Rechtslage politische Werbung an Schulen?

3 Antworten

Soweit sie sich auf öffentlichem Grund ( außerhalb des Schulgeländes ) aufhalten, können sie auch ihre Flyer verteilen.

Normalerweise dürfen schulfremde Personen das Schulgelände nicht betreten. Vor der Schule können sie natürlich einen Stand aufstellen, wenn sie eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis haben.

Könnte in den Bereich "unzulässige Wahlbeeinflussung" bzw "illegale Wahlwerbung" fallen, wenn auf dem Schulgelände.

Auch der Fall des YouTubers Rezo steht im Verdacht, illegale Wahlwerbung für die Grünen betrieben zu haben, da professionell produziert und kurz vor den Bundestagswahlen veröffentlicht. Seine Agentur hat m.W. deshalb eine Klage am Hals.