Sind schwarze Aufkleber auf Kennzeichen erleubt?

8 Antworten

Das Kennzeichen ist ein offizielles Dokument und darf nicht verändert oder beklebt werden. Juristisch gesehen wird das Nummernschild wie eine Urkunde behandelt, die natürlich nicht modifiziert werden darf.

Diese schwarzen Aufkleber sind also eine Ordnungswidrigkeit, welche im besten Fall nur mit einem Bußgeld bestraft wird.

Wer sein Kennzeichen in rechtswidriger Absicht verändert, verdeckt oder anderweitig unkenntlich macht, wird entweder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft.

§ 22 StVG Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

1.ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,

2.ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,

3.das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

Natürlich nicht, das ist Kennzeichenmissbrauch.

Dazu gibt es doch ne Frage in der Fahrschule.

Die richtige Antwort war, dass das Kennzeichen mit zur Dekoration mit Aufkleber beklebt werden darf.

Aber die Frage mit den schwarzen EU-Feld wurde hier schon mal öfter gestellt. Aber irgendwie ist es eine Grauzone und keiner weiß, ob es nur eine Ordungswidrigkeit oder schon eine Urkundenfälschung ist.

Kurz und knapp:

Nein, ist verboten!

Das Nummernschild ist eine Urkunde, die nicht verändert werden darf. Das Ganze bewegt sich im strafrechtlichen Bereich.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich habe schon geschraubt, als ihr noch gewindelt wurdet!