Darf ein Polizeibeamter einfach das Handy einziehen, nur weil ich unerlaubt eine junge Frau in der Fußgängerzone gefilmt habe?

Folgendes

Am Donnerstag wurde mir mein Handy von einem Polizeibeamten eingezogen, weil ich vorher unerlaubt in der Fußgängerzone eine junge Frau kurz gefilmt hatte. Sie oder jemand anderes hatte das wohl bemerkt und als ich auf dem Weg zu einer Einrichtung war, machte ihr Freund auf der anderen Straßenseite ein Foto von mir.

Kurz darauf erschien dann ein Polizeifahrzeug mit zwei Beamten, welche mir den Sachverhalt schilderten und mich darum baten die Aufnahme auf dem Handy zu löschen, ansonsten drohe der Einzug des Gerätes. Nachdem ich das Handy entsperrt hatte zeigte ich dem Polizisten Video der Frau und löschte es dann auch vor seinen Augen.

Plötzlich, ich hatte halt noch einige andere Videos und Fotos drauf, meinte er, ich solle ihm doch auch das andere Video zeigen, was direkt vor dem anderen in der Liste war. Da war halt auch ein Mädel draußen zu sehen.

Dann meinte er, in dem Fall müsse das Gerät nun doch eingezogen werden, obwohl ich das Video gelöscht hatte, und fügte an, dass es in den vergangenen Wochen und Tagen angeblich noch mehr Hinweise bei der Polizei aus der Region gab, bei dem wohl auch unerlaubte Aufnahmen gemacht worden seien. Und deshalb bliebe ihm nun nichts anderes übrig als das Gerät mitzunehmen und durchsehen zu lassen. Habe es ihn dann freiwillig herausgegeben.

Wie ist hier die Rechtslage, war das von dem Beamten richtig gewesen oder war es überzogen? Habe halt auch eine starke psychische Beeinträchtigung, Angst und Zwangsstörungen.

Wie ist eure Meinung oder Wissen?

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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die Verfassungsänderung in Frankreich, durch welche ein Recht auf Abtreibung besteht?



In Frankreich gab es eine Einigung: Völlige Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbrüchen. Als erstes Land der Welt ist dort nun das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch geschützt. Die weltweiten Reaktionen gehen stark auseinander.



Abstimmung in Frankreich

Im Schloss von Versailles fand die Abstimmung statt. Man kann durchaus behaupten, dass eine klare Mehrheit das Projekt von Staatspräsident Emmanuel Macron befürwortet hat. Insgesamt 780 Parlamentarier stimmten mit „Ja“, lediglich 72 mit „Nein“.

Nötig gewesen wäre eine Drei-Fünftel-Mehrheit, sodass das Gesetz angenommen wird. Mehrere Redner bezeichneten das Votum als „historisch“.

Auslöser für die Verfassungsänderung

Bereits seit 1975 sind Abtreibungen bis zur zehnten Woche der Schwangerschaft in Frankreich straffrei. Inzwischen gilt die Möglichkeit bis zur 14. Woche – übernommen werden die Kosten dabei durch die Krankenkasse.

Der politische Prozess, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung festzuschreiben, wurde allerdings durch eine komplett andere Entscheidung in Gange gesetzt: Im Sommer 2022 wurde durch den Supreme Court in den USA das Urteil „Roe v. Wade“ von 1973 gekippt. Das bedeutete das Ende des Rechts auf Abtreibung.

Diese Entscheidung führte in Frankreich zu massiven Debatten in der Öffentlichkeit und nun letztlich zu einer Verfassungsänderung.

Großteil der Franzosen war für die Änderung

86 Prozent der Franzosen befürworten Umfragen zufolge eine komplette Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Doch natürlich gibt es auch Gegenstimmen: Mehrere Hunderte von Abtreibungsgegnern versammelten sich während der Abstimmung nahe des Kongresses, um gegen die geplante Änderung zu protestieren. Deutliche Ablehnung wurde auch von Seiten der katholischen Kirche kommuniziert.

Unsere Fragen an Euch: Wie denkt Ihr über die Verfassungsänderung in Frankreich? Welche Vor- und Nachteile können dadurch entstehen? Wäre eine solche Änderung in Deutschland auch möglich und sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Obwohl dieses Thema sehr emotional ist, bitten wir Euch darum, an die Netiquette zu denken und auf Augenhöhe miteinander zu diskutieren. Vielen Dank!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/frankreich-abtreibung-verfassung-1.6421685

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-abtreibung-verfassung-102.html

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/reaktionen-roe-wade-supreme-court-entscheidung-abtreibung-usa-101.html 

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Kann ich einen Verkäufer mit fehlender Rechnung Anzeigen und wie wird die Sache gehandhabt bei einer Reparatur?

Ich habe vor einer Woche ein Samsung Galaxy S23 Ultra bei einem Privatverkäufer abgeholt. Es handelt sich hierbei um den Modell vom letztem Jahr, deswegen ist es auch günstiger als aktuelle. Denn die neusten Handys sind unbezahlbar.

Der Verkäufer meinte, er würde mir eine Kopie der Rechnung zukommen lassen. Jedes mal wenn ich nach der Rechnung nachgefragt habe, schrieb er mir, er würde mir die am nächsten Tag zusenden. Mittlerweile sind es schon 8 Tage und der Verkäufer meldet sich nun überhaupt nicht mehr.

Dabei war mir die Rechnung am wichtigsten denn bei einem wiederverkauft will das Handy ohne Rechnung keiner haben und wie das bei einem Garantiefall gehandhabt wird ist mir auch nicht bekannt.

Sollte ich denn Verkäufer nun bei der Polizei anzeigen? Denn seinen Nachnahmen und Adresse habe ich. Allerdings seinen Vornamen nicht.

Verkaufen möchte ich das Handy nun auch nicht wirklich, denn ich ich bin mit dem Gerät überaus zufrieden und Geld für ein neues Smartphone habe ich jetzt nicht mehr.

Wie sieht es bei einem Garantiefall aus? Kann im Internet irgendwo der Status verglichen werden.

Außerdem habe ich mal gehört das bei einem Garantiefall das Produktionsdatum als Garantieanfang genommen wird. Doch ob das bei Samsung stimmt ist mir nicht bekannt.

Ich möchte gerne eine Garantie Erweiterung für mein Handy kaufen. Ist das ohne Rechnung/Lieferschein bzw. irgendein Dokument überhaupt möglich?

Wenn es also irgendwann zum Garanttiefalll kommen sollte wie wird das bei Samsung gehandhabt?

Mir ist außerdem eingefallen das man einen externen Garantiedienstleister abschließen kann wie z.b die Firme Wertgarantie. Ich glaube die brauchen keine Rechnung.

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Wie findet ihr mein Konzept für Deutschland?

Das Grundgesetz ändern damit folgendes möglich ist.

Alles nachfolgende sofort abschaffen ohne Bestandsschutz:

Das Beamtentum mit allen Vergünstigungen sofort abschaffen

Alle Sozialabgaben abschaffen

Alle Beamten- und Politikerpensionen abschaffen

Gesetzliche Rentenversicherung abschaffen

Gesetzliche Krankenversicherungen abschaffen

Gesetzliche Arbeitslosenversicherung abschaffen

Gesetzliche Pflegeversicherung abschaffen

Kindergeld abschaffen

Kinderzuschlag abschaffen

Baukindergeld abschaffen

Wohngeld abschaffen

Stattdessen denen helfen die bedürftig sind. Unter 70 -> Bürgergeld und bei 70+ Grundsicherung im Alter. Bei der Grundsicherung im Alter kann man gerne den Regelsatz (deutlich) erhöhen. Sollten die Menschen mit Grundsicherung im Alter eine Wohnung oder ein Haus besitzen, dann wird der Staat im Grundbuch eingetragen und die Kosten des Staates mit dem Erbe verrechnet.

Alle Wohnungen ohne Entschädigung enteignen. Jeder bekommt die Wohnung in der er wohnt. Die Wohnungen von Bürgergeldempfängern und Grundsicherungsempfängern gehen an den Staat.

Große Bildungsreform.

Direkte Unterstützung von Kindern statt Kindergeld

Einwanderung in die Sozialsystem beenden

Bürokratieabbau

Große Steuerreform. Das führe ich aber nicht mehr aus.

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