Notarvertrag Grundstück- /Hauskauf, Ehepartner, Unterschiedlich Eigenkapital

Hallo Forum,

wir stehen kurz davor ein Grundstück zu erwerben und darauf ein Haus zu bauen.

Das Grundstück wird uns über eine „Gesellschaft zur Grundstücksverwertung“ einschl. einer Pauschale (Eingabeplanung, eines Doppelhauses, Gebühren, Abrisskosten des Altbestands usw.) verkauft.

Parallel wurde von dieser Gesellschaft bereits eine Ausschreibung verschickt und ein Generalübernehmer gefunden, der das Haus zum Pauschalpreis baut.

Es handelt sich also um 2 Verträge: 1. Grundstückskauf 2. GU Vertrag Hausbau

Soweit so gut. Das Grundstück/ Haus will ich zusammen mit meiner Frau erwerben.

Nun zur Fragestellung:

Meine Frau und ich haben sehr unterschiedliches Grundkapital. D.h. Meine Frau gar keines , ich aber kann ca. ein Drittel der Gesamtkosten mit einbringen. Der Restliche Betrag wird über eine gemeinsame Finanzierung jeweils zur Hälfte aufgenommen.

Wir haben keinen Ehevertrag – sind somit eine Zugewinngemeinschaft.

Wie kann ich nun die Höhe meines Eigenkapitals so im Vertrag verankern, damit im Falle einer Scheidung die Anteile richtig berechnet werden können. D.h. sowohl während einer laufenden Finanzierung als auch nach deren Ende.

Ist es richtig, dass diese Anteile in den Notarvertrag gehören, der allerdings ja nur das unbebaute Grundstück betrifft !??! (Der Vertrag zum Hausbau findet ja nicht bei einem Notar statt). Wird beim Verkauf bzw. bei einer Scheidung nur der Notarvertrag des Grundstücks durchleuchtet und die darin verankerten Anteile gelten sowohl bebaut als auch unbebaut.

Da das Grundstück natürlich viel weniger Kostet wie das Grundstück einschl. Haus müssten sich diese Anteile dann Prozentual auf die Gesamtsumme beziehen ??

Wie sollen wir denn am besten Vorgehen oder haben Sie eine ganz andere, viel bessere Lösung für uns?

Danke schon jetzt für die HILFE.

Vertrag, Ehe, Eigenkapital, Grundstück, Notar, Unterschied

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