Was tun wenn Freundin nur mit mir zusammen war um ein Kind zu bekommen? Schadensersatz?

16 Antworten

Nein, so etwas wie eine missbräuchliche Schwangerschaft gibt es nicht. Deswegen gibt es auch keine Entschädigung.

kann sie ja einfach sagen, dass es ein One Night Stand war. Und dass sie nicht weiß, wer dein Vater ist.

Das kann man machen, aber dann kriegt sie vom Amt auch keinen Unterhaltsvorschuss. Wahrscheinlich hat sie das selbst gemerkt und wusste dann auf einmal doch, wer der Vater war.

Was kann ich machen?

Ist das Kind schon geboren? Dann lass als erstes mal einen Vaterschaftstest machen. Deine Freundin wäre nicht die erste, die einem Mann ein Kind unterschieben will.

Die andere Frage ist: willst du dich um das Kind kümmern, wenn es wirklich von dir ist? Umgangsrecht kann dir eh keiner nehmen, und das Sorgerecht kannst du einklagen.

Unabhängig davon: wenn es dein Kind ist, darfst du Unterhalt zahlen. Und sorry, aber warum schläfst du ohne Kondom mit einer Frau, die von Anfang klar geäußert hat, dass sie einen starken Kinderwunsch hat?

Nein für so etwas gibt es keine Entschädigung. Selbst wenn es exakt so war, wie angenommen.

Sorgerecht kansnt du di rim Zweifel vor Gericht erstreiten.

Dir geht es nicht ums Kind, dir geht es ums Geld. Würde es dir ums Kind gehen würdest du fragen wie du das 50% Sorgerecht (warum hast du das nicht?) bekommst, evt. nach einem Wechselmodel fragen usw.

IMHO könnte man "Schadensersatz" unter genau einer Bedingung bekommen.

  1. sie behauptet z.B. die pille zu nehmen
  2. du kannst beweisen dass dies nie der Fall war
  3. optimal der Nachweis der Trennung direkt nach dem bekannt werden der Schwangerschaft

kurzum: du kannst beweisen dass sie aktiv schwanger werden wollte und du nur der Zahlmeister sein solltest. Ich persönlich würde es dann so sehen dass mutwillig ein Schaden (der Unterhalt, nicht das Kind) beigefügt wurde und man dementsprechend den Unterhalt von der Mutter zurückfordern kann. Urteile dazu habe ich leider noch keine gefunden (egal mit welchem Ergebnis), wäre aber meine Verteidigung (wobei.... meine persönliche wäre eher siehe ganz oben)


Elli113  20.01.2023, 09:23
warum hast du das nicht?

Weil das bei nicht-verheirateten Paaren automatisch nur die Mutter hat.

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geheim007b  20.01.2023, 09:36
@Elli113

Nicht wenn man bei der Geburt beim Standesamt gleiche eine Sorgerechtserklärung macht. Weigert sich die Frau zusammen mit den anderne Faktoren oben wäre das Thema Schadensersatz i.H. des Unterhalts wieder interessant weil es doch ein starkes indiz dafür wäre dass es so geplant war.

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Elli113  20.01.2023, 09:44
@geheim007b
Nicht wenn man bei der Geburt beim Standesamt gleiche eine Sorgerechtserklärung macht.

Das geht aber nur mit der Mutter zusammen.

Es gibt keine missbräuchliche Schwangerschaft und deswegen keine Grundlage für Schadensersatz.

Geht es darum, dass der Mann einen Vermögensschaden geltend macht, ist festzustellen, dass das Vermögen als solches von der dafür maßgeblichen Vorschrift des § 823 BGB (unerlaubte Handlung) nicht erfasst wird.

Es gibt sogar Urteile, in denen ein Vater Unterhalt zahlen musste, weil die Frau sich nach der Trennung mit seinem Samen befruchtete Eizellen einsetzen lies. (LG München, Urteil v. 2.5.2018, Az. 9 O 7697/17)

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geheim007b  20.01.2023, 09:53
@Elli113

das LG München mal wieder... einer meiner Lieblingsgerichte für blödsinnige Urteile :-).

Aber da gilt: falsch geklagt. Man kann sich nicht vor Unterhaltssprüchen freistellen (da haben sie sogar mal recht), der Unterhalt steht dem Kind zu, immer. Ich behaupte aber, dass man einen Schadensanspruch in Höhe des Unterhalts gegen die Mutter stellen kann. Den Unterhalt muss man zahlen und sich sogleich (wenn pfändungstechnisch möglich) direkt wieder zurückholen. Dazu müsste man aber beweisen, dass dieser Vermögensschaden mutwillig zugefügt wurde. Sprich beide sind sich einig keine Kinder, frau nimmt trotz Behauptung keine Pille mit dem Ziel schwanger zu werden und trennt sich nach erfolg vom Vater). Der Beweis dürfte schwierig sein... unabhänige Zeugen (z.B. ne Freundin die in den Plan eingeweiht war) könnte helfen.

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Elli113  20.01.2023, 10:33
@geheim007b

Nun ja. Es gibt ja Gerichte, die das heimliche Abziehen des Kondoms während des Verkehrs als Vergewaltigung ansehen, da der Verkehr ohne Kondom gegen den Willen der Frau erfolgte, bzw. diese nur dem Verkehr MIT Kondom zugestimmt hatte.

Jetzt wäre interessant, ob das Vortäuschen einer Verhütung seitens der Frau quasi gleich zu sehen wäre. Denn auch hier würde ja die Einwilligung des Mannes zum Verkehr eigentlich fehlen.

NUR wenn man das bejaht, dann gäbe es tatsächlich eine widerrechtliche Handlung im Sinne des §823 BGB und daraus resultierend eine Schadensersatzpflicht.

Das Problem wird die Beweisbarkeit sein.

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meko86  09.12.2023, 01:49

Hervorragende Antwort, zumindest aus juristischer Sicht🙂

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Entschädigung für was? Kannst du beweisen, dass sie dich nur wegen des Kindes benutzt hat? Das ist nicht möglich. Finde dich damit ab, dass du für das Kind unterhaltspflichtig bist. Natürlich nur, wenn du tatsächlich der Vater bist. Das Sorgerecht kannst du gerichtlich einfordern. Die Frage ist, was bringt das? Dann hast du noch mehr Verantwortung, obwohl das Kind nicht bei dir lebt. Schon traurig wie manche Frauen ticken.

Gar nichts kannst du machen!

Verhütung geht immer auch beide an und DU hast dich nicht gekümmert, dass SIE nicht von dir schwanger werden kann.

Tja....einige Minuten Rittmeister und jetzt mindestens 18 Jahre Zahlmeister ist die Folge davon.

Umgangsrecht, Sorgerecht etc hat damit nichts zu tun.

Wenn du in Zukunft deinen Pinsel irgendwo eintauchen willst, verpacke ihn vorher sorgfältig und verlass dich nicht auf die Sexpartnerin.