegen heißen Wetter die Tür längere Zeit etwas offen lasse um beispielsweise zu entspannen, mein parallel seitlichlicher Parknachbar nach einer Weile wiederkommt und beim Ausparken meine aufstehende Tür streift und Lackschäden bei ihm und mir verursacht? Der Ausparkend wäre eigentlich ohne Berührung aus der Bucht rausgekommen wenn er nur Rückwärts gefahren wäre und nicht zu Früh seitlich abgedreht hätte. Mein parkendes Auto, wo die Tür auch nicht die Luftlinie von der Nachbarparkbox überschritten hatte war doch passiv (stehendes Objekt) am Parken in seiner eigenen Box, das schließt die etwas geöffnete Tür auch mit ein. Würde es einen Unterschied machen wenn es keine Linien (Parkplatzeinteiler ) geben würde ?
kann ein parkendendes Auto Unfallverursacher sein?
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