Kein Nachhauseweg nach der Schule?

Hallo zusammen,

ich wohne in Baden Württemberg.

Vor kurzem hat sich bei uns der Busfahrplan geändert. Das Problem ist nun, dass ich nach dem Unterricht nicht mehr mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln Nach hause komme.

Ich habe bis 14:45 Unterricht.

Meine Schule ist 26km von meinem Haus entfernt (nächstgelegene Realschule).

Mit viel Umsteigen und wartezeit brauche ich etwa 5h nach hause, was die doch nicht ernst meinen können (aber es ist wirklich der einzige Weg).

Meine Mutter arbeitet bis 19 Uhr also funktioniert das Elterntaxi auch nicht.

Es gibt nur einen anderen den ich kenne, der in die gleiche Richtung muss, seine Mutter arbeitet jedoch auch. Somit fällt die Fahrgemeinschaft ebenfalls weg.

Ich hab jedoch auch Schulpflicht, also kann ich ja nicht einfach schon um 12:45 gehen, nur weil da der letzte richtige Bus zu mir fährt.

Ich habe aktuell keinen Führerschein für ein eigenes Fahrzeug und auch nicht genug Geld parat um Spontan einen zu machen.

Welche Möglichkeit habe ich denn jetzt, dass ich nach der Schule noch Nach hause komme? 3 Tage die Woche Nachmittags 5h Busfahren und erst gegen 20Uhr zuhause zu sein, kann doch so nicht genehmigt sein.

Busunternehmen hat angegeben, dass die Linie nicht genug genutzt wurde und daher eingestellt wurde, da sie sich wirtschaftlich nicht rentiert.

Mein Lehrer sagt, dass ich nicht früher gehen kann, weil es gibt ja ein Weg nach hause (5h Bus)

Kann mir da jemand helfen? War vielleicht schonmal jemand in so einer Situation?

Schule, Bahn, Deutsche Bahn, Bus, ÖPNV, Schulrecht, Zug, Schulweg
Ungerechte Behandlung vom Lehrer oder nicht?

Hallo,

ich habe Geschichtsleistungskurs und wir haben ein gewisses System. Ungefähr 2 Wochen vor jeder Klausur, müssen wir zuhause einen Probeaufsatz schreiben zu dem Thema und diesen den Lehrer dann per E-Mail schicken. Man macht zuerst die Erste Fassung und gibt diese dem Lehrer ab. Dann korrigiert der Lehrer diesen Aufsatz und gibt Verbesserungsvorschläge. Daraus macht der Schüler dann die überarbeitete zweite Fassung und diese wird dann benotet.

Nun ist es so, dass ich beim diesmaligen Probeaufsatz in der ersten Fassung einen kleiner teil (Ungefähr ein Viertel) plagiatisiert habe aus einer Lösung eines dritten.

Der Lehrer hat das gemerkt und mir gedroht, dass wenn ich nicht alle Aufgaben überarbeite und dazu noch eine Extra Aufgabe machen, ich 0 Punkte darauf bekomme. Allerdings wurde ja zu Beginn des Schuljahres ausgemacht, dass nur die 2. Fassung benotet wird. Also die erste Fassung die Ich abgegeben habe darf ja eigentlich nicht benotet werden. Normalerweise würde ich ja für die zweite Fassung alles überarbeiten und den kleinen Plagiat-Teil neu schreiben aber nein. Das geht so nicht laut dem Lehrer. Er gibt mir nur nicht die 0 Punkte, wenn ich das Genannte mache und dazu noch eine Extra Aufgabe mache. D.H. wenn ich die zweite Fassung abgebe, inder ich nur meine jetzigen Fehler ausbessere und das Plagiat weglasse (sowie es eigentlich sein sollte) dann bekomme ich trotzdem 0 Punkte, weil ich dann nicht die Extra Aufgabe mache zur Strafe. Obwohl die erste Fassung nicht mitbewertet wird und ich das sonst was hätte hinschreiben können.

Darf der Lehrer dies Tun? Zugegebener Maße war es natürlich unfair von mir aber mal abgesehen davon...

Was meint ihr?

Schule, Noten, Recht, Abitur, Gymnasium, Hausaufgaben, Klassenarbeit, Klausur, Lehrer, Schulrecht
Missbilligung wegen kichern/lachen gerechtfertigt?

Mit 3 meiner Freundinnen wollten ich nach Hause gehen, weil wir 3. und 4. Stunde Entfall hatten. An unserer Schule ist es eigentlich nicht erlaubt das Schulgelände, auch wenn wir Entfall haben, zu verlassen. Kurz bevor wir das Schulgelände verlassen wollten wurden wir von einer Lehrkraft erwischt, welche uns nach unserer Klasse fragte und uns sagte wir dürfen das Schulgelände nicht verlassen.

Dabei meinte meine Freundin, dass es sich dabei um ein Missverständnis handelt, da wir Einverständniserklärungen von unseren Eltern haben. Sie jedoch meinte, dass wir am lügen seien und sie fragte uns nach unseren Namen und unseren Klassenlehrkräften. Wir gaben ihr die Namen auch selbstverständlich und ich fing an zu lachen bzw. kichern, weil ich die Situation einfach amüsant fand. Sie daraufhin fragte: „Warum lachst du?“ und ich antwortete ihr (in einem ruhigen Ton), „Warum denn nicht.“ Meine Freundin meinte danach noch: „Meine Name ist doch schön.“

Danach latschte sie davon und es war alles schön und gut, wir hatten uns entschieden zurück in das Schulgelände zu gehen und NICHT gegen die Schulregel zu verstoßen. Am nächsten Tag bekamen wir die Nachricht, dass wir eine schriftliche Missbilligung bekommen werden und wir gingen natürlich in eine Diskussion und erklärten unserer Klassenlehrkraft, dass wir das Schulgelände schließlich nicht verlassen hatten und das wir sogar Augenzeugen hätten.

Danach wurde uns allen ernstes gesagt, wir bekämen eine Missbilligung, weil wir „unglaublich protzig und frech“ waren, wobei zwei von uns nicht einmal etwas gesagt haben. Man kann sich darüber streiten, dass mein Kichern/Lachen nicht passend war, aber ist das wirklich ein Grund für eine schriftliche Missbilligung? Darf sie uns dafür eine Missbilligung geben? Für mich fühlt sich die Situation eher so an, als hätte es ihr nicht gepasst und deswegen bekomme ich jetzt eine Missbilligung (wahrscheinlich wegen „unangemessener Bemerkung ?).

Die Lehrerin meinte ja nicht einmal mehr was, sie ging, nachdem wir unsere Namen nannten, einfach davon und ganz plötzlich fand sie mein Lachen so angreifend, dass wir eine Missbilligung bekommen.

Schule, Recht, Schüler, Regel, Schulrecht, Missbilligung
Kann mir mein Abitur aberkannt werden?

Guten Tag, ich zerbreche mir den Kopf darüber, ob mir mein Abitur, dem ich mich dieses Jahr in Bayern unterzogen habe, aberkannt werden könnte. Dabei geht es jedoch nicht darum, dass ich bei den Prüfungen einen Täuschungsversuch oder Ähnliches betrieben habe, denn diese hab ich alle ordnungsgemäß abgelegt und bestanden.

Es geht um einen sogenannten Abgangszettel, der eine Eigenheit unserer Schule ist. Diesen erhält jeder Schüler nach dem Abitur, bevor er die Schule verlässt. Diesen Zettel muss man vom Leiter eines jeden Fachbereichs unterschreiben lassen, womit bestätigt wird, dass man kein Buch oder Ähnliches von dem jeweiligen Fachbereich noch besitzt.

Ich wollte also meinen Physiklehrer unterschreiben lassen und klopfte an seinem Klassenraum wie auch zwei andere Mitschüler mit mir. Dieser eröffnete sehr erzürnt die Tür und beschimpfte uns, was wir uns überhaupt einbilden, seinen Unterricht zu stören. Daraufhin wurde ich sauer, da ich es nicht eingesehen habe, am nächsten Tag extra nochmal zur Schule zu fahren und fälschte seine Unterschrift. Den Zettel gab ich dann auch so ab.

Das Ganze ist jetzt über drei Monate her und ich habe mein Abiturzeugnis schon lange zuhause. Aufgefallen ist es anscheinend nicht. Jetzt habe ich jedoch Angst, dass es nachträglich rauskommt und mir mein Abitur aberkannt werden könnte, obwohl es ja mit den Prüfungen nichts zu tun hat.

Ich weiß natürlich, dass man sowas nicht macht. Es war eine dumme Affekthandlung.

Kann mich da jemand aufklären, ob das wirklich passieren kann?

Vielen Dank im Voraus!

Recht, Schulrecht
Schule stellt meine Krankheit vor Klasse bloß!?

Moin Leute!
Nun braucht auch ein Rechtsexperte mal wieder eure Hilfe, denn das ist absolut nicht mein Fachbereich...

Ich bin noch Schüler und habe eine chronische Krankheit und bin daher etwas eingeschränkt. Davon wissen nur wenige Leute, da es mir schwer fällt, damit umzugehen und ich auch schon öfter dafür sehr blöde Fragen/Bemerkungen erhalten habe. Teilweise wurde ich dafür auch gemobbt... Die Schulleitung hat, nachdem meine Eltern diese darrüber informiert haben, gemeinsam mit meinem Klassenlehrer entschieden, die einzige Möglichkeit damit umzugehen wäre, meine ganze Klasse darrüber zu informieren. Meine Eltern müssen dies akzeptieren, eine andere Möglichkeit, damit umzugehen, hätte die Schule nicht. Meine Eltern sagten ziemlich verunsichert, dass das wohl okay wäre. Heute morgen stand dann plötzlich die Beauftragte für Behinderte Schüler unseres Landkreises vor der Tür und hielt meiner Klasse eine Präsentation mit Namensnennung, voller Diagnose usw. Viele dieser Fakten sind so überhaupt nicht wahr gewesen und haben es für mich unerträglich gemacht. Bevor die Dame anfing, sagte ich ihr, dass ich nicht damit einverstanden wäre und Sie meinte frech zu mir "das ist mir egal, dass muss sein und deine eltern haben mich dafür beauftragt". Dann wurde laut gelacht und dabei (mit oder ohne Absicht?!) ins Gesicht gespuckt.

Nun werde ich in meiner Klasse total bescheurt behandelt und teilweise gemobbt. Ich war davor und danach mit Angstzuständen (Zittern, Kopfschmerzen, Krämpfe usw) auf der Toilette, auch hier wurde nicht gehandelt....

Ich bin super sauer auf meine Schule und diese Beauftragte. Habe ich irgendwelche rechtlichen Ansprüche? Kann ich wirksam gegen dieses Verhalten vorgehen? Dass kann von einer öffentlichen Bildungsstätte doch nicht deren Erst sein!?!

Ich brauche dringend eure Antworten,
lieben Dank.

Euer Finn! <3

Schule, Recht, Krankheit, Angstzustände, Behinderung, Lehrer, Rechtslage, Schulrecht, Bloßstellung

Meistgelesene Fragen zum Thema Schulrecht