Mindeststrafe für Kinderpornografie?

Nein, auch Geldstrafen sollten möglich sein. 68%
Ja, Mindeststrafe von einem Jahr. 32%

38 Stimmen

OliverKrieger  20.01.2023, 14:47

Ich finde diese Frage suspekt. Warum verlangst du nicht nach der Ausnutzung von Ermessensspielräumen durch Richter ? Diese sollten dich vor allem interessieren, und keine Strafmaße

Philippus1990 
Beitragsersteller
 27.01.2023, 16:39

Mich interessiert nicht, ob Du die Frage "suspekt" findest (was immer das heißen soll). Und Ermessensspielraum haben Richter aktuell nicht. Scheinst Du nicht verstanden zu haben.

OliverKrieger  27.01.2023, 16:57

Genau darum geht es. Warum verlangst du nicht danach, dass Richtern Ermessensspielräume eingeräumt werden ?

Philippus1990 
Beitragsersteller
 27.01.2023, 17:01

Genau das wäre durch die Abschaffung der Mindeststrafe von einem Jahr der Fall. Und darüber habe ich ja gerade abstimmen lassen. Jura ist nicht so Deins, oder?

OliverKrieger  27.01.2023, 17:04

Das eine hat mit dem anderen eigentlich nichts zu tun, Mindeststrafen kann es weiterhin geben.

Philippus1990 
Beitragsersteller
 27.01.2023, 17:05

Wenn es Mindeststrafen gibt, kann es nicht gleichzeitig einen Ermessenspielraum geben. Klingt das für Dich logisch?

OliverKrieger  27.01.2023, 17:08

Das Ermessen wäre nützlich, um solche Grenzfälle wie deinen "Kumpel" vor der Mindeststrafe zu bewahren, und beträfe die Beurteilung dessen, was überhaupt Kinderpornographie ist.

Philippus1990 
Beitragsersteller
 27.01.2023, 17:25

Ich gebe es auf.

8 Antworten

Nein, auch Geldstrafen sollten möglich sein.

Die Straferhöhung von der Mindeststrafe 3 Monate auf 1 Jahr ist grotesk und vermutlich einmalig,

da hier eine Stufe (6 Monate) übersprungen wurde.

Auch ist es grotesk,

dass das Gesetz keinen minder schweren Fall zulässt,

wie bei zahlreichen anderen Delikten auch (gefährliche Körperverletzung, Raub,...).

Ich finde,

man sollte diese Gesetzesänderung rückgängig machen.

Nein, auch Geldstrafen sollten möglich sein.

Kinderpornografie ist nicht gleich Kinderpornografie: Die Spannbreite reicht da von Videos, die die Vergewaltigung eines Kleinkindes zeigen bis zu Fotos des eigenen, nackt am Strand spielenden Kindes aus ungünstigem Winkel. Diese Spannbreite sollte sich auch im Strafmaß widerspiegeln - was zurzeit nicht der Fall ist. Um dem Problem, das Kinderpornografie defintiv darstellt, beizukommen, sollte man zudem vielmehr die Hersteller als die Konsumenten in den Blick nehmen.

Und wenn man jede Form des Besitzes von Kinderpornografie mit mindestens einem Jahr Haft ahnden will, dann doch bitte auch Aufnahmen anderer nicht-sexueller Gewalttaten an Kindern. Die darf man i.d.R. nämlich unverständlicherweise legal besitzen und verbreiten.


OliverKrieger  21.01.2023, 14:15
Die Spannbreite reicht da von Videos, die die Vergewaltigung eines Kleinkindes zeigen bis zu Fotos des eigenen, nackt am Strand spielenden Kindes aus ungünstigem Winkel

Was für eine Spannbreite ? Das erste ist Kinderpornographie, das zweite nicht.

LuErker2  21.01.2023, 15:00
@OliverKrieger

auch das letztere kann als Kinderpornografie gewertet werden. Nämlich dann wenn das Bild des Kindes als Sexuell aufreizend angesehen werden kann. Für einen Pädophilen beispielsweise ist das allerdings so ziemlich immer der Fall. Nacktbilder von Kindern sind ohne Frage eine Grauzone. Die Entscheidung ob ein Bild noch OK ist oder nicht obliegt dem Richter.

Der bekannte hätte auch einfach nur den Link schicken können. Ich finde das grundsätzlich schon in Ordnung wie es ist. Sicherlich konnte er indem Fall beweisen, dass er die Screenshots für die Anzeige genutzt hat. Er kann aber schwer beweisen, dass er diese Bilder nicht selbst behalten hat. Man könnte ja für solche Fälle bei der Freiheitsstrafe bleiben, aber zur Bewährung halt.


TabrisTheMAP  20.01.2023, 15:37
Er kann aber schwer beweisen, dass er diese Bilder nicht selbst behalten hat.

Muss er auch nicht. Falls die Staatsanwaltschaft die Vermutung hat, dass das der Fall ist, dann ist das deren Aufgabe.

Man könnte ja für solche Fälle bei der Freiheitsstrafe bleiben, aber zur Bewährung halt.

Freiheitsstrafen unter zwei Jahren können auf Bewegung ausgesetzt werden.

joris934  27.02.2023, 02:06

Jetzt bin ich doch leicht verwirrt. Geht es nicht darum, dass hier ein Zeuge, der eine Straftat anzeigen will, zum Täter gemacht wird?

Das bedeutet: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen.

Fragesteler123  08.02.2023, 16:27

Derjenige, der die Anzeige erstattet hat, wusste sicherlich nicht,

dass die screenshots auch denn strafbar sind, wenn man damit zur Staatsanwaltschaft geht.

Es ist ja nicht jeder Normalbürger ein Rechtsexperte.

Nein, auch Geldstrafen sollten möglich sein.

Naja angenommen dein Kinder machen nackt/porno von sich und die sind so 10 oder so und in dem Alter haben die ja schon Handy dann bist du dran in dem Moment wenn du das Gerät in der Hand hälst und da die erst mit 16 ne Sim Karte bekommen hollst du eine und somit ist es dein Handy, da ist doch eher die Frage ob das überhaupt bestraft werden sollte und ich rede nicht von Gewalt sondern von Ablichtungen normaler sexueller Handlungen.

Mfg sckippi

m/5×7

Ja, Mindeststrafe von einem Jahr.

Ich finde jeder der solche Inhalte auf seinem Handy/Computer hat sollte Lebenslänglich ins Gefängnis gehen!


Baerchen7  28.01.2023, 22:01

Nein das sollte nicht sein! Denn es gibt auch Menschen die aus Neugier oder aus dem Wunsch der Polizei das zu melden und zu helfen auf solche Seiten kamen.Oder sie bekamen das illegale von falschen Freunde zugesand

Man sollte lieber die Urheber dieser Seiten im Darkweb und die gewissenlosen Eltern die ihre Kinder dazu missbrauchen in den Knast schicken!!

Fragesteler123  08.02.2023, 16:29

Unterlasse dieses menschenverachtende Neonazi-Gerede!

Noch nicht mal die AfD denkt so.

Vielleicht die NPD.