Leitplanke beschädigt - Sachbeschädigung?
Ich habe auf der Autobahn die Leitplanke gestreift und bin aber ganz normal weitergefahren ohne den Verkehr zu beeinträchtigen. Die Leitplanke hat sehr wahrscheinlich Kratzer abbekommen. Ich habe den Schaden nicht gemeldet.
Jetzt die Frage: Falls die Polizei bei einer Kontrolle fragen sollte ob ich den Schaden gemeldet habe und ich sage -nein- und weiss auch nicht mehr wo das genau war. Kann dann eine Anzeige ohne Beweis erfolgen?
10 Antworten
Also wenn Du eine Leitplanke streifst und danach einfach weiterfahren kannst würde es mich doch schwer wundern wenn Du diese Leitplanke "beschädigt" hast. Natürlich werden Kratz-/Lackspuren von Deinem Auto dran sein, aber ich halte es für unmöglich dass die so beschädigt wurde dass man sie richten/auswechseln müsste.
Wenn Du mit diesem Schaden von der Polizei angehalten werden solltest hat es die eigentlich nicht zu interessieren Wo Du Dir diesen Schaden eingefahren hast, das könnte genausogut ein Pfosten Deiner Hofeinfahrt gewesen sein (was Du ja nicht melden brauchst).
Wenn Du aber gefragt wirst wo der Schaden herkommt und Du angibst irgendwo eine Leitplanke getriffen zu haben und dazu noch sagst es nicht gemeldet zu haben braucht es keinen weiteren Beweis, dann hast Du gegenüber der Polizei angegeben Dich unerlaubt von einem Unfallort entfernt zu haben.
Also Sowas ist doch nun wirklich nicht so alltäglich als dass man vergessen könnte wo das passiert ist, zumindest einen gewissen Bereich müsste man eingrenzen können. Da könntest Du per maps nachschauen wo etwa das war, rausfinden welche Strassenmeisterei da zuständig ist, bei denen anrufen und denen erzählen dass Du da angestriffen bist.
Wahrscheinlich könntest Du sogar der Polizei erzählen dass der Schaden von einer Leitplanke stammt, Du diesbezüglich die Strassenmeisterei informiert hast und von denen die Antwort bekommen hast dass die Leitplanke in Ordnung ist, also kein Fremdschaden entstanden ist. In wie fern da etwaige Zweifel entstehen ob Du geeignet bist ein Auto zu fahren vermag ich aber nicht zu vermuten.
Wenn's nicht absichtlich war, dann war's auch keine Sacbeschädigung, aber wenn da auch nur ein wenig mehr als Kratzer dran war, auf jeden Fall ein §142 StGB.
Sie wird Beweise haben:
- Zeugen
- Beschädigung an Deinem Auto
- Beschädigung und Lackspuren an der Leitplanke
Ist übrigens nicht nur Sachbeschädigung, sondern auch Fahrerflucht.
Du hast recht.
Aber was ist es dann? Also nicht der Schaden am eigenen Auto, sondern der an der Leitplanke. Dass ein Schaden entstanden ist, ist ja klar. Oder liegt wegen der Beschädigung gar kein Delikt vor?
Strafrechtlich ist es lediglich ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Und dass man darüber hinaus zum Schadenersatz verpflichtet ist, steht ebenfalls außer Frage. Aber der Schadenersatz ist zivilrechtlich und nicht strafrechtlich.
Da solltest du fix drüber nachdenken es noch schnell selbst bei der Polizei zu melden. Bisher ist es Fahrerflucht und kann teuer werden.
Wenn ich nicht irre kann auch deine Versicherung die Leistung einschränken oder womöglich verweigern bei Fahrerflucht. Wenn du dann den Schaden womöglich aus eigener Tasche (zurück)zahlen musst (Leitplanke tauschen mit Autobahn-Teilsperrung ist sicher nicht billig...), kann das schmerzen. Recherchier das mit der Versicherung noch mal - vielleicht weiß hier jemand ja auch noch was sicheres dazu...
T3Fahrer
Das ist einwandfrei Fahrerflucht!!! Wenn Dich jemand gesehen hat, bist Du dran.
Die Leitplanke kann eingedrückt sein, wodurch ihre Sicherheit beeinträchtigt ist. Wie willst Du das beurteilen, wenn Du einfach weiter gefahren bist?
Unter normalen Umständen dürfte hier keine Sachbeschädigung vorliegen, da der Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Die wenigsten Autofahrer fahren absichtlich ihr eigenes Auto kaputt ;-)