Verlängert eine Erinnerung an den Anhörungsbogen die Verjährungsfrist?
Ich habe am 11.06 einen Anhörungsbogen erhalten auf den ich nicht reagiert habe. Am 15.07 kam erneut eine Erinnerung an den Anhörungsbogen. Wird die Verjährungsfrist durch die Erinnerung an den Anhörungsbogen erneut unterbrochen oder verjährt das ganze 3 Monate nach dem ersten Anhörungsbogen?
2 Antworten
Bei behördlicher Verjährung z.b. im steuerschuldverhältnis reichen vollstreckungsmaßnahmen damit die entsprechende schuld nicht in die Verjährung geht... das kann alles sein... unter anderem auch eine einfache Vollstreckungsankündigung
Allgemein würde ich sagen dass sowas durchaus die Verjährung hemmt... der Sinn der Verjährung ist der rechtsfriede... wer sich für einen gewissen Zeitraum nicht auf einen Anspruch berufen hat der kann ihn nicht mehr ohne weiteres gelten lassen bzw. Im behördlichen Sinne erlischt er mit Verjährung... dir wurde allerdings klar gemacht dass entsprechender Anspruch noch besteht und du wurdest gebeten dich dazu zu äußern... damit müsste rein von.sinn her eine ablaufhemmung eingetreten sein
In einer Anhörung wird Dir die Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen.
Nimmst Du diese Gelegenheit nicht wahr, wird nach Aktenlage entschieden.
Ich glaube nicht, dass $Werauchimmer da was verjähren lässt, nur weil Du nicht antwortest.