Ungerechte Behandlung vom Lehrer oder nicht?
Hallo,
ich habe Geschichtsleistungskurs und wir haben ein gewisses System. Ungefähr 2 Wochen vor jeder Klausur, müssen wir zuhause einen Probeaufsatz schreiben zu dem Thema und diesen den Lehrer dann per E-Mail schicken. Man macht zuerst die Erste Fassung und gibt diese dem Lehrer ab. Dann korrigiert der Lehrer diesen Aufsatz und gibt Verbesserungsvorschläge. Daraus macht der Schüler dann die überarbeitete zweite Fassung und diese wird dann benotet.
Nun ist es so, dass ich beim diesmaligen Probeaufsatz in der ersten Fassung einen kleiner teil (Ungefähr ein Viertel) plagiatisiert habe aus einer Lösung eines dritten.
Der Lehrer hat das gemerkt und mir gedroht, dass wenn ich nicht alle Aufgaben überarbeite und dazu noch eine Extra Aufgabe machen, ich 0 Punkte darauf bekomme. Allerdings wurde ja zu Beginn des Schuljahres ausgemacht, dass nur die 2. Fassung benotet wird. Also die erste Fassung die Ich abgegeben habe darf ja eigentlich nicht benotet werden. Normalerweise würde ich ja für die zweite Fassung alles überarbeiten und den kleinen Plagiat-Teil neu schreiben aber nein. Das geht so nicht laut dem Lehrer. Er gibt mir nur nicht die 0 Punkte, wenn ich das Genannte mache und dazu noch eine Extra Aufgabe mache. D.H. wenn ich die zweite Fassung abgebe, inder ich nur meine jetzigen Fehler ausbessere und das Plagiat weglasse (sowie es eigentlich sein sollte) dann bekomme ich trotzdem 0 Punkte, weil ich dann nicht die Extra Aufgabe mache zur Strafe. Obwohl die erste Fassung nicht mitbewertet wird und ich das sonst was hätte hinschreiben können.
Darf der Lehrer dies Tun? Zugegebener Maße war es natürlich unfair von mir aber mal abgesehen davon...
Was meint ihr?
5 Antworten
Meiner Meinung nach ja. Ein Betrugsversuch darf eben mit 0 Punkten bewertet werden. Den Versuch hast du klar begangen. Er gibt dir jedoch die Möglichkeit das durch die Extraaufgabe zu umgehen, obwohl er das nicht müsste und dir direkt 0 Punkte geben dürfte.
Direkt 0 Punkte darf er nicht geben das eben nur die 1. Version also Probeaufsatz ist. Wäre das Plagiat in der 2. Version (benotete Version) weiterhin vorhanden und nicht ausgebessert dann dürfte er 0 Punkte verteilen. Eine Extraaufgabe ist auch nicht in Ordnung solange die eigentliche 2. Version selbst geschrieben und kein Plagiat enthält. Er darf eben nur die benotetet Version mit 0 Punkten bewerten/bestrafen wenn darin ein Plagiat vorhanden ist
Darf der Lehrer dies Tun?
Muss der Lehrer euch die Gelegenheit geben, eine Rohfassung zur Vorkorrektur vorzulegen, mit der er sich zusätzliche Arbeit macht? Andere Lehrer bewerten nur eine Fassung und die wäre in deinem Fall wegen Täuschungsversuchs 6 gewesen.
Sei froh, dass du die Chance bekommst.
Warum meinen so viele Leute, es gäbe nur Rechte aber keine Pflichten? Oder dass die Pflichten immer nur von der anderen Seite einzuhalten wären?
Versetz dich in seine Lage: Wenn er dein Cheaten ungestraft durchgehen lässt, ist das eine Einladung es wieder zu tun (Wenn er es nicht merkt passiert nichts, wenn er es merkt, muss ich maximal noch einmal schreiben, ansonsten pasiert aber auch nichts)
Die meisten Lehrer sind anfangs durchaus gutmütig, wenn man sie aber oft genug verarscht, hat das negative Folgen für alle.
ja, der Lehrer darf das. Er hat den versuchten Betrug gemerkt und das sollst du auch spüren. Die Frage ist, ob er überhaupt diesen merkwürdigen Deal mit euch eingehen darf mit der Bewertung der von ihm korrigierten 2. Version.
Er hat dich beim Betrug erwischt und gibt dir noch eine Chance. Ist eher nett.
Du hast betrogen und bekommst dafür die Quittung.