Klassenfahrt wegen Nichtversetzung nicht angetreten - wer zahlt die Kosten?

Folgender Fall:
Mein Sohn (17) war seit März/ April wegen schwerer Erkrankung kaum noch in der Schule. Er besuchte bis dahin die Klasse 12 einer Gesamtschule. Wegen der Erkrankung hat er nun die Versetzung in Klasse 13 nicht geschafft.
Im Februar aber wurde er angeblich zur Kursfahrt in Klasse 13 angemeldet (Nachweis steht noch aus!) - weder ich noch mein Sohn erinnern uns, dass wir die Anmeldung eingereicht haben.

In der Zwischenzeit hat mein Sohn nun eine Ausbildung begonnen und wurde von der Schule abgemeldet.
Eine Woche nach Schulbeginn meldet sich jetzt die Oberstufenleitung und verlangt, dass ich den Betrag für die Kursfahrt begleiche, da er ja angemeldet sei. Da er aber die Schule nicht mehr besucht, würde der Betrag abzgl. einer Stornogebühr, wieder erstattet. Aufgrund dessen habe ich also 340 € an die Schule überwiesen.

Nun gibt es Probleme: Die Schule verlangt nun ein ärztliches Attest, dass mein Sohn nicht an der Kursfahrt teilnehmen kann, da ansonsten der Betrag nicht erstattet wird (Ausbildungsbeginn bzw. Verlassen der Schule zähle für die Rücktrittsversicherung nicht als Stornierungsgrund!).
Das Attest soll möglichst rückwirkend ausgestellt werden - also zum Schulbeginn - um auf der sicheren Seite zu sein.
Die Schule hat die Stornierung vor den Ferien quasi selber "verpennt", als ja bekannt war, dass er wegen Nicht-Versetzung eh nicht teilnehmen würde. Nun nimmt man mich in die Pflicht, damit die Schule ihren fehler nicht selbst "bezahlen" muss?

Da mein Sohn aber seit dem 01.09. in Ausbildung ist, ist er ab da auch selbst versichert. Abgesehen davon kenne ich keinen Arzt, der aus Gefälligkeit Atteste ausstellt, schon gar nicht rückwirkend. Meines Erachtens ist das Betrug an der Versicherung!

Nichtsdestotrotz hätte ich aber gerne meine 340 € zurück, die ich ja in dem Glauben sie erstattet zu bekommen, überwiesen habe !
Weiß jemand Rat? Oder kann mir jemand sagen, ob ich hier Aussichten habe, Recht zu bekommen?

Danke!



Schule, Rechtsanwalt, Recht, Forderung, Schulfahrt, Schulrecht, Reiserücktrittsversicherung, ärztliches Attest, schule abbrechen, Ausbildung und Studium
Schulrecht bei Entlassung?

Hallo,

ich würde gerne wissen inwieweit ich als schüler rechte habe gegen eine Entlassung vorzugehen und ab wann sich das auch lohnt. Ich habe vor den Ferien eine Vorladung zu einem Disziplinarausschuss auf grund von unentschuldigtem Fehlens bekommen jedoch hätte ich zu diesen 2 Tagen eine nachträgliche Entschuldigung meiner Eltern vorlegen können. Das Problem ist nämlich das beide meiner Elternteile tagsüber arbeiten müssen und da nur spät oder garnicht erreichbar sind. Meine Lehrerin wollte diese aber nicht annehmen. Einen Tag vor dem disziplinarauschuss bin ich krank geworden und von meinem Vater für selbigen und eventuell kommende Tage entschuldigt worden. Für den ersten Tag habe ich ein Attest aber für den zweiten tag nicht und da ich keinerlei attestpflicht besitze hielt ich das auch nicht für nötig. In den Ferienhabe ich dann einen Brief erhalten in dem Stand dass ein zweiter Termin für den diszipinarausschuss festgelegt wurde welcher vor noch den Ferien stattgefunden haben soll. Meine eltern und ich wurden weder telefonisch noch per Brief, eMail oder mündlich über den neuen Termin in Kenntniss gesetzt. Trotz des Fehlens und der unwissenheit meiner Eltern und mir wurde die Sitzung vor den ferien gehalten mit dem Ergebnisse das mir jetzt mitgeteilt wurde das ich 3 Wochen vor meinen Abschlussprüfungen entlassen werde. Jetzt ist meine Frage in wie weit ich den Ausschuss in Frage stellen kann und ob mir das noch etwas bringt. Ich habe michjetzt erkundigt ob ich die schule wechseln und den abschluss extern machen kann aber die Anmeldefristen sind natürlich schon seit längerer Zeit vorbei also würde ich jetzt ohne Abschluss dastehen. Danke Schonmal im voraus für antworten.

Schule, Recht, Gesetz, Schulrecht, Entlassung, Ausbildung und Studium
Fehltage vom 1. Halbjahr im Jahreszeugnis rechtens?

Guten Tag, ich besuche die 11. Klasse der gymnasialen Oberstufe. Ich habe am 31.01.2018 in der Schule entschuldigt gefehlt, die Halbjahreszeugnisse gab es am 3.2.2018. Nun will mein Lehrer die zwei Fehlstunden vom 31.01.2018 in mein jetziges Zeugnis eintragen und auch nachdem ich ihn darauf freundlich angesprochen habe, hält er an seinem Beschluss fest. Er würde Diskussionen darüber abgrundtief verachten und er habe uns vor Ende des Halbjahres schon gesagt, dass ab jetzt wieder für's nächste Halbjahr gewertet wird. Soweit so gut, aber ich dachte das würde sich auf Noten beziehen. Ich weiß, es handelt sich hier 'nur' um zwei entschuldigte Fehlstunden, aber ich habe ansonsten überhaupt keine Fehlstunden und lasse mir bestimmt nicht freiwillig Fehlstunden eintragen, die dort nichts zu suchen haben. Zudem wird dieses Zeugnis mein bewerbungszeugnis sein und somit möchte ich auch nicht, dass da zwei entschuldigte Fehlstunden vermerkt sind. Kann mir da einer mal die rechtliche Grundlage erklären bzw. sagen, wo ich die Regeln dafür finden kann? Auf der Internetseite von Hessen war ich schon, dort wird aber mein Fall nicht angesprochen. Ich denke, dass ich im Recht bin, habe aber keine Chance dieses einzufordern. Sollte ich im Unrecht sein, könnt ihr mir das gerne auch sagen. Meine Definition eines Halbjahreszeugnisses ist, dass es meine Leistungen innerhalb des jeweiligen Halbjahres amtlich dokumentiert nicht aber Dinge, die nicht in diesem Halbjahr liegen.

Vielen Dank für eure Antworten, mir ist das wirklich wichtig und ich hoffe, dass hier keine Kommentare drunter kommen, die mir erklären wollen, dass das ja nicht so schlimm sei.

Vielen Dank :-)

Schule, Recht, Schüler, Lehrer, Schulrecht, Zeugnis, Attest, Fehltage, Ausbildung und Studium
Schularbeit abgeschrieben, nicht erwischt worden, trotzdem 0 Punkte. Geht das?

Hallo,
Ich habe in der Schule bei einer Arbeit abgeschrieben (die Menge, welche ich abgeschrieben habe (Wörteranzahl), kann man in der Zeit, in welcher ich sie abgeschrieben habe, nicht erreichen). Meine „Spickzettel“ habe ich, dreist wie ich bin, mitten auf meinen Platz gelegt und abgeschrieben. Zum ende der Stunde (nach ~40min) kam der Lehrer (welcher nur die Vertretung des eigentlichen Fach-Lehrers war) zu meinem Platz und fragte mich, ob ich das alles in den ~40 min geschrieben habe. Dies bestätigte ich, jedoch glaubte mir der Vertretungslehrer dies nicht.
Er schrieb auf meine „Spicker“, dass sie IN meinem Heft lagen (obwohl sie auf meinem Tisch lagen) und dass er glauben würde, dass ich abgeschrieben hätte. Mein eigentlicher Lehrer hat die Arbeit korrigiert und mir 0 Punkte aufgrund eines „Täuschungsversuches“ gegeben. Ich hatte ein Gespräch mit meinem richtigen Lehrer, in welchem er behauptete, dass er es zwar nicht beweisen könne, dass ich abgeschrieben habe, aber er es wissen würde und es eindeutig wäre. Außerdem sagte er mir, dass meine „Spicker“ seinen Lehrerunterlagen „1 zu 1 gleichen, jedoch umgeschrieben wurden“. Macht das Sinn? Sind die 0 Punkte gerechtfertigt? Kann ich das noch retten?
Mit freundlichen Grüßen

Schule, Deutschland, Recht, anschauen, Lehrer, Schülerrechte, Schulrecht, Schummeln, sitzenbleiben, Ausbildung und Studium, Verarschung
Benotete Klausur verloren, was nun?

Moin,

ich unterrichte an einem niedersächsischen Gymnasium einen Oberstufenkurs, der in den nächsten Wochen die Abiprüfungen macht. Vor den Osterferien haben die 10 Schüler die letzte, zweistündige Klausur geschrieben. Danach hat mich allerdings die Grippewelle erwischt und ich war wirklich zu fertig, um die Klausur zu korrigieren, weswegen ich sie leider erst in der allerletzten Sitzung unmittelbar vor den Osterferien zurückgeben konnte (die Schüler sind jetzt zwecks Lernen vom Unterricht freigestellt). In dieser letzten Sitzung hat nun ein Schüler gefehlt. Da ich grundsätzlich keine Klausuren an Dritte verteile, habe ich dem Schüler dann seine Klausurnote sowie seine Zeugnisnote per Mail mitgeteilt und die Klausur behalten.

Dann herrschte Durcheinander: Einige Schüler haben die Klausur direkt noch in derselben Stunde gleich zurückgegeben, weil wir uns ja nicht mehr sehen würden, andere wollten die Klausur nach den Ferien in mein Fach legen lassen. Da ich noch in der Probezeit bin, habe ich dann noch 3 Exemplare, zusammen mit Arbeiten aus anderen Lerngruppen, an die Schulleitung weitergeleitet.

Jetzt, Wochen später, wollte ich die inzwischen abgegebenen Klausuren sichten und fürs Archiv zusammenstellen, dabei ist mir aufgefallen, dass die Arbeit des Schülers, der bei der Rückgabe fehlte, nicht in meinen Unterlagen ist, obwohl ich sie doch nicht rausgegeben habe. Ich habe sämtliche Dokumente, die ich besitze, Seite für Seite umgeblättert, ohne Spur. Ich habe 6 Klausuren, 3 sind noch beim Schulleiter.

Normalerweise ordne ich meine Dokumente immer sehr sorgfältig, ich kann mir nicht erklären, wo diese Klausur geblieben ist. Wir haben allerdings zuhause in den Ferien renoviert und auch sehr viel Altpapier entsorgt. Jetzt befürchte ich schon das Schlimmste, nämlich dass meine bessere Hälfte die besagte Klausur aus Versehen weggeworfen hat.

Zusammenfassung: Die Klausur ist nicht mehr auffindbar und der Schüler hat sie nie gesehen, aber die Note erhalten und war auch sehr damit zufrieden, die ja auch für die Abizulassung relevant war.

Was nun? Muss die Klausur gar wiederholt werden? Wird sich eine mitten im Abi verschollene Grundkursklausur negativ auf meine Verbeamtung auswirken?

Ich habe wirklich überall gesucht und bin sonst so strukturiert, ich kann mir das einfach nicht anders erklären, als dass die Klausur entweder in der Schule irgendwo runtergefallen oder eben beim Ausmisten fälschlicherweise entsorgt worden ist. Ist die von mir gegebene Note trotzdem rechtens, obwohl das Dokument selbst nicht mehr vorhanden ist?

Für jeden Rat wäre ich dankbar.

Grüße,

Leon

Schule, Klassenarbeit, Lehrer, Probezeit, Schulrecht, Verbeamtung, Ausbildung und Studium
habe keine vermieterbescheinigung, muss mich aber wegen schulplatz der tochter ummelden?

meine frage ist wahrscheinlich thematisch voll am thema vorbei, aber ich bin verzweifelt und weiss mir einfach keinen anderen rat.

ich habe mit meinen kindern, fast 10 und fast 2 immer im haus meiner eltern gelebt. ich war recht unselbstständlich weil man immer alles für mich erledigt hat. ich hatte da also ein sehr bequemes leben.

allerdings hiess dies auch das ich nicht gross raus durfte. wenn ja , dann sag auf welchem spielplatz ihr seit etc. woanders hinfahren ? unmöglich. von meinem hart4 und kindergeld sollte ich bis auf 350 euro de ich behalten durfte alles abgeben.

von dem geld musste ich dann halt leben. auch meine grosse bekam alles immer mehr mit. brachte ich sie zur schule und kam nicht genau zwanzig minuten später zu hause an, klingelte das telefon.

wo bist du so lange etc? gleichzeitig aber war ih immer die dumme. es wurde sich angeregt unterhalten, ich betrat den raum - stille. mein toller bruder mach ja seinen master. der hat ja was aus sich gemacht, der erwirklicht sich ja, der ist fleissig, der hat was geleistet.

dann der blick auf mich....naja aber es kann nicht jeder etwas aus sich machen. hätte ich mir mit den kindern nicht so ein ei geschossen, dann wäre aus mir vielleicht auch etwas geworden.

dann lernte ich meinen freund kennen. leider wohnen wir 300 km weit auseinander. ich sagte ihm das ich langsam nicht mehr kann. zu dem zeitpunkt waren wir freunde. vatertag dann, als meine eltern campen waren, packte ich ein paar klamotten und fuhr mit dem ice zu ihm. er ist so toll zu den kindern.

hier lacht auch die grosse endlich mal. es ist wie ein freieres leben. einfach toll so ganz anders. meine eltern meldetet sich ich solle zurück komme , ansonsten würden sie die papiere..die ich leider auf dem tisch vergass..vernichten.

ich fuhr nicht

rief statdessen die schule meiner tochter an und erkläte die situation.der rektor sagte ist ok, bis dienstag könne er die füsse stillhalten, dann müsste e es allerdings melden, da er dazu verpflichtet ist.

johanna müsse entweder zurück, da schulpflicht der ich müsse hier her verziehen. zurück geht einfach nicht. es geht da nicht nur mir sondern auch den kindern schlecht.

also die idee hier ne gemeinsame wohnung suchen, ummelden, johanna hier beschulen lassen

klingt leider zu einfach

für diese wohnung bekomme ich vom vermieter keine einzugsvestätigung, da dieser keine kinder her möchte

die wohnungsbesichigung gesern war eine katastrophe. nun lass ich im internet, dass man seit november zum ummelden eine einzugsbestätiging des vermieters brauchen würde.

eine schule haben wir auch schon gefunden. diese braucht zur schulanmeldung ..die ummeldungsbescheinigung, die grburtsurkunde,eine negativbescheinigung vom jugendamt. letzte zeugnisse

und genau da beisst sich die katze im schwanz. wenn ich diesen vermieterzettel nicht habe, keine ummeldung. ohne ummeldung keine schule.

ich weiss nicht weiter. zurück gehen ist keine option.

muss die schule sie nicht beschulen für eine kurze zeit b

Mietrecht, Einwohnermeldeamt, Schulrecht
Was gilt als Täuschung/Täuschungsversuch?

Hier die Einzelheiten: Bin im Moment in der 13. Klasse eines internationalen Wirtschaftsgymnasiums in Baden-Württemberg. Habe ein paar Infos in mein Wörterbuch geschrieben, welches vor dem Anfang der Klausur direkt von allen eingesammelt wurde. Der Lehrer blätterte es durch und entdeckte unter anderem auch meinen Spickzettel. Während der Arbeit habe ich also nicht gespickt, da mir ja das Buch abgenommen wurde, somit habe ich keine Täuschung begangen und keinen Vorteil gehabt. Die Arbeit musste ich nicht abgeben (durfte weiterschreiben, ohne das der Lehrer was sagte). Am Ende wurden die Bücher mit Spickzetteln drin mitgenommen. Nehme mal an, dass sie jetzt den Fachlehrer/Klassenlehrer kontaktieren. Ich wurde auch nicht direkt beim Täuschen erwischt, der Lehrer entdeckte nur meinen vorgefertigten Zettel, den ich nicht benutzen konnte/nicht benutzt habe. Gilt dies nur unter 'Täuschungsvorbereitung' , da ich den Zettel ja bereits vor der Klausur abgenommen bekommen habe und somit überhaupt nicht benutzen konnte/keinen Vorteil gehabt habe? Oder ist das direkt Täuschung oder Täuschungsversuch, obwohl ich weder beim direkten Spicken erwischt wurde, noch die Möglichkeit hatte, den Zettel zu benutzten. Unter anderem leide ich unter Prüfungsangst. Ich schreibe mir meine Zettel nur, damit ich weiß, das ich immer mal nachgucken KÖNNTE (kann man das erwähnen?). Darf der Lehrer die Arbeit mit 0 Punkten bewerten? Oder Punkte abziehen? Hab mich mal ein bisschen erkundigt aber nichts genaueres gefunden.

Kennt sich da jemand aus? Wie sieht die Rechtslage aus? (Paragraphen wären gut!)

Danke.

Schule, Law, Jura, schulgesetz, Schulrecht, Spickzettel, Täuschung, Paragraph, Täuschungsversuch

Meistgelesene Beiträge zum Thema Schulrecht