Mindeststrafe für Kinderpornografie?
Der Besitz von Kinderpornografie wird seit dem Jahr 2021 mit einer Mindeststrafe von einem Jahr sanktioniert (Verbrechenstatbestand). Vor der Reform war auch die Verhängung einer Geldstrafe möglich.
Konkret bedeutet dies, dass bereits der Besitz einer einzigen kinderpornografischen Datei mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahnden ist und der Richter hier auch keinerlei Ermessensspielraum besitzt.
Ich halte dies für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und habe dazu auch ein konkretes Beispiel: Ein Bekannter von mir ist mal Internet auf Kinderpornografie gestoßen. Er hat davon dann Screenshots gemacht und damit bei der Polizei Anzeige erstattet.
Letztlich wurde er dann aber selbst wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eben für die Anzeige Screenshots gemacht hat und das bereits als Besitzverschaffen gilt.
Bei der aktuellen Gesetzeslage hätte er nicht mal mehr eine Geldstrafe bekommen, sondern wäre zwingend zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu verurteilen gewesen. Dem Richter wird also jeglicher Ermessensspielraum für solche besonderen Fälle genommen.
Mich würde nun interessieren, was Ihr von der aktuellen Regelung haltet: Sollte der Besitz von Kinderpornografie zwingend mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden?
38 Stimmen
Ich finde diese Frage suspekt. Warum verlangst du nicht nach der Ausnutzung von Ermessensspielräumen durch Richter ? Diese sollten dich vor allem interessieren, und keine Strafmaße
Mich interessiert nicht, ob Du die Frage "suspekt" findest (was immer das heißen soll). Und Ermessensspielraum haben Richter aktuell nicht. Scheinst Du nicht verstanden zu haben.
Genau darum geht es. Warum verlangst du nicht danach, dass Richtern Ermessensspielräume eingeräumt werden ?
Genau das wäre durch die Abschaffung der Mindeststrafe von einem Jahr der Fall. Und darüber habe ich ja gerade abstimmen lassen. Jura ist nicht so Deins, oder?
Das eine hat mit dem anderen eigentlich nichts zu tun, Mindeststrafen kann es weiterhin geben.
Wenn es Mindeststrafen gibt, kann es nicht gleichzeitig einen Ermessenspielraum geben. Klingt das für Dich logisch?
Das Ermessen wäre nützlich, um solche Grenzfälle wie deinen "Kumpel" vor der Mindeststrafe zu bewahren, und beträfe die Beurteilung dessen, was überhaupt Kinderpornographie ist.
Ich gebe es auf.
8 Antworten
Die Straferhöhung von der Mindeststrafe 3 Monate auf 1 Jahr ist grotesk und vermutlich einmalig,
da hier eine Stufe (6 Monate) übersprungen wurde.
Auch ist es grotesk,
dass das Gesetz keinen minder schweren Fall zulässt,
wie bei zahlreichen anderen Delikten auch (gefährliche Körperverletzung, Raub,...).
Ich finde,
man sollte diese Gesetzesänderung rückgängig machen.
Kinderpornografie ist nicht gleich Kinderpornografie: Die Spannbreite reicht da von Videos, die die Vergewaltigung eines Kleinkindes zeigen bis zu Fotos des eigenen, nackt am Strand spielenden Kindes aus ungünstigem Winkel. Diese Spannbreite sollte sich auch im Strafmaß widerspiegeln - was zurzeit nicht der Fall ist. Um dem Problem, das Kinderpornografie defintiv darstellt, beizukommen, sollte man zudem vielmehr die Hersteller als die Konsumenten in den Blick nehmen.
Und wenn man jede Form des Besitzes von Kinderpornografie mit mindestens einem Jahr Haft ahnden will, dann doch bitte auch Aufnahmen anderer nicht-sexueller Gewalttaten an Kindern. Die darf man i.d.R. nämlich unverständlicherweise legal besitzen und verbreiten.
auch das letztere kann als Kinderpornografie gewertet werden. Nämlich dann wenn das Bild des Kindes als Sexuell aufreizend angesehen werden kann. Für einen Pädophilen beispielsweise ist das allerdings so ziemlich immer der Fall. Nacktbilder von Kindern sind ohne Frage eine Grauzone. Die Entscheidung ob ein Bild noch OK ist oder nicht obliegt dem Richter.
Der bekannte hätte auch einfach nur den Link schicken können. Ich finde das grundsätzlich schon in Ordnung wie es ist. Sicherlich konnte er indem Fall beweisen, dass er die Screenshots für die Anzeige genutzt hat. Er kann aber schwer beweisen, dass er diese Bilder nicht selbst behalten hat. Man könnte ja für solche Fälle bei der Freiheitsstrafe bleiben, aber zur Bewährung halt.
Er kann aber schwer beweisen, dass er diese Bilder nicht selbst behalten hat.
Muss er auch nicht. Falls die Staatsanwaltschaft die Vermutung hat, dass das der Fall ist, dann ist das deren Aufgabe.
Man könnte ja für solche Fälle bei der Freiheitsstrafe bleiben, aber zur Bewährung halt.
Freiheitsstrafen unter zwei Jahren können auf Bewegung ausgesetzt werden.
Jetzt bin ich doch leicht verwirrt. Geht es nicht darum, dass hier ein Zeuge, der eine Straftat anzeigen will, zum Täter gemacht wird?
Das bedeutet: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen.
Derjenige, der die Anzeige erstattet hat, wusste sicherlich nicht,
dass die screenshots auch denn strafbar sind, wenn man damit zur Staatsanwaltschaft geht.
Es ist ja nicht jeder Normalbürger ein Rechtsexperte.
Naja angenommen dein Kinder machen nackt/porno von sich und die sind so 10 oder so und in dem Alter haben die ja schon Handy dann bist du dran in dem Moment wenn du das Gerät in der Hand hälst und da die erst mit 16 ne Sim Karte bekommen hollst du eine und somit ist es dein Handy, da ist doch eher die Frage ob das überhaupt bestraft werden sollte und ich rede nicht von Gewalt sondern von Ablichtungen normaler sexueller Handlungen.
Mfg sckippi
m/5×7
Ich finde jeder der solche Inhalte auf seinem Handy/Computer hat sollte Lebenslänglich ins Gefängnis gehen!
Nein das sollte nicht sein! Denn es gibt auch Menschen die aus Neugier oder aus dem Wunsch der Polizei das zu melden und zu helfen auf solche Seiten kamen.Oder sie bekamen das illegale von falschen Freunde zugesand
Man sollte lieber die Urheber dieser Seiten im Darkweb und die gewissenlosen Eltern die ihre Kinder dazu missbrauchen in den Knast schicken!!
Unterlasse dieses menschenverachtende Neonazi-Gerede!
Noch nicht mal die AfD denkt so.
Vielleicht die NPD.
Was für eine Spannbreite ? Das erste ist Kinderpornographie, das zweite nicht.