Dürfen Lehrer Arbeiten über Themen aus dem vergangenen Schuljahr schreiben?
Huhu,
ich hätte mal eine Frage. Wir schreiben morgen eine Klassenarbeit in dem Fach Chemie zu unserem Thema 2 (gegliedert in 2.0 ; 2.1 ; 2.2 ; … ; 2.5). Unser Lehrer meinte, es wird hauptsächlich über 2.5 geschrieben, dieses Thema haben wir in diesem Schuljahr angefangen. Meine Freunde und ich sind uns aber nicht sicher, ob er auch über die anderen Themen schreibt, da wir beispielsweise Thema 2.0 im Winter letzen Jahres behandelt haben. Dürfte der Lehrer über Dinge schreiben, die so lange her sind und nicht nochmal wiederholt wurden?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Lg
3 Antworten
Hallöchen,
Ja klar darf er das. Ich glaube es gibt nur eine richtige Regel… - dass die Klausuren/Arbeiten nicht 1 zu 1 (die komplette Klausur vom letzten Jahre ohne eine einzige Veränderung) verwendet werden dürfen wenn sie 1 1/2 Jahre alt sind. Teile daraus nehmen, kann man durchaus trotzdem immer und darf man auch.
liebe Grüße
Er darf nicht mit dem Stoff übertreiben, da würde ich mit samt dem Kurs Einspruch erheben, dann weiß er wo der Fehler liegt!!!
Ja, der Lehrer darf alles.
Auch Grundwissen abfragen.
Aber das ist ja kein Grundwissen. Also gibt es keine Begrenzung, wie viel Stoff in die Klausur kommen darf und wie lange der her sein kann? Quasi wie beim Abitur?
Als ob es beim Abitur eine Begrenzung gäbe, dass z.B. die Rechtschreibregeln, die man in der Grundschule gelernt hat, nicht mehr wichtig sein dürfen.
Eben, beim Abitur gibt es keine Begrenzung aber bei einer Klassenarbeit sollte es die ja schon geben oder?
Dadurch, dass der Schulstoff aufeinander aufbaut, macht es schlichtweg keinen Sinn, Stoff aus früheren Schuljahren auszuschließen. Du kannst in Chemie z.B. keine Rechenaufgaben bearbeiten, ohne die Rechenregeln aus dem Matheunterricht der 6./7. Klasse zu beherrschen.
Und du kannst auch nicht in jedem Schuljahr von vorne mit dem Stoff anfangen, der in vorherigen Schuljahren gelernt worden ist und deshalb eigentlich sitzen müsste.
Wenn Schüler meinen, nur für Klassenarbeiten zu lernen, das Gelernte dann getrost wieder vergessen zu können und dann auf dem Schlauch stehen, wenn dieses Wissen später wieder gebraucht wird, ist das nicht der Fehler des Lehrplans, sondern des Schülers.
Darum geht es ja garnicht, klar kann sowas drankommen. Ich meine einfach konkrete Dinge die man auswendig können muss, also ob der Lehrer in einer Arbeit über Säuren die Salzbildungsrealtionen abfragen darf.
Dadurch, dass die Ionen von Salzen in der Regel Säurereste sind, macht das sehr wohl Sinn.
Du hast die Dinge in früheren Schuljahren nicht gelernt, damit du sie bei Klassenarbeiten hinschreiben kannst. Sondern damit du sie weißt. Ohne Ablaufdatum.
(Genauso, wie man in der Fahrschule die Verkehrsregeln nicht nur für die Theorieprüfung lernt, sondern sie auch noch nach 30 Jahren Führerscheinbesitz noch kennen und befolgen muss)
Selbstverständlich dürfen sie das.
Wir haben über diese Themen allgemein noch keine Klausuren geschrieben, nur eine einzige Leistungskontrolle die wirklich sehr lange her ist. Also gibt es keine Begrenzung wie viel Stoff vorkommen darf?