Auto parken gegenüber der Einfahrt meines Nachbarn?

Hallo, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus wo wir nur 2 Parkplätze gestellt bekommen (meine Eltern parken da) und ich muss dann mein Auto auf der Straße gegenüber der Einfahrt meines Nachbarn parken. Info: Die Straße ist gute 6m breit, die Autos kommen einfach mit einem guten Abstand an meinem Auto vorbei (wohne in einem relativ neuem Dorf wo die Straßen relativ normal breit sind) und der Stellplatz meines Nachbarn ist 2 Pkws breit wenn nicht auch ein Stück breiter also er kommt locker da raus und da ist auch kein Zaun wo er Probleme haben könnte. Nun regt sich mein Nachbar ständig darüber auf dass ich vor seiner Einfahrt parke und macht mich auf seine an die Hauswand angebrachten Schilder aufmerksam „Die Einfahrt bitte freihalten, auch gegenüber“. Hat er dann ein Recht auf den gegenüberliegenden Straßenrand nur weil er jetzt da ein Schild dran gemacht hat wo auch nur bitte steht? Seit 2 Tagen hat er nun seine Autos vor seiner Einfahrt geparkt so dass ich gezwungen bin am anderen Ende der Straße zu parken ( was ich sehr kindisch finde, ich bin 19 und er um die anfang 40 ist) weil ich ja sonst die Straße zuparken würde. Ist das nicht auch irgendwie rechtlich nicht korrekt wenn er anderen die Parkmöglichkeiten wegnimmt wenn er doch welche zu Verfügung hat? Wenn ich mein Auto wieder da hinstelle wenn er arbeiten muss kann er dann mit dem Ordnungsamt bzw. Polizei ankommen und würde er durchkommen? Also die draße ist wirklich sehr breit. Vielen Dank im Voraus!

Auto, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, einfahrt, Nachbarn, parken, Streit, Auto und Motorrad
Strafzettel wegen Parken auf Gehweg obwohl ich im Auto saß?

Ich habe ein Schreiben mit der Post bekommen mit einem Verwarngeld von 20 € wegen Parken auf dem Gehweg. Zudem sei jedoch gesagt: 1) Es ist weder ein Park- noch Halteverbotsschild, noch Zeichen der Feuergasse o.Ä. vorhanden. 2) der Gehweg ist megabreit. ich habe keinen gestört, behindert oder Fußgänger mussten wegen mir vom Gehweg weichen oder mein Auto umgehen. Ich stand auch nur mit 2 Rädern drauf. 3) Ich saß als Fahrer die ganze Zeit (ca. 5 min) im Auto und hätte ohne weiteres jederzeit wegfahren können 4) der Ordnungsbeamte hat mich klammheimlich fotografiert und mir den Strafzettel per Post zukommen lassen. Er war nicht fähig, mich gleich vor Ort aufmerksam zu machen oder wie üblich das Knöllchen an die Scheibe zu hängen, wie man es sonst so macht...

Heute war ich auf der Gemeinde, um mir das Foto zeigen zu lassen. Die hatten dann plötzlich ein EDV Problem und konnten mir es nicht zeigen. Mir wurde gesagt, ich bekäme es per email. Den ganzen Tag kam jedoch nichts.

meine Fragen:

a)Gilt es als Parken, wenn der Motor läuft und ich als Fahrer das Auto gar nicht verlasse?

b)muss der Beamte den Zettel nicht an die Scheibe hängen?

c) was ist, wenn der Beamte privat unterwegs war und gar nicht im Dienst und einfach jedes falschparkendebAuto mit seinem Handy fotogarfiert, um dann im Nachhinein Strafzettel per Post zu verschicken? ist das rechtens?

d)da ich das Bild noch nicht gesehen habe, werde ich auch nicht bezahlen. wenn jedoch die Zahlfrist verstreicht, kostet es mich noch mehr, da dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.wenn die aber kein Foto vorweisen können, haben sie auch keine Beweise mehr. was also tun?

e)kann mir meine rechtsschutzversicherungnda raushelfen oder bleibe ich so oder so auf den Kosten sitzen?

Recht, Verkehrsrecht, Auto und Motorrad
Anzeige wegen Fahrerflucht ohne Schaden?

Hallo ihr lieben,

Wir kamen am Montag zurück aus dem Urlaub, wollten einparken, ließen das Auto reinrollen statt im Rückwärtsgang reinzufahren und dann haben wir das Auto hinter uns leicht gestoßen.

Geparkt und ausgestiegen stellten wir keinen Schaden fest, nicht mal einen Kratzer ... Nur dass die Kennzeichenhalterung leicht gebogen war aber das hätte auch vorher schon sein können.

Jemand hatte uns gesehen und drohte die Polizei zu rufen wenn wir jetzt gehen würden. Ich hatte es auch für die richtige Idee gehalten aber mein Freund war müde und meinte es sei ja nichts. Wir haben dann ca 20 Minuten gewartet und mein Freund einen Zettel auf dem Auto hinterlassen, das wir keinen Schaden feststellen konnten und wenn etwas sein sollte ihn der Kfz Besitzer anrufen kann.

Es kam erstmal nichts und nun stellt sich raus das der Mann auf dem Balkon der uns zusah den Zettel nahm und uns bei der Polizei anzeigte wegen Fahrerflucht..

Die haben sich schon gemeldet und haben wohl auch Fotos gemacht von beiden Autos ( da der Mann vom Balkon sie ja gerufen hatte ) und nun kriegt mein Freund ein " Formular ".....

Er hat schon ein paar Punkte in Flensburg wegen Geschwindigkeitsübergrenzung aber er hat noch nie einen Unfall gehabt, sei geflüchtet oder sonst etwas ...

Was kommt auf ihn zu? Inwiefern droht eine Strafe?

Kennt sich jemand mit dieser Art Formular aus? was sollen wir tun..?

LG

Auto, Versicherung, Recht, Verkehrsrecht, Fahrerflucht, parken, Auto und Motorrad
Rotlichtverstoß für meinen Sohn übernehmen?

Hallo,

zuerst die Situation:

  • Fahrer: Mein Sohn (18 Jahre, Probezeit, keine Vergehen bisher)
  • Halter: Ich (61 Jahre, keine Punkte)

Mein Sohn wurde vor 2 Wochen an einer roten Ampel geblitzt. -> Gestern kam ein Anhörungsbogen an mich adressiert: 132 BKat + deutliches Foto meines Sohnes.

Auch wenn es ein einfacher Rotlichtverstoß ist droht meinem Sohn neben dem verdienten Bußgeld jetzt ein Aufbauseminar, welches ich ihn gern ersparen würde.

Ich habe mich schon in diversen Foren/Artikeln eingelesen, jedoch nicht alle Antworten gefunden. Daher meine beiden Fragen:

  • Besteht die Möglichkeit, dass ich mich selbst im Anhörungsbogen beschuldige, ohne rechtliche Konsequenzen ?
  • Im Bogen steht, dass davon ausgegangen wird, dass ich der Fahrer bin. Wenn ich nun gestehe, vergleicht die Behörde trotzdem Pass- mit Blitzerfoto ? Daran würde die Sache nämlich höchstwahrscheinlich scheitern, da aufgrund des Altersunterschiedes klar zu erkennen ist, dass es sich nicht um dieselbe Person handelt.

Ich möchte zum Schluss noch einmal klarstellen, dass ich/wir nicht versuchen das Bußgeld zu umgehen, sondern nur verhindern wollen, dass mein Sohn zusätzlich 300-500€ für ein lächerliches Aufbauseminar zahlen muss. Er hat seine Lektion gelernt, glaubt mir. Daher würde ich gern auf "Er hat es verbrochen, er muss es ausbaden." Kommentare verzichten.

Danke im Vorraus.

Verkehrsrecht, Bußgeld, Aufbauseminar, Blitzer, Probezeit, Anhörungsbogen, rote Ampel, Auto und Motorrad
Fahrerlaubnisprüfung durchgefallen, Gründe banal und auf Prüfungsangst zurückzuführen (weitere Informationen unten) was tun?

Ein bekannter von mir viel heute durch seine Fahrerlaubnisprüfung. Er leidet an schwerer Prüfungsangst, die als psychische Krankheit klar definiert ist (icd 10; F40 & F41). Die Gründe wurden ihm zwar genannt, waren aber weder äußerst gravierend, noch nachvollziehbar (Hauptgrund: ein Hindernis in Form eines Autos auf einer engen Straße, welches angeblich mit zu wenig Seitenabstand passiert worden ist. Fahrlehrer griff unnötigerweise auch panisch zum Lenkrad, berührte dieses jedoch nicht und es kam zu keinem Zeitpunkt zu einer Gefährdung von Mensch oder Objekt. Desweiteren konnte das Hindernis nur eng passiert werden, da man sonst überflüssigerweise den gesamten Gegenverkehr blockiert hätte). 

Andere ausgesprochen banale "Fehler", die man eigentlich nicht mal so nennen kann, sind schlicht und ergreifend auf die Angst (nicht nur normale Nervosität, sondern wie bereits beschrieben, tatsächliche Prüfungsangst) zurückzuführen. 

Von der wirklich ungünstigen Situation, die letztendlich kurz vor Ablauf der eigentlichen Prüfungszeit zum Abbruch der Prüfung geführt hat, abgesehen, stellt sich mir die Frage, ob nicht von Anfang an die enorme Angst und somit Einschränkung des Prüflings besonders hätte berücksichtigt werden müssen, schließlich ist dies auch in Schulen und Universitäten der Fall, wenn man diese Nachweisen kann. Beispielsweise müssen dann andere Prüfungssituation gegeben oder individuelle Lösungen gefunden werden. Wie könnten diese in dieser Situation aussehen?

Desweiteren stellen sich mir die Folgefragen ob man nun auch die Kosten für die Prüfung (bzw. für die nächste Prüfung) wegen der Nichtbeachtung der Krankheit erstattet bekommen kann und in wie fern es klug ist, unter Anbetracht dessen vorzugehen, da sich ja beispielsweise ein Prozess vor Gericht (sollte es dazu kommen) sehr ziehen kann. 

Auch wenn die Situation sehr speziell zu sein scheint, hoffe ich, dass alle Punkte verständlich sind und zu hilfreichen Antworten führen können.

Vielen Dank bereits im Vorraus!

Schule, Geld, Prüfung, Angst, Recht, Verkehrsrecht, Gericht, Phobie, psychische Erkrankung, Prüfungsrecht
Darf die Stadt unbegrenzt und nach Belieben Parkplätze ersatzlos streichen?

Hi,

folgendes Problem besteht:

Ich wohne in einer schon zu den etwas größeren Städten zählenden Stadt mit etwa 250000 Einwohnern.

Hier sind nach Umbaumaßnahmen und dem Aufstellen von absolute Halteverbotsschildern für drei benachbarte Straßen ca. 100 Parkplätze ersatzlos gestrichen worden. Bereits zuvor fand man abends hier meist keinen Parkplatz bzw. musste irgendwo quer oder auf dem Fußweg parken.

Dürfen die das einfach so machen? Im Moment stehen trotz der Schilder ca. 20 Fahrzeuge im absoluten Halteverbot mit einem kleinen Zusatzschild mit dem Aufdruck "Feuerwehrzufahrtsstraße"; darunter auch mein Fahrzeug. Leider hätte ich ansonsten mindestens einen km entfernt parken müssen. Einmal wäre das natürlich kein Ding - aber nicht auf Dauer. Vor allem ging es 16 Jahre ohne das Parkverbot, obwohl baulich nichts verändert wurde und die Straße auch zuvor bereits zu einem Linde-Betrieb, auf dem eine Menge Gasflaschen herumstehen. Außerdem ist es so, dass - solange man weit genug rechts parkt - die Feuerwehr problemlos hindurch kam.

Für mich sieht es auf Dauer so aus, dass ich entweder wegziehen muss oder klagen muss oder die Zeit abwarte, da an jener Stelle in Kürze der "kleine Weg" zur größten Durchfahrtsstraße der Stadt umgebaut werden soll. Könnte das vielleicht der Grund sein, damit die parkenden Autos bei den Umbaumaßnahmen nicht stören oder damit sich die Bewohner jetzt schon daran gewöhnen, dass keine Parkplätze da sind und dann nicht die Bauarbeiter und co bei ihrer Arbeit mit Fragen und Beschwerden stören?

Was würdet ihr machen? Auch wenn ich absolut keine Lust auf irgendwelchen Gerichtsstreit habe, bin ich tatsächlich am überlegen, einen Anwalt aufzusuchen und zu klagen, falls dies möglich wäre.

Ich weiß, dass man bei Neubauten eine gewisse Anzahl an Parkplätzen mit einplanen muss. Aber ich finde keine Informationen dazu, wie es bei Bestandsbauten aussieht bzw. wie es mit ersatzloser Streichung von Parkplätzen aussieht. Ich weiß nur, dass bei den letzten Umbaumaßnahmen in einer benachbarten Straße 20 bis 30 Parkplätze weggefallen sind und dies zu einer Menge Beschwerdeschreiben führte. Und bei den 100 Parkplätzen sind ca. 100 Leute dazu gezwungen, täglich einen km entfernt zu parken oder einfach im Parkverbot zu stehen.

Was kann man tun? Am besten die Schilder absägen ;)

Recht, Verkehrsrecht, Parkplatz, Auto und Motorrad
Parkscheibenpflicht-Schild aus Papier gültig?

Hallo,

folgende Situation: Mein Vater hat heute ein Paket zur Post gebracht. Dafür hat er auf einem Parkplatz von der Post geparkt, beim Parkplatz ein Schild mit dem riesigen P mit blauem Hintergrund, da drunter ein Schild, dass man eine Parkscheibe braucht. Dieses Schild allerdings aus Papier in Klarsichtfolie, mit Kabelbinder an dem Pfosten angebracht, wo auch das Parken-Schild ist. Das Parkscheiben-Schild zu dem Zeitpunkt allerdings umgeknickt durch den Wind und total verregnet, sodass es gar nicht erkennbar war.

Dann geht mein Vater zur Post rein und kommt keine 2 Minuten später wieder raus und sieht eine Politesse von seinem Auto weglaufen. Auch Ansprache meint sie nur "Ja, Sie haben mich doch gesehen, legen Sie nächstes mal einfach nur eine Parkscheibe aus" und läuft weg. Mein Vater hatte sie übrigens nicht gesehen. Das Schild mit der Parkscheibenpflicht war nun nicht mehr umgeknickt, allerdings durch den Regen immer noch nicht sehr gut lesbar, aber erkennbar.

Jetzt die Fragen:

  1. Ist ein Schild aus Papier überhaupt wirksam?
  2. Ist es bei solchen (umgeknickten) Schildern so wie bei eingeschneiten Geschwindigkeitsbegrenzungen, sprich, es war nicht lesbar, also kann man nichts dran ändern, bzw. man kann dafür nicht belangt werden?
  3. Ich gehe davon aus, dass es nicht die Pflicht der Politesse ist zu warten oder? Dass es extrem dreist ist, wenn er sieht, dass er zur Post rein geht und weiß, dass er in 2 Minuten wieder draußen ist, dann einen Strafzettel zu verteilen ist wohl klar, aber das ist wohl so "in Ordnung oder"?

Kann er also irgendwas machen oder ist das so alles okay und es lohnt sich nicht, dagegen zu widersprechen?

Auto, Recht, Verkehrsrecht, Gesetz, parken, Parkrecht, Verkehrsschild, Parkscheibe, Auto und Motorrad
Darf ich hier parken? Unerlaubt Strafzettel?

Am Anfang der Straße steht nach einer Kreuzung "Zeichen 283-10: Absolutes Haltverbot (Anfang), Aufstellung rechts". Ich habe am anderen Ende der Straße geparkt. Meines Wissen nach muss für die Gültigkeit des Haltverbotes am Ende der Straße "Zeichen 283-20: Absolutes Haltverbot (Ende), Aufstellung rechts", dieses fehlte aber.

https://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/darf-ich-hier-parken-unerlaubt-strafzettel/0_big.png?v=1516478612399"/>

Bild: An den grünen Stellen parkten Autos, ich auch. Das rote Kreuz soll die Stelle verdeutlichen, an der das Schild fehlt.

Wurde mir nun also unerlaubt Falschparken vorgeworfen, da das Haltverbot eigentlich nicht richtig beschildert ist und somit auch ungültig ist?

EDIT: 

wikipedia.org/wiki/Haltverbot :

Gültigkeitsbereich der Zeichen 283 und 286

Mangels definiertem Beginn (Zeichen 283-10 Haltverbot oder 283-50 Beginn des Haltverbots) der Verbotsstrecke eines Haltverbots ist ein rückwärts weisendes Schild (Zeichen 283-20 Ende des Haltverbots) für sich allein rechtsunwirksam und muss daher nicht beachtet werden (BVerwG DAR 1975, 250 und VRS 49, 306; BayObLG VerkMitt. 76 10; OLG Hamm VRS 50 469; KG Berlin VRS 47 313)

Das trifft nicht ganz auf meine Situation zu, aber vielleicht kann man das auch andersrum deuten?

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Auto, Verkehr, Deutschland, Recht, Verkehrsrecht, Bußgeld, Ordnungswidrigkeit, Parkplatz, Schild, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
unbeabsichtigt zu Langsam gefahren , Nötigung?

`Liebe Leser , ich hätte da mal eine frage. Es geht darum das ich Gestern mit dem Auto auf dem Heimweg war , plötzlich kam ein 50ger Schild + Baustellen schild. Da dachte ich mir dann ok runter vom gas und fuhr so 65 gemütlich vor mich hin. Ich weis das 65 keine 50 sind aber es war lediglich auf der rechten seite ein paar Leitpfosten , was dann wohl als Baustelle ausgelegt wird ... naja schlieslich kamm nach ein paar Hundertmetern das nächste 50ger schild also fuhr ich mit gleicher Geschwindigkeit weiter. nach kurzer zeit wurde ich auch dann auch vom ersten Auto Überholt und dies war sehr knapp mit dem Gegenverkehr, Ich dachte mir da nur hm ok soll er machen. schlieslich gab ich dann etwas mehr gas soauf 80 da ich mir dachte hier kann nicht mehr 50 sein wenn die es so eilig haben .. trotzdem überholte mich dann auch der 2 wagen und guckte aber sowas von angepisst in mein Auto....... Nun stellte sich mir halt raus, das ich wohl geträumt haben muss und nach der Baustelle wohl doch nicht mehr 50 waren sondern wieder 100, hab ich mich den damit strafbar gemacht das es durch mich zu einen Gefährlichen Überholmanöver kam. ich hatte mich auch gewundert da keine Baustelle mehr da war aber hatte die 50 noch im Kopf..... man mich hier nun wegen Nötigung §240 Stgb Anzeigen? ich finde im Internet nur den Busgeldkatalog mit folgendem Tatvorwurf Sie fuhren ohne trifftigen grund zu langsam und Behinderten somit den Verkehrsfluss ( 20) Euro Busgeld. Ich wollte ja die anderen nicht Nötigen sondern dachte mir halt nur das 50 ist ...

Auto, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Bußgeld, Anzeige, Bußgeldkatalog, Ordnungswidrigkeit, Straßenverkehrsordnung, Nötigung im Straßenverkehr, Auto und Motorrad
Fotografieren mit Fotoapparat beim Autofahren. Strafbar?

Hallo.

Ich wurde beim Autofahren von der Polizei angehalten, weil ich mit einem Fotoapparat fotografiert habe. Ich soll nun 100 Euro Strafe zahlen + 1 Punkt.

Dazu habe ich folgenden Widerspruch verfasst, und würde gerne wissen, ob jemand Verbesserungsvorschläge dazu hat …

>>>> 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerspreche hiermit dem Vorwurf einen Verstoß gegen § 23 1a begangen zu haben.

Begründung des Widerspruchs:

1.)

§ 23 1a) bezieht sich insbesondere auf multifunktionale Kommunikationsgeräte, also Smartphones und ähnliche Geräte.

Hierzu zitiere ich § 23 1a)

"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation,

Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn …"

Ich habe während der Fahrt kein Gerät genutzt welches in diese Kategorie einzuordnen wäre.

Ich habe für das Foto einen herkömmlichen Fotoapparat verwendet, welcher nicht der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist.

Daher ist ein Verstoß gegen § 23 1a grundlegend nicht zutreffend.

2.)

Das Gericht betont, dass auch das Fotografieren mit einem Smartphone / Mobilfunktelefon verboten ist. (Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 28.12.2015, 2 - 86/15 (RB), 2 - 86/15 (RB) - 3 Ss 155/15 OWi) Es ist jedoch nicht verordnet, dass das Fotografieren generell verboten ist, sondern das Verbot bezieht sich speziell auf das Fotografieren mit multifunktionellen Mobilfunktelefonen.

Das Gericht begründet dieses Verbot damit, dass bei einem Smartphone die Bedienung eines Multifunktionsmenüs zum Fotografieren erforderlich ist, wodurch der Fahrer zu lange vom Verkehr abgelenkt wird.

Bei dem von mir genutzten herkömmlichen Fotoapparat wird der Auslöser jedoch lediglich durch einen analogen Knopf am äußeren Gehäuse betätigt, ohne jedes Multifunktionsmenü. Die Bedienung des Auslösers erfordert keinen Sichtkontakt zum Gerät. Die Bedienung des Fotoapparats lenkt die Sicht vom Verkehr also nicht einmal für eine Sekunde ab.

Nach Drucksache 424/17 zu §23 a) sind die Bedienung von nicht der Fahrt zugewandten Tätigkeiten, die weniger als eine Sekunde von der Sicht zum Verkehr ablenken, zulässig.

Daher ist ein Verstoß gegen § 23 1a grundlegend nicht zutreffend.

Fortsetzung im Kommentar ...

Handy, Recht, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung
Kostenvoranschlag von Versicherung massiv gekürzt, was tun?

Hallo Leute,

vor kurzem ist mir jemand in meinen Ford (Baujahr 2001) gefahren. Der Schaden war mäßig hoch und ich habe mir einen Kostenvoranschlag im Autohaus Ford besorgt. Dieser Betrag beläuft sich auf 1505,49€ Brutto (1265,12€ Netto). Da der Schaden an der Stoßstange zwar sichtbar ist, jedoch nicht zwingend repariert werden muss, hatte ich eine fiktive Abrechnung in Erwägung gezogen (Auto soll nicht repariert werden).

Jetzt bekam ich einen Brief von der "Continentale AG". Zunächst einmal wurde die Mehrwertsteuer abgezogen, was bei einer fiktiven Abrechnung ja auch korrekt ist, da diese Kosten ja nicht anfallen. Allerdings heisst es nun: 1265,12€ Netto und dann weiter: "Abzüge gemäß Prüfbericht: 468,89€". Wodurch mir letztendlich (mit 25€ Nebenkosten) noch 821,21€ Entschädigung zustehen würde.

Begründet wird das u.a. mit einer "kostengünstigeren und mindestens gleichwertigen Referenzwerkstatt".

Weiterhin heisst es: "Folgende Ersatzpositionen (Halter Stossfänger V) ist anhand der Bilder nicht nachvollziehbar: Ersatzteile - 204,82 EUR

Die Erneuerung (Stossfänger V) ist anhand der Bilder nicht nachvollziehbar. Hier ist eine fachgerechte Instandsetzung möglich. Entsprechende Instandsetzungs- und Lackierzeiten wurden berücksichtigt: Ersatzteile - 421,20 EUR Arbeitslohn - +15 AW = +157,13 EUR"

Mir wurde also letztlich fast 50% gekürzt und das möchte ich nicht akzeptieren! Kennt sich jemand damit gut aus und kann mir sagen welche Schritte ich als nächstes einleiten sollte?

Vielen Dank, Mendo353

Auto, Verkehrsunfall, Unfall, Verkehr, Versicherung, Recht, Verkehrsrecht, Unfallversicherung, Kostenvoranschlag, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen

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