Kann man irgendwas gegen die Neonazis im Osten machen?

Bis gestern habe ich mich gefragt, wo der Fremdenhass im Osten, vor allem in Sachsen und Thüringen herkommt. Dann kam gestern Abend diese Doku:

Im Osten ganz rechts – Von den Skinheads zur AfD - ZDFmediathek

... und schon ist klar, warum die AfD nicht auf die Rechtsextremen verzichtet sondern im Gegenteil immer weiter nach Rechts rückt. Rechtsextreme machen im Osten scheinbar zum Teil 30 % der Bevölkerung aus.

Der Grund scheint uralt zu sein. Wahrscheinlich ist schon bei der Entnazifizierung extrem geschlampt worden.

Jedenfalls dachte ich bisher immer, die Abspaltung von ein paar Bundesländern wäre die beste Lösung für Deutschland. Man sollte aber vielleicht mehr darüber nachdenken, die 10 % (vielleicht auch weniger) Gewaltbereite irgendwie ganz weg zu bekommen. Anbieten würde sich eine etwas großzügigere Auslegung der "Terroristischen Vereinigung". Bei der Anzahl Betroffener, die mehr einem Bevölkerungsanteil entspricht, wohl auch eine Wiederbelebung der Konzentrationslager - die sie leugnen - aber vielleicht gibt es ja noch andere Ideen.

Klar ist, dass wenn die Menschen in der BRD gewusst hätten, was sie sich da einhandeln, ganz sicher gegen die Wiedervereinigung gewesen wären.

Jetzt haben wir den Dreck. Realistisch betrachtet gibt es jetzt schon Regionen, in denen die Meinungsfreiheit nur für Rechtsextreme gilt und jeder wegziehen muss, der ein normales Menschenbild hat, weil er sonst um seine Gesundheit und sein Leben fürchten muss. Zumindest scheint mir das das Ziel der Rechtsextremen zu sein. Dazu kommt, dass sie ja schon jetzt versuchen, ihr Gedankengut zu verbreiten. Es muss also was passieren!

Sieht irgendwer eine Lösung?

Geschichte, Demokratie, Gesellschaft, Rassismus, Rechtsextremismus, AfD
Dürfen verkaufte Weine nochmal ausgeschenkt werden?

Ich war mit Bekannten vor einem Konzertbesuch in einem guten Lokal, das direkt unter einem Sternekokal liegt und mit diesem zusammenarbeitet (hat man in München öfter). Nun fragten zwei dieser Bekannten den Kellner, ob er denn außer den offenen Weinen auf der Karte noch was feineres offen habe.

Schließlich tranken Sie zwei Gläser á 0,1 (Preis ca.15 €/Glas) und auch den Rest aus zwei Flaschen, die der Kellner vorschlug, probieren ließ und die sie gut fanden. Sie hatten also zwei verschiedene, weil sie den ersten leerten. Einer der beiden stellte dann auch fest, dass der Preis sehr gut ist, weil er den Wein vom Handel für 65 € kennt.

Für mich ist es logisch, dass die Flaschen von Gästen des Tages oder des Vortages nicht ganz geleert wurden (bei Geschäftsessen und Feiern bleibt ja immer viel übrig) und dass die Frage "haben Sie noch etwas anderes offenes da" auch auch als Wunsch danach verstanden werden kann.

Nun meinen manche, es wäre verboten, Wein, der nicht getrunken wird, nochmals auszuschenken. Anmerken muss ich, dass es kein Hygienethema gibt. In diesem Sternelokal kann man sich auch auf Wunsch nicht selbst nachschenken und der Kellner macht das so, dass die Flasche hygienisch betrachtet sauber bleibt.

Aus meiner Sicht ist es lebensmittelrechtlich unbedenklich (die offenen ausgeschenkten Weine sind unhygienischer und oft älter) und es gibt wahrscheinlich kein Verbot aber sicher bin ich mir nicht. Andererseits könnte ein Lokal ja vielleicht mehr Geschäft machen, wenn es statt der offenen Weine auf die Karte schreiben würde, dass man den Kellner nach offenen Weinen fragen soll.

Weiß hier irgendwer, ob verkaufter Wein nochmal verkauft werden darf?

Restaurant, Wein, Recht, Gourmet, Lebensmittelrecht, Sommelier
Wann spricht sich rum, dass man in der Stadt freie Spurwahl hat?

Gestern beim Paarduell (ja, wir schauen das an): Sky du Mont erzählt, dass man Mirja (seine Frau), wenn die Auto fährt, immer schon von weitem hört. Sie erzählt, dass die Hamburger ja alle verrückt sind und links fahren. Sie fährt dann hupend rechts vorbei und schert wieder ein.

Es ergibt sich die Frage, wann sich das Gesetz endlich bei allen rumspricht und das Thema hinter einem auffahrender Leute erledigt.

Ich meine natürlich das Gesetz:

§ 7 StVO

Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 (da geht es um die Verkehrsdichte) nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Weil es scheinbar neu ist (wobei es keine Zeit vor dieser Regelung gab. Es gibt nur Käffer und Zeiten, in denen es innerorts kaum zweispurige Straßen gab), eine kleine Umfrage:

Vielleicht kann man ja etwas bewirken, wenn man das in die Bildzeitung schreibt. 100%
Echt! Das ist neu! Glaube ich nicht! 0%
Wieder was dazugelernt. 0%
Ich ärgere mich auch aber wahrscheinlich noch in hundert Jahren. 0%
Ich warte auch darauf, dass mich wer beim Fahrstreifenwechsel auf rechts rammt. 0%
Auto, Verkehrsrecht, Führerschein, Rechtsfahrgebot, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
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