Vorfahrt bei Brückenabfahrt und stockendem Verkehr?

Als erste Information: Ich bin Fahranfänger, B-Führerschein seit zwei Monaten.

Heute auf dem Nachhauseweg war ich auf einer zweispurigen Vorfahrtstraße mit Tempolimit 50 unterwegs (im angehängten Bild gelb markiert), auf die eine von einer Brücke abführende, ebenfalls auf Tempo 50 limitierte Straße trifft (im angehängten Bild rot markiert). Dabei hatte ich, wie erwähnt, ein Vorfahrtszeichen (Verkehrszeichen Nr. 306), die auftreffende Brückenabfahrt das Zeichen "Vorfahrt gewähren!" (Verkehrszeichen Nr. 205).

Da ich auf der Vorfahrtsstraße bin, habe ich ja laut Straßenverkehrsordnung Vorfahrt vor dem Verkehr auf der Brückenabfahrt, die ich für gewöhnlich auch in Anspruch nehme.
Heute allerdings stockte der Verkehr bis kurz vor die Abfahrt; Wagen, die am Ende der Brückenabfahrt auf die Vorfahrtstraße wechseln wollten, haben sich dabei recht rigoros ihren Spurwechsel erzwungen und staubedingt langsam fahrende Wagen auf der Vorfahrtstraße regelrecht zum Anhalten gezwungen. Als ich dann die Abfahrt passieren wollte, wurde ich von einem Wagen, der diese Abfahrt hinabfuhr und gerade auf die Vorfahrtstraße wechseln wollte, angehupt und durch geöffnetes Fenster angeschrien, dass bei stockendem Verkehr das Reißverschlussverfahren gelte (und dabei noch einige Nettigkeiten hinzugefügt).

Wie gesagt, ich bin Fahranfänger, aber von solch einer Regelung habe ich wirklich noch nichts gehört. Schließlich endete kein gleichberechtigter Fahrstreifen, noch wurde er unterbrochen, die Situation ist eher mit einem Abbiegevorgang vergleichbar.
Ich wüsste jetzt gerne
a) die exakte Regelung. Hatte ich jetzt Vorfahrt oder nicht?
b) wenn möglich den Absatz in der StVO dazu; leider wusste ich auch nicht genau, wie man solch eine Abfahrt nennt, sonst hätte ich schon längst via Google danach recherchiert. 😕

Schon mal vielen Dank an alle, die sich die Mühe machen, sich hier durchzulesen und zu antworten! 🤗

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Auto, Verkehr, Recht, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, Vorfahrt, Vorfahrtsregeln, Auto und Motorrad
Strafzettel, Wiederspruch oder in den sauren Apfel beißen?

Moin Moin,

ich möchte einmal ein paar Meinungen einholen, ob es sich lohnt gegen einen Strafzettel vorzugehen, oder nicht.

Ich habe mein Auto in einer Straße geparkt in der es einen Abschnitt mit “Absolutem Halteverbot“ gibt und einen Abschnitt ohne. Ich parkte selbstverständlich nach diesem Halteverbot. Nun ist es so, dass ich einen Strafzettel bekommen habe, weil ich a.) „verbotswidrig auf dem Gehweg parke“ (§12 Abs 4, §49 StVO)

und b.) „an einer engen Straßenstelle“ parke.

Mit mir parkten natürlich auch noch andere Autos in dieser Straße, welche aber keinen Strafzettel bekommen haben ( oder Ihn schon entfernt haben, dass weiß ich natürlich nicht).

Mir wird nicht ganz klar, wie einerseits bemängelt wird, dass ich mit meinem Fahrzeug den Gehweg blockiere, sprich bitte weiter auf der Straße parken soll. Im nächsten Tatvorwurf mir aber zur Last gelegt wird, dass die Straße allgemein zu eng ist um dort zu Parken.

ich finde entweder sollte dann das absolute Halteverbot auf die ganze Straße ausgeweitet werden, oder das Parken sollte dort erlaubt sein.

Wie sich die Verwarngeldhöhe von 20€ zusammensetzt ist mir auch schleierhaft. Laut meinen Recherchen sollten die beiden Tatvorwürfe mich etwas mehr kosten ( Ich meine gegen eine geringere „Strafe“ beschwere ich mich natürlich nicht, aber das würde die eventuelle Willkür der Mitarbeiterin des Ordnungsamtes unterstreichen.)

Nun sind es ja nur 20€, aber wie gesagt ich fühle mich da ungerecht behandelt.

Kann mir hier jemand einen Rat geben ?

MfG

Phillip

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Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Ordnungsamt, parken, Straßenverkehrsordnung, Widerspruch, Auto und Motorrad
Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen nachdem Zeugenfragebogen abgegeben wurde?

Hallo,

bin vor kurzem geblitzt worden. Das Auto ist auf meinen Vater angemeldet, weshalb er vor ein paar Tagen die Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bekommen hat.
Ich weiß zwar, dass er vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen kann, da ich eine Angehörige bin. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das ratsam ist, da ja die Polizei dann ja oft zur weiteren Ermittlung Hausbesuche macht oder dem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuch auferlegt werden kann.

Zur weiteren Erklärung und zur eigentlichen Frage:
Das Blitzerfoto ist total unscharf. Wenn mein Vater im Fragebogen nun angibt, dass ich die Fahrzeugführerin war und ich anschließend den Bußgeldbescheid bekomme, kann ich diesen dann immer noch anfechten, weil das Foto zu unscharf ist?
Oder ist das dann nicht mehr möglich, wenn mein Vater vorher bereits angegeben hat, wer der Fahrer war und dieser somit ausreichend identifiziert wurde?

Ich würde die Unterlagen sonst gern bei geblitzt.de einreichen. Vielleicht wird das Verfahren dann ja eingestellt, weil der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist.
Wenn das wegen der Angaben zum Fahrer im
Fragebogen sowieso nicht mehr möglich wäre, soll dann vielleicht lieber vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden? Ich will nur vermeiden, dass dann womöglich ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
Was meint ihr? Kennt sich da jemand aus?

LG, Hanni

Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Einspruch, Bußgeldbescheid, Auto und Motorrad
Darf man ein original Verkehrszeichen nach Stvo an der Zufahrt zu einem Privatparkplatz anbringen?

Folgender Fall: Anwohnergebiet, Nebenstraße, Zohne 30. Der Parkplatz einer Wohnanlage, um den es geht, besteht schon mehr als 40 Jahre. Die Einfahrt ist zur Straße hin mit einer Kette zugehängt gegen Fremdparker, ist aber nicht durch ein Schloss gesichert, kann also von jedem geöffnet werden. So stellen sich auch tatsächlich immer wieder mal Fremdparker rein und das obwohl die Parkplätze nichtmal für jede Wohnung in der Wohnanlage ausreichen was immer viel Ärger gibt. An der Einfahrt sind deshalb schon immer zwei Verkehrszeichen angebracht. Ein Rundes weißes mit rotem Rand und darunter ein weißes rechtechiges mit der Aufschrift Privatparkplatz. Die Stadt hat vor einiger Zeit nun auch Verkehrszeichen 10 Meter daneben angebracht weil sie Anwohnerparken am Straßenrand eingeführt haben. Es liegen eben etwa 10 Meter dazwischen, nur sind deren Zeichen für den Straßenrand, unser Zeichen aber für den Parkplatz hinter dem Gehweg gedacht. Nun wollten wir unsere alten Schilder durch neue ersetzten weil diese in die Jahre gekommen sind und eine Halterung schon abgebrochen ist. Bestellt sind zwei originale nach Stvo mit Reflexfolie. Einmal ein weißes rundes mit rotem Rand und nun mit der zusätzlichen Aufschrift Privatparkplatz. Und ein rechteckiges für darunter wo ein kleines totales Halteverbotszeichen drauf ist, daneben das Bild von einem Abschleppwagen und drunter steht widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Unsere Hofzufahrt liegt zwischen den Parkplätzen an der Straße. Ein Teil ist für alle, ein Teil ist für Anwohnerparken. Bisher hat die Stadt nie etwas gesagt das wir da alte Stvo Schilder hatten, auch nicht wo sie die neuen Schilder bei der Neuregelung angebracht haben. Ich frag mich aber gerade, wenn wir nun die alten Schilder weg machen und neue hin, ob die Stadt dann blöd tun könnte, wenn ihr das auffällt. Weil man die ja von der Straße sieht und es wieder original Schilder sind. Nach dem Motto: Altbestand wird schon passen und bei neuen Schildern wer hat die hier aufgestellt und genehmigt. Stehen tut der Mast dafür auf der Grundstücksgrenze. Gelten tun sie für unseren Privatparkplatz. Und wenn ich das als Hausmeister mache, kann ich dann dafür belangt werden oder wer kriegt dann den Ärger sollte es dazu kommen? Die Wohnanlage wird von einer Verwaltung verwaltet, die Eigentümer der Wohnungen sind alles Privatpersonen. So gesehen wurden ja quasie nur Bestandsschilder erneuert und auf einen neueren Stand gebracht.

Recht, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
Verkehrsunfall mit Bagatellschaden, Aussage gegen Aussage was tun?

Hallo liebe Gemeinde, ich habe folgendes Problem:

Am letzten Sonntag standen wir (meine 2 Brüder und ich) au der A61 im Stau (Stillstand), als wir plötzlich ein Hupen hörten und einen Augenblich später mein Auto einen Ruck durchfuhr.

Ich bin dann ausgestiegen da ja eh ein Stillstand war um zu schauen ob was an meinem Auto ist und sah dabei das derjenige der mir hinten auf gefahren sein musste grade dabei war die spur zu wechseln. Als ich zu ihm sah kurbelte er das Fenster herunter und sagte ich solle die nächste Ausfahrt rausfahren. Dort stellten wir uns auf einen Mitahrerparkplatz. Als ich ausgestiegen und zu ihm gelauen war sagte er dann auf einmal ich wäre ihm rückwarts auf sein Auto heraufgerollt. Als ich dann irritiert dies abstritt meinte er wörtlich wenn ich das jetzt nicht zugeben würde würde er die Polizei rufen (worauf ich ohnehin bestanden hätte). Gesagt getan kam dann die Polizei und nahm unsere Aussagen auf und machte fotos von den Fahrzeugen. Die Polizei konnte bis auf 2 minimale Kratzer auch keine Schäden feststellen und bei diesen konnte sie auch nicht eindeutig sagen ob diese nicht schon vorher vorhanden waren.

Nachdem die Prozedur abgeschlossen war teilten uns jeweils einer der Polizisten mit wie es nun weitergeht, das uns beiden erstmal ein Vorwurf gemacht wird da beide geschichten plausibel wären und das die Bussgeldstelle im Endeffekt entscheidet wer das Bussgeld bezahlt und somit die Schuld trägt.

Der Unfallgegner wurde dabei nicht müde mich selbst vor der Polizei als Lügner zu bezichtigen sowie auch meine Geschwister.

Gestern kamen nun die Anhörungsbögen der Polizei und der Unfallgegner rief bei mir zuhause an, wo ihm meine mutter mitteilte das ich noch auf der Arbeit wäre und mich abends bei ihm melden werde. Kurz darauf rief er mich dennoch auf der Arbeit an um mir wieder einzureden das ich eine Falschausage machen würde und das er nicht schuld sei und das er ja kein Fass aufmachen will wegen sowas aber wenn ich nicht zugebe das ich es war morgen direkt zum Anwalt geht usw.Er wäre wohl auch die Strecke nochmal abgefahren (er kommt aus der gegend dort) und die wäre da etwas abschüssig und er hätte fotos gemacht von kennzeichen au der autobahn die er auch als zeugen anführen könnte usw usw. Er war wohl auch schon bei seiner Werkstatt um sich einen Kostenvoranschlag machen zu lassen (800€ um sich die Stossstange machen zu lassen). Ich habe ihm gesagt das ich nicht von meiner Aussage abweiche da ich nichts zugebe das ich nicht getan habe und teilte ihm mit das wir morgen nochmal telefonieren können um nochmal in ruhe zu sprechen da ich ja auch grade auf der Arbeit bin.

Autounfall, Recht, Verkehrsrecht, Rechtsstreit, Auto und Motorrad
Kommt die Kfz Versicherung für einen Schaden auf, auch wenn eins Strafbefehl akzeptiert wird?

Hallo,

leider ist mir nach vielen Jahren unfallfrei und Nichtautofahrens vor ein paar Monaten ein Unfall passiert, dessen Folgen für mich nicht absehbar waren. Ich habe nun einen Strafbefehl bekommen, indem die Schadenshöhe (vom Unfallgegener? oder Polizei?) angegeben wurde, obwohl sich der Unfallgegener nicht bei meiner Versicherung gemeldet hat und durch meine Versicherung auch kein Gutachten erfolgte. Diese Schadenshöhe nimmt Außmaße an, die meines Erachtens nicht im Verhältnis zum Schaden stehen.

Meine Frage ist nun: Ich habe keine Rechtschutzversicherung und möchte die Verfahrens/ Bußgeldkosten so gerin wie möglich halten. Wenn ich nun den Strafbefehl ohne Widerspruch akzeptiere, bedeutet das dann auch, dass ich mit der angegebenen Schadenshöhe einverstanden bin??? Ich bin es nämlich ganz und gar nicht, aber ein Verfahren würde mich vermutlich mit Anwaltskosten, Gegengutachten wesentlich mehr kosten.

Kann meine Autoversicherung die Zahlung verweigern, weil ich den Strafbefehl akzeptiert habe oder muss eine Autoversicherung generell erstmal für einen Schaden aufkommen??? (Auch wenn sie danach vielleicht in Regress gehen könnte. Das ist erstmal egal)

Wenn der Unfallgegener nach dem abgeschlossenen Verfahren an meine Kfz-Versicherung herantreten würde - prüft diese dann auch deren Gutachten udn versucht den Schaden so gering wie möglich zu halten?

Vielen Dank für eure Antworten. Für mich ist das alles totales Neuland

Recht, Verkehrsrecht, Unfallflucht, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen

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