Wieso ist freiwillige Sterbehilfe verboten?

Ich habe mir in letzter Zeit oft gedacht, wieso die freiwillige Sterbehilfe nicht möglich ist, und man stattdessen medizinisch so beschränkt sein muss, damit man es in Betracht ziehen kann?

Also mit "freiwillige Sterbehilfe" meine ich in dem Fall, dass man halt eine Anfrage machen kann, auch wenn man nicht körperlich oder psychisch, irgendwie offiziell krank ist.

Ich kenne jemanden, der vor ein paar Monaten psychisch total am Boden war, und in Betracht gezogen hat eine Sterbehilfe zu beantragen. Sie wollte dabei aber auch etwas Gutes tun, und wollte daher ihr Leben lassen und dazu ihre Organe spenden.

Die Anfrage wurde ihr (natürlich was sonst, schei* Staat) verwehrt. Sie ist noch am Leben, aber sie leidet immer noch psychisch und möchte ihr Leben lassen.

Daher die Überlegungen, weil es an sich eine voll gute Idee ist. So viele Menschen, die gerne leben wollen, ihnen aber die nötigen Organe fehlen, warten Monate, wenn auch Jahre auf einen passenden Spender. Und bis dahin, könnte sich ihr Gesundheitsstand sogar verschlechtert haben, bis zum Geht nicht mehr. Mit den Menschen, die freiwillig ihr Leben lassen und dabei ihre Organe spenden, hätten beide Partien ihre Vorteile, der eine stirbt nicht umsonst, dazu noch wird dem sein Wunsch gewährt und der andere bekommt vielleicht eine bessere Chance gesund zu werden/weiterzuleben.

Wieso überhaupt, wird einem vom Staat (wenn man sich äußert) aufgezwungen weiterzuleben, etwa durch Aufenthalte in Kliniken, Therapien, Medikamente, Jahrelange erfolglose medizinische Unterstützung, wenn man es einfach nicht möchte? Das geht doch niemanden was an, wenn man sein Leben lassen möchte.

Was denkt ihr?

Menschen, Körper, Recht, Rechte, Psychologie, Gesundheitswesen, Krankenhaus, Menschenrechte, Psyche, Staat, Ideologie, neu
Was ist im Zusammenhang mit Hate Speech sinnvoll?

Es gibt neuerdings Meldestellen, bei denen man zum Teil auch anonym auf "Hate Speech" aufmerksam machen kann.

Da man unter Hate Speech (Hassrede) ganz unterschiedliches verstehen kann ("Ich hasse das, wenn du deine Socken einfach auf den Boden schmeißt", gehört allerdings mit Sicherheit nicht dazu), biete ich zwar Antworten zur Abstimmung an, weil das eine übersichtlicheres Meinungsbild ergibt, ziehe aber ausführlichere Antworten auf die folgenden Fragen vor:

Sind solche Meldestellen überhaupt sinnvoll?

Geht nicht vielleicht schon der Brauch auf gutefrage.net zu weit, dass Fragen, die nach Ansicht des Teams Hate Speech enthalten oder provozieren sollen, gelöscht werden?

Ist der weiter unten angeführte Katalog von Äußerungen und Handlungen zu weit, die die Hessische Meldestelle als strafbar aufzählt?

Sollte man anonyme Meldungen zulassen oder nicht? (Besteht in dem Fall die Gefahr der Denunziation?)

Katalog der Hessischen Meldestelle:

Hate Speech bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Meinungsäußerungsfreiheit und den Schranken, die sich aus den allgemeinen Gesetzen, z.B. dem Strafgesetzbuch, ergeben. Besonders schwerwiegende Formen von Hate Speech können daher strafrechtlich relevant sein. In Betracht kommen insbesondere die Straftatbestände

  • § 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
  • § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
  • § 90a StGB Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
  • § 90b StGB Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
  • § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
  • § 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
  • § 126a StGB Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten
  • § 127 StGB Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet
  • § 130 StGB Volksverhetzung
  • § 131 StGB Gewaltdarstellung
  • § 140 StGB Belohnung und Billigung von Straftaten
  • § 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
  • § 185 StGB Beleidigung
  • § 186 StGB Üble Nachrede
  • § 187 StGB Verleumdung
  • § 188 StGB Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
  • § 189 StGB Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener
  • § 192a StGB Verhetzende Beleidigung
  • § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen
  • § 240 StGB Nötigung
  • § 241 StGB Bedrohung
Es sollte Meldestellen für Hate Speech geben. 50%
Der Katalog der Hessischen Meldestlle ist zu weit. 33%
Hate Speech sollte nicht gelöscht werden. 17%
Es sollte zwar Meldestellen geben, aber keine anonymen Meldungen. 0%
Politik, Recht
"Nicht wählbar": Katholische Bischöfe stellen sich gegen AfD. Was ist deine Meinung dazu, dass die Kirche zur AfD eine eindeutige Stellung abgibt?

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/nicht-waehlbar-katholische-bischoefe-stellen-sich-gegen-afd,U50g0IC

"Mit einer ungewöhnlich klaren Erklärung distanzieren sich die deutschen katholischen Bischöfe von der AfD. "Nach mehreren Radikalisierungsschüben dominiert inzwischen vor allem in der Partei 'Alternative für Deutschland' (AfD) eine völkisch-nationalistische Gesinnung", heißt es in dem Papier mit dem Titel "Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar". Die AfD changiere zwischen einem echten Rechtsextremismus und einem Rechtspopulismus, der weniger radikal daherkomme. "Der Rechtspopulismus ist der schillernde Rand des Rechtsextremismus, von dem er ideologisch aufgeladen wird."

In beiden Fällen werde stereotypen Ressentiments freie Bahn verschafft: gegen Geflüchtete und Migranten, gegen Muslime, gegen die vermeintliche Verschwörung der sogenannten globalen Eliten, immer stärker auch wieder gegen Jüdinnen und Juden. Die katholischen Bischöfe betonen daher: "Völkischer Nationalismus ist mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild unvereinbar. Rechtsextreme Parteien und solche, die am Rande dieser Ideologie wuchern, können für Christinnen und Christen daher kein Ort ihrer politischen Betätigung sein und sind auch nicht wählbar." Die Erklärung wurde zum Abschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Augsburg einstimmig beschlossen." BR 24, 22.2.2024

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