Abstellen eines Fahrzeuges auf einem Privatparkplatz?
Hallo ,
ich ziehe bald in eine neue Wohnung ein. Zu den Wohnungen gehören Parkplätze vor dem Haus die als Privatparkplatz ausgeschildert sind. Wiederrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt . Das heißt zu meiner Mietwohnung habe ich Anrecht auf die Nutzung eines der Parkplätze. Soweit so gut. Jetzt möchte ich aber mein abgemeldetes Fahrzeug dort hinstellen und mit einer Autoplane abdecken. Polizei sagt darf ich nicht es muss ein abgesperrter öffentlich nicht zugänglicher Bereich sein damit ich ein abgemeldetes Auto langfristig abstellen kann. Die Frau von der Stadtverwaltung sagt sie meint dass ich es darf. Was habt ihr so für Erfahrungen ? Ich danke schon mal
6 Antworten
Auch wenn die Fläche in Privatbesitz ist,
solange sie für jedermann zugänglich ist, zählt sie zum öffentlichen Verkehrsraum und dann darf ein nicht zugelassenes und damit auch nicht versichertes KFZ dort nicht stehen. Die Polizei hat also recht.
Von einem nicht-angemeldetem Fahrzeug können Gefahren ausgehen,
z.B. für die Umwelt, aber auch für Menschen.
Da ein nicht-angemeldetes Fahrzeug auch nicht versichert ist, wäre dann die Frage zu beantworten, kann der Besitzer einen möglichen Schaden begleichen?
https://www.blitzerblog.de/verkehrsstrafrecht/abgemeldetes-auto-auf-privatgrundstuck-arger-droht/
Grundsätzlich darf ein nicht angemeldetes Auto erst einmal nur auf umfriedetem Gelände abgestellt werden. Steht es auf einem Parkplatz an einer öffentlichen Straße, dann ist es unerheblich, ob der Parkplatz selbst Privatgrund ist oder nicht; das Abstellen des Fahrzeuges stellt dann eine Sondernutzung dar. Durch die fehlende Umfriedung wird der Parkplatz automatisch öffentlicher Verkehrsraum, auch wenn der PKW ansonsten nicht stört und mit Nummernschild auch immer dort gestanden hat.
Keine Garage? Nicht eingezäunt? Dann greift die Ruheversicherung schon mal nicht.
Dann darf es dort nicht abgestellt werden. Die Info von der Frau "von der Stadtverwaltung" ist also falsch.
Die Formulierung "nur auf privatem Grund abstellen welcher öffentlich nicht zugänglich ist" ist ausschlaggebend. Das wäre z.B. bei einem Stellplatz hinter einem mit einem Tor vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrenzten Grundstück der Fall.
Befindet sich der private Stellplatz direkt an einer Straße -> öffentlich zugänglich.
Frag doch einfach mal deinen Vermieter....
Auf Privatgelände darfst Du abstellen was Du willst, wenn es aber zum öffentlichen Raum gehört, mußt Du Dich wohl nach der Polizei richten - denke ich, weiß ich aber nicht ganz genau
Ich finde es echt unverschämt . Früher hat man es auf öffentlichen Parkplätzen nicht abstellen , hätte ich irgend wo Verständnis , wegen Störung usw.. Jetzt darf man es nicht mal auf gekennzeichneten Privatgrundstücken abstellen. Deutschland deine Gesetze.