Darf die Lehrerin das (Attestpflicht, Schule)?

Hallo Leute, heute in der Schule hat meine Klassenlehrerin vor der ganzen Klasse gefragt, ob ich Attestpflicht hätte. Als ich verneinte, meinte sie, sie würde mir jetzt Attestpflicht geben. Bei uns in der Schule darf man 5 Tage im Schuljahr ohne Attest fehlen, ich hatte 3 Tage gefehlt ohne Attest und ansonsten immer mit Attest. Als ich dieses Argument lieferte meinte sie, sie kann das trotzdem entscheiden. Von einigen Schülern, die Attestpflicht haben, weiß ich aber, dass sie vorher ein pädagogisches Gespräch mit ihren Klassenlehrern führen mussten und sich darin rechtfertigen durften, bevor die Attestpflicht endgültig bestimmt wurde. Mir wurde dieses Recht ja verwehrt und einfach über meinen Kopf entschieden, ohne dass ich mich in Rechenschaft ziehen durfte. Zudem hat sie es noch vor der ganzen Klasse gesagt und mich damit ja schon "bloßgestellt", weil ich ja nicht will, dass jeder das mitbekommt. Ich fühle mich echt unfair behandelt. Zudem habe ich eine Krankheit und sogar Attestierungen von weiter weg - wer würde eine Stunde entfernt irgendwo hinfahren um zu schwänzen? Ich finde das einfach ungerecht.

Meine Frage ist jetzt: darf sie das überhaupt? Muss sie das nicht mit unserer 2. Klassenlehrerin erst absprechen (haben zwei Klassenlehrer)? Und muss sie mich nicht erst vorwarnen, dass ich zu viel fehle, bevor sie das beschließt und ist ein pädagogisches Gespräch nicht Pflicht?

Würde gerne eine zweite Meinung dazu holen. Soll ich daher mit meiner 2. Klassenlehrerin reden oder mit der Vertrauenslehrerin oder der (stellvertretenden) Schulleitung?

Hoffe auf schnelle Antwort, Mit freundlichen Grüßen, xx

Schule, Schüler, Lehrer, Schulrecht, Attest, Attestpflicht
Kann ein angeblicher Betrugsversuches nachgewiesen werden, wenn die Zettel die dies beweisen sollen 2 Monate nach Abgabe gefunden wurden?

Hallo, Ich habe vor etwa 2 Monaten eine WiPo Klausur geschrieben. Ich habe mich gut auf die Klausur vorbereitet und hatte ein "gutes Gefühl". Als ich die Klausur dann 2 Monate nachdem sie geschrieben wurde zurück bekommen habe, wurde mir gesagt, dass ich wegen eines Betrugsversuches 0 Punkte bekommen habe. Obendrein werde ich eine Missbilligung bekommen. Dies ist damit begründet, dass in meiner Klausur 3 DIN A4 Zettek gefunden wurden. Einer war handschriftlich, aber nicht meine Schrift. Die Schrift könnte ich gemeinsam mit meiner Lehrerin einem meiner Mitschüler zuordnen. Die anderen Zettel waren gedruckte Zettel die wir im Unterricht erhalten haben. Der Punkt ist allerdings, dass ich weder von den Zetteln wusste, noch davon Gebrauch gemacht habe. Ich bin seit 11 Jahren als Schüler noch nie in dieser Hinsicht aufgefallen und habe auch noch nie gespickt oder einen anderen Betrugsversuches begangen. Dies konnte ich meiner Lehrerin relativ glaubhaft vermitteln, allerdings scheint sich nun die Oberstufenleitung querzustellen. Ich hab der Oberstufenleiterin meine Lage erläutert, sie sagte allerdings, dass es in meiner Verantwortung liege, ob solche Zettel in meinem Heft gefunden wurden. Dem würde ich ja zustimmen, wenn die Zettel unmittelbar nach Abgabe, oder während der Klausur gefunden wurden. Dem ist aber wie bereits geschildert nicht so. Also stelle ich mir nachdem die Oberstufenleitung unserer Schule kein Interesse darin hatte mir in irgendeinerweise weiterzuhelfen, oder mich zu unterstützen die Frage, ob das Finden von Zetteln in meinem Heft 2 Monate nachdem die Klausur geschrieben wurde überhaupt als stichhaltiger Beweis für einen Betrugsversuches zu führen ist. Die Klausur lag 2 Monate bei meiner Lehrerin zuhause, die allgemein den Ruf hat eher "luschig" zu sein (es sind schon ganze Klausurhefte bei ihr verschwunden). Es wurde sich jetzt dazu herabgelassen meine Klausur zu prüfen, denn sie hatte diese zuvor nichtmal durchgelesen, und auf eventuelle Inhalte oder Überschneidungen in der Formulierung Acht zu geben. Mir ist hierbei sehr wichtig, dass sie wissen, dass ich bei der Klausur wirklich keinen Betrugsversuches begangen habe und auch nicht begehen wollte. Deshalb nochmal die Frage: Können Zettel die 2 Monate nach Abgabe in meiner Klausur gefunden wurden ausreichen um mir einen Betrugsversuches nachzuweisen? Ich für meinenteil denke, dass Nachdem die Klausur 2 Monate offen in einem Haus herumlag, nicht mehr zweifelsfrei gesagt werden kann, wer dort solche Zettel hineingelegt haben könnte, und das mir somit keine Schuld bewiesen werden kann.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen Mit Freundlichen Grüßen

Schule, Klausur, Schulrecht, Betrugsversuch
Schulverweis,welche Folgen?

Es geht nicht um mich, ich frage hier im Auftrag einer Bekannten und deren Sohn. Beide sind sehr verzweifelt und ich möchte euch bitten um konstruktive Antworten. Ihr Sohn ist 15 ,er ist Realschüler, hat sehr gute Leistungen meistens alle Noten 1,selten 2,er ist ein ruhiger Schüler und arbeitet aktiv im Unterrichtsgeschehen mit und vergisst nie seine Hausaufgaben. In seiner Klasse werden von zwei Mitschülern die Unterschriften der Eltern öfters gefälscht,Klassenarbeiten werden abfotografiert und in die Klassengruppeüber Whatsapp geteilt. Lerher wissen von all dem natürlich nichts. So jetzt kommt das eigentlich Problem, es gibt in seiner Klasse ein Mitschüler, der sehr oft p....Videos in der Klasse zeigt und u.a. auch an ihren Sohn sendet. Seine Mutter hat natürlich mit ihrem Sohn darüber gesprochen,aber es nicht verboten. Jedoch hat dieser Mitschüler ihrem Sohn ein schlimmes Video mal geschickt wo ein Esel vergewatigt wurde und da wurde sie sauer u forderte ihren Sohn auf dies zu löschen,was er dann auch tat. Der Mitschüler zeigt auch oft währrend dem Unterricht solche Videos. Nun hat ihr Sohn von einer Gruppe von Whatsap ein Video geschickt bekommen ( Gruppe ist vom Fitnesstudio in dem er Sport macht). In diesem Video liegt ein nackter Mann, und eine Frau mit Unterwäsche tritt ihm in die Hoden. Sein Penis ist jedoch nicht errigiert und es ist keine Eukulation zu sehen. Dieses Video hat leider ihr Sohn diesem besagten Mitschüler geschickt über Whatsap,jedoch nicht in der Schulzeit. Dieser Mitschüler hat es leider nötig gehabt, dieses Video 6.Klässlern in der Pause zu seigen,welche sofort weggerannt sind und es der Conrektorin melden mussten.Jene ist dann zu seinem Mitschüler,der ihr dann das Video zeigte und auf die Frage , von wem er das Video hat natürlich gleich petzen musste. Dabei hat er selber Hunderte solcher Videos auf seinem Handy. Ihr Sohn gab es gleich zu und auf die Frage ob die Mutter davon Bescheid wüsste,bejahte er. Ein Anruf von ihr erfolte zu der Muttter, welche dann bejahte das sie davon weiß,jedoch s.o. dies allles schilderte. Der Klassenleher war so fies ihren Sohn vor der ganzen Klasse namentlich zu nennen,das er so ein Video teilt. Nun werden es die ganzen Schüler in der Schule erfahren, welches sehr unangenehm werden wird.In dieser Schule ist sehr vieles in der Schieflage,Mobbing, Schucken und Beleidigungen an der Tagesordnung.Der Klassenlehrer hat am Wochenende in dem Telefonat mit der Muttter gesagt, das er schwer entäuscht sei von ihrem Sohn und das es eine Klassenkonerenz gibt und ihr Sohn bestraft wird.Der Mitschüler wird jedoch erheblicher bestraft. Wie ist jetzt die Grundlage,darf die Schule ihren Sohn evtl. auch strafanzeigen? Darf die Schule einen Schulverweis geben? Ich finde es bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Das Video wurde NICHT in der Schulzeit versendet und es ist kein Sex darauf zu sehen s.o. Es wird auch nicht beleidigt oder gestöhnt in dem Video und der Penis ist schlaff.Die Frau ist angezogen.

Schulrecht, Schulverweis
Darf ein Lehrer ein langzeitattest fordern?

Hallo,

Bei mir wurden ein paar chronische Erkrankungen diagnostiziert u.a. Hashimoto-thyreoiditis und ich fehle deshalb häufiger in der Schule. Ich habe schon eine attestpflicht verhängt bekommen, was ja auch vollkommen legitim ist und nicht schlimm. Mein Stellvertreter Klassenlehrer besteht nun jedoch auf die Vorlage eines langzeitattestes, was mein Hausarzt aber erst nach der Untersuchung des Facharztes ausstellen kann, da ich diesen kürzlich gewechselt habe.

Ich habe in diesem Jahr 36 fehltage, aber nur gute Noten. Mein schlechtestes Fach ist deutsch mit einer 3 der gesamtschnitt ist 1,67. meine Klassenlehrer machen jetzt beide ein wenig Druck und reden davon dass ja mein Abschluss gefährdet wäre etc. ich sitze daheim ja aber nicht nur auf der faulen Haut sondern lerne den Stoff nach. Persönliche Gespräche bringen irgendwie nix.

Meine Klassenlehrerin, hat sich jetzt beschwert, dass nur ein Attest und die morgendliche Krankmeldung nicht ausreichen würden und sie noch ein persönliches schreiben von mir benötigt. Aus Bayern bin ich irgendwie anderes gewohnt. Habe dies jetzt zur Kenntnis genommen und ändere das dann in Zukunft. Dürfen die Lehrer das denn überhaupt und mich dann als unentschuldigt eintragen und das am besten noch der Bafög stelle melden, obwohl ich ja ein Attest habe? Geht hier übrigens um die Berufsoberschule 1 in Rheinland-Pfalz.

Danke euch schon mal.

Liebe Grüße

Schule, Hashimoto, Rheinland-Pfalz, Schulrecht, Attest, fehlzeiten
Wie kann es eigentlich trotz Schulpflicht und verschiedener Förderschwerpunkte sein,dass ein Kind an keiner Schule angenommen wird, weil es ADHS hat?

Hallo, ich habe mal eine Dokumentation über Kinder mit AD(H)S gesehen. Dabei wurde auch der Fall eines Kindes geschildert, welches seit fast 2 Jahren keine Schule mehr besuchen kann, weil keine Schule ihn aufnimmt. Der Junge macht verschiedene Therapien und wird medikamentös behandelt.

Zum einen besteht in Deutschland doch allgemeine Schulpflicht und auf der anderen Seite sollte es doch auch für solche Fälle Hilfsmittel geben. Wie zum Beispiel Schulbegleiter, Integrationshelfer oder auch Förderschulen mit dem sonderpädagogischem Schwerpunkt "Soziale und Emotionale" Entwicklung. Selbst wenn um die Ecke keine Förderschule ist gibt es doch die Möglichkeit mit einem Fahrdienst in diese Schule zu gelangen.

Sind die Eltern schlicht weg zu dösig, um so etwas für ihren Sohn zu organisieren. Ich meine so etwas ist natürlich ein bürokratischer Marathon und ich denke es dauert lang bis man alle Möglichkeiten kennt.

Wobei ich mich auch frage, wieso gibt es da keine Ansprechpartner für die Eltern, die ihnen helfen können eine geeignete Schule zu finden.

Oder hat das alles noch einen anderen Grund?

Und wie sieht das eigentlich rechtlich aus?

Ich meine ein Kind hat ja nicht nur die Schulpflicht, sondern vor allem auch das Recht auf Bildung.

Kindererziehung, Lernen, Kinder, Mutter, Schule, Erziehung, Bildung, Recht, Vater, Eltern, ADHS, bfd, Förderschule, Jugendamt, Jura, Schulabschluss, Schulpflicht, Schulrecht, Sonderschule, Schulamt
Meine Bekannte hat kein Schülerpraktikum gefunden und ist krank geworden. Kann die Schule ihr nun die Polizei vorbei schicken?

Halli Hallo und Guten Morgen ihr Lieben,

eine Bekannte von ihr hat kein Praktikum gefunden, trotz wochenlangem Suchen. Das Ganze lief mit einer Berufseinatiegsbegleiterin, dennoch haben sie nichts gefunden. Der Grund für die Ablehnungen sind, dass sie zu jung ist. Ihre Mitschüler sind alle 1-2 Jahre älter &' auch in der 9-ten Klasse. Mit dem Stoff ist sie deutlich unterfordert &' besucht deshalb bald eine andere Schule. Die Berufseinstiegsbegleiterin der Schule hat gesagt, wenn sie sowieso kein Praktikum findet und sie bald die Schule wechselt, ist es unnötig und nicht sinnvoll die Schülerin in ein Praktika zu schicken, wofür sie sich nicht interessiert.

Die erste Woche des Praktikums ist vorbei und die zweite Woche hat gestern angefangen. Sie ist schon seit fast 2 Wochen krank, weil das bei ihr immer sehr lang dauert. (Medikamente usw. hat sie auch!)

Nun hat die Schule bei ihr angerufen, obwohl ihre Mutter (so sagte es die Mutter) gestern bei der Schule angerufen hat und sie krank gemeldet hat. Sie hat jetzt Angst, dass die Schule ihr die Polizei vorbei schicken wird. Wie sieht das Ganze mit dem Menschenrecht/ Gesetz aus?

Was auch noch wichtig ist, ist das ihre Schule nicht besonders gut ist. Von der 9-ten wird man in die 7/8 geschickt und sitzt dort dann nur rum oder macht nichts, obwohl man sagt das man den normalen Schulstoff machen will. Es wird einem oft nichts gegeben &' die Schüler langweilen sich zu Tode, sowie gehen quasi für nichts in die Schule. Zudem ist ein Mädchen dort zum 3ten mal Schülerinsprecherin (suchen dort die Lehrer &' Schulleiter aus), obwohl sie andere beleidigt, nieder macht, schlägt, klaut (sieht man deutlich, auch mehrere Schüler sagen dies), sich auftakelt wie eine Tu- -i &' immer Miniröcke anzieht.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten an die Tante V. (mich) :-)

Gesundheit, krank, Schule, Gesetz, Menschenrechte, Praktikum, Schulrecht, Schulleitung
Ist es Pflicht, die Handyordnung in der Schule zu unterschreiben?

Hallo, meine Tochter hat heute, am ersten Schultag nach den Sommerferien, eine "Ergänzung zur Hausordnung" in Form einer Handyordnung erhalten. Dort ist folgendes vermerkt:

"1.Handys sind während der gesamten Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler in der Schule ausgeschaltet. Eine Stummschaltung reicht nicht aus. Das Handy ist in der Schultasche aufzubewahren und darf nicht offen auf der Bank liegen.

2.Ausnahmen gelten, wenn das Handy im Schulunterricht eingesetzt werden soll. In Notfällen besteht im Sekretariat die Möglichkeit, die Eltern telefonisch zu kontaktieren.

3.Verstößt eine Schülerinnen/ein Schüler dagegen, wird das Handy durch die Lehrkraft eingezogen und nach Kenntnisnahme durch einen Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt oder kann durch einen Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Die Lehrkraft haftet für abgegebene Handys nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4.Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine jugendgefährdenden Bilder, Videos oder Texte auf das Handy zu laden, solche weiter zu versenden oder sonst wie zu verbreiten.

5.Besteht ein konkreter Verdacht, dass ich jugendgefährdende Bilder, Videos oder Texte auf dem Handy einer Schülerin oder eines Schülers befinden, ist die Lehrkraft berechtigt, das Handy einzuziehen. Es darf an die Schulleitung weitergegeben werden.

6.Bei Verstößen gegen die Handyordnung kann die Lehrkraft oder die Schulleitung einen Tadel aussprechen. Außerdem werden die Eltern informiert. In besonders schweren Fällen kann auch ein Schulverweis ausgesprochen werden. Besteht ein besonders schwerer Fall, leitet die Schulleitung alle erforderlichen Schritte ein. Insbesondere informiert Sie die Eltern, die Polizei und sonstigen Behörden wie z.B. Jugendamt. Sie empfiehlt der Polizei die Durchsuchung des Handys nach jugendgefährdenden Inhalten.

Ich/wir habe/n vom Inhalt der Handy Ordnung Kenntnis genommen."

Dieser Wisch soll von meiner Tochter und mir unterschrieben werden. Jedoch sind wir beide von diesem, teils lachhaftem Text, nicht begeistert. Ist es verpflichtend, das zu unterschreiben? Kann meine Tochter der Schule verwiesen werden, wenn wir das nicht machen? Bin da ein bisschen ratlos und hoffe auf eure Antworten.

PS: Bundesland ist Rheinland-Pfalz.

Schule, Gesetz, Gesetzeslage, Schulrecht
Thema Schulrecht. Darf die Schule mir diese Note vergeben?

Hallo! Ich hätte eine Frage zum Thema Schulrecht. Ich habe letzte Woche mein Zeugnis für Klasse 10 erhalten. In diesem wird auch die Verhaltensnote für das Schulhalbjahr festgehalten. Normalerweise erhalte ich immer, wie eigentlich üblich für die meisten Schüler, eine 2. Dieses mal jedoch war es eine 3 worüber ich sehr verwundert war und natürlich auch nicht einverstanden, da es sich ja um die 2 schlechteste Note handelt! Ich habe also die Schulleitung angeschrieben mit der Bitte, mir doch das Zustandekommen dieser Zensur zu erläutern. Als Antwort kam folgendes:

..die Note "Verhalten" ergibt sich aus den Einzelnoten bezüglich der "Verhalten"-Bewertungen aller Deiner Fachlehrer(innen). Die Hälfte Deiner Fachlehrer(innen) hat Dein Verhalten mit befriedigend bewertet, die andere Hälfte mit gut (auch im Fach Mathematik gut). Die Klassenkonferenz muss nun Deine "Verhalten"-Note mit gut oder befriedigend festlegen. Da Du u. a. versucht hast zu täuschen (z.B. offensichtliche Übernahmen aus dem Internet, als Deine Arbeit auszugegeben), hat man entschieden, Deine "Verhalten"-Note im Jahreszeugnis auf befriedigend festzulegen.

Ich habe zwar in der Tat einmalig im Fach Geschichte einen Text kopiert, jedoch kann ich absolut nicht verstehen, dass man daran eine ganze Note festmacht und das dann noch auf die Verhaltensnote rechnet. Wenn dann ja auf die Fachbezogene Note. Ich möchte das einfach nicht akzeptieren und hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen und mir mitteilen, ob das überhaupt zulässig ist.

MfG

Schule, Noten, Recht, Schulrecht
Wäre ein Schulverweis berechtigt (Österreich)?

Hallo Ich mache mir Sorgen das ich von der Schule fliegen könnte Details: Ich störe ab und zu den Unterreicht, aber in letzter Zeit reiße ich mich eh zusammen. Ich habe noch nie jemanden geschlagen (in der Schule) bzw verstehe ich mich mit eigentlich allen aus meiner Klasse. Meine Noten sind auch nicht schlecht, wenn das was ändert. Auf jeden Fall ist es so das ich halt ab und zu störe. Ich rede halt, lache etc, wie praktisch jeder.

Am Freitag sind dann zwei Sachen gewesen: Zu erst hatten wir BE wo wir aus Ton ne Figur machen sollten, ich wollte meinen übrigen Ton zurückwerfen, habe aber verfehlt und er ist neben der Lehrerin gelandet, die hat sich aufgeregt und mich für ne Minute aus der Klasse geschickt. Dann hatten wir Religion, wo ich auf meinem Tisch gesessen bin (meine Schultasche neben mir). Dann hat das ''Klassenopfer'' meine Schultasche genommen und wollte sie zu sich ziehen (was auch immer er mit mir vorhatte, dort war übrigens mein Geld und Handy drin). Ich hab dann seine Hand weggetreten, es ist nichts passiert.

Jetzt habe ich Angst das sie es dem Klassenvorstand ''petzen'' und ich so von der Schule fliege

Ich fasse nochmal zusammen: - Hatte noch nie ein Gespräch mit Lehrer/Direktorin, eine Rüge etc - 3 Klassenbucheinträge wegen stören - Die meisten Lehrer hassen mich nicht - Lehrer hat 2 mal mit meiner Mutter telefoniert - Verhalte mich nicht frech, sonder bin einfach nur laut und störend

Wäre ein Schulverweis hier berechtigt? Bzw was muss man tun um zu ''fliegen''? Bin in der ersten Oberstufe

Danke sehr im Vorraus

Schule, Schulrecht, Schulverweis
Darf ein Lehrer Schüler weil sie 3 Minuten zu spät gekommen sind aus dem Unterricht ausschließen?

Hallo, ich bin 13 Jahre alt und gehe in die 8. Klasse. Heute in der schule ist die 1. Stunde ausgefallen und wir haben auf dem sportplatz basketball gespielt und hatten dabei die zeit nicht im Blick. Die 1. Stunde geht von 8:00 Uhr bis 8:45 Uhr und die 2. fängt um 8:50 Uhr an. Als wir auf die Uhr geschaut haben war es schon 8:50 Uhr. Wir haben uns auch noch richtig beeilt, da der Lehrer sehr streng ist. Er hat schon aus dem Fenster geschaut wo wir bleiben und hatte uns auch gesehen. Wir sind extra sogar noch gerannt meien 3 Freunde sind vorgerannt und ich hab den ausgeliehenden Ball zurück gebracht. Als meine Freunde oben waren war es 8:53 uhr. Der Lehrer hat dann aber einfach die Klasse abgeschlossen und uns nicht mehr rein gelassen. Wir haben auch gekloppft und so aber er hat nicht reagiert. Dann kam er 10 Minuten später raus und hat gesagt wir dürfen nicht in die Klasse und sollen uns draussen an einen Tisch setzen. Dann mussten wir im Buch irgendwelche Aufgaben machen und ist wieder in die Klasse und hat wieder abgeschlossen. Dann holte er uns für die letzten 5 Minuten rein und wollte sehen wie weit wir gekommen sind und wir haben nichts vom Unterricht mitbekommen. Meine Frage ist jetzt : Darf er das überhaupt ? Wegen Freiheitsberaubung der Schüler in der Klasse und wegen Brandschutz und so und ausserdem hat jedes kind ein recht auf Unterricht und Bildung und gerade die letzten Tage vor dem test haben wir nichts mitbekommen. Und ausserdem kommt er voll oft zu spät und manchmal sogar 5 Minuten oder so. Also darf er das ?

PS: in Berlin (falls das eine Rolle spielt. ) Und spart euch bitte sowas wie : " ja selbst schuld wer zu spät kommt und so "

Schule, Lehrer, Schulrecht, Freiheitsberaubung
Klassenwechsel erzwingen.. Von seiten des Schülers

Hey :) Ich gehe in eine achte Klasse auf einer Realschule. Vor ein paar monaten musste ich die Klasse wechseln. Gegen meinen Willen. Und gegen den Willen meiner Eltern wurde ich in die Parallelklasse versetzt. Grund dafür war, dass ich mit einer Mitschülerin zu viel Quatsch gemacht habe und es ständig Ärger gab. In der alten Klasse war ich super integriert und hatte viele gute Freunde, die mich immer unterstützen. Doch in der jetzigen Klasse habe ich garkeinen Anschluss. Ich bin immer alleine und geh garnicht mehr gerne in die Schule. Es zehrt an meinen Neven und raubt mir unglaublich viel Kraft. Dazu muss ich sagen, dass ich ein problem mit Selbstverletzung und eine mittelschwere Depression habe. Ich bin in Therapie und arbeite an mir. Jedoch geht es mir in dieser Klasse sehr schlecht. Ich habe mich bei allen aufrichtig entschuldig und meine Fehler eingesehen und bereue sie! Ich habe mehrmals das Gespräch mit Klassenlehrern und Direktor gesucht. Auch meine Eltern und meine Therapeutin hatten viele Gespräche. Meine alte Klasse hat Unterschriften gesammelt um den Direktor zu überzeugen, mich zurück zu lassen. Ich habe ihm ein zweiseitiges Gedicht geschrieben wie sehr ich es mir wünsche wieder in der alten Klasse zu sein. Doch dieser lässt sich nicht beeindrucken. Heute bin ich in der Schule zusammengebrochen weil ich das nicht mehr aushalte. Ich hatte heulkrämpfe und konnte nicht mehr stehen, nicht mehr reden, habe gezittert und um hilfe gefleht weil ich am ende bin! Ich bin verzweifelt und weiß nicht, was ich noch tun kann... Und jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Könnte man irgend wie rechtlich gegen die Schule vorgehen damit ich wieder in die alte Klasse zurück komme? Denn offensichtlich halte ich das so nicht mehr lange aus. Und habt ihr noch Ideen was ich tun könnte? Ich möchte kämpfen, damit ich endlich wieder glücklich bin... PS: die Mitschülerin mit der ich so viel Quatsch gemacht habe wurde auch in eine andere Klasse versetzt, ist dort aber gut aufgenommen worden und glücklich.. Sie möchte nicht zurück und bereut auch ihr Fehlverhalten nicht.. Leider.. LG Luna :)

Mobbing, Schule, Recht, Nerven, Schulrecht, Klassenwechsel
Darf der Lehrer mein Handy kontrollieren!?

Hallo Comunity, heute in der Pause haben ein Freund und ich zum Spaß ein paar Bilder von einem anderen Freund gemacht. Auf sein verlangen haben wir diese wieder gelöscht. Nun ist er zum Lehrer gegangen und hat sich beschwert. Unsere Smartphones wurde daraufhin verständlicherweise eingesammelt und sind jetzt über das Wochenende in der Schule. Unser Schulleiter hat uns gesagt er will unsere Handys in Anwesenheit unserer Eltern und uns nach diesen Bildern durchsuchen. Da sie allerdings schon gelöscht wurden, will der Direktor die Handys nach weiteren Bildern durchsuchen, die schon etwas älter sein könnten. Das Problem ist aber, dass ich Bilder darauf habe, die nur für mich im privaten gebrauch bestimmt sind und ich möchte nicht, dass jemand außer mir diese Bilder sehen kann. Es steht noch eine Ordungsmaßnahme aus, die wahrscheinlich ein Ausschluss vom Unterricht über einen bestimmten Zeitraum sein wird. Wie oben schon gesagt sind auf meinem Handy Bilder die nicht für andere bestimmt sind. Löschen darf ich sie wahrscheinlich nicht, da man denken könnte ich will diese Bilder löschen. Ich kann ja in diesem Falle sagen, dass ich das nicht will. Was kann ich denn machen wenn er das nicht akzeptieren sollte!? Wenn ich mich vor die Wahl stellt: Bilder oder dauerhaften Schulverweis, könnte ich ihn da wegen Nötigung anzeigen bzw. es der Schulbehörde melden!?

Hoffe auf schnelle Antwort, da dieses Gespräch direkt am Montag stattfinden soll, also es liegen nur 2 Tage dazwischen.

Schule, Lehrer, Schulrecht
Lehrer hat mich geküsst als ich ihm von meinen Gefühlen erzählte! Bitte lesen..bin am Verzweifeln...

Hi ihr Lieben... Also ich kann echt nicht mehr..ich hab das auch schon meiner besten Freundin erzählt aber die glaubt mir das nicht. Ich werd jetzt nur alles grob schildern weil das sonst zu lange werden würde.

Ich hab seit Jahren echt starke Gefühle für einen Lehrer an meiner Schule der mich mal unterrichtet hat. Ich Habs einfach nicht mehr ausgehalten und hab ihn dann nach einem Gespräch gefragt. Ich muss dazu sagen das ich mich ja erst nur in ihn verliebt hatte weil ich damals,als ich ihn im Unterricht noch hatte..immer das Gefühl hatte das er was für mich empfindet. Ich geh nicht ins Detail, außer jemand fragt danach. Er hat dann zugestimmt das ich nach der Schule in so ein Büro kommen sollte in der Schule und war verwundert weil er mich ja nicht mehr hatte und ich trotzdem mit ihm sprechen musste. Aber er hat sich iwie sehr gefreut.

Ich hab ihm dann gesagt das ich Gefühle für ihn habe und es einfach nicht mehr aushalte. Und dann hat er mich nur angesehen und hat gesagt ihm gehts genauso...ich kam mir dann verarscht vor und hab angefangen zu weinen und dann zieht er mich an sich und küsst mich. Ich war mit der Situation so überfordert..es hat sich so richtig und sooo falsch angefühlt. Ich versteh das einfach nicht. Zudem ist er 33 und ich 15. Ich liebe ihn zwar aber ein bisschen komisch find ich das schon. Iwie ist das doch p3do..?!!!? verdammt..Ich weis echt nicht wie ich damit umgehen soll. Ich hab mich dann losgerissen und bin einfach gegangen aber er hat mich dann noch kurz festgehalten und gesagt das er mich schon damals liebte als er mich noch im Unterricht hatte und es verdammt noch mal ernst meint und es für ihn nur mich gibt und er auf mich warten wird (daher auch mein Name weil mir der Satz von ihm einfach nicht aus dem Kopf geht.) Was soll ich den nur tun?! Was ist wenn er sich nur lustig macht?! Und was sollte der Kuss dann?! Ist das nicht P3do?! Bitte helft mir..ich hab mich extra hier angemeldet weil mir nicht mal meine beste Freundin glaubt! Und mit meinen Eltern werde ich bestimmt nicht reden..ich will ja nicht das er ins Gefängnis muss..Ich liebe ihn ja aber kann mir jemand sein verhalten erklären?! Ich bin total verwirrt. Das war mein erster Kuss und eigentlich das was ich seit ich ihn vor 4 Jahren im Unterricht bekam wollte...aber es kann nicht richtig sein?! Er sagte ja er hätte schon seit damals für mich Gefühle..aber Hallo?!?! Ich war da 11!!!!! Bald haben wir eine Schulparty für dir 9. Und 10. Und da wird er auch sein..und ich werde ihm dann den ganzen Abend begegnen!!! Wie soll ich mich dann nur verhalten?! Ich könnte jetzt schon kot.zen..vor Liebe und vor Angst und Verzweiflung!!! ;(

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Klassenelternsprecher als Stiefvater ja oder nein?

Worum geht es :

Ich, der Stiefvater (48), bin mit meiner Frau (48) verheiratet. Meine Frau brachte einen Sohn, Nils (14) mit in die Ehe, wofür sie gegenüber dem leiblichen Vater die alleinige elterliche Sorge per Gericht zugesprochen bekam. Soweit , so gut. Meine Frau hatte mir am Anfang unserer Ehe nach § 1687b BGB, die sogenannte "kleine elterliche Sorge" bescheinigt, wonach ich ja in Dingen des alltäglichen Lebens Entscheidungsbefugnisse habe.

Nun stand am 19.9.14 der erste Elternabend der Klasse 7b nach den Sommerferien in Rheinland Pfalz an. Auf diesem Elternabend, an dem ich allein teilnahm, weil meine Frau aus gesundheitlichen Gründen verhindert war, wurde ich von den anwesenden Eltern zum Klassenelternsprecher gewählt. Alles war gut.

Nach einiger Zeit bekam ich einen Anruf der Klassenlehrerin, indem sie mir mitteilte, dass die Wahl zum Klassenelternsprecher wiederholt werden müsse, weil ich als Stiefvater, da meine Frau die alleinige elterliche Sorge für Nils inne habe, nicht zum Klassenelternsprecher hätte gewählt werden dürfen. Hierzu hätte die Schule bereits Informationen bei ADD eingeholt und dieser hätte die Haltung der Schule bestätigt.

Ich besorgte mir das SchulG und fand den § 37, der von der Mitwirkung der Eltern handelt. Unter Absatz 3 steht eindeutig, dass die Personen, die mit der Erziehung und Pflege beauftragt sind (neue Lebenspartner) auch schulisch handeln können, solange der allein Sorgeberechtigte nicht widerspricht.

Ich argumentierte gegenüber der Schule und der entsprechenden Landesbehörde Rheinland Pfalz mit den Paragraphen 1687b BGB , sowie dem § 37 SchulG, aber in einem Telefonat teilte mir eine Mitarbeiterin der Landesbehörde mit, um den Absatz 3 des § 37 SchulG in Anspruch zu nehmen, müsste meine Ehefrau (die leibliche und allein Sorgeberechtigte Mutter) gänzlich auf Ihr Sorgerecht verzichten und auf mich übertragen. Mit Verlaub, was ein Blödsinn. Davon steht in den genannten Paragraphen nichts, aber auch gar nichts.

Wie bereits oben erwähnt, habe ich die Bundesbehörde angeschrieben, aber von dort noch keine Antwort erhalten.

Sorgerecht, Schulrecht

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