Muss ich so eine hohe Regressforderung zahlen?

Guten Tag liebe Community,

Meine Name ist Vladislav, ich bin seit kurzen 21 Jahre alt geworden und habe vor kurzen mein Fachhochschulreife erlangt. Nach dem Fachabi habe ich im Okt 2016 einen Unfall während meines Liefer Mini Jobs gehabt, mit einem Transit , dabei habe ich den Schaden an meinem Wagen zu spät gesehen und wurde wegen Fahrerflucht angeklagt.

Ich war bereits vor Gericht und habe auch meine Geldstrafe von knapp 1000€ gezahlt. Nun nach 3 Monaten nach der Verurteilung habe ich Post von der Versicherung, der Firma erhalten für die ich gearbeitet habe. Diese verlangen nun eine Regressforderung, in Höhe von 2500,00 EUR.

Der Schaden beim Auto Betrag anscheinend 4400€, was ich nicht verstanden habe, aber so hinnahm. Jetzt beträgt der von der Versicherung Knapp 6000€. Ich habe den Schaden den ich verursacht habe nie gesehen und nur den am Transit gesehen, der nicht gerade groß war und so kann ich auch den Sachschaden nicht gerade verstehen.

Ich konnte die Geldstrafe vollkommen verstehen, aber jetzt nochmal 2500€ zu zahlen ist echt hoch. Vor allem für mich, einen Freiwillig Wehrdienstleistenden, der noch keine Ausbildung oder sonstiges hat.

Ich selber habe für so eine so Hohe summe gar kein Geld und weiß nicht wie ich dies handhaben soll.

Meine Frage ist kann ich die Regressforderung noch minimieren oder gar irgendwie Fallen lassen?

Versicherung, Verkehrsrecht, Fahrerflucht, Strafrecht, Straftat, Versicherungsrecht
Beschwerde einreichen wegen nicht bestandener Fahrprüfung?

Ich bin heute bei der praktischen Fahrprüfung durchgefallen, aus dem Grund, dass ich jemandem im Kreisverkehr (einspurig) die Vorfahrt genommen hätte. Allerdings war das so, dass das Auto im Kreisverkehr links von mir geblinkt hatte, ich also davon ausgegangen bin dass er den Kreisverkehr verlassen würde und deswegen bin ich gefahren. Das Auto ist aber weiter im Kreisverkehr gefahren, deshalb hieß es ich hätte ihm die Vorfahrt genommen, wurde sogar angehupt. Im Nachhinein meinte mein Fahrlehrer das Auto hätte links geblinkt im Kreisverkehr, das hatte ich aber nicht bemerkt weil ich sowas noch nie zuvor erlebt hatte, da man im Kreisverkehr sowieso nur recht blinken darf wenn man ihn verlässt, ansonsten ist das verboten.

In Deutschland ist die Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers (Blinken) beim Einfahren in den Kreisverkehr verboten, bei der Ausfahrt Pflicht; in Österreich und in der Schweiz ist das Blinken beim Einfahren nicht verboten, beim Ausfahren jedoch ebenso vorgeschrieben. Grund für das Blinkverbot ist, dass ein Fahrer B, der an der nächsten Einfahrt einfahren möchte, das Blinken eines vorher einfahrenden Fahrzeugs A missverstehen könnte als Signal, dass A vor Bs Einfahrt den Kreisverkehr wieder verlassen möchte, und deshalb selbst zu schnell einfährt

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kreisverkehr

Das heißt, der andere Autofahrer hat etwas falsch gemacht, was mich zum einfahren in den Kreisverkehr verleitet hat, kann ich Beschwerde einreichen

Verkehr, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein
Cannabisrezept und MPU/Führerschein könnt ihr mir helfen? Ich bin echt am verzweifeln!?

Ein freundlichen Guten Tag an euch Leser und Leserinnen! ;)

Ich bin neu hier im forum aber Ich quatsch mal nicht groß drum rum und komme mal schnell zu meiner Frage :D

Und zwar folgendes, Ich wurde vor einer etwas längeren Zeit (vor 5 Jahren) mit 19 mal mit Cannabis erwischt und musste damals Sozialstunden leisten, hatte auch zur damaligen Zeit meinen Konsum vor Gericht zugegeben (Habe dies genommen bzw. nehme es immer noch da es mir bei meinen chronischen Schmerzen sehr hilft). Ich hatte wohl bemerkt zu dieser Zeit auch noch keinen Führerschein! Nun habe ich dank der gesetztes Änderung in Deuztschland seit ca einem Monaten auch endlich ein Rezept dafür da mir andere Medikamente einfach nicht helfen und kann dies nun auch ganz legal konsumieren.

Vor drei Monaten habe ich mich für meinen Führerschein angemeldet und bissher lief es auch wirklich sehr gut, jetzt hatte ich allerdings am Freitag im Briefkasten ein schreiben, dass ich eine MPU mit 12 Monatigen abstinenz Nachweis erbringen soll, Aufgrund dessen, das ich damals mit Cannabis erwischt worden bin.

Aber da ich es ja jetzt ganz legal als Medikament verwende wäre doch die MPU überflüssig oder sehe ich das falsch??

Also zumindest die 12 Monate abstinenz, da ja jeder einzelne Drogentest von mir positiv ausfallen würde. Der Herr mit dem ich beim Verkehrsamt Telefoniert habe wollte mir scheibar dazu keine Auskunft geben (Er war scheinbar schon in Gedanken im Wochenende und auch generell sehr unfreundlich nachdem ich mein Rezept erwähnt habe -.-). Danach folgte von mir ein Anruf bei der MPU stelle und dort wurde mir jediglich gesagt, dass sie keine Beratende Funktion hätten und mir keine Auskunft geben können.

Nun zu meinen Fragen an euch :D

Wie seht ihr die Lage? Meint ihr ich werde nur das Ärztliche gutachten machen müssen ohne die Abstinenz Nachweise?

Wie soll ich eurer Meinung nach vorgehen?

An wen muss ich mich jetzt wenden?

Muss ich trotz dem Rezept überhaupt eine MPU machen?

Wie warscheinlich ist es generell das ich das Gutachten mit dem Rezept bestehen werde? Ich meine ich hatte und werde auch nie vorhaben mich bekifft hinter das Steuer zu setzten.

Bei wem sollte ich mich denn generell deswegen erkundigen? Denn alles was ich bisher gehört habe, ist das man mir dazu keine Auskunft geben kann/möchte -.-

Soll ich mir lieber meine Geduld und mein Geld sparen weil ich deswegen eh keinen Führerschein bekommen werde?

Ich bin echt ziemlich am verzweifeln, ich würde mich über ein paar ernst gemeinte Ratschläge/Tipps oder Anregungen von euch wirklich sehr freuen!!! Weil ich auch nach längerer Internetrecherche wirklich nichts wirklich hilfreiches gefunden habe. Schon mal recht herzlichen Dank im Vorraus:)

Auto, Rezept, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Drogen, Cannabis, Drogentest
Kann ich Anzeige erstatten, wegen Riskantem Überholmanöver?

Hallo liebe Leute, :) Ich bin m, 21

Ich bin Heute nach der Arbeit auf der Schnellstraße nach Hause gefahren.

Ich bin ganz normal die erlaubten 100km/h gefahren als aufeinmal von hinten ein ein schnell daherkommendes Auto kommt und nicht mal den Sicherheitsabstand einhalten kann (waren geschätzte 4-5 meter....)

Das ging so ein halben Kilometer weiter. So vor mir war dann eine kleine Kolonne hinter einem LKW, und sah das der hinter mir uns überholt aber ca 100 meter weiter kam der Gegenverkehr und er überholt einfach eiskalt 3 Autos und einen LKW.

Die vorderen zwei Autos mussten schon ausweichen, das der Idiot gefahrenlos überholen konnte. UND dann kommts noch... als er sich wieder normal eingeordnet hat, dauerte es nicht lange da hat er das selbe gemacht was er zuvor schon gemacht hat und es mussten wieder Leute ausweichen der Typ ist da sicher 130-140 gefahren....

HA zum Glück hab ich ne Autokamera im Auto die alles in HD filmt.. :) Darf ich mit der Aufnahme zur Polizei gehen und Anzeige erstatten?

Es gibt aber ein kleines Problem und zwar: Komme aus Österreich und die Dashcams werden dort nicht anerkannt. Naja schon aber Gerichtlich nicht! (Ich meine sowas hat im Verkehr gar nichts zu suchen! Es gibt doch schon genug Idioten auf der Straße. Ich finde er hat den Verkehr voll und ganz Behindert!

Oder was meint ihr? Sonst lernen die es ja nie!!!!

Sry bei möglichen Grammatikfehlern!

Verkehr, Verkehrsrecht, Anzeige, Regel, Strafe, Straße, Straßenverkehr
Abstandsverstoß, einspruch oder nicht?

Hallo,

gestern erhielt ich Post vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt in der mir ein Abstandsverstoß vorgeworfen wurde.

Ich hielt den erforderlichen Abstand von 61,0 m bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Mein Abstand betrug 25 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Toleranen zu meinen Gunsten berücksichtigt. (war auf der Autobahn)

Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz feststellbar.

Verkehrskontrollsystem VKS3.

Sanktionen:

Bußgeld in Höhe von 75 € sowie 1 Punkt

Ich kann mich nicht mehr an den vorgang an dem Tag erinnern, jedoch sieht man auf dem Blitzerfoto das hinter mir ein PKW war.

Ich habe keine Rechschutzversicherung, jedoch gibt es bei der ARAG die Möglichkeit rückwirkend eine Abzuschließen. Es wurde mir die Blitzerkanzlei empfohlen.

Nun wie ständen grob die Chancen dagegen anzugehen? ich habe bei der Behörde angerufen und gefragt ob es möglich ist das Video anzuschauen, da ich denke das ich durch Bremsen eine Verkehrsgefährdung durch den PKW hinter mir (sieht auf dem Bild dicht aus kann aber evtl täuschen) entstanden wäre. Der Beamte sagte direkt der Abstand des hinter mir fahrenden PKW wäre groß genug gewesen (wie kann er das direkt sagen ohne das Video in dem moment zu sehen?!) und das eine Einsicht nur in Bayern möglich wäre, sonst nicht. Ich sagte ihm ob eine überführung des Materials in mein Bundesland nicht möglich sei, worauf er sagte, ja, aber nur zu einer Gebühr von 12 € und er könne mir nicht versprechen das die Örtliche Polizeibehörde mir das Video auch vorspielen würde. Das hört sich halt alles so fragwürdig an und ich bin mir nicht sicher ob es sich lohnt dafür eine Rechtschutzversicherung mit sofortiger Kostenübernahme abzuschließen.... Ich spielte seid geraumer Zeit mit dem Gedanke, jedoch wollte ich erst warten bis meine Ausbildung abgeschlossen ist in einem Jahr und ich eine feste Stelle habe.

Info:Ich muss durch den Blockunterricht noch ca. 8 mal 800km auf der Autobahn zurücklegen dannach nicht mehr.

Ich hoffe ihr habt einen Rat für mich was ich tun kann,

Danke jedenfalls schonmal für im Vorraus :)

Strafe akzeptieren 100%
Einspruch einlegen und RSV abschließen 0%
Verkehrsrecht, Autobahn
Knöllchen wegen "Falschparken" bei Zeichen 314?

Hey Leute, ich hab heute ein Knöllchen an meiner Scheibe gefunden, als ich mich auf dem Weg nach Hause gemacht habe von der Schule.

Im Knöllchen heißt es: "Sie parkten bei Zeichen 314, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben. §13 Abs 1,2 §49 StVO; §24 StVG; 63.1 BKat" 10€ Verwarnungsgeld für den Mist.

Ich hab mich jetzt mal ein bisschen durch die Gesetzestexte gewühlt aber ich habe nichts von einer Parkscheibenpflicht gelesen, nur wenn das explizit ausgeschildert ist.

Ich hab jetzt eine Woche Zeit Das Knöllchen zu bezahlen oder mich schriftlich dazu zu äußern. Anzumerken ist, dass die Straße eine Nebenstraße ist, die vor meiner Schule herführt und, dass dort ganz normale Häuser und Wohnungen stehen. Durch ein Hin und Her bei Google Maps hatte ich das Glück, dass genau bei der Einfahrt in die Nebenstraße das Schild mit abgebildet ist. Auf der rechten Seite ist der Schülerparkplatz, aber dort parke ich kaum bis nie, da der fast immer voll ist (bin übrigens im letzten Jahr meines Abiturs auf einem Berufskolleg.

Auf dem Bild erkennt man genau, dass es nicht das Zeichen 314, sondern das Zeichen 315 ist. Ich sehe es deswegen auch nicht ein, das Knöllchen zu bezahlen.

Sagen wir mal, ich wäre jetzt im Recht und würde eine Äußerung dazu tätigen, an wen würde das Ganze denn gehen? Der Knöllchenkopf sieht so aus: Name meiner Stadt Der Oberbürgermeister (kein Name wirklich nur das) Rechtsamt + Straße Ruhender Verkehr PLZ + Ort 2 Personen mit Telefon und E-Mail

Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem helfen und mir sagen, ob ich oder das Ordnungsamt im Recht ist.

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Verkehr, Verkehrsrecht, parken
Vordrängeln auf Linksabbiegerspur an vorgelagerter Einmündung mit Ampel erlaubt?

Folgende Situation: ich fahre auf eine Kreuzung mit Ampelanlage zu und möchte links abbiegen. Ich fahre auf einer Linksabbiegerspur, rechts befindet sich eine Geradeaus-/Rechtsabbiegerspur. Ca. 50 m vor der Kreuzung mündet von rechts eine kleine Straße ein. Damit potenziell Fahrzeuge von dort auf meine Linksabbiegerspur einfädeln können, gibt es vor der Einmündung noch eine zweifeldrige Ampel (getrennt für die Linksabbieger- und die Geradeaus-/Rechts-Spur). Eine Schlange gibt es eigentlich immer nur auf der Linksabbiegerspur, die meisten auf der anderen Spur biegen vor der Kreuzungsampel rechts ab. Daher ist die zweifeldrige Ampel dort die meiste Zeit ausgeschaltet.

Die zweifeldrige Ampel vor der Einmündung für Linksabbieger schaltet auf rot, so dass ich stehen bleiben muss. Die Linksabbiegerspur vor mir leert sich, während die Ampel an der Kreuzung noch grün hat, bevor diese auch auf rot schaltet. Die Geradeaus-/Rechts-Spur hat freie Fahrt. Niemand möchte von der Einmündung einbiegen.

Hinter mir stauen sich zahlreiche Fahrzeuge. Von ganz hinten kommt ein Fahrzeug auf der rechten Spur, fährt unter der für seine Spur freigegebenen zweifeldrigen Ampel an der Einmündung vorbei und ordnet sich erst hinter dieser auf die dort leere Linksabbiegerspur ein. Er muss dazu keine durchgezogene Linie überfahren (lediglich der direkte Einmündungsbereich ist durch ein weißes Kreuz gekennzeichnet und muss frei gehalten werden).

In den Fahrzeugen hinter mir herrscht großer Unmut über den Vordrängler. Frage: darf der das? Ich habe vernommen, dass an besagter Stelle die Polizei öfters solche Fahrer angehalten habe, bin mir aber im Unklaren darüber, welche Verkehrsregel sie genau verletzen, denn sie überfahren kein Rotlicht und keine durchgezogene Linie. Wer weiß es?

Verkehrsrecht, abbiegen
Gelbe Karte vom Landratsamt erhalten, aber jetzt soll der Führerschein trotzdem entzogen werden. Ist das überhaupt legal und wie soll ich dagegen vorgehen?

Ich halte es kurz: Ich wurde vor 7 Monaten von der Zivilpolizei vom "abfahren" gehindert, da ich mich sozial für Flüchtlinge engagiere und zu diesem Zeitpunkt einen Schwarzen abgeholt habe. Der Polizei hat dies als Durchsuchungsgrund gereicht. (Überhaupt nicht rassisstisch /s)

Gefunden haben Sie ca. 0.5 Gramm Cannabis, welches ich gelegentlich konsumiere und aus eigener Dummheit leider mit im Auto geführt habe.. Kurz und knapp, Führerschein für 24h entzogen, zum Anwalt gegegangen und dadurch das ich polizeilich komplett Unbekannt bin und mir nie etwas zu Schulden kommen lassen habe eine "gelbe Karte" erzielt, da ich direkt im Anschluss zu einer Drogenberatungsstelle gegeangen bin, da mir mein Führerschein wichtiger als alles andere ist. Ich habe Ihn also für einen Monat im Sinne der "gelben Karte" abgeben müssen sowie die 500 Euro BTM, 250 Euro Verfahrenkosten zahlen müssen.

Ich fahre bereits seit 5 Monaten wieder Auto und heute dann der Schlag ins Gesicht: Brief vom Landratsamt mit dem Titel: "Anhörung vor Entziehung der Fahrerlaubnis" ?!?! Ich bin aus allen Wolken gefallen... Das Landratsamt möchte nun DOCH meinen Führerschein einziehen, obwohl ich mir absolut NICHTS nach diesem Vorfall zu schulden kommen lassen habe, geschweige denn meine Strafe bereits erhalten habe. Ich brauche dringend Hilfe wie ich weiter vorgehen soll, denn langsam bin ich mit meinen Nerven und meinem Geld am Ende.....

Auto, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, Führerschein, Rechte, landratsamt
Nachbar nötigt indem er den öffentlichen Parkplatz vor unserem Haus zustellt was kann man dagegen machen? Und Parken am Straßenrand auf der Hauptstraße erlaubt?

Ich wohne an einer Hauptstraße die durch unsere Ortschaft geht daher ist ständig auch mit starken Verkehr zu rechnen. Wir haben 3 Autos davon können wir 2 in die Garage stellen eins wird draußen auf den markierten Parkplätzen abgestellt. Alle 3 Autos werden aktiv verwendet. Da die Häuser relativ wie Reihenhäuser aneinander gebaut sind ist auf der Straßenseite nicht viel Platz vor der eigenen Haustür. Wir haben einen Markierten Parkplatz vor der Haustüre der sehr praktisch fürs be- und entladen ist wenn man einkaufen geht oder spazieren. Nur das Problem unser Nachbar parkt diesen mit seinem Geschäftsauto Dauerzu! Und da der Platz so gering ist und es nur zu umständen kommt vor der Garage zu parken weil dann keins der 2 Autos weder raus noch rein kann brauchen wir eine Lösung. Das Ordnungsamt war schonmal keine Hilfe. Und zu sehen wie Vernarrt unser Nachbar darin ist diesen Parkplatz zu belegen ist schon irgendwie Krank Weil! Man wirklich bemerkt wie er 24/7 den Parkplatz beobachtet wenn mal einer von uns es geschafft hat ihn zu belegen und dann sofort sein Wagen drauf stellt oder wie erst neulich wenn er Arbeiten muss sein Geschäftswagen runterstellt und irgendein anderes Auto draufstellt hauptsache keiner von uns kann drauf! Das unverschämte daran ist das er wirklich bis zu 2 Wochen nonstop den Parkplatz belegt und dann erst wieder das Geschäftsauto bewegt um 4 Tage Kurzarbeit bei Siemens arbeiten geht. Ungefähr 50 Meter entfernt sind mehrere markierte Parkplätze die in der woche nur abends halbvoll belegt sind und erst am Wochenende mal vollbelegt sind wo er genauso parken könnte wo es wirklich Niemanden stört weil die Parkplätze an einem Zaun entlang gehen. Ich zu meinem Teil parke mein Auto immer hintem am Zaun um meinen Eltern die Garagen frei zu lassen, da meine Mutter jeden Tag mit den Hunden rausfährt um spazieren zu gehen und mein Vater sehr aktiv im Beruf ist und ständig Werkzeug und Arbeitsmaterial be- und entladen muss hätte ich auch keine Lust weiter weg als nötig von der Haustür parken zu müssen. Noch dazu hat unser Nachbar in der Haus Länge mehr Fläche an der Straße als wir und könnte somit auch problemlos bei sich parken. Da nur wiederrum ist das Problem das man nicht auf Gehwegen parken darf außer sie sind als Parkfläche markiert trotz das unsere Gehwege wirklich breit sind also man kann locker das komplette auto draufstellen und es ist noch genug Platz für Kinderwägen und co. Das Ordnungsamt hat uns einen Tipp zugeflüstert das wir einfach bei ihm parken können nur am Straßenrand und nicht auf dem Gehweg und es wäre vollkommen erlaubt nur würde der Verkehr ziemlich am Rad drehen jedes mal abzubremsen um das Hinderniss bei erst freiem Gegenverkehr überwinden zu können. Was wiederrum auch nicht schlecht wäre weil die wirklich allesamt durchrassen wie blöd und unser netter Ortsvorsteher gegenüber keinen Blitzer haben möchte. Mit dem Thema kämpfen wir über ein Jahr und es wird nur schlimmer also bin ich sehr Dankbar für jede Hilfe!

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Verkehrsrecht, Nachbarn, parken, Straßenverkehr, Streit
Fahrradfahrer ausgebremst, was kann auf mich zu kommen?

Hallo liebe Community, letztens ist mir ein unangenehmer Zwischenfall passiert. Ich war auf dem Weg zu einem Parkplatz der parallel zu einer großen Hauptstraße verlief. Um zur Parkplatz Einfahrt zu gelangen, musste ich kurz über den Fahrrad Radweg fahren. Dies war rechtens, darüber zu fahren stellte perse keine illegale Aktion da. Die Einfahrt zu diesem Parkplatz war auch relativ schmal, mit möglichem Gegenverkehr konnte gerechnet werden. Soviel zur Ausgangssituation

Auf der Rechten Seite der Hauptstraße parkten überall Autos, sodass ich keinen Einblick auf den Fuß/Radweg hatte, daher fuhr ich bis zur Sichtlinie ran und erkundigte mich das keiner unmittelbar kam und rollte über den Fahrrad Fußweg (ca 3-4 kmh). Als ich dann reinfahren wollte hörte ich plözlich ein wildes Klingeln und ein Fahrradfahrer schnautzte mich an ca. auf Höhe meines Beifahrer Türgriffs. Ich drehte meinen kopf um und hob die Hand als Entschuldigungsgeste und wollte das Fenster öffnen um mich zu entschuldigen, da ich ihm ja die Vorfahrt genommen hatte. Der Herr war aber schon so in Rage, dass er mich nur anbrüllte "jetzt fahr du A**loch". Also fuhr ich. Als ich dann auf dem Parkplatz stand schrie er mich nochmal im Vorbeifahren an.

Ich weiß nicht ob er mein Nummernschild notiert hat, aber sollte ich nun angezeigt werden, muss ich damit rechnen, dass mein Verhalten ne gefährdende Vorfahrtsverletzung darstellte? An sich bin ich der Meinung, dass er mit ausreichend Abstand gesehen hat, dass ich kurzzeitig seinen Radweg blockiere und er genug Zeit hatte um kontrolliert zu bremsen, da ich den Radfahrer ja nicht vor mir gesehen hab, sondern erst ein paar sekunden später, als er an meiner Beifahrer Tür stand.

Allerdings höre ich viel von Autohassenden Radfahrern und seine Reaktion auf meine Entschuldigungsersuche ließen auch nicht darauf schließen, dass er versöhnlich war. Daher meine Frage, kann daraus sogar eine verwährte Vorfahrt mit Gefährdung draus werden, oder gar was noch schlimmeres was zur Strafanzeige führt?

Verkehrsrecht, Rechte

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