Hallo,

ich habe eine Frage zum neuen Aufenthaltsgesetz, welches ich auch nochmal als Bild angehangen habe. (§ 24 Absatz 1)

Eine Freundin von mir kommt aus der Ukraine und ist seit fast 2 Jahren in Deutschland.

Sie hat ein Visum/Aufenthaltserlaubnis welches bis zum 04.03.24 gültig ist.

Nun soll diese Aufenthaltserlaubnis ja, auch nachdem sie auf dem Papier abgelaufen ist, bis zum 04.03.2025 gültig sein?

Meine Freundin hat diesen April einen einwöchigen Aufenthalt in Portugal, bzw plant dies.

Meine Frage ist, ob die portugiesischen Behörden ebenfalls über diese Regelung Bescheid wissen müssten, bzw generell die Schengener Staaten, da sie natürlich Probleme vermeiden will und einfach wieder nach Deutschland zurückkommen möchte.

Vielen Dank für eine Antwort! (gerne auch mit Links zu ner Quelle falls sich was findet)