Meinung des Tages: Was denkt Ihr über die Pläne, die dabei helfen sollen, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 in Deutschland zu überwinden?

Die Zahl der Wonungslosen in Deutschland wächst kontinuierlich. Ein nationaler Aktionsplan soll allerdings dabei helfen, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 gänzlich zu überwinden. Was geplant ist und was die Gründe für die steigenden Zahlen sind hier im Überblick:

Aktueller Stand

Circa 50.000 Männer und Frauen leben in Deutschland derzeit schätzungsweise auf der Straße. Mehr als 600.000 sind wohnungslos. Doch Wohnen ist ein Menschenrecht - und auch aus staatlicher Perspektive ist es lukrativer, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, statt Menschen in teuren Wohnheimplätzen unterzubringen.

Gründe für den Verlust der Wohnung

Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb Menschen wohnungs- oder sogar obdachlos werden. Krankheiten, Sucht, Schicksalsschläge, Arbeitslosigkeit, Unfälle - alles mögliche Szenarien, die zu einer Armutsspirale führen können.

Laut Daten der BAG W haben mehr als die Hälfte (57%) der deutschen Wohnungslosen ihre Wohnungen aufgrund einer Kündigung verloren. Auch Miet- und Energieschulden sind mit über einem Fünftel (21%) ein häufiger Grund, dicht gefolgt von Konflikten im Wohnumfeld (20%). Auch Trennungen oder Scheidungen sind mit 16% Auslöser.

Bei nicht-deutschen Wohnungslosen sieht es etwas anders aus: Viele von ihnen hatten noch nie eine Wohnung in Deutschland und sind aufgrund von Flucht dort.

Dass das Leben immer teurer wird, hat spätestens durch die Inflation des vergangenen Jahres vermutlich beinahe jeder gemerkt - ein Grund, weshalb die Zahl der Wohnungslosen steigt. Bezahlbarer Wohnraum ist in vielen Teilen Deutschlands rares Gut. Auch sprechen Vermieter immer häufiger Kündigungen aus, sodass die Wohnungen, die teils langzeit vermietet waren, zu höheren Preisen neu vermietet werden können.

Auch ist der soziale Wohnungsbau - milde formuliert, wie es auch Sozialmediziner Gerhard Trabert anmerkt, vernachlässigt worden. Zudem verstärken Indexmieten und Untervermietung zu Tourismuszwecken die Problematik - allerdings sind auch Leerstand und Immobilienspekulationen wichtige Faktoren.

Nicht zu vergessen ist der ewige Teufelskreis, geprägt durch Diskriminierung: Für Wohnungslose ist es häufig wesentlich schwieriger als für andere, bei der Auswahl für eine bezahlbare Wohnung überhaupt berücksichtigt zu werden.

Welche Hilfen für Obdachlose geplant sind

Die Bundesregierung hat einen "nationalen Aktionsplan zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030" ausgerufen. Darin ist festgehalten, dass etwa das Angebot für bezahlbaren Wohnraum gesteigert werden soll - von 2022 bis 2026 stellt der Bund den Ländern dafür Finanzhilfen von 14, Milliarden Euro zur Verfügung. Auch Housing First - ein bisher nicht wirklich verbreiteter Ansatz - wird in diesem Plan erwähnt. Unter Housing First wird ein Konzept verstanden, dass die Wohnungslosigkeit unmittelbar beendet und flexible wohnbegleitende Hilfen anbietet, sodass ein dauerhafter Wohnungserhalt ermöglicht werden kann.

Weiter ist geplant, juristische Hürden und Bürokratie abzubauen: Wenn etwa aufgrund von Mietschulden eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, der Gekündigte diese Schulden aber zurückzahlen kann, so soll diese außerordentliche Kündigung aufgehoben werden können.

Außerdem sollen Sozialämter mehr Zugriff auf Daten bekommen - also etwa um einzusehen, wo es zu Kündigungen kommt, wo man aktiv werden muss.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr diese Ansätze? Was bedeutet das auch für Vermieter? Denkt Ihr, die Überlegungen werden ausreichen, um das Ziel bis 2030 zu erfüllen? Falls nicht - was sollte zusätzlich bedacht werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start in die Woche!

Quellen:

https://www.deutschlandfunk.de/ursachen-obdachlosigkeit-wohnungslosigkeit-100.html
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/nap-gegen-wohnungslosigkeit/nap-gegen-wohnungslosigkeit https://www.housingfirstfonds.de/59/housing-first-beendet-wohnungslosigkeit-dauerhaft

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Rechtslage bei Tickets wo es einen 'Hauptkäufer' gibt?

Hey Leute,

Eine ehemalige Freundin hatte für uns beide Tickets für ein Konzert besorgt. Der Einlass dieses Konzertes wird so gehandhabt, dass es einen Hauptkäufer gibt, dieser hat mehrere Tickets gekauft. Alle Personen die mit kommen möchten, müssen jedoch mit dem Hauptkäufer anstehen und rein gehen. Es gibt auch keine physischen Tickets, das ist alles online (Ja ich bin mir sicher, dass es echte Tickets sind, die wurden bei Eventim oder ähnliches gekauft).

Jedoch haben wir uns verstritten und ich möchte nun nicht mehr mit gehen. Ich wäre sowieso nur ihr zu liebe mit gekommen, mich interessiert das Konzert eher wenig... Somit zu meiner Frage, kann ich das Geld von ihr zurück verlangen? Bis zum Konzert sind es noch einige Monate hin und die beiden Tickets sind auf ihren Namen personalisiert. Ich frage mich nur wie da die genaue rechtslage aussieht, falls sie es mir böse nimmt. Habe ich indirekt einen Kaufvertrag abgeschlossen als ich gesagt habe, dass ich mit komme? Das Geld habe ich ihr auch schon gegeben. Das Ticket gehört aber ja nicht mir, steht somit unter ihrem Namen in ihrem Eigentum, habe ich also rechtlich einen Anspruch darauf mein Geld zurück zu bekommen?

Ich möchte natürlich ungern, dass es im Endeffekt zu so einem großen Akt wird, aber möchte nur im voraus die Sicherheit haben.

Vielen Dank für eure Antworten!

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Händler reagiert nicht auf Retoure, wie soll ich mich verhalten?

Hey zusammen,

ich hab vor knapp nen Monat hier im Forum eine Frage gestellt in der es darum ging, dass ich einen Artikel auf eBay widerrufen hab und den Umschlag mit der Ware als Einschreiben zurückgeschickt habe, das Einschreiben konnte jedoch nicht zugestellt werden und landete in einer Post Filiale.

Nun ist folgendes passiert:

Ich habe dem Händler während der Umschlag da lag mitgeteilt dass ich nichts für den Versand kann, ich habe keinen Einfluss darauf wenn es nicht zugestellt werden konnte und es dadurch in eine Postfiliale geliefert wurde, der Händler argumentierte, dass die Ware bei ihm eingehen müsse damit eine Rückerstattung erfolgen kann. Nachdem ich das geschrieben hab hat der Händler mir den Betrag erstattet.

Allerdings kam der Umschlag mit Inhalt zu mir zurück, da er aus der Filiale nicht abgeholt wurde. Ich schrieb dem Händler dass der Umschlag wieder bei mir ist und bat darum dass er mir einen Retourenschein geben möchte. Er sagte erneut dass der Umschlag bei ihn eingingen müsse damit eine Rückerstattung erfolgen kann, die war zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits geschehen, als ich ihn darauf hinwies antwortete er darauf nicht mehr.

Seitdem liegt die Ware bei mir und die Rückerstattung ist auch bereits passiert.

Muss ich den Umschlag nun nochmal auf meine Kosten zu dem Händler schicken und hoffen dass er diesmal zugestellt wird oder muss der Händler mir einen Retourenschein geben, da ich bereits eine Zustellung in Auftrag gegeben hab die aber fehlgeschlagen war. Wenn ich den Umschlag nochmal verschicke waren die Versandkosten insgesamt ca 20% teurer als der Inhalt selbst. Der Händler antwortet mir nicht mehr, wie soll ich mich verhalten?

Danke für eure Aufmerksamkeit.

Über jede Antwort würde ich mich freue. Liebe Grüße

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Nachsitzen ohne Grund?

Also ich muss nächsten Freitag am Nachmittag nachsitzen,in meinen Augen,aus einem völlig sinnlosen Grund.

Wir haben jetzt eine neue Regel(n) in der Schule.Wer sein Material nicht dabei ,sprich Arbeitsmittel. Ich hatte ein Blatt,was für den Unterricht anscheinend sehr Essential war,nicht dabei. Er fragt mich ob ich es habe,ich antwortete mit einem " Ich hab ein Foto gemacht",also mein Nachbar hatte es und ich hab es Zuhause auch noch fotografiert. Und dann meinte er,ich solle den Unterricht verlassen.Ich hab dann gesagt warum,und er hat es dann dabei gelassen und meinte ich solle nächsten Freitag nachsitzen. So,ich bin keiner der sich weigert wenn ich kein Recht habe,ich möchte nur wissen ob er das darf??? Also mit dem Blatt haben wir sowieso kaum gearbeitet,denn Unterricht habe ich nicht gestört,er war derjenige der es gestört hatte. Auf dem Zettel den wir von der Schulleitung diesbezüglich erhalten hatten steht drauf ( ich vereinfache es mal)

Das Problem mit fehlendem material, unpünktlichkeit und Störung, kostet wertvolle Unterrichtszeit und Wissensvermittlung.

Obwohl es jetzt da draufsteht bin ich mir immernoch sicher,vorallem sollten wir den Zettel unterschrieben abgeben,damit die Abteilung sich sicher ist,dass es die Eltern zur Kenntnis genommen haben. Das ist mir gerade auch aufgefallen,aber den Zettel habe ich nicht abgegeben. Gibt's also irgendeine Möglichkeit,diese lächerlichen Strafe zu verhindern?

Mit dem Lehrer kann man auch nicht reden,er ist halt stur. Wollte heute mit der Abteilung reden aber niemand war da. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen

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Habe ich übertrieben mit meiner Aussage?

Heute hat das jährlich Benchmark was Projektfortschritt pro Standort angeht, stattgefunden.

Das lokale Netzwerkteam musste entsprechende Modelle von Hardware ersetzen und die Netzwerkschränke neubauen.

Meine Kollegen in den anderen Standorten weltweit (17x Stück), sind 2-3 Mitglieder pro lokalen Netzwerkteam. Ich bin alleine für 2 Standorte zuständig.

  • Mein Volumen an Hardware auszutauschen war 70x Stück und bin alleine. Habe das Projekt in 12 Monate erledigt.
  • Meine andere Kollegen in den anderen Werken haben doppelt so wenig wie ich auszutauschen habe und sind 2 bis 3 Leute. Aber keiner ist noch fertig und Rapporte sind nicht mal geschickt worden.

Der Netzwerkmanager ist der Leiter des Bereiches global. Mein lokaler Teamleiter hat die Resultaten gesehen und war erstaunt. Der deutsche Standort war längst nicht mehr Nummer #1 in Umstellungen und nächstes Jahr sollen wir auch die ersten sein anzufangen die nächste Umstellungsphase zu starten.

Ich wurde gefragt wie ich gemanaged habe.

Ich sagte ganz einfach: "Einfach bewegen und machen. Einmal beobachten, Schritte kurz und einfach definieren, DANN BEWEGEN!

Ich habe sehr hart darauf geachtet zu erwähnen. Arbeiten und bewegen. Nicht stehen bleiben, sondern machen machen machen.

Chef meinte freundlich ich soll es lieber für mich behalten. Man soll die Kollegen motivieren, nicht demütigen. Egal wie und was...

Ja 86%
Nein 14%
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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr das Urteil bezüglich Trumps Immunität?

Der Sturm auf das Kapitol - es ist bereits über drei Jahre her, dass Anhänger des damals noch amtierenden, jedoch schon abgewählten US-Präsidenten Donald Trump, auf das Kapitol in Washington D.C. stürmten. Eine aufstachelnde Rede des früheren Präsidenten ging dem Angriff voraus. Trump fordert Immunität - schließlich war er damals noch Präsident. Doch ein Gericht lehnte diese Forderung ab - zurecht?

Der Sturm auf das Kapitol

Am 06. Januar 2021 stürmten Anhänger Donald Trumps während der Sitzung des US-Kongresses das Kapitol in Washington. Der Kongress war damals in der Sitzung, um das Präsidentschaftswahlergebnis zu bestätigen, bei dem Trump sich nicht gegen seinen Rivalen Joe Biden durchsetzen konnte.

Doch der Aufstand blieb nicht ohne folgen - nicht nur mussten zahlreiche Politiker in Sicherheit gebracht werden, als mehrere Anhänger bis zu den Büros von Abgeordneten und in den Senatssaal eindrangen, bei den Gewalttaten starben fünf Menschen. Darüber hinaus kam es zu mehr als 700 Festnahmen.

Die Befragungen zu dem Vorfall dauerten mehr als anderthalb Jahre. Das Ergebnis: Die Hauptverantwortung für die kriminelle "mehrstufige Verschwörung" trägt Donald Trump. Das Gremium empfahl, gegen den ehemaligen Präsidenten strafrechtliche Schritte einzuleiten. Im Falle eine Verurteilung dürfte Trump kein politisches Amt mehr ausüben.

Trumps Forderung nach Immunität

Der ehemalige Präsident möchte 2024 erneut für die Republikaner nach der Präsidentenwahl 2024 ins Weiße Haus einziehen - doch das kann er nur, wenn keine Verurteilung ausgesprochen wird.

Als ehemaliger und zu dem Zeitpunkt nach amtierender Präsident berief sich Trump auf Immunität. Doch nach Auffassung des Berufungsgerichtes kann der ehemalige Präsident sehr wohl strafrechtlich verfolgt werden - für seine Handlungen im Präsidentenamt genieße er keine Immunität, so urteile das Gericht einstimmig. Der Antrag von Trump wurde somit abgelehnt. Zu erwarten ist, dass Trumps Anwälte diesbezüglich Berufung einlegen werden.

Der ehemalige Präsident bleibt auch nach der Verkündung bei seiner Haltung, er argumentierte, dass Präsidenten sich nicht trauen werden zu handeln, wenn sie Angst haben müssten, nach der Amtszeit der bösartigen Vergeltung der anderen Partei ausgeliefert zu sein. Selbst interpretiert er die derzeitigen Vorgänge als Hexenjagd aufgrund seiner Ambitionen, weiterhin in der Politik zu bleiben.

Die Perspektive des Gerichtes ist eine andere - es sieht die Gewaltenteilung in Gefahr und argumentiert, dass das Amt des Präsidenten niemals ermöglichen können sollte, dass ein ehemaliger Amtsinhaber für alle Zeit über einem Gesetz steht.

Wie es nun weitergehen könnte

Dass Trump in Berufung gehen würde, hat bereits sein Sprecher angekündigt. Auf der Social-Media-Plattform "Truth Social" betonte Trump erneut, dass ein US-Präsident volle Immunität brauche.

Sechts Tage haben Trump und sein Anwaltsteam nun Zeit, gegen das Gericht vorzugehen, wobei es dann vermutlich vor dem Obersten Gerichtshof landen wird. Ob der Prozess vor der Präsidentschaftswahl zu Ende gebracht werden kann, ist derzeit noch unklar, viele hatten gehofft, dass ein Abschluss noch davor stattfinden könnte.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die Entscheidung? Wie seht Ihr die Immunität eines Präsidenten - wie weit soll diese gehen? Wie schätzt Ihr Trumps Chancen auf eine weitere Amtszeit ein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.focus.de/politik/ausland/sturm-auf-das-kapitol-gericht-urteilt-gegen-trump-statement-des-ex-praesidenten-wirkt-wie-schuldeingestaendnis_id_259646411.html
https://www.zeit.de/politik/ausland/2024-02/antrag-auf-immunitaet-von-ex-praesident-donald-trump-abgelehnt
https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-immunitaet-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/donald-trump-keine-immunitaet-usa-100.html
https://www.spiegel.de/ausland/ex-praesident-donald-trump-kann-keine-immunitaet-gegen-strafverfolgung-geltend-machen-a-21793566-a528-4bbd-8c3b-9cae3637fec8
https://www.zeit.de/thema/sturm-auf-us-kapitol

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Kann das Veterinäramt mich zwingen, Tiere zu BEHALTEN, die ich nicht mehr haben will?

Der umgekehrte Fall ist bekannt, dass das Veterinäramt Leuten Tiere wegnimmt oder ein Haltungsverbot erteilt, aber in meinem Fall will mir das Veterinäramt die Auflage erteilen, dass ich meine Skinny Pigs (fast haarlose Meerschweinchen) NICHT WEITERGEBEN, also nicht verkaufen und nicht einmal verschenken darf! Stattdessen soll ich sie bis zu ihrem Tod in der Wohnung behalten und füttern und pflegen müssen!

Eigentlich hatte ich vor, meine Herde, die aus kastrierten Männchen und unkastrierten Weibchen besteht, demnächst zu verkaufen. Die obige Auflage wurde anlässlich einer regulären Inspektion bei mir zu Hause zunächst nur mündlich, allerdings vor zwei amtlichen Zeugen, geäußert und die Inspektorin meinte, ich sei von dem Moment an daran gebunden. Das hat mich völlig perplex gemacht. Darf das Veterinäramt denn so etwas verlangen?

Die Beamte begründete das mit damit, dass "der Handel mit Qualzuchten deutschlandweit verboten" sei. Für den Fall, dass meine Skinny Pigs "irgendwie verschwinden" und bei der nächsten Inspektion nicht bei mir vorgefunden werden sollten und ich keinen tierärztlichen Nachweis über ihren Tod vorlegen könne, drohte sie mir eine Geldstrafe von 500 Euro pro Stück an!

Aber erstens ist nirgends festgelegt, dass Skinny Pigs (im Gegensatz zu den Baldwins) wirklich zu den Qualzuchten gehören, und zweitens sind Kleinanzeigenplattformen im Internet wie quoka und auch viele Facebookgruppen voller Angebote, wo diese Tierart angeboten, gekauft und verkauft wird. Wollen die Amtsveterinäre an mir einen Präzedenzfall setzen oder haben sie sich in etwas völlig Illegales verrannt?

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Tiere, Meerschweinchen, Recht, Gesetz, Tierschutz, Nagetiere
Bundesregierung senkt Strafe für Kinderpornos?

Seit Juli 2021 ist der Besitz von Kinderpornografie in Deutschland ein Verbrechenstatbestand. Das bedeutet, dass eine Mindeststrafe von einem Jahr verhängt werden muss. Zudem existiert für Staatsanwaltschaft und Gericht keine Einstellungsmöglichkeit. Die Staatsanwaltschaft muss anklagen und das Gericht verurteilen.

Dies hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Strafverfahren gegen Eltern und Lehrer eingeleitet worden sind (siehe hier und hier). Jene hatten in der Regel mitbekommen, dass unter Schülern entsprechendes Material kursiert und sich zuschicken lassen, um im Bilde zu sein und einschreiten zu können.

Hierdurch haben sie sich jedoch selbst des Besitzes von Kinderpornografie schuldig gemacht. Für Lehrer bedeutet das nicht nur ein Strafverfahren und eine Verurteilung, sondern auch den Verlust von Arbeitsplatz und Pension. Denn bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und mehr wird zwingend der Beamtenstatus aberkannt.

Die Bundesregierung will die Mindeststrafe nun von einem Jahr auf sechs Monate senken (siehe hier und hier). Dann wäre der Besitz kein Verbrechen mehr, sondern nur noch ein Vergehen. Folge: Taten könnten mit geringeren Strafen sanktioniert oder Verfahren unter bestimmten Umständen ganz eingestellt werden.

Ich persönlich halte auch dies noch für zu wenig flexibel. Denn dass man im Extremfall wegen des Besitzes einer einzigen Datei zwingend zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird, erscheint mir im Hinblick auf das Übermaßverbot problematisch.

Deshalb halte ich auch die Möglichkeit Geldstrafen zu verhängen, wie sie bis Juni 2021 bestand, für sinnvoll. Zumal Geldstrafen spürbarer wirken als die oftmals zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen.

Was für eine Bestrafung haltet Ihr bei Besitz von Kinderpornografie für richtig?

Auch Geldstrafen sollte möglich sein (Vergehen) 68%
Mindeststrafe von einem Jahr (Verbrechen) 25%
Mindeststrafe von sechs Monaten (Vergehen) 7%
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