Bein Händler ist man doch eigentlich immer auf der sicheren Seite durchs Gesetz. Angenommen ich kaufe mir ein 2 Jahre altes Auto mit 80.000km Laufleistung, wird ja nichts außer das übliche wie Bremsen und Reifen usw. unter Verschleiß fallen, also nichts das hohe Kosten verursachen könnte da bei einem 2 Jahre alten Wagen alterungsbedingt wohl nichts sonst unter Verschleiß fällt. Und verkauft der Händler mir das Auto nun als Einwandfrei mit keinen bekannten Mängeln angegeben, habe ich doch immer gesetzlich 6 Monate das Recht auf Nachbesserung wo der Händler in der Beweispflicht liegen würde. Und wenn er es als Mängelfrei verkauft und nach sag ich mal ner Monat nach Kauf das Auto einen Motorschaden hat oder übertrieben ein Loch im Unterboden, könnte er nicht beweisen das es bei Kauf noch nicht so war. Worauf ich hinaus will ist eigentlich nur bin ich somit beim Händerautokauf immer sicher vor Reparaturen usw. bis auf wirklich gängige Verschleißteile bei denen klar ist, dass es Verschleißteile sind? Oder gibt es da auch "Gefahren" für mich indem der Händler einen austricksen kann und man an Ende selbst auf hohen Kosten sitzen bleibt wenn z.b. plötzlich ein nicht Verschleißschaden am Auto ansteht?
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