⚠️ Wenn ein "Haltverbot"-Zeichen von meinem Fahrzeug verdeckt wird, welchen Abstand muss ich dann vor diesem einhalten?

2 Antworten

Es heißt Haltverbot (siehe Anlage 2 zur StVO - Zeichen 283 und 286)

Ein explizites Haltverbot wenn du ein Zeichen 283 oder 286 verdecken würdest gibt es nicht. Anders z.B. bei Ampeln oder Stopp-Schildern etc. Daher musst du keinen Mindestabstand einhalten. Von anderen Fahrzeugführern wird beim Halten und vor allem beim Parken regelmäßig erwartet dass man nach Schildern die das Parken und/oder Halten regeln Ausschau gehalten wird.


Klever0 
Beitragsersteller
 20.01.2023, 15:21

Was??

0
Stadewaeldchen  20.01.2023, 15:42
@Klever0

Du darfst deinen 40-Tonner oder Doppeldeckerbus unmittelbar vor dem Haltverbot-Schild abparken, es gibt dort kein Abstandsgebot wie es eben für Ampeln festgelegt ist wenn man diese verdecken würde.

Die Rechtsprechung erwartet vom Autofahrer dass er auch mal die Straße rauf und runter schaut wenn er sein Fahrzeug parkt.

Ein Beispielurteil:

Orientierungssatz
1. An die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen, die den ruhenden Verkehr betreffen, sind andere Anforderungen zu stellen als an solche für den fließenden Verkehr.(Rn.22)
2. Ein Verkehrsteilnehmer, der sein Kraftfahrzeug abstellt, ist verpflichtet, sich ggf. auch nach dem Abstellen seines Fahrzeugs darüber zu informieren, ob das Halten an der betreffenden Stelle zulässig ist. Ein Fahrer muss sich nach solchen Verkehrszeichen sorgfältig umsehen bzw. sich über den örtlichen und zeitlichen Geltungsbereich eines etwaigen Haltverbots informieren. Bevor er sein Fahrzeug endgültig abstellt, muss er den leicht einsehbaren Nahbereich auf das Vorhandensein solcher Verkehrsregelungen überprüfen und dafür ggf. auch eine gewisse Strecke nach beiden Richtungen abschreiten. Hierzu ist er gerade dann verpflichtet, wenn die Sicht auf mögliche Aufstellorte, z.B. durch andere Fahrzeuge, versperrt ist.(Rn.23)

Quelle: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE150009244

1
Klever0 
Beitragsersteller
 20.01.2023, 15:54
@Stadewaeldchen
ich darf meinen 40-Tonner oder Doppeldeckerbus unmittelbar vor dem Haltverbot-Schild abparken, ???
0

Die Frage stellt sich nicht:
Wo Du ein Halteverbot verdecken würdest, darfst auch Du nicht halten, daher gibt es auch keine Abstandsregelung - bis direkt vor dem Zeichen darf man stehen, auch wenn es dadurch bei der Vorbeifahrt nicht zu sehen wäre.


Klever0 
Beitragsersteller
 20.01.2023, 15:25

Dachte ich es mir.

Aber wenn ich das Schild dadurch übersehe und dann hinter dem Schild halte bzw parke? Dann trifft mich keine Schuld.

0
HugoHustensaft  20.01.2023, 15:30
@Klever0

Doch: Der parkende Fahrzeugführer ist verpflichtend, zur Not durch abschreiten zu Fuß, sich auf einem angemessenen Wegstück (die Gerichte defnieren hier 80 bis 150 Meter) zu vergewissern, dass da kein entsprechendes Verbotsschild stand, was er womöglich im Moment der Passage nicht sehen konnte.

1
Helefant  20.01.2023, 20:17

Man darf doch vor dem Anfang des Halteverbots halten, also unmittelbar vor dem Schild (je nach Sichtweise dahinter, also bevor das Halteverbot beginnt).

0