Kann man exmatrikuliert werden, wenn man sich durchs ghostwriting inspiriert lassen hat?
Guten Tag,
ich habe bei einer Agentur einige Seiten zu meinem Bachelor Thema schreiben lassen als Inspiration, weil ich starke depressive Phasen haben und nicht wusste wie ich anfangen soll aber kein Plagiat begehen wollte.(waren knapp 10 Seiten). Nun war ich damit sehr unzufrieden, weil die Zitation falsch und nicht konsequent war. Auch inhaltlich war ich damit nicht zufrieden und hab dann patzig reagiert und nach einer Korrektur verlangt. Nun wurde mir gedroht dass das ggf. der Uni weitergeleitet wird. Meine Frage ist nun, hat das Ganze überhaupt bestand ? Kann man d wirklich exmatrikuliert werden wenn man so einen Auftrag durch gibt auch, wenn man nichts davon letztlich für seine Arbeit verwendet ? In meiner Arbeit habe ich keinen einzigen Satz genau so übernommen, weil ich natürlich kein Plagiat begehen wollte, sondern es wirklich nur als Musterbeispiel dienen sollte. generell hab ich nichts von der Arbeit genommen, weil ich dir nicht Gebrauch gefunden habe. auch bei der Literatur hatte ich meistens andere Quellen.
Es sollte wie gesagt wirklich nur als Inspiration für mich dienen, damit ich einen Anfang finde.
3 Antworten
Nun wurde mir gedroht dass das ggf. der Uni weitergeleitet wird.
Das könnte ins Auge gehen für den Ghostwriter. Denn, wie Du schon selbst geschrieben hast - es ist nicht illegal, sich etwas schreiben zu lassen. Nur die Eingabe des nicht selbst Geschriebenen ist strafbar.
Das Problem ist allerdings, dass die Unis auch auf solche Aktionen relativ verschnupft reagieren. Geholfen ist Dir damit sicher nicht, wenn das gemeldet wird. Eine Exmatrikulierung allerdings dürfte sich nicht durchsetzen lassen.
Wir haben eine ähnliche Situation in der Familie und mein Sohn hat da fast 4000dm gezahlt. Weil er eine Korrektur wollte, wurde er mit leeren Drohungen eingeschüchtert. Ich erwäge meinen Familienanwalt hinzuzuziehen, weil zulassen möchte ich das nicht. Für Inspo so viel zu zahlen und am Ende trotzt Bezahlung gedroht zu werden, finde ich als Architekt sehr grenzwertig. Kannst du mir verraten um welche Agentur bei dir geht?
Wenn der GW sich an die Uni wendet, macht er sich strafbar. Das ist wohl eine leere Drohung.
Du begehst erst dann einen Täuschungsversuch, wenn du die geschriebenen Arbeit als deine eigenen tatsächlich abgibst. Wenn die Zitation und das Ergebnis des GW mangelhaft ist, solltest du es eh nicht verwenden und noch mal neu beginnen.
Was du getan hast, ist vollkommen legal. Keine Sorge.
Bezahlen solltest du den GW dennoch, pacta sunt sundarum. Vermutlich hast du dir einen billig-GW gesucht, sein Verhalten ist zumindest höchst unprofessionell. Zur info: vernünftige Arbeit bekommst du ab 50€ pro Seite, alles darunter ist Schrott.
Ja genau, ich hatte eh nicht vor irgendwas davon einfach zu übernehmen. Ich denke auch das es ne leere Drohung war, denn das hat ja keinerlei Bestand. Ich hab nichts davon übernommen, nicht mal die Literatur die wir beide verwendet haben ist gleich (bis auf 2-3 Werke, die sehr bekannt in dem Themenbereich sind auf die man zwangsläufig stößt). Bezahlt habe ich den Ghostwriter auch bevor er mit dem Schreiben angefangen hat. Ist schade uns geht aber beim nächsten mal werde ich mir anderweitig Hilfe holen, wenn ich wieder so starke Probleme habe, den Anstoß zu finden