Schadensmeldung von Autovermietung. Lohnt es sich, Widerspruch einzulegen oder mit einem Anwalt dagegen anzugehen?

Also ich habe ein Auto mit einer Selbstbeteiligung von 950 Euro angemietet. Als die Mitarbeiterin mir das Auto übergeben hat, stellte ich kleine Schäden am Auto fest. Daraufhin sagte sie, dass alle Schäden, die bis zu einer 2€ Münze groß sind, nicht als Schaden zählen. Meine Freundin war anwesend und hat dies auch gehört.

Die Fahrzeugübergabe erfolgte leider über den Nachtschalter, welches ich im Nachhinein bereue. Ich bin nochmal mit ner Taschenlampe um das Fahrzeug gelaufen und hatte keine weiteren Schäden aufgefunden.

Am Morgen bekam ich eine Schadensmeldung von der Autovermietung. Es solle sich ein 4 cm Kratzer auf der hinteren Beifahrerseitentür befinden. Angeblich hat man versucht mich zu kontaktieren stand in dem Bericht, was aber nicht stimmte. Nachdem ich telefonisch irgendwann durch gekommen bin, teilte ich mit, dass ich mir den Schaden anschauen möchte. Man bot mir an, mir einen Bild vom Kratzer zu schicken. Immer wieder kontaktierte ich die Autovermietung, bis ich ein Schadensbild bekam. Auf dem Bild ist unschwer zu erkennen, dass es sich nicht um einen, sondern um 2 Kratzer handelt, welche jeweils auch nicht größer als eine 2 € Münze sind.

Also rief ich nochmal an und der Mitarbeiter, der es begutachtet hat, sagte mir daraufhin, dass es wahrscheinlich nicht als Schaden zählt aber er es trotzdem dokumentieren muss.

Jetzt, nach einer Woche bekomme ich eine Rechnung von 920 Euro.

In der Reparaturkostenkalkulation steht bei den Fahrzeugdaten, dass die LaufLeistung des Fahrzeugs 14200km beträgt. Als ich das Fahrzeug angemietet hatte, lag es jedoch schon bei 16009km. Wie kann das sein? Das steht auch in den Mietbedingungen.

Zudem wurde dieses Gutachten ohne Objektbesichtigung gemacht und man hatte nur die schwammigen Bilder von dem Mitarbeiter der Autovermietung genommen.

Die Bilder sind wirklich nicht gut geschossen worden. Das Auto wurde nicht einmal gewaschen als die Bilder gemacht wurden.

Ich weiß jetzt nicht, ob es sich lohnt, dies anzufechten und einen Widerspruch gegen die Rechnung einzulegen. Leider habe ich auch keine Rechtsversicherung, was ich mir aber nach dieser Erfahrung schnellstmöglich zulegen werde.

Und leider habe ich auch später die vielen schlechten Bewertungen von Kunden mit Unterstellungen von Schäden seitens der Autovermietung gelesen, sonst hätte ich da niemals ein Auto gemietet.

Ich weiß nun wirklich nicht, wie ich weiter verfahren soll. Ich bitte um Ratschläge.

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Schadensersatz, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, autovermietung, Einspruch, Widerspruch
Aussage machen oder verweigern?

Hallo Leute,

ich war in einem Verkehrsunfall verwickelt und die Polizei vor Ort war der Meinung, dass ich alleine schuld am Unfall hatte. Ich bin der festen Überzeugung, dass ich keine schuld daran hatte. Ich habe vor ein paar Tagen die Bilder des Unfalls hier hochgeladen und wollte ein paar neutrale Meinungen hören. Und alle, die geantwortet haben waren, genau wie ich, der Meinung, dass ich keine Schuld hätte und wenn, dann evtl. nur eine Teilschuld.

Ich muss jetzt schriftlich eine Aussage machen, der Vorwurf lautet

„Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehrerforderlichen Sorgfalt Andere“

ich habe jetzt als Aussage geschrieben, dass ich mir keiner Schuld bewusst bin, da der andere Beteiligte die Schilder missachtet und mir die Vorfahrt genommen hat und er andere dadurch gefährdet hat und es dann zu einem Unfall kam. Dass ich nicht von hinten gerade in das Heck aufgefahren bin, sondern der andere Beteiligte noch nicht einmal gerade auf der Straße stand und ich ihm seitlich rein gefahren bin.

Sollte ich lieber gar keine Aussage machen oder das so abschicken?
ich habe mal gehört, dass einem durch eine Aussage noch mehr zu Last gelegt werden kann als ohne Aussage.

Hier könnt ihr euch selbst auch ein Bild von dem ganzen machen. Bin echt dankbar für eure Antworten.

https://www.gutefrage.net/frage/wer-traegt-die-hauptschuld-am-unfall#comment-287065504

Bilder und die Aussage könnt ihr hier sehen:

https://drive.google.com/drive/folders/1I9YcDLJ-eA__nzMDSPBgTgJS8WKOZ485

Verkehrsunfall, Autounfall, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Aussage
Blutabnahme kontrolle?

Hey,

wurde letze Woche Freitag angehalten und musste erst pusten = 0,00 Promille, bin nicht vorbestraft, nie verkehrsdelikt begangen ABER 3 stunden vorher 0,3g Haze geraucht und Alprazolam intus 1-2mg...

Habe nur gesagt das ich codein vor 3 tagen zu mir genommen hab, hab öfter gehört das die auf sowas nicht testen, aber jetzt bestimmt oder?

Das war reine Schikane, musste Pusten danach Hampelmann Übungen die ich mit bravur bestand, dazu hab ich einen beifahrer zeugen und weil ich blaß war meinte Sie sie darf mir blutabnehmen!

Es war gegen 16 uhr da hätte Sie einen Richter zu 100% erreicht aber Sie sagte sie brauch das nicht und der kollege war azubi. Nun da ich 22 bin und außerhalb der Probezeit und nicht vorbestraft bin + ohne Punkte!

Kann ich mit Glück der Mpu noch entkommen? Weil erstes Verkehrsdelikt usw.. lohnt sich das einen Anwalt hinzuziehen und irgedwie etwas dagegen tuen? Das doch schon Körperverletzung habe alles abgelehnt und trotzdem blut abgenommen!! War 100% zurechnungsfähig, habe mich normal und höflich alles verneint und freiwillig den Puste Test und Hampelmann test gemacht. Ansonsten Warndreieck usw alles drin gehabt, das einzige was ich verpeilt habe das das warndreieck bei BMW hängt und Sie hat das gesehen ich nicht und nach 3 malen fragte sie ob es mein ernst ist, ich daraufhin hab das noch nie gebraucht und mein Auto ist neu gekauft.

Danke falls wer helfen kann

Polizei, Verkehrsrecht, Betäubungsmittel, Gesundheit und Medizin, MPU-TEST, Verkehrskontrolle, Blutabnahme, THC im Blut, THC test
Verkehrsschild umgefahren, keiner fühlt sich zuständig, was nun?

Hallo zsm, ich habe vor ein paar Wochen ein Verkehrsschild beim ausparken getroffen und dieses damit verbogen. Das Verkehrsschild selbst war schon öfters verbogen. Hierbei handelt es sich um ein Parkplatzschild mit Zusatzzeichen (Verkehrszeichen 314) an einer Haltebucht vor einem kleinen Ladenlokal.

Den Vorfall selbst habe ich am selben Abend noch der Polizei gemeldet, die wenig später zum "Unfallort" ausrückte. Unfall wurde aufgenommen und ich erhielt kein Verwarngeld, Begründung: "Sie haben sich umgehend bei uns gemeldet und sind sich ihrer Schuld bewusst, auch wenn ich bezweifle das durch Sie das Schild so verbogen ist, da am ihrem Auto keinerlei Schäden in solch einem Maße zufinden sind." Habe keinen einzigen Kratzer am Auto, jediglich der hintere Stoßfänger hat sich leicht aus den Klips gelöst und musste wieder reingedrückt werden.

Jetzt zum Problem:

Im Unfall bericht stehe ich an erster Stelle und das Straßenverkehrsamt an zweiter Stelle. Ich möchte dies allerdings nicht über die Versicherung abregeln lassen, da es aus kostengründen keinen Sinn macht. Demnach rief ich direkt am nächsten Werktag beim angeblich zuständigen Straßenverkehrsamt an. Dort wurde mir mitgeteilt, das diese Art von Verkehrszeichen nicht von Ihnen aufgestellt werden und die Stadt zuständig sei, auch nach mehrerer Nachfrage blieb es bei dieser Aussage.

Demnach versuchte ich direkt am nächsten Tag die zuständige Stadt zu den Geschäftszeiten zu erreichen, wie den Tag darauf, den darauf und den darauf. Nachdem ich nach über 15 Versuchen endlich jemand erreicht hatte, wurde mir direkt ein neuer Ansprechpartner genannt, der bis dato auch nicht zu erreichen ist.

Meine Frage: Was soll ich tun? Per Post das ganze versuchen um auch etwas in der Hand zu haben? Oder sollte ich es einfach beruhen lassen? Kann ja nicht sein das dieses Schild keinem gehört bzw. keiner zuständig ist oder? 😓

Was kann mir drohen?

Schon mal im voraus ein dickes Dankeschön ☺️

Recht, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, unfallschaden, Verkehrsschild, Auto und Motorrad
Darf ich die Zufahrt zu meinem Privatparkplatz absperren?

Ich habe das Problem das sehr oft mein Parkplatz zugeparkt wird..... entweder komme ich nicht auf meinen Parkplatz oder ich komme nicht runter weil ich an der Ausfahrt gehindert werde.... dann kommen immer so Sprüche hab ich nicht gesehen (äh mein Auto ist nicht zu übersehen) oder hab ich nicht gewusst. Die Parkplätze (insgesamt 7)sind mit einem Schild gekennzeichnet Privatparkplatz nur für Anwohner & Besucher der Häuser 22 -25. Unwiederrechtlich geparkte Fahrzeuge werden abgeschleppt. Zusätzlich sind alle 7 Parkplätze mit Absperrungen zum hoch&runter klappen gekennzeichnet.... an meinem Parkplatz habe ich sogar mein Nr. Schild dran gemacht.

Es ist den Leuten Egal und stellen einfach ihre Fahrzeuge dort auf dem Streifen vor dem Parkplatz ab. Hatte auch schon letztes Jahr die Stadt angeschrieben die wollten da Markierungen hin machen aber nix passiert bis jetzt .

Es nervt ungemein und nen Abschleper zu rufen ist mir zu teuer und das Risiko zu groß das ich auf en Kosten sitzen bleibe.

Jetzt meine Frage darf ich auf diesen Streifen der da ist noch eine mobile Absperrung hin stellen?

Damit ich nicht immer erst den Halter des Fahrzeuges suchen muss der mich entweder an der Ein oder Ausfahrt meines Privatparkplatz hindert wo ich monatlich für zahle.

Wäre super wenn hier einer mir helfen könnte bin es echt leid jeden Tag hat man hier dieses Theater und teilweise werden die Leute richtig agressiv und beleidigend wenn man ihnen sagt sie blockieren meinen Parkplatz bzw ich komm nicht raus mit meinem Auto.

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Auto, Verkehrsrecht, Privatparkplatz, Auto und Motorrad

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