Wenn ich einen gekauften Artikel storniere und zurück gebe, muss ich dann „Kompensation“ (Entschädigungsgeld) zahlen? Siehe Screenshot?
Was soll das? Das hab ich ja bisher noch nie erlebt… hat der Typ das Recht das anzufordern? Ist im Übrigen ein online Shop namens elektrowelt24, sollte also seriös sein…
Was hast du bestellt.
AV Receiver marantz 50 Cinema für 1399€
3 Antworten
Dein Produkt ist nicht maßgefertigt oder auf dich personalisiert. Der Händler ist in Deutschland. Also hast du 14 Tage Rückgaberecht.
Da du dich noch vor dem Versand gemeldet hast, hast du ihm auch noch die Versandkosten erspart.
Das einzige, was du selber zahlen müsstest, wären Rückversandkosten, sofern in den AGB nichts anderes steht.
Ab jetzt würde ich nichts mehr kommunizieren mit dem Verkäufer, außer es ist absolut notwendig. Du kannst dein Widerrufsrecht ohne Angabe von einem Grund wahrnehmen.
Auch die 50€ zahlst du nicht. Du erklärst ihm jetzt zum Schluss, dass du dich informiert hast, dein Widerrufsrecht wahrnimmst und daher nicht verpflichtet bist, irgendwelche Zahlungen zu leisten und darum die 50€ ebenfalls nicht als Kompensation leisten kannst
Sollte dann noch etwas schiefgehen, muss er Anzeige erstatten - und das wird er nicht tun, da er diese gesetzliche Regel definitiv kennt! Das ist nur ein Trickversuch.
Ok. Danke. Weisst was… hab ihm jetzt einfach mal geantwortet, das er sich 10€ nehmen kann und Rest bitte zurück schicken soll… mal sehen was jetzt kommt sonst gibt’s die Anzeige von meiner Seite aus…
Versandkosten musst du zahlen und ggf. Eine Nutzungsentschädigung.
Also, ein angemessene Nutzungsentschädigung kann ein Anbieter verlangen 50€ bei einem Gerät für 1400€ kann angemessen sein.
Aber wenn du es nie benutzt hast, musst du logischerweise auch keine Nutzungsentschädigung zahlen.
Wenn du das Produkt noch nicht einmal in der Hand hattest, sehe ich nicht inwiefern du denen eine Entschädigung schuldest.
Hab mir das Gesetz mal durchgelesen. Es tritt nur dann in Kraft wenn durch meine Nutzung der Ware ein Wertverlust entsteht. Das Ding ist, ich habe die Ware nicht einmal geöffnet, er hat sie ja noch nicht einmal verschickt. Sie hat sein Lager nicht einmal verlassen… Dadurch kann niemals ein Wertverlust der Ware entstanden sein… De facto greift dieses Gesetz nicht.
Richtig, deshalb habe ich ja auch geschrieben
Aber wenn du es nie benutzt hast, musst du logischerweise auch keine Nutzungsentschädigung zahlen.
Wenn du das Produkt noch nicht einmal in der Hand hattest, sehe ich nicht inwiefern du denen eine Entschädigung schuldest.
Wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist der dir für die bestellten Produkte ein Widerrufsrecht einräumen muss, hat er kein Recht dazu.
Sollte es sich jedoch um Artikel handeln, der vom Widerrufsrecht nicht erfasst sind, sieht die Sache u.U. anders aus. Dann hätte er grundsätzlich Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages.
Ja er ist gewerblich. Denkst du ich sollte ihm 10€ schenken oder lieber gar nix?
In diesem Fall sehe ich keinen Anspruch seinerseits. Das gehört zum Risiko eines Onlinehändlers.
Der soll es so sehen: immerhin muss er nicht auch noch die Versandkosten bezahlen, was er müsste, wenn du das Paket erst in Empfang nehmen musst um dann den Kaufvertrag zu widerrufen...
Ok. Tatsächlich hat er bereits das Paket verpackt und dem Versand übergeben aber scheinbar kann er es noch stoppen, weisste was ich geb ihm 10€ und gut ist. Hoffentlich gibt er mir noch mein Geld zurück waren immerhin 1400€…
ok. Gibt es ein Gesetz für diese „Nutzungsentschädigung“ worauf du dich beziehst oder hast du das erfunden? Wäre mir nämlich neu…