Klassenkonferenz ,Terminverschiebung abgelehnt?

4 Antworten

Hallo MamaMalkia,

ich denke, ein Schulkind für eine Woche vom Untericht auszuschließen weil das Mädel geraucht hat, ist nicht rechtens bzw. akzeptabel.

Daß es deswegen eine Schulkonferenz geben sollte, ist eher lächerlich.

Haben die sonst keine Probleme an dieser Schule?

Zu meiner Zeit gab es für so einen Verstoß maximal einen Verweis.


MamaMalkia 
Beitragsersteller
 24.02.2024, 09:42

Danke Christin , nein das Thema ist leider in dieser Form schon öfter vorgekommen .Und wie ich schrieb , eigentlich herrscht rege Kommunikation mit der Lehrerin. Es gab auch letztes Jahr bereits einen "runden Tisch" mit Rektorin und stellv.Rektor ,da ich sehr offen mit der Problematik umgehe und auch Hilfen annehme .Ich persönlich sehe es ähnlich kontraproduktiv. Aber gut , dieses "Urteil" ist nunmal gefallen .

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Die Schule kann durchaus erwarten, dass du ohne weitere Schützenhilfe erscheinst. Ich kann dir da nur Bequemlichkeit unterstellen. Es ist zwar widersinnig, säumige Schüler auch noch vom Unterricht auszuschließen, aber vielleicht lernt deine Tochter ja etwas über Regeln und deren Einhaltung.


MamaMalkia 
Beitragsersteller
 24.02.2024, 09:54

Bitte meine Kommentare lesen .

Und eben das ist der Punkt , So wie Sie es sehen ,sehe ich es auch .Nur dafür bedarf es eben der Unterstützung der SPFH .Mich hätte man vermutlich nicht ernst genommen mit meinen Argumenten.

Auch verlässt sie das Gelände 'nur ' zum Rauchen (das soll keine Verharmlosung sein !!!)

Schwänzen tut sie den Unterricht nicht .Gott sei Dank .

Und tatsächlich ist das Letzte was man mir vorwerfen kann Bequemlichkeit.

Aber oky .Jeder versteht was er verstehen möchte

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Im Ernst?

An einer Konferenz nehmen viele Menschen teil.

Und Du meinst, dass die alle keine eigenen Terminpläne hätten, sondern sich deren ganzes Leben nur nach Dir richte?

Für einen erwachsenen Menschen ist das ein famoses Ausmass an Narzismus.

Mich wundert nicht, dass Du Familienhilfen, Therapien und derlei mehr brauchst. Lass es Dir von denen ggf. noch ausführlicher erklären.


MamaMalkia 
Beitragsersteller
 24.02.2024, 06:03

Wooow was für eine empathische Antwort .

Ich bedanke mich sehr für die Lebenszeit ,die Sie mir und der Beantwortung meiner Frage gewidmet haben .

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Wenn du Einfluss auf deine Tochter hast, mache ich nachdrücklich klar, dass sie die Kippe erst außer Sichtweite der Schule anzünden darf.

Im öffentlichen Bereich hat die Schule nix mehr zu melden.

Sollten wir hier über ein Kind reden, kannst du froh sein, dass das Jugendamt noch nicht bei dir vorstellig wurde.


MamaMalkia 
Beitragsersteller
 24.02.2024, 05:58

Vielen Dank für die Antwort !

Leider sprechen wir von einem Kind .

Ich schrieb ,wir haben eine SPFH .Dieser ist mit dem Vorgehen genauso wenig einverstanden. Eben weil es mit der Schule eine enge Zusammenarbeit gab .

Es geht ja nicht darum das wir Massnahmen nicht für sinnvoll halten sondern das trotz Bitten der Termin nicht verschoben wurde und wir damit keine Möglichkeit hatten uns zu äussern.

Soweit mir bekannt ist hat der Schüler ein Recht auf die Anwesenheit einer Vertrauensperson . Dies ist nun mal unsere SPFH.

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